Themen > Schulgeschichte


 

Einleitung

 
 
Die Geschichte von Bildung und Schule in Westfalen widerspiegelt die historischen Herrschaftsstrukturen und die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und konfessionellen Verhältnisse. Schule als Institution und Ort der Vermittlung von Kulturtechniken, Wissen und Bildung entwickelte und veränderte sich mit dem Wandel von Herrschafts-, Wirtschafts- und Gesellschaftsstrukturen.


Bis mindestens 1800 unterschied sie sich stark von der heutigen Institution Schule. Deutliche Differenzen sind vor allem in Bezug auf Schulinhalte, Unterrichtsmethoden und räumliche Voraussetzungen (Sitzordnung, Mobiliar, Schulhaus) auszumachen. Allgemein nahm die Schule weniger Einfluss auf die Sozialisation der Kinder: Bedeutender als die heute gebräuchliche gemeinsame Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen in Schulen war die alltägliche Umgangserziehung innerhalb der jeweiligen sozialständischen Positionen. In diesem Umfeld wurden standesspezifische Werte, religiöse Normen und elementare Kulturtechniken vermittelt.[1]

Mit der Aufklärung und den revolutionären Umbrüchen um 1800 wuchs die Nachfrage nach Bildung durch die Bevölkerung. Zugleich nutzte der im 19. Jahrhundert entstehende Rechtsstaat Schule und Schulpflicht zur Erziehung und Eingliederung seiner Untertanen zu Bürgern, indem er das Schulsystem ausbaute.

Bildung kostet Geld und fördert Aufklärung und Selbständigkeit – höhere Bildung war deshalb lange ein Privileg der Oberschicht und der vermögenden Stadtbürger. Entsprechend der ständisch verfassten Gesellschaften des Mittelalters und der frühen Neuzeit war sie kaum mit der niedrigen Bildung verbunden, berührte diese höchstens in Stadtschulen, die auch eine Elementarbildung anboten. Zudem hatten noch bis in die 1950er Jahre Schülerinnen und Schüler von Gymnasien Schulgeld zu bezahlen.

Bei der Betrachtung der langfristigen Entwicklung von Schule und Bildung erweisen sich drei Faktoren als besonders bedeutsam: Der Einfluss der christlichen Kirchen als Ort der Bewahrung und Weitergabe von antikem und religiösem Wissen, die zunehmende Bedeutung der Nachfrage nach Bildung wie sie unter anderem in der Gründung von Landesuniversitäten oder Stadt- und Landschulen zum Ausdruck kommt sowie drittens das Interesse von Obrigkeit und Staat, die Schulinstitutionen mit Schulordnungen, Gesetzen und Schulpflicht für ihre Zwecke zu instrumentalisieren.

Die nachfolgende überblicksartige Zusammenstellung gibt zum einen die Tendenz der Entwicklung auf preußischer, Reichs- bzw. (für die Bundesrepublik) Bundesebene wider; zum anderen bezieht sie die regionale und lokale Untersuchungsperspektive ein, da die Organisation des Schulwesens im hohen Maße in den Zuständigkeitsbereich lokaler Herrschaften fiel und die konkrete Umsetzung die Angelegenheit der Kommunen war.

Westfalen-Lippe stellte im Untersuchungszeitraum ein Konglomerat unterschiedlicher Herrschaften verschiedener konfessioneller Ausprägung dar. Bis zur Reformation dominierten in Westfalen – im Gegensatz zum Rheinland – die geistlichen Herrschaften (Münster, Paderborn und Minden); dynastische und territoriale Kontinuität herrschte im Fürstentum Lippe.[2]

Mit der Konzentration auf die Fürstbistümer und Domkapitel von Münster und Paderborn, das Herzogtum Westfalen, die Fürstentümer Minden und Lippe sowie die Grafschaften Ravensberg, Mark und Tecklenburg, sowie ab 1815 auf die Provinz Westfalen (Regierungsbezirke Münster, Arnsberg und Minden) und das Fürstentum Lippe wird den hauptsächlichen Akteuren Rechnung getragen.

Nicht zuletzt aufgrund der reichhaltigen Quellenlage stand lange Zeit die Geschichte der höheren, städtischen Schulen im Mittelpunkt des Forschungsinteresses. In jüngster Zeit beschäftigen sich Studien mit großem Gewinn vermehrt mit der Elementarunterweisung der Landbevölkerung: Beide Schul- und Bildungsformen sollen hier gleichermaßen berücksichtigt werden. Die Entwicklung der universitären Bildung bleibt einem separaten Beitrag vorbehalten.
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Informationen zur Gliederung

 
 
Schriftlichkeit und Bildungsinstitutionen im Mittelalter (Stiftsschulen, Klosterkultur)
Bildung und Schriftkultur waren im mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Europa eng mit der christlichen Kirche verbunden. An den Bischofssitzen in Münster, Paderborn und Minden sind bereits um 800 Domschulen nachweisbar, im 12. und 13. Jahrhundert entstanden weitere Kloster- und Stiftsschulen, die der Ausbildung des Klerikernachwuchses dienten. Im 13. Jahrhundert gründeten viele wirtschaftlich aufblühende westfälische Städte Stadt- und Ratsschulen, die sich nun vermehrt an den Bildungszielen der Bürger (Lesen, Schreiben, Rechnen) orientierten. Mit dem Aufstieg des städtischen Bürgertums veränderte sich auch die Trägerschaft der Stadtschulen und die städtischen Räte gewannen zunehmend Einfluss auf die Schulgestaltung. In verschiedenen ländlichen Gebieten sind bereits vor 1500 Dorfschulen nachweisbar.
 
Entstehung und Ausbau von Schulen im Zuge von Humanismus und Reformation: Stadt und Land
Im Zuge der Reformation und des Ausbaus des Territorialstaates übernahmen geistliche und weltliche Landesherren die Verantwortung für die Kirchen- und Schulorganisation. Zu Beginn des 17. Jahrhunderts war der gelehrte Unterricht in den westfälischen Städten weit verbreitet und das Durchschnittsniveau deutlich gestiegen. Dennoch waren katholische wie protestantische Gymnasien vorwiegend Lateinschulen; andere Fächer wie Griechisch, Mathematik oder Geschichte wurden bis Mitte des 17. Jahrhunderts nur selten unterrichtet. Im Bereich der Elementarbildung forderten die im Zuge der Reformation erlassenen Kirchen- und Schulordnungen eine kontinuierliche religiöse Unterweisung. In den zahlreich entstandenen Landschulen bestand der Schulunterricht im Lesen und Auswendiglernen religiöser Texte. Unterrichtsniveau und Organisation der Landschulen veränderten sich bis zum Ende des 18. Jahrhunderts kaum: Unterrichten war für die Lehrer ein Nebenerwerb; die Kinder besuchten die Schule nur im Winter und verließen sie meist nach vier Jahren, nachdem sie Lesen durch Buchstabieren gelernt hatten; Rechnen und Schreiben erlernte nur ein geringer Teil der Landbevölkerung.
 
Die Aufklärung verändert Bildungsverständnis und Bildungsgrundlagen
Im letzten Drittel des 18. Jahrhunderts erfuhr das Bildungswesen unter dem Einfluss von Volksaufklärung und aufgeklärtem Absolutismus einen Reformschub, der das niedere und höhere Bildungswesen auf neue gesetzliche Grundlagen stellte. Gleichzeitig wuchsen Nachfrage und Bereitschaft der Landbevölkerung zu einem regelmäßigen Schulbesuch auch im Sommer.

Im Elementarschulwesen veränderten sich Unterrichtsinhalte und Unterrichtsmethodik deutlich: Eine verbesserte Lehrerbildung, die Erhöhung der Lehrerbesoldung, neue Lehrmittel, die selbsttätiges Denken statt Memorieren favorisierten, trugen wesentlich zur Hebung des Schulwesens bei.

Die Reform der höheren Bildung war inhaltlich gekennzeichnet durch den Einbezug von Realien, Mathematik und Geschichte sowie der stärkeren Beachtung des Faches Deutsch. Gleichzeitig lässt sich eine Abschottung der Gymnasien von den übrigen Latein-, Rektorats- und deutschen Schulen konstatieren, aus denen sich allmählich ein mittleres Schulwesens herausbildete.
 
Schulverwaltung und Bildungsentwicklung im 19. Jahrhundert
Höheres und niedriges Schulwesen wiesen in Westfalen im 19. Jahrhundert kaum Berührungspunkte auf, was zur Statusbewahrung höherer Schichten führte.

Im höheren Schulwesen förderte der Staat nunmehr nur noch wenige große Gymnasien, die den Universitätszugang regelten, und stufte zahlreiche kleinere zu Progymnasien herab. Im Elementarschulwesen setzte inhaltlich nach der gescheiterten Revolution von 1848 eine konservative Wende ein; parallel dazu wuchs der Schulbesuch auf dem Land bis 1870 auf 90 Prozent. Gegen 1900 näherten sich das untere Bildungswesen in Stadt und Land inhaltlich und strukturell an – insbesondere was die Klassengrößen betraf. Der Einfluss der Kirche blieb v.a. im niederen Schulwesen stark: Eine Säkularisierung der Schule blieb aus. 1840, 1875 und in den 1920er Jahren kam es zu konfessionell bedingten Schulkonflikten.

In den beiden letzten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts nahm schließlich auch der Ausbau der Mädchenbildung zu und auch die Zahl der höheren Schulen wuchs in Westfalen von 41 auf 114. Damit einher ging ab 1900 die Gleichsetzung von Gymnasium, Realgymnasium und Oberrealschule.
 
Schulverwaltung, Bildungspolitik und Schulentwicklung 1918-1945
In der Weimarer Republik setzte das Reichsgrundschulgesetz von 1920 die vierjährige allgemeine Grundschulzeit fest, hob die (privaten) Vorschulen auf und schuf damit eine egalitäre Ausgangslage für alle Kinder. In Westfalen wurden die Gymnasien und Oberschulen neu begründet und die Bekenntnisschulen beibehalten, da sich die politischen Parteien auf eine vollständige Säkularisierung der Schule nicht einigen konnten. Die Anzahl der Mädchen unter den Gymnasiasten wuchs und die schulische Berufsausbildung wurde ausgebaut.

Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 wurde die Schülerschaft in der HJ und dem BDM erfasst, jüdische Schüler und Schülerinnen vom Unterricht ausgeschlossen, unfügsame Lehrer entlassen und verfolgt und Lehrerverbände aufgelöst. Aus einem sozialegalitären Anspruch werteten die Nationalsozialisten die höhere Schulbildung politisch ab und verkürzten die Gymnasialbildung um ein Jahr, reduzierten die Zahl der Gymnasien und förderten eine geschlechtsspezifische Erziehung nach traditionellen Rollenvorstellungen. Entsprechend sank die Zahl der Abiturienten aufgrund dieser Maßnahmen.
 
Allgemeine Bildungspolitik und -praxis von 1945 bis zur Gegenwart
Der Wiederaufbau des Schul- und Bildungswesen erfolgte nach dem Zweiten Weltkrieg in der Bundesrepublik im Gegensatz zur DDR in föderalistischer Tradition. Inhaltlich knüpfte der Schulunterricht in Nordrhein-Westfalen an neuhumanistische und reformpädagogische Ziele der Weimarer Republik an. Auch das Konfessionsprinzip diente wiederum als Gliederungskriterium der Schulorganisation, auch als Reaktion auf die Einführung der Gemeinschaftsschule durch die Nationalsozialisten. In den 1960er Jahren setzte eine tiefgreifende Bildungsexpansion ein. Dazu zählt in NRW u.a. die Volksschulreform, die Reform der gymnasialen Oberstufe, die vollständige Einführung der Koedukation und die Eröffnung der ersten Gesamtschule im Jahre 1969. Parallel dazu fand ab 1965 die Lehrerbildung an Pädagogische Hochschulen statt, die ihrerseits 1980 in die Universitäten integriert wurden. Zugleich entstand ein differenziertes Berufs- und Fachschulsystem: Die Gleichsetzung der mittleren Abschlüsse mit der Fachoberschulreife 1971 eröffnete den breiten Zugang zu Berufs- und Fachoberschulen. Im Zuge des Ausbaus des weiterführenden Schulsystems, von dem vor allem Mädchen sowie Kinder aus niedrigeren sozialen Schichten profitierten, stieg der Anteil der Abiturientinnen und Abiturienten an den Schulabgängern in NRW zwischen 1970 und 2014 von 11,5 Prozent auf 31 Prozent; parallel dazu sank die Zahl der Hauptschulabschlüsse.
 
Anmerkungen
[1] Neugebauer, Wolfgang, Niedere Schulen und Realschulen, in: Hammerstein, Notker und Ulrich Herrmann (Hg.), Handbuch der Bildungsgeschichte Bd. 2, 18. Jahrhundert, München 2005, S. 213-261, hier S. 214.
[2] Nonn, Christoph, Geschichte Nordrhein-Westfalens, München 2009, S. 22f.
 
 
 
Stand: 2015