TEXT

TITEL1648: Krieg und Frieden in Europa


ORTMünster
JAHR1998


ONLINE-TEXTPostel, Rainer: Hamburg zur Zeit des Westfälischen Friedens
SEITEBd. 1, S. 337-343


TEXT
1648, im Jahr des Westfälischen Friedens, ließ sich der bedeutende und weitgereiste Medailleur Sebastian Dadler (1586-1657), geboren in Straßburg, für den Rest seines Lebens in Hamburg nieder. Hamburg hatte den langen Krieg ohne größere Schäden überstanden und war mit fast 75.000 Einwohnern mittlerweile die größte Stadt des Reiches. Die Nachricht vom endlich erreichten Frieden wurde auch hier mit Erleichterung aufgenommen und am 22. Oktober (alten Stils) mit einem Dankfest gefeiert - mit Festgottesdiensten, mit Kanonendonner von den Wällen und von den Schiffen im Hafen, mit Gewehrsalven der Garnison, die mit wehenden Fahnen und klingendem Spiel auf den Plätzen der Stadt aufgezogen war, mit Glockengeläut und mit Chormusik von allen Türmen.

Vielerorts wurde des Friedens noch Jahre später mit Medaillen gedacht, zu denen Dadler für Hamburg und andere Städte eine stattliche Reihe beitrug. Für die Situation der Elbmetropole und dafür, wie sie von seinen Hamburger Auftraggebern gesehen wurde, bieten allerdings zwei andere Werke Dadlers noch anschaulichere Zeugnisse.

Bereits 1636 hatte er der Stadt eine seiner prächtigsten und originellsten Schöpfungen gewidmet, mit fast 80 mm Durchmesser zugleich eine der größten frühneuzeitlichen Städtemedaillen überhaupt. Ihre Vorderseite zeigt den Handelsgott Merkur als Koloß, von Gottes Hand gesegnet, auf der Brust Hamburgs Wappen, in den Händen Merkurstab und Lorbeerzweig, gleichsam amphibisch den rechten Fuß auf einem Schiff, den linken auf dem Land, zu seinen Seiten Füllhörner mit Fischen und Früchten, Handelswaren und die Allegorien der Schiffahrt und des Ackerbaus, im Hintergrund Schiffe vor einer Hafenstadt und alles umgeben von einem Lobspruch auf die göttlichen Segnungen des Handels. Die Rückseite bietet - etwa nach Südosten - den reich detaillierten Vogelschauplan Hamburgs, umschlossen vom Kranz seiner neuen Befestigungswerke, die links die (Binnen-)Alster einfassen und sich rechts zur schiffreichen Elbe öffnen. Die engbebaute Altstadt in der oberen Bildhälfte wird vom Dom und den vier Hauptkirchen überragt und nach Westen durch den älteren Wall ("Neuer Wall") abgegrenzt. Das von der neuen Festung mit eingefaßte Gelände - kaum kleiner als die gesamte Altstadt - ist dünner besiedelt, teilweise mit Gartenflächen bedeckt, über die sich nur die St. Michaeliskapelle nahe der alten Stadtmauer erhebt, übrigens der erste protestantische Kirchenbau Hamburgs. Die Darstellung läßt auch deutlich erkennen, daß die gerade zehn Jahre zuvor fertiggestellten Festungsanlagen mit ihren 22 Bastionen (eine am Hafen fehlt bei Dadler) nahezu kreisförmig um den Turm der Nikolaikirche als Mittelpunkt herumgeführt worden waren (Radius ca. 1150 m). Am oberen Bildrand steht ein formelhafter Friedenswunsch, am unteren der Freiheitsappell, damals am Millerntor und heute fast wortgleich an der Rathausfassade zu lesen: "Libertatem quam peperere maiores studeat servare posteritas" (Die von den Vorvätern erworbene Freiheit mögen die Nachfahren zu bewahren trachten).

Das zweite Werk Dadlers ist ein 1653 von der Hamburger Bank herausgebrachter "Portugalöser" auf die Segnungen des Friedens, ein zehn Dukaten schweres Goldstück, etwa 50 mm breit und auch in Silber ausgeprägt. Sein Avers zeigt die Stadt von der Elbseite - hinter hohen Mauern die Dächer und die Türme, deren Eindruck durch ihr Zusammenrücken im Münzrund noch gesteigert wird. Die Stadt wird beschirmt von einem himmlischen Baldachin mit dem Stadtwappen, während im Vordergrund zahlreiche Handelsschiffe und Boote der Hafeneinfahrt zustreben. Die Umschrift beschwört Gottes Schutz für die Stadt. Für eine Vielzahl späterer hamburgischer Medaillen schuf Dadler hiermit das Vorbild. Der Revers trägt vor dem Hintergrund einer Stadtsilhouette das Bild einer schiffreichen Elblandschaft, über der die Friedensgöttin aus zwei Füllhörnern Schiffe, Ähren, Blumen und Früchte ausschüttet, und beschwört in der Umschrift den Frieden für Meer, Land und Städte.

Ohne hier auf die allegorischen und kunstgeschichtlichen Aspekte einzugehen: Wohlstand durch Handel, Frieden und Sicherheit als dessen notwendige Voraussetzungen - dies sind die hervorstechenden Merkmale Hamburgs, die Dadler dem Betrachter vor Augen führte. Sicherheit boten vor allem die mächtigen Festungswälle, die auf beiden Medaillen das Bild der Stadt bestimmen.

Angesichts wachsender Bedrohung städtischer Unabhängigkeit und besonders unter dem Eindruck der Belagerung Braunschweigs 1605/06 hatten die Hansestädte Hamburg, Lübeck, Bremen, Magdeburg, Lüneburg und Braunschweig 1607 ein Verteidigungsbündnis geschlossen. Sie hatten 1608 den Grafen Friedrich von Solms-Laubach zu ihrem Feldhauptmann bestellt und ihn beauftragt, zur Verbesserung ihrer Befestigungen einen geeigneten Festungsingenieur zu engagieren. Die Entwicklung der Waffen-und Belagerungstechnik ließ die alten Wälle veraltet erscheinen, und der Fall der Reichsstadt Donauwörth unterstrich die Dringlichkeit der Aufgabe. Sie wurde 1609 dem niederländischen Ingenieur Johan van Valckenburgh übertragen, der auch für weitere Hansestädte wirkte, dazu für Emden, Ulm und mehrere Städte im Westen des Reiches. Noch im gleichen Jahr begannen Valckenburghs Planungen für Hamburg, wo Rat und Bürgerschaft sich 1615 entschlossen, seine Entwürfe zu verwirklichen.

Die Hamburger Bastionsbefestigung wurde "das umfangreichste und bedeutendste Werk Johan van Valckenburghs in Deutschland" (Weber). Die Fertigstellung, zu der die Bürger mit zahlreichen Sondersteuern und Handdiensten herangezogen wurden, beanspruchte zehn Jahre (1616-1626) und stürzte mit ihren Kosten von weit über 1,5 Millionen Mark die Kämmerei zeitweilig in hohe Schulden. Aber die modernen und bald mit Geschützen bewehrten Wälle, Bastionen und Gräben gaben der Stadt den notwendigen Schutz, als sich das Kriegsgeschehen wenig später nach Norden verlagerte. Daß sie das Stadtgebiet nahezu verdoppelten, galt allerdings weniger der Sicherheit der bisher schutzlosen und unerwünschten Anwohner. Vielmehr wurden damit die dortigen Anhöhen, die möglichen Belagerern das Beschießen der Stadt erleichtert hätten, in den Festungsring einbezogen. Die neue Befestigung prägte das Bild Hamburgs bis ins 19. Jahrhundert und wirkt in Straßenführung und -namen bis heute nach.

1619 war auch die Bürgerwache reorganisiert worden. Die Bürgerkompanien der vier Kirchspiele und der nun mit eingefaßten Neustadt, dazu die je nach Bedarf geworbenen Söldner, zählten über 10.000 Waffenfähige, mit denen Angreifer zu rechnen hatten. Im übrigen waren Hamburgs Rüstungen rein defensiv. Der Rat versuchte, seine bewährte Neutralitätspolitik fortzusetzen, um zwischen der kaiserlich-katholischen Seite und den Aggressionen und landesherrlichen Ansprüchen Holstein-Dänemarks lavieren zu können. So richteten die Heere Wallensteins und Tillys, als sie 1627 - ein Jahr nach der Schlacht bei Lutter am Barenberge - ihren Zug nordwärts nach Jütland fortsetzten, erhebliche Schäden in Hamburgs Umgebung an, besonders in den Vierlanden und der Grafschaft Pinneberg. Um die Stadt selbst machten sie dagegen einen respektvollen Bogen. Mit 5.000 Talern brachten die Hamburger Tilly auch davon ab, seine Truppen in Bergedorf einzuquartieren; sie zahlten Wallenstein 20.000 Taler dafür, daß sein Heer das hamburgische Landgebiet schonte, und erkauften das Wohlwollen beider Heerführer durch weitere stattliche Zuwendungen.

Im folgenden Jahr zeigte der Kaiser noch größeres Entgegenkommen, als er der Stadt in einem neuen Elbprivileg die seit langem strittige volle Herrschaft über die Niederelbe gewährte. Es war ein Köder, um Hamburg und weitere Hansestädte für ein Handelsbündnis mit den habsburgischen Kronen zu gewinnen, das diesen mit Unterstützung der hansischen Flotte zur Ostseeherrschaft verhelfen sollte. Der Plan schlug jedoch fehl, denn weder wollten sich die Hansestädte die protestantischen Seemächte England, die Niederlande und Dänemark zu Gegnern machen, noch rückte Hamburg von seiner Neutralität ab.

Daß die Hamburger den Krieg äußerlich wohlbehalten überstanden und in mancher Hinsicht auch von ihm profitierten, konnte nicht verdecken, daß er für sie schwere Belastungen bedeutete. Er forderte Rüstungen und vielfältige weitere Ausgaben, er trieb zahlreiche Flüchtlinge in ihre Mauern, beschwor damit die Gefahr von Seuchen und sozialen Spannungen herauf, und er brachte dem Handel Einbußen und Erschwernisse, zumal der dänische König die Situation gegen Hamburg nutzte.

Seit Beginn seiner Selbstregierung hatte Christian IV. Hamburg mit seinen Hoheitsansprüchen und Pressionen zugesetzt. Nachdem es der Stadt in der Vergangenheit immer wieder gelungen war, dänische Huldigungsforderungen abzuwehren und ihre Abhängigkeit statt dessen in "Annehmungen" eher unverbindlich zu lassen, erzwang er 1603 eine pompöse Erbhuldigung - die einzige, die Hamburg der dänischen Krone jemals leistete.

Christian stellte sich auch gegen die Hanse, als er 1601 die Islandfahrt verbot, 1604 die Sundzollfreiheit und 1615 die Privilegien des Bergener Kontors aufhob, ebenso mit der Teilnahme an den Belagerungen Braunschweigs. Nachdem er bereits versucht hatte, die kleine Landstadt Krempe zu einer Konkurrentin Hamburgs zu erheben, sollte die Gründung Glückstadts 1616 - seit 1620 zur Festung ausgebaut - den Hamburger Handel um so wirkungsvoller treffen. Es ging ihm also keineswegs allein um die politische Oberhoheit.

Als das Reichskammergericht 1617 nach langer Unterbrechung den seit 1548 währenden Prozeß um die Frage der hamburgischen Reichsunmittelbarkeit - den insgesamt vierten - wieder aufnahm, in dem Hamburg bislang auf Neutralität zwischen dem Kaiser und Dänemark-Holstein gesetzt hatte, sah sich der hamburgische Rat durch die wachsenden dänischen Pressionen auf die Seite des Reiches gedrängt. Unabhängig davon, aber mit Zustimmung der Hamburger, erkannte auch das Gericht 1618 auf deren Reichsunmittelbarkeit. Die Stadt trug fortan alle Lasten und Steuern des Reiches mit, beschickte später auch die Reichstage, wies ihre Vertreter mit Rücksicht auf Dänemark aber an, ihren Sitz in der Städtekurie nicht einzunehmen. Rat und Bürgerschaft bekundeten ihre neue Haltung, indem sie sogleich in den fünfzehn leeren Nischen der Rathausfassade lebensgroße Statuen jener deutschen Könige aufstellten, denen Hamburg seine Freiheiten verdankte. Christian IV. war jedoch nicht bereit, die Entscheidung des Reichskammergerichts hinzunehmen. Er machte den Hamburgern mit eigenen Kriegsschiffen vor Glückstadt die Hoheit auf der Niederelbe streitig und zwang sie 1621 mit einem Truppenaufmarsch - die neue Festung war erst in Bau -, im Steinburger Vertrag die Frage der hamburgischen Reichsunmittelbarkeit erneut für offen zu erklären. Sie blieb es, bis Dänemark 1768 im Gottorper Vergleich Hamburg endgültig die Reichsunmittelbarkeit zugestand.

Im dänisch-niedersächsischen Krieg ließ Christian zahlreiche hamburgische Schiffe aufbringen, auf denen Ladungen für die Gegner vermutet wurden. Ungeachtet hamburgischer Proteste erhob er seit 1630 bei Glückstadt von jedem passierenden Schiff eine Abgabe. Eine mehrmonatige Blockade Glückstadts durch Hamburger Schiffe konnte er mit seiner eigenen Flotte brechen. Kaiser Ferdinand II., dem der Hamburger Rat den Bruch seines neuen Elbprivilegs klagte, erklärte den Glückstädter Zoll für unrechtmäßig, sah aber nach dem Wiederausbruch des Krieges den Streit zwischen zwei evangelischen Reichsständen auch nicht ungern. Damit Dänemark dem von Schweden beabsichtigten Bündnis evangelischer Stände fernblieb, billigte er ihm diesen Zoll 1633 sogar für vier Jahre zu und war, als es ihn danach weiter erhob, außerstande, dies zu verhindern. Ebenso mußte er hinnehmen, daß Christian die Grafschaft Pinneberg nach dem Aussterben der Schauenburger 1640 kurzerhand übernahm und mit seinem Einmarsch auch kaiserlichen Ansprüchen zuvorkam.

Immerhin konnte der Hamburger Rat mit der gedruckten "Apologia Hamburgensis" (1641) seines Syndicus Broder Pauli dem Reichstag seine juristische und politische Position verdeutlichen und der massiven dänischen Propaganda entgegenwirken. Paulis Bemühungen und kaiserliche Truppenbewegungen nach Norddeutschland ließen Christian zeitweilig von weiteren Attacken absehen. Schon 1643 zwang er jedoch die Hamburger mit einem Truppenaufmarsch, Elb- und Handelssperren und der Beschlagnahme von Schiffen und Waren zur Anerkennung der holsteinischen Landesherrschaft, zum Verzicht auf Elbhoheit und -privilegien und zu einer Entschädigungszahlung von 280.000 Reichstalern - ohne dabei den Glückstädter Zoll aufzugeben. So setzten diese im nachfolgenden dänisch-schwedischen Krieg auf Schweden und zahlten ihm - trotz erklärter Neutralität und obgleich der schwedische Sieg keineswegs zu erwarten war - heimlich Subsidien.

An den Friedensverhandlungen in Brömsebro 1645 nahm auch eine Delegation der Hansestädte Lübeck, Bremen und Hamburg teil und erreichte die Aufnahme der Hanse in das Vertragswerk. Doch erst in den anschließenden Verhandlungen in Kopenhagen und Hadersleben konnte Hamburg durchsetzen, daß Dänemark den Glückstädter Zoll aufhob, den freien Handelsverkehr auf der Unterelbe wieder zuließ und Hamburgs Elbprivileg wie die früher selbst gewährten Rechte anerkannte. So blieben Christians Anstrengungen, Hamburg politisch und wirtschaftlich in die Knie zu zwingen, vergeblich. Als er im Februar 1648 starb, war die Erleichterung in Hamburg kaum geringer als nach dem Friedensschluß ein halbes Jahr darauf.

Hamburg wäre die weitaus größte Stadt seiner Reiche gewesen. Das Bevölkerungswachstum der Elbmetropole spiegelte den raschen wirtschaftlichen Aufstieg. Bereits in dem Jahrhundert zwischen der Reformation und dem Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges hatte sich die Einwohnerzahl von etwa 14.000 auf 40.000 fast verdreifacht und diejenige Lübecks überflügelt. War Hamburgs Bevölkerung von jeher besonders durch Zuzug aus dem linkselbischen Niedersachsen gewachsen, so fielen nun die Fluchtwellen des konfessionellen Zeitalters noch stärker ins Gewicht.

Zwar hatten Seuchen immer wieder hohe Verluste gefordert, vor allem die Pest 1564/65, als ein Viertel der Einwohner starb; die zunehmende Enge innerhalb des seit Jahrhunderten kaum erweiterten Stadtgebietes begünstigte solche Wirkungen. Doch eben damals änderte der hamburgische Rat seine Fremdenpolitik und stellte wirtschaftliche Nutzerwägungen über die restriktiven Grundsätze der Hanse wie über die Ablehnung der streng lutherischen Geistlichkeit und ihres Anhangs in der Bevölkerung.

Der Rat bemühte sich zunächst um die englische Handelskompanie der Merchants Adventurers, die im englisch-niederländischen Handelskrieg 1563 ihren Sitz von Antwerpen nach Emden verlegt hatte. 1567 schloß er mit ihr einen zehnjährigen Kontrakt, der den Engländern mehr Rechte zugestand, als je eine Hansestadt fremden Kaufleuten - eine eigene Niederlassung mit gesonderter Gerichtsbarkeit, Erlaubnis zum Grunderwerb und Handelsrechte, die denen hamburgischer Bürger nahekamen, auch das Recht zum Handel mit anderen Gästen. Überdies beanspruchten die Merchants Adventurers alsbald das Monopol auf den steigenden englischen Tuchexport zum Kontinent, während die Schwierigkeiten der Hanse in England selbst wuchsen.

Proteste des Hanse-Syndicus, der hamburgischen Geistlichen und aus der Bevölkerung blieben zunächst vergeblich, bewirkten aber, daß der Vertrag 1577 nicht verlängert wurde, so daß die Kompanie ihren Sitz wieder nach Emden und später nach Stade verlegte. England, das bereits den Spanienhandel Hamburgs und Lübecks bekämpfte, reagierte auf Maßnahmen des Reichstags gegen die Merchants Adventurers 1598 mit der Schließung des Londoner Hansekontors. Dessen Wiedereröffnung und das Einlenken des Reiches ermöglichten es dem Hamburger Rat endlich, die Kompanie 1611 mit attraktiven Angeboten zurückzuholen. Bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts führten die Merchants Adventurers in Hamburg ein abgeschlossenes, aber einträgliches Leben. Mit steigenden Zolleinnahmen und der Belebung des Tuchhandels und der Schiffahrt erfüllten sie jedenfalls anfangs die in sie gesetzten Erwartungen. Ihre Zahl blieb dabei gering, ihr Aufenthalt zumeist befristet. Wichtiger war jedoch die fremdenfreundliche Grundsatzentscheidung, nicht ohne Zögern getroffen, mit der sich der Rat den gewandelten Erfordernissen des europäischen Handels anpaßte. Gute Erfahrungen mit anderen Ausländern hatten sie begünstigt.

Seit der Reformationszeit, verstärkt aber seit Beginn des niederländischen Freiheitskrieges, kamen niederländische Flüchtlinge bis ins 17. Jahrhundert in großer Zahl nach Hamburg. Obgleich es nach den jüngsten Pestverlusten zunächst kaum größere Raumprobleme gab, waren die Widerstände beträchtlich. Stärker als die Einbußen des hamburgischen Handels durch die Kaperei der Wassergeusen fiel dabei ins Gewicht, daß viele der Emigranten Calvinisten waren. Denn für sein Festhalten an der lutherischen Lehre hatte Hamburg hohe Opfer gebracht. Rat und Kaufmannschaft sahen dagegen mehr auf die Vorteile für Handel und Gewerbe.

Demgegenüber gingen lutherische Flüchtlinge rasch in der Bevölkerung auf und erlangten an Wachstum und Wohlstand der Stadt großen Anteil, oft auch politischen Einfluß. Das Verhältnis zu den übrigen Flüchtlingen, zumeist Calvinisten, regelte der Rat 1605 gegen jährliche Abgaben in sogenannten Fremdenkontrakten. Fremdenkontrakte erhielt 1612 auch die Gemeinde der sephardischen und bald auch die der askenasischen Juden, die sich in Hamburg seit dem ausgehenden 16. Jahrhundert gebildet hatte. Auch hier wurden Fremde den Bürgern in ihrer Handelsfreiheit fast gleichgestellt und hansischen Kaufleuten vorgezogen. Selbst Gewissensfreiheit und privater Gottesdienst wurden den Reformierten zögernd gewährt.

Machten diese Emigranten bereits um 1600 angeblich ein Viertel der hamburgischen Bevölkerung aus, so suchten hier seit Beginn des großen Krieges erneut zahlreiche Flüchtlinge Schutz, zunächst aus Böhmen, dann aus Mecklenburg und weiteren Nachbargebieten. Obgleich bereits in den Jahren 1626-1628 mehrere tausend Einwohner an einer eingeschleppten Seuche - möglicherweise Typhus - starben, hielt das Bevölkerungswachstum während der weiteren Kriegsjahre an. Die meisten Flüchtlinge ließen sich in der Neustadt nieder, die bei Kriegsende bereits über 20.000 Einwohner gezählt haben soll. Besonders die elbnahen Gebiete erreichten rasch städtische Bebauungsdichte, so daß die bisher dort gelegenen Reeperbahnen vor die Mauern an die Landstraße nach Altona verlegt werden mußten, der sie dann den Namen gaben.

Für die zahlreichen Bewohner der Neustadt, die kirchlich größtenteils nach St. Nikolai eingepfarrt war, erwies sich die kleine St. Michaeliskirche vor der alten Stadtmauer - erst 1600 als Friedhofskapelle angelegt und bald erweitert - rasch als zu klein. Mitte 1647 beschlossen darum Rat und Bürgerschaft den Bau einer größeren Kirche auf dem neuen Kirchhof der Neustadt, dem Michaelisfeld.

Der Beschluß hatte für die Geschichte der Neustadt erhebliche Tragweite: Es war der erste Schritt zur Bildung eines selbständigen Kirchspiels. Noch 1647 trat das Kirchenkollegium von St. Nikolai die kleine St. Michaeliskirche mit Friedhöfen und Gebäuden der Stadt ab, die sie nun der Michaelisgemeinde überlassen konnte. Der Bau der großen Michaeliskirche begann im Friedensjahr 1648, ihr Turm wurde 1669 vollendet. Nach ihrer Zerstörung durch Blitzschlag 1750 wurde sie seit 1751 wiederaufgebaut und mit dem 1786 eingeweihten Turm zum Wahrzeichen Hamburgs, das nach erneuter Brandzerstörung 1906 in gleicher Gestalt bis 1912 wiederhergestellt wurde.

Die Neustadt hatte also um die Mitte des 17. Jahrhunderts den Weg zur kirchlichen Selbständigkeit angetreten. Dem hatte der in jenen Jahren zunehmend von der Bürgerschaft bedrängte Rat widerstrebt, und auch die altstädtischen Grundeigentümer fürchteten um den Wert ihres neustädtischen Besitzes. Erst 1678 wurde St. Michaelis als fünfte Hauptkirche der Stadt anerkannt.

Dem bevölkerungsreichsten und sozial schwächsten Kirchspiel standen nun Sitz und Stimme im Rathaus zu. Aber noch fehlten seinen Bürgern die politischen Mitspracherechte ihrer altstädtischen Nachbarn. Erst 1685 wurden sie ihnen durch Rat- und Bürgerschluß zugestanden und so die rechtliche Gleichstellung der Neustadt vollzogen.

Kirchspiele - die Sprengel der Hauptkirchen - waren in Hamburg wie in anderen Städten seit dem Mittelalter nicht nur kirchliche, sondern auch politisch-kommunale Bezirke, an die sich die städtische Verwaltungsorganisation anlehnte. Die nach Kirchspielen gegliederte Bevölkerung bildete so vier Körperschaften (Petri, Nikolai, Katharinen, Jacobi), in denen die "erbgesessenen" (grundbesitzenden) Bürger und die Vorsteher der Handwerksämter (Zünfte) - also nur ein Teil der männlichen Einwohnerschaft - stimmberechtigt waren. Mit der Reformation hatte die obrigkeitliche Gewalt des Rates, dessen bis zu 24 Mitglieder lebenslang amtierten und sich selbst ergänzten, erhebliche Einschränkungen erfahren. Die damals gebildeten bürgerlichen Kollegien, zunächst Träger des reformatorischen Fürsorgewesens, wurden mit dem "Langen Rezeß" des Jahres 1529 zugleich Organe bürgerlicher Mitsprache und Kontrolle gegenüber dem Rat.

Unbeschadet ihrer gesamtstädtischen Aufgaben rekrutierten sich die Kollegien von Beginn an paritätisch aus den Kirchspielen. Zunächst hatte 1527 jedes Kirchspiel 12 Armenvorsteher (Diakone) eingesetzt, zusammen also 48, denen für die politischen Verhandlungen mit dem Rat 1528 je 24 "Subdiakone" beigegeben wurden, so daß eine 144köpfige Bürgervertretung entstand. Etwa gleichzeitig übernahmen es je 3 (= zusammen 12) Diakone, als "Oberalte" die Fürsorgemittel zu zentralisieren, zu verwalten und gleichmäßig einzusetzen. Seit 1685 gab es also 15 Oberalte, aus den 48ern wurden die 60er, aus den 144ern die 180er; sie bestanden bis ins 19. Jahrhundert, wobei sich stets das kleinere aus dem nächstgrößeren Kollegium ergänzte.

Mittlerweile hatte die Bürgerschaft ihre Mitspracherechte noch weiter ausgedehnt, insbesondere seit ihr 1563 in einer Phase hoher Verschuldung die Kämmerei überlassen worden war und von acht Bürgern aus den vier Kirchspielen verwaltet wurde. Seit den zunehmend autoritären und im Ruf der Bestechlichkeit stehenden Ratsherren 1603 Sporteln und Nebeneinnahmen gestrichen, statt dessen feste Honorare gezahlt und alle bürgerlichen Abgaben abverlangt wurden, hatte diese Bastion noch an Bedeutung gewonnen; wegen der wachsenden Beanspruchung war die bisherige Ehrenamtlichkeit der Ratsherren nicht aufrechtzuerhalten. Auch an neuen Verwaltungseinrichtungen wurden Bürger beteiligt, und überall wurde das Michaeliskirchspiel künftig einbezogen.

Solche Mitsprache, vom Rat meist nur widerstrebend zugestanden, bedeutete keineswegs einen dauerhaften Konflikt. Dem Rat blieben ja die meisten städtischen Ämter, Gerichtshoheit und Strafgewalt vorbehalten. Bürgerliche Partizipation war für Hamburg, bevor sich seit der Mitte des 17. Jahrhunderts die innerstädtischen Gegensätze zuspitzten, eher ein Element der Stabilität. Das lag nicht nur am offenbar weitreichenden Konsens in städtischen Interessen und Sachfragen, sondern dieser selbst war darin mitbegründet, daß die Wortführer der Bürgerschaft durchweg ebenso der kaufmännischen Oberschicht der Stadt entstammten wie traditionell der Rat. Schon die erforderliche Abkömmlichkeit für zeitraubende Aufgaben machte dies notwendig, ohne daß bislang Kritik daran laut geworden wäre.

Anderseits kam es in Hamburg nie zur strengen Abschließung eines durch Geburt begründeten Patriziats; auch Zugewanderte hatten bei kaufmännischem Erfolg und passender Heirat Aufstiegschancen. Als sich allerdings um die Mitte des 17. Jahrhunderts die Vorwürfe der Bestechlichkeit und Vetternwirtschaft bei Ratswahlen häuften, verfügte 1663 ein Wahlrezeß strengere Regeln: Schwiegervater und Schwiegersohn durften nicht (wie zuletzt in fünf Fällen) gleichzeitig im Rat sitzen, der künftig zur Hälfte aus graduierten Juristen bestehen sollte, ebenso sollten drei der vier Bürgermeister Juristen sein. Daß die Spannungen gleichwohl wuchsen, ist hier nicht weiter zu verfolgen.

Wenn Hamburgs Wohlstand auch auf seinem Handel beruhte, so war doch nur knapp ein Fünftel der Einwohner in kaufmännischen Tätigkeiten, gut ein Viertel allerdings in Fracht- oder entsprechenden Hilfsberufen zu finden, die Hälfte dagegen im Handwerk oder produzierenden Gewerben. Neuere Schätzungen geben für das 17. Jahrhundert die sozial und beruflich breitgefächerte Mittelschicht mit 60 bis 65 Prozent, die besitzlose Unterschicht mit 30 bis 35 Prozent, die Oberschicht reicher Kaufleute, Wandschneider und graduierter Akademiker mit etwa 5 Prozent der Bevölkerung an. Nur diese und die Angehörigen der Mittelschicht brauchten bei Haus- und Grundbesitz das Bürgerrecht und waren politisch aktiv.

Hamburgs günstige Handelsentwicklung hatte mehrere Gründe. Innerhalb der Hanse hatten sich die Gewichte von Lübeck deutlich nach Hamburg verschoben, das die verkehrsgeographisch weit günstigere Lage hatte - über die Elbe das größere Hinterland und den direkten Zugang zur Nordsee. Hamburg hatte ohne Rücksicht auf hansische Usancen auch modernere Handelsformen wie Termingeschäfte übernommen. Seit 1482 im Besitz des Stapelrechts, beanspruchte es rigoros die Elbhoheit, insbesondere gegenüber Braunschweig-Lüneburg und gegen Holstein und Dänemark. Bereits 1517 hatte sich die Kaufmannschaft eine eigene Organisation gegeben, später eine rasch aufblühende Tuchfärberei und Wandbereitung eingerichtet und 1558 eine Börse gegründet. Hamburgische Kaufleute stießen seit Ende des 16. Jahrhunderts durch die Straße von Gibraltar zu italienischen Häfen vor, andere erreichten trotz spanischer Verbote bereits Brasilien.

Die Glaubensflüchtlinge der folgenden Jahrzehnte brachten eine zusätzliche Belebung. Unbeschadet der politisch-religiösen Gegensätze hielten die niederländischen Emigranten ihre Handelsverbindungen nach Spanien aufrecht. Sie zogen einen großen Teil des Antwerpener Marktes nach Hamburg, führten aber auch neue Handelsformen ein, etwa Kommissions-, Speditions- und Wechselgeschäfte. Die jüdischen Zuwanderer verhalfen Hamburg zu einer wichtigen Rolle im europäischen Gewürzhandel. Sie hatten teil an der Entwicklung des Geld- und Wechselgeschäfts. Die zunehmende Spezialisierung von Handelsfunktionen und Warenbranchen trieb die Trennung von Groß- und Einzelhandel voran, wobei die Niederländer besonders bei der Verselbständigung des Bank- und Maklergewerbes und beim Ausbau des Seeversicherungswesens hervortraten, aber auch bei der Vermittlung handwerklicher Fähigkeiten, vor allem im Textilsektor.

Als 1619 nach dem Vorbild der Amsterdamer Wisselbank und mit maßgeblicher Beteiligung eingewanderter Niederländer die Hamburger Bank gegründet wurde, fortan ein starker Rückhalt für den hamburgischen Waren- und Geldmarkt, zählten nach ihren ersten Umsatzkonten Niederländer zu den reichsten Kaufleuten der Stadt.

Mit der Ausweitung des Aktionsradius wuchsen für den hamburgischen Handel die Gefahren. Auf Betreiben der Kaufmannschaft wurde darum 1623 die Admiralität errichtet, eine aus Ratsherren, Kaufleuten und Schiffern gebildete Behörde. Sie sollte die Schiffahrt besonders gegen das Seeräuberunwesen der "Barbaresken" schützen, das von der nordafrikanischen Küste immer weiter in den Atlantik ausgriff. Sie rüstete Konvois aus, bewaffnete Handelsschiffe und stellte gelegentlich auch bewaffnete Begleitschiffe. Bereits 1624 richtete sie eine öffentliche "Sklavenkasse" ein, um mit Hilfe einer allgemeinen Fracht- und Heuerabgabe aller seewärts gehenden Schiffe und Besatzungen Seeleute auszulösen, die in die Hände der Barbaresken gefallen waren. Wie in der Seeassekuranz bemaß sich die Abgabenhöhe nach der Gefährlichkeit der Route. Die Admiralität erhielt Polizeibefugnisse im Hafen und an Bord. Sie übernahm bald auch die Hafenverwaltung mit ihren wachsenden Aufgaben, die Kennzeichnung der Elbfahrrinne, die Havariebegutachtung und die erstinstanzliche Gerichtsbarkeit in Seerechts-, Fracht- und Seeversicherungsfragen. Ihre Arbeit finanzierte sie durch einen eigenen Warenzoll.

Allerdings zeigte sich, daß ihre begrenzten Mittel gegen die Piraterie wenig ausrichten konnten. Nach empfindlichen Verlusten vor der iberischen Küste beschlossen Rat und Bürgerschaft 1662, da fremder Schutz nicht zu erhalten war, den Bau eigener Konvoischiffe, deren Kosten die Kaufmannschaft zur Hälfte übernahm. Eine eigene Konvoideputation stellte seit 1668 die berühmt gewordenen Fregatten "Leopoldus Primus" und "Wappen von Hamburg" in Dienst, die in der Folge hamburgische Schiffsverbände sicher an ihre Ziele geleiteten und auch andere Schiffe schützten. Solche hamburgischen Konvoischiffe operierten bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts.

Daß es wegen der Finanzierung der Schiffsbauten mit der Admiralität bald zum Streit kam, zeigte, daß es der Kaufmannschaft an einer eigenen Interessenvertretung fehlte. Sie bildete deshalb 1665 eine eigene "Commerzdeputation" - sechs angesehene Kaufleute und ein Schiffer -, die die Interessen des Handels koordinieren und gegenüber dem Rat zur Geltung bringen sollte. Sie war in Deutschland ohne Vorbild (nur in Amsterdam gab es 1663 bis 1665 ein Commerzkollegium), wurde vom Rat erst nach zehn Jahren akzeptiert und bewies ihre Nützlichkeit. 1867 wurde daraus die Handelskammer. Hamburgs Sicherheit und Neutralität, seine Bedeutung als Handels-, Finanz- und Informationszentrum prädestinierten es gerade während des Krieges zum Schauplatz internationaler Diplomatie, an dessen Unabhängigkeit deutschen und ausländischen Regierungen lag. Vor allem für Schweden wurde es zum Mittelpunkt seiner diplomatischen und wirtschaftlichen Aktivitäten. Johann Adler Salvius, der hier zuerst 1624 Kriegsgüter und Soldaten zu beschaffen suchte, leitete seit 1630 als Resident von Hamburg aus die schwedische Diplomatie in Nordwestdeutschland, organisierte die schwedische Kriegswirtschaft und wickelte Frankreichs Subsidienzahlungen an Schweden größtenteils über Hamburg ab. Da er diese teilweise direkt zur Heeresversorgung und -ausrüstung verwandte, kam dies nicht nur Hamburgs Geldmarkt, sondern auch seinem Warenhandel zugute und nicht zuletzt den politischen Beziehungen zu Schweden. Zeitweilig wurde Hamburg als Kongreßort ins Auge gefaßt, und 1641 kam hier zwischen dem Kaiser, Schweden und Frankreich ein Präliminarvertrag zustande. Hamburgs wirtschaftlicher und politischer Bedeutungszuwachs stand im Gegensatz zur Entwicklung der Hanse, war teilweile in offener Abkehr von deren Grundsätzen erfolgt, und bereits im 16. Jahrhundert wurden hier abfällige Urteile über die Hanse laut. Seine Admiralität und Konvoideputation dokumentierten zudem, daß die Hanse in zentralen Bereichen ihren alten Ansprüchen nicht mehr genügte. Trotzdem hielt der Rat an ihr fest. Offenbar waren es Hamburgs Stärke und zentrale Lage, die die übrigen Mitglieder während des Krieges bewogen, ihm zusammen mit Lübeck und Bremen erhöhte Verantwortung für die handlungsunfähige Gemeinschaft zuzuweisen. Strukturschwächen, mangelnde Disziplin und Ohnmacht gegenüber den kriegführenden Mächten hatten die Hanse dazu genötigt. 1629 bevollmächtigte der Hansetag angesichts der Bedrohung Stralsunds die drei Städte mit stellvertretender Wachsamkeit und Interessenwahrnehmung, ein Zeichen der Resignation. Lübeck, Bremen und Hamburg schlossen darauf 1630 ein Defensivbündnis zur Erhaltung der Hanse, daß später alle zehn Jahre verlängert, aber nie auf die Probe gestellt wurde. Sie vereinbarten auch, den Friedenskongreß gemeinsam zu beschicken, und bereits Ende 1644 traf ihre gemeinschaftliche Delegation in Osnabrück ein. Allerdings lag die Hauptlast der Verhandlungen bei dem lübeckischen Syndicus Dr. David Gloxin, während der hamburgische Syndicus Dr. Christoph Meurer nach einem dänischen Protest seit September 1645 mit Rücksicht auf Hamburgs Handelsinteressen den Sitzungen des Städterats fernblieb. Bremen konnte dagegen der erstrebten Reichsstandschaft mit seiner Teilnahme näherkommen. So hatte Hamburg an den Erfolgen der hansischen Delegation nur mittelbar Anteil. Dem diplomatischen Geschick Gloxins, der als Vertreter Sachsen-Lauenburgs auch im Fürstenrat saß, war es wesentlich mit zu verdanken, daß das Reformationsrecht der Reichsstädte sichergestellt und diese als Reichsstände anerkannt wurden. Es gelang den Hansestädten, sowohl zu den Niederlanden wie zu Spanien alte Verbindungen wiederherzustellen und sogar in den spanisch-niederländischen Friedensvertrag aufgenommen zu werden. Schließlich wurde die Hanse - gegen anfängliche fürstliche Widerstände - auch in das Westfälische Friedenswerk selbst ausdrücklich eingeschlossen. Anderseits konnten sich die drei Hansestädte den schwedischen Forderungen nach einer finanziellen Kriegsentschädigung nicht entziehen. Gegenüber Hamburg wurden diese mit einer monatelangen Besetzung des Landgebietes erzwungen. Sie zeigten nicht nur erneut die Eigennützigkeit der schwedischen Kriegsbeteiligung, sondern auch, wie wenig der diplomatische Erfolg der Hansestädte ihren politischen Handlungsmöglichkeiten entsprach. Daß die Hanse nach ihrer letzten Tagfahrt 1669 erlosch, war darum für Hamburgs weitere Entwicklung ohne Bedeutung.



ANMERKUNGEN -  Siglenliste für Literaturangaben

Bohmbach 1995; Bolland 1977; Buchstab 1976; Eckardt/Richter 1997; Gallois 1862; Haas 1986; Loose 1963; Loose 1982; Muhsfeldt 1909; Postel 1986; Postel 1992; Postel 1995; Postel 1998; Reincke 1961; Weber 1995; Wohlwill 1897; Wohlwill 1897a.


QUELLE     | 1648: Krieg und Frieden in Europa | Bd. 1, S. 337-343
PROJEKT    1648 - Westfälischer Friede

DATUM AUFNAHME2005-10-31
AUFRUFE GESAMT4606
AUFRUFE IM MONAT239