Regest

Datum 1322-05-24 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(Montag na cruzen)
Titel/Regest Johan von Neheim [Nehem] und Petronylla, seine Frau bekunden, sie hätten mit Engelbrecht von Herbern [Herborne] und seinen Erben über die beiden Mühlen zu Mühlenbrynke und Werries [Wergys] folgenden Vertrag geschlossen: Johan will die Mühle am Mühlenbrink abbrechen, und dafür mit Engelbert für immer in den gleichteiligen Besitz der Mühle und Bockmühle zu Werries treten. Den Swederikes Korf soll Engelbrecht für sich allein zwei Jahre, Johan das dritte Jahr allein nutzen. Die Mühle und Mühlenstätte binnen den Zäunen, aller Nutzen, aller Schaden und alle Kosten, zumal Bau- und Reparaturkosten wurden zu zwei gleichen Teilen wahrgenommen. Sollte die Mühle zu Werries irgendwie verletzt oder verwüstet werden, so sollen beide gemeinsam restaurieren. Wer sich dieser Verpflichtung entzieht, muss dem, der gebaut hat, solange den ganzen Nutzen der Mühle überlassen, bis er die Hälfte der Kosten auszahlt. Sollte der eine dem andern seinen Teil der Mühle verkaufen wollen, so kann dieser nach halbjähriger Kündigung den Teil kaufen für 150 münsterische Mark. Engelbrecht empfängt die Mühle als Lehen vom Grafen zu Limburg. Sollten Johans Frau und Erben diesen Vertrag späterhin nicht halten wollen, so dürfen sie am Mühlenbrinke, doch genau an Stelle der alten Mühle, eine neue bauen. Außer den beiden Kontrahenten siegeln der Graf Engelbrecht von der Mark und die Ritter Godefrid Volenspit [Vulenspyt] und Johannes Klot.
Vermerke 199a) In einem Transfix erkennen die Eheleute Evert und Anna von der Recke dem Bernt Beverförde die Schadloshaltung innerhalb 4 - 5 Jahren.
Archiv   Loburg (Dep.)
Bestand   Ober- und Niederwerries, Urkunden |   alle Regesten
Signatur 2
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Nur das letzte der 5 Siegel ist erhalten
Hinweise Siehe No. 352
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.17   1300-1349
Datum Aufnahme 2011-01-17
Datum Änderung 2017-04-13
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