QUELLE

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DATUM1807-10-09   Suche   Suche DWUD
AUSSTELLUNGSORTMemel
TITEL/REGESTKönigreich Preußen: "Edikt den erleichterten Besitz und den freien Gebrauch des Grundeigentums sowie die persönlichen Verhältnisse der Landbewohner betreffend"
TEXT[1. Freiheit des Güterverkehrs. 2. Freie Wahl des Gewerbes. 3. Einschränkung des gesetzlichen Vorkaufs- und Näherrechts. 4. Teilung der Grundstücke. 5. Erbverpachtung der Privatgüter. 6.-7. Einziehung und Zusammenschlagung der Bauerngüter. 8. Verschuldung der Lehns- und Fideikommissgüter. 9. Aufhebung der Lehne, Familienstiftungen und Fideikommisse durch Familienschluss. 10.-12. Auflösung der Gutsuntertänigkeit]
ERLÄUTERUNGDie Verabschiedung des Edikts kurz nach Steins zweiter Übernahme eines Ministeramtes erfolgte unter einem inneren und einem äußeren Reformdruck. Der Minister folgte im wesentlichen einer Vorlage des liberalen Mitarbeiters Theodor von Schön. Anders als dieser und der Provinzialminister Friedrich Leopold von Schroetter dehnte Stein die Geltung auf den gesamten preußischen Staat aus. Vorausgegangen war die Befreiung der Domänenbauern. Die Nachbarstaaten (Königreich Westphalen, Herzogtum Warschau) orientierten sich an der französischen Agrarverfassung, sodass die preußischen Verhältnisse der zwischenstaatlichen Konkurrenz nicht mehr stand hielten. Fiskalische Zwänge (Kontributionszahlungen an Frankreich) machten die Erschließung sämtlicher Ressourcen erforderlich. In der Freiheit des Güterverkehrs, der Gewerbe, der Personen wurden geeignete Mittel gesehen.

Schattenseiten des Edikts trafen hauptsächlich die abhängigen Bauern, die den alten Schutz verloren und die Unabhängigkeit mit einem beträchtlichen Landverlust erkauften. Nachträgliche Edikte suchten vor allem durch die Sicherung feudaler Rechte (Patrimonialgerichtsbarkeit, Polizeigewalt) die adeligen Widerstände abzuschwächen.


QUELLE     | Freiherr vom Stein | Bd. 02/2, Nr. 397, S. 457-460


PROJEKT    Karl Freiherr vom und zum Stein (1757-1831)
SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
90   Gesetz, Verordnung, (Staats-)Vertrag
Zeit3.7   1800-1849
DATUM AUFNAHME2007-08-08
AUFRUFE GESAMT9251
AUFRUFE IM MONAT697