KARTE

(189 KB)   Westfälische Länder 1750, 2006   Stufenlose Vergrößerung der Abbildung mit zoomify.

TITELWestfälische Länder 1750
KATEGORIEStaat / Politik / Verwaltung


ENTWURFKaling, Thomas / Weidner, Marcus / Schütte, Leopold
AUSFÜHRUNGKaling, Thomas
ERSCHEINUNGSJAHR2006   Suche
HANDLUNGSJAHR1750


INFORMATIONDie Karte zeigt im Wesentlichen unverändert die Territorialverhältnisse in Westfalen, wie sie in den  Friedensverträgen von Osnabrück und Münster im Jahre 1648 festgelegt worden waren: Die Unabhängigkeit der Niederlande vom Deutschen Reich und den erst 1650 verwirklichten Anfall des ehemaligen Fürstbistums Minden an die Markgrafschaft Brandenburg. Der Markgraf war seit 1701 zugleich König im fernen Preußen (um Königsberg), das nicht zum Reich gehörte. Der Name "Preußen“ hatte sich jedoch um 1750 für alle brandenburgischen Gebiete praktisch durchgesetzt. Nicht erkennbar ist die 1648 festgelegte "Alternation“ im Fürstbistum Osnabrück, der Wechsel zwischen einem jeweils auf Lebenszeit gewählten katholischen und einem stets dem Hause der Kurfürsten von Hannover entstammenden evangelischen Bischof.

Die vorherrschende Farbe ist das Violett in seinen Abstufungen. Sie kennzeichnet nach der Tradition deutscher Geschichtsatlanten "geistliche Territorien“, (kurz:) “Länder“, die unter der weltlichen Herrschaft kirchlicher Würdenträger - (Erz-)Bischöfe, Äbte, Äbtissinnen - standen. Diese Geistlichen waren unter der Oberhoheit des Kaisers "Fürsten“ dieser Länder, die - bis auf das konfessionell gemischte Osnabrück - rein katholisch waren.

Was die Karte nicht zeigt, ist die Tatsache, dass der Kurfürst-Erzbischof von Köln aus dem Hause Wittelsbach von 1728-1761 zugleich Fürstbischof von Münster, Osnabrück, Paderborn und - außerhalb der Karte - Hildesheim war. "Fürstentümer“ des Reiches waren auch die Herzogtümer Braunschweig, Jülich, Kleve, Berg und Westfalen, die aber - abgesehen von Braunschweig - nicht mehr selbstständig waren (rote Recte-Beschriftung und schwarze Zugehörigkeitsangaben), sondern auswärtigen Fürsten bzw. dem Kurfürst-Erzbischof von Köln gehörten. "Fürsten“ waren auch die Landgrafen der beiden Länder Hessen und schließlich einige ehemalige Grafen, die von Nassau seit 1652, von Waldeck seit 1711, zur Lippe seit 1720. Die Herren kleinerer Grafschaften erreichten nicht die kaiserliche Erhebung in den Fürstenstand. Sie alle - vom Kaiser bis zum Grafen - waren untereinander ebenbürtig, während die Besitzer der meist sehr kleinen Herrschaften überwiegend dem niederen Adel angehörten, der im Übrigen als "landsässiger Adel“ ohne eigene Herrschaftsrechte in den einzelnen Ländern sehr zahlreich war und nur gelegentlich, z.B. in der Grafschaft Mark und im Herzogtum Westfalen eigene "Gerichte“ und "Herrschaften“ mit beschränkter Hoheit besaß. Die Titelführung hatte historische Wurzeln und spiegelt nicht immer die Bedeutung des von dem Titelträger regierten Landes.

Als rein weltliche Mächte waren die Fürsten von Pfalz-Sulzbach als Herrn in Jülich und Berg - gleichfalls katholische Wittelsbacher -, die Könige in bzw. (seit 1772) von Preußen, die Kurfürsten von Hannover und die Landgrafen von Hessen - sämtlich Protestanten - von Bedeutung. Zukunftsweisend ist die Vermehrung des brandenburgisch-preußischen Besitzes seit 1609 (Kleve, Mark, Ravensberg), 1650 (Minden), 1702/1707 (Lingen und Tecklenburg) und (außerhalb der Karte) 1744 (Ostfriesland). Er wurde zur Grundlage der 1815 geschaffenen preußischen Provinzen Rheinland und Westfalen.

Die meisten Länder sind in Verwaltungsbezirke eingeteilt, die flächenmäßig zum Teil sehr verschieden groß sind und nicht überall einheitliche Bezeichnungen (Amt, Gericht, Herrschaft, Stadt) tragen. Ihre Grenzen sind nur für das (gelb umrandete) Bearbeitungsgebiet angegeben und in roter Kursivschrift bezeichnet. Sie sind auf der Basis älterer Verwaltungsstrukturen (Hofesverbände/Villikationen, Gerichtsbezirke, Amtsbezirke) entstanden und spiegeln oft - besonders deutlich im Herzogtum Westfalen - die Entstehungsgeschichte der Territorien. In der preußischen Grafschaft Mark werden sie wenig später, 1753, Gegenstand einer Reform.

Die Systematik von Farbgebung und Beschriftung ist nicht immer einzuhalten und kann Gegenstand von Kritik sein. Die Einheit der preußischen Länder in Westfalen besteht in erster Linie in der Person des Herrschers und seiner Minister in Berlin bzw. Potsdam. Verwaltungsmäßig bleiben sie als Fürstentümer und Grafschaften voneinander getrennt. Die Einheit ist aber dauerhaft und bewährt sich in den durch den Herrscher (Friedrich der Große) mutwillig begonnenen sinnlosen Kriegen. Die rote Schrift ist somit richtig. Demgegenüber bildet das Länderkonglomerat des Kurfürsten von Köln (s.o.) keine Einheit. Die einzelnen Verwaltungsstrukturen bleiben unangetastet, und es zerfällt bereits 1761 mit dem Tode des Kurfürsten. Dem entspricht die schwarze Schrift. Fraglich ist die Berechtigung der schwarzen Schrift im Falle Pyrmont. Ist die Grafschaft von Waldeck abhängig, oder ist sie - mit eigener Verwaltung - ein weiteres "Land“ des Fürsten? In diesem Falle hätte sie eine eigene, von Waldeck abweichende Farbe bekommen können. Die gleiche Frage stellt sich bei Limburg und Rheda und bei den beiden Grafschaften Sayn, die zu zwei verschiedenen auswärtigen Herren gehören: Sind sie jeweils integraler Teil eines einzigen Landes, oder sind sie nur in Personalunion mit einem anderen Land verbunden? Und wie steht es mit der zeitweilig von Wien oder Brünn aus verwalteten Grafschaft Rietberg der Grafen von Kaunitz?


Ausgangsbasis ist die Karte "Westfalen 2004", die wiederum auf der geografischen Grundlage der Übersichtskarte NRW, 1:500.000, herausgegeben vom Landesvermessungsamt NRW, beruht. Die Karte "Westfälische Länder 1750" ist hauptsächlich durch kontinuierliche Rückschreibung auf der Grundlage verschiedener Karten erarbeitet worden: Westfälisches Klosterbuch, Teil 3 (Klöster und Stifte um 1750); Die Westfälischen Länder 1801, Politische Gliederung, bearbeitet von G. Wrede; Geschichtlicher Handatlas von Westfalen (1. Lfg. 1975, Karten: 6. Verwaltungsgliederung 1817-1967, 7. Änderungen der Kreisgrenzen 1817-1967, 11. Gemeindegrenzen 1965; 2. Lfg. 1982, Karte: 10: Gemeindegrenzen 1897); Deutscher Planungsatlas, Bd. I Nordrhein-Westfalen, Lfg. 36, 1982, Staats- und Verwaltungsgliederung 1789-1946/47; Geschichtlicher Handatlas der Rheinlande, Lfg. 1, 1982 (Karten: Herrschaftsgebiete im Jahre 1789, Verwaltungsgliederung 1820-1980); Geschichtlicher Handatlas von Niedersachsen, 1989; Geschichtlicher Handatlas von Hessen, Hessen im Jahre 1789; W. Timm, Kataster der kontribualen Güter in der Grafschaft Mark 1705, 1980 (Die Grafschaft Mark in ihrer Verwaltungsgliederung um 1705).



Legende 
 

 
Kondominat / Samtherrschaft 

 
strittiges Gebiet 

 
Haus Bentheim-Steinfurt 

 
Haus Bentheim-Bentheim 

 
Haus Bentheim-Tecklenburg-Rheda 

 
Fürstabtei Herford (ohne Territorium) 


A. 
Amt 
Fstbm. 
Fürstbistum 
Hft. 
Herrschaft 
Kfstm. 
Kurfürstentum 
Kgr. 
Königreich 
Lgft. 
Landgrafschaft 
Sa. 
Samtamt 


FORMATzoomify


PROJEKT    Westfalen in Karten

SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Typ5.2   Atlas, Kartenwerk, Karte / modern
Zeit3.5   1700-1749
3.6   1750-1799
Ort1   Westfalen/-Lippe (allg.)
DATUM AUFNAHME2006-01-19
DATUM ÄNDERUNG2020-11-09
AUFRUFE GESAMT14824
AUFRUFE IM MONAT1472