Fraterherrenhaus Münster ad fontem salientem, Münster

Geschichte Bei den Brüdern vom Gemeinsamen Leben (Canonici Regulares Sancti Augustini Fratrum a Vita Communi, daher auch Fraterherren, von lat. frater: Bruder) handelte es sich um religiöse Gemeinschaften ohne Ordensgelübde, die in klosterähnlichen Zusammenschlüssen bzw. in Brüder- und Fraterhäusern zusammenlebten. Ursprünglich in den Niederlanden im 14. Jh. in Deventer um Geert Grote beheimatet, breitete sich die Brüderschaft auch auf Nordwestdeutschland aus und hatte einen großen Einfluss auf das dortige Kultur- und Geistesleben (devotio moderna), insbesondere durch die Nutzung und Verbreitung des Buchdrucks.

Das münstersche Fraterhaus "Zum Springborn", die erste Niederlassung der Fraterherren in Deutschland überhaupt, wurde Anfang des 15. Jhs. durch den Nottulner Priester Johann von Steveren gegründet und von Papst Martin V. 1424 bestätigt. Bis 1500 erfolgten umfangreiche Grundstückskäufe im Westen Münsters. Dieser Gebäudekomplex erhielt im 17. und 18. Jh. eine neue Bedeutung. Das Fraterhaus, das nach der Eroberung der Täuferstadt bereits unter Fürstbischof  Franz von Waldeck (reg. 1532-1553) zeitweise als Quartier von Landesherren gedient hatte, stellte nach Aufgabe des mittelalterlichen Fürstenhofs auf dem Domhof ab 1661 bis zum Neubau des heutigen münsterschen Schlosses auf dem Grundstück der Paulusburg in den 1760/1770er Jahren das einzige Quartier der münsterschen Fürstbischöfe innerhalb der Stadt Münster dar. Das letzte herausragende gesellschaftliche Ereignis, das im Fraterhaus stattfand, war die Begrüßung des neuen Fürsten  Maximilian Friedrich von Königsegg-Rothenfels (reg. 1762-1784) durch Domkapitel und Ritterschaft anlässlich seines Einzugs in Münster im Mai 1763.

Der im Südwesten der Stadt gelegene, an die Bispinghof-Immunität angrenzende Klosterkomplex war während der Belagerung und Beschießung Münsters im Jahre 1657 schwer beschädigt worden. Bereits wenige Wochen nach der städtischen Kapitulation war Fürstbischof  Christoph Bernhard von Galen (reg. 1650-1678) am 28.05.1661 persönlich im Fraterhaus erschienen und hatte die Immobilie kurze Zeit später - trotz des sich verstärkenden Protestes der Brüder - in Beschlag genommen. Auch wenn offenbar erst ab 1686 eine Entschädigung geleistet wurde, bedeutete die Anwesenheit des weltlichen Hofstaats und die Herrichtung für höfische Zwecke doch eine Beeinträchtigung der geistlichen Lebensweise.

Inwieweit die Unterbringung des Hofstaats im Fraterhaus von Christoph Bernhard von Galen nur als Provisorium aufgefasst wurde, lässt sich heute nur schwer abschätzen. Gesicherte Pläne für den Ausbau des Fraterhauses oder eigentliche Residenzprojekte in unmittelbarer Umgebung der Stadt sind für seine Regierungszeit nicht überliefert. Vorerst beschränkte sich Galen darauf, einige Räume des Fraterhauses im Hauptflügel herrichten (1661/1663 sowie 1674) und auf der westlich anschließenden, durch die Niederlegung des dortigen Stadtmauerabschnitts und die Errichtung der Zitadelle entstandenen Freifläche einen Wandelpark (1661) und einen neuen Hofgarten (1669) anlegen zu lassen. Der Komplex bestand aus einem Hauptflügel mit Vorplatz, einem Propsteiflügel, einem Kanzleiflügel, einem Fraterküchenflügel, einer Stallung, einem Brauhaus, einer Küche, einem Nebengebäude und schließlich der Kirche (Situation 1784). Insgesamt jedoch hatte das Objekt keinen Residenz-Charakter, zudem war es für die Unterbringung des Hofstaats, also auch der "Verwaltung“, zu klein dimensioniert und baulich unzureichend. Die Nutzfläche des Hofstaats beschränkte sich auf einen Flügel, der parallel zum Kanzleiflügel, auf der gegenüberliegenden Seite des Kreuzgangs verlief; hieran schloss sich eine Garderobe und ein weiterer kleiner Raum an. Dieser Flügel war über eine Galerie an das rechtwinklige Küchengebäude angebunden. Die Anlage war, offensichtlich aufgrund der vorhergehenden Krise zwischen Stadt und Fürst, doppelt gesichert, einmal durch Soldaten in einem gewinkelten Gebäude gegenüber dem Hofgarten, am rückseitigen Eingang zum Fraterherrenkloster, und dann durch eine "Cortegarde" der Heiducken, die in unmittelbarer Nahe der Verwaltung postiert war. Der Fürstenhof in der Stadt - das bedeutete zudem regelmäßig nicht unerhebliche Einquartierungslasten für die Bürgerschaft.

Parallel zum Auf- bzw. Ausbau der ländlichen Residenzen (Ahaus, Sassenberg) ließ Fürstbischof  Friedrich Christian von Plettenberg (reg 1688-1706) auch im Komplex Fraterhaus verschiedene Versorgungseinrichtungen herrichten. Doch zielten auch diese Maßnahmen nicht darauf ab, einen repräsentativen Ausbau bzw. den Aufbau einer Residenz innerhalb oder am Rande der Stadt vorzunehmen, sondern erschöpften sich in der Herrichtung des Komplexes für einen zeitlich beschrankten Aufenthalt. Dies gilt ebenso für Fürstbischof  Franz Arnold von Wolff-Metternich (reg. 1707-1718), der im Fürstbistum Münster hauptsächlich in Ahaus und Sassenberg residierte und sich in baulicher Hinsicht auf nötige Reparaturarbeiten oder die Anlage einer Treppe auf der Westseite der Kirche (1711) beschränkte wie auch dessen Nachfolger  Clemens August von Bayern (reg. 1719-1761), der sich nach seiner Einführung in Münster 1719 einige Zeit lang im Fürstbistum aufhielt. Obgleich Clemens August als Bischof von Münster und Paderborn als Residenzstadt zunächst Münster vorgezogen hatte und schon im selben Jahr verschiedene Arbeiten hatte vornehmen lassen - insbesondere den Einbau einer Bibliothek oder die Erneuerung des Baldachins durch den Hofschreiner (Francois Reynaud), zudem im Winter 1719/20 den Bau eines "Spielhauses" durch Pictorius oder 1721/1722 die Erweiterung des Lusthauses im Garten - ,so kehrte er doch einige Zeit nach seiner Wahl zum Kurfürsten von Köln dem Oberstift dauerhaft den Rücken.

Da sein Nachfolger  Maximilian Friedrich von Königsegg-Rothenfels (reg. 1762-1784) als gleichzeitiger Kurfürst von Köln ebenfalls in Bonn residierte und das Schloss auf dem Neuplatz inzwischen fertiggestellt worden war, wurde das Fraterhaus im Dezember 1776 als Residenz aufgegeben. Wenige Jahre zuvor, 1772, war das Kapitel wegen Nachwuchssorgen aufgehoben worden. Besitz und Rechte wurden 1773 auf den münsterschen Bischof übertragen.
Benutzungsort Bistumsarchiv Münster
Eigentümer/in Bistumsarchiv Münster
Bestand
Urkundenregesten Regestenliste | Suche im Bestand
Bestandsignatur B 07
Umfang 833 Urkundenregesten
Laufzeit 1318-1788
Anmerkungen Der Bestand ist in Bearbeitung, sodass zzt. nur ein kleiner Teil der Regesten online zugänglich ist.

Ergänzungsüberlieferung.
- Münster, Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen.
- Paderborn, Verein für Geschichte und Altertumskunde Westfalens e. V., Abteilung Paderborn.
Information Der Bestand der Fraterherren in Münster umfasst den Zeitraum von 1318 bis 1788. Bistumsarchivar Friedrich Helmert (1908-1981) bildete diesen Bestand, indem er die betreffenden Urkunden aus dem Generalvikariatsarchiv herauszog und regestierte. Viele der insgesamt Vollregesten basieren nicht auf Originalurkunden, sondern auf Abschriften aus Handschriften. Die Zählung der Urkunden endet bei U 412, wobei Signaturen auch mehrfach vergeben wurden (mit Zusatz a, b, …).

Der Bestand erhielt 1984 neue Signaturen; eine Konkordanz zu den Alt-Signaturen befindet sich im Findbuch, S. 74-77.
Weitere Ressourcen Ressourcen zu Münster und zu Klöstern und Stiften in Münster im Internet-Portal "Westfälische Geschichte"

Fraterhaus in Münster (ungefähre Lage des früheren Komplexes) | Google Maps

Stadt Münster
Literatur Geisberg, Max
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Systematik
Zeit2.17   1300-1349
2.18   1350-1399
2.19   1400-1449
2.20   1450-1499
3.1   1500-1549
3.2   1550-1599
3.3   1600-1649
3.4   1650-1699
3.5   1700-1749
3.6   1750-1799
Ort2.21   Münster, (Fürst-)Bistum < - 1802>
3.5   Münster, Stadt <Kreisfr. Stadt>
3.8.10   Sendenhorst, Stadt
3.8.13   Warendorf, Stadt
Sachgebiet3.7.1   Regierungssitze, Herrschaftssitze
3.7.2   Landesherren/-frauen, Präsidenten, Regierungschefs
16.6.3   Geistliche, Rabbiner, Ordensleute
16.6.5   Domkapitel / Klöster / Stifte, Klosterleben
Datum Aufnahme 2011-02-01
Datum Änderung 2011-11-04
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