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Gemen, Herrschaft

 
 
 
Schloss Gemen, um 1860
Schloss Gemen, um 1860 (Ausschnitt)

Die im westfälischen Westmünsterland nördlich Borken gelegene Burg Gemen war Allod der seit 1092 belegten Edelherren von Gemen, die gegen die Bestrebungen des Bischofs von Münster ihre Burg um 1250 dem Herzog von Kleve zu Lehen auftrugen. Die Ausbildung einer Landesherrschaft erfolgte unter Heinrich III. seit 1370 und seinem Sohn Johann II. (1424-1455/58), der das kölnische Vest Recklinghausen als Pfand erhielt. Unter dessen Sohn Heinrich IV., mit dem das Geschlecht 1492 ausstarb, ging größerer Besitz wieder verloren. Es folgten in weiblicher Linie die Grafen von Holstein-Schaumburg, von denen Adolf als Kölner Erzbischof seit 1547 einem weiteren Vordringen des Bischofs von Münster entgegentrat und nach 1635 die Grafen von Limburg-Styrum, denen die Durchsetzung der Reichsunmittelbarkeit 1700 vor allem gegen Münster gelang und die 1733 die südlich gelegene Herrschaft von Raesfeld erbten.

Die kleine 1560 protestantisch gewordene Herrschaft von Burg und Ort Gemen und zwei Bauernschaften, 1784 nur 0,5 Quadratmeilen groß, gehörte zum Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis, ihre Inhaber zum Westfälischen Reichsgrafenkollegium. Sie fiel 1801 an Aloys von Boineburg-Bömelberg, wurde 1806 mediatisiert und Salm-Kyrburg zugesprochen. Nach vorübergehender Eingliederung in das französische Kaiserreich seit 1810 wurde sie 1815 preußische Standesherrschaft und 1822 nach einem Erbstreit von der Familie Landsberg-Velen erworben.

Quelle: Alfred Bruns, in: Gerhard Taddey, Lexikon der Deutschen Geschichte, Stuttgart:  Alfred Kröner Verlag, 1998, S. 438
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