Projekte > Geschichte des Provinzialverbandes / Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL)


 
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist ein Verband mit langer Tradition - seine historischen Wurzeln reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück: Sein Vorgänger, der Provinzialverband Westfalen, wurde im Jahr 1886 gegründet; bereits 1826 begann die parlamentarische Tätigkeit des Westfälischen Provinziallandtags, der ersten politischen Gesamtvertretung Westfalens und Vorläufer der Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe. Die Geschichte des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe und des Provinzialverbandes Westfalen ist eng mit der Entwicklung Westfalens und der Geschichte der kommunalen Selbstverwaltung verbunden. Von Beginn an besaß der Provinzialverband ein umfangreiches Aufgabenspektrum - zuständig war er vor allem in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Kultur, aber auch im Bereich des Straßenbaus. Im Laufe seiner Geschichte dehnte sich der Aufgabenbereich weiter aus. In der Weimarer Republik erlebten die Provinzialverbände aufgrund ihrer verfassungsmäßigen Stellung und der kontinuierlichen Erweiterung ihres Aufgabenspektrums ihre Blütezeit. Mit den politischen und gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen wandelten sich auch der Verband und seine Aufgaben.
 
 
 

1. Die Provinzialstände und der Provinzialverband
Westfalen in der Monarchie

 
 
 

1.1 Entstehung der Provinz Westfalen

 
 
 
Nach der Niederlage des napoleonischen Frankreichs in den Befreiungskriegen und den Gebietszuweisungen durch den Wiener Kongress 1815 bestand für Preußen die Notwendigkeit zur Integration der neuen Landesteile in den Gesamtstaat sowie zur territorialen und administrativen Neugestaltung. Mit der "Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden" vom 30.04.1815 wurde das preußische Staatsgebiet in zehn Provinzen aufgeteilt und zugleich die behördliche Organisation bestimmt. Bei der Einteilung der Provinzen wurde versucht, auf landschaftliche Verschiedenheiten Rücksicht zu nehmen. Im Westen entstand neben der Rheinprovinz - gegründet 1822 - die Provinz Westfalen aus alten preußischen Besitzungen und neu erworbenen Gebietsteilen. Damit war erstmals ein großer Teil des westfälischen Raumes in einem einheitlichen politischen Gebiet zusammengefügt. Zur Provinzialhauptstadt und zum Sitz des obersten staatlichen Verwaltungsbeamten der Provinz, dem Oberpräsidenten, wurde Münster bestimmt. Gleichzeitig erfolgt die Errichtung der Regierungsbezirke Münster, Arnsberg und Minden.
  • Viele Quellen, die im Text erwähnt werden, oder weitere Ressourcenverweise (Karten, Medien) finden Sie am Schluss des Artikels.
 
 

1.2 Die Provinzialstände - auf dem Weg zum
Westfalenparlament

 
 
 
Die Einführung der provinziellen Selbstverwaltung in den preußischen Provinzen stand in engem Zusammenhang mit dem Scheitern des Verfassungsversprechens des preußischen Königs Friedrich Wilhelm III. (geb. 1770, reg. 1797-1840). Der König hatte 1815 zugesagt, eine Repräsentation des Volkes mit begrenzter Teilnahme an der Gesetzgebung zu schaffen, im Zeichen der Restauration jedoch entschieden, die Verfassungsreform auf die Einberufung von Provinzialständen zu beschränken. Es dauerte bis zum Juni 1823 bis ein allgemeines Gesetz über die Bildung der Provinzialstände in Preußen folgte und zusammen mit einem entsprechenden Ausführungsgesetz vom März 1824 die gesetzlichen Grundlagen für einen Landtag in Westfalen schuf.

Am 29.10.1826 eröffnete der Oberpräsident und Landtagskommissar Ludwig Freiherr von Vincke (1774-1844) den 1. Westfälischen Provinziallandtag im Schloss von Münster. Mitglieder der ersten politischen Gesamtvertretung Westfalens waren adelige Großgrundbesitzer sowie Gewerbetreibende, Beamte und Landwirte als Vertreter der Städte und Landgemeinden. Zum Vorsitzenden des Provinziallandtages mit dem Titel "Landtagsmarschall" wurde Karl Freiherr vom Stein (1757-1831) ernannt, mit dessen Namen die preußischen Reformen und die Gestaltung der kommunalen Selbstverwaltung eng verbunden sind.

Die zeitgenössischen Meinungen über die Tätigkeit des Westfälischen Provinziallandtags waren höchst unterschiedlich. So urteilte Freiherr vom Stein ein halbes Jahr nach dem ersten Provinziallandtag: "Unser Landständisches Institut hat sich nützlich bewährt, viele Angelegenheiten sind mit Ernst, Redlichkeit und großem Fleiß behandelt und beraten [worden…] Es ist eine mit Interesse und Unbefangenheit beratende und vorstellende Behörde, aber es ist in seiner Kindheit, bedarf Leistung und Entwicklung". Dagegen warf die westfälische Dichterin Annette von Droste-Hülshoff (1797-1848) ihren adeligen Standesgenossen fehlende Kooperationsbereitschaft vor: "Gutsbesitzer, Kaufmann, Städter - Jeder stimmt für sein Interesse, so machen sie sich einander kaputt, und das Resultat ist, dass alle mit gleich langer Nase abziehen." Tatsächlich entsprach der geringe Wirkungskreis des alle zwei Jahre einberufenen Provinziallandtages noch nicht den Erwartungen. So durften lediglich in nicht öffentlicher Sitzung bestimmte Gesetze für die Provinz beraten und begutachtet sowie Petitionen und Beschwerden an den König gerichtet werden. Beratungsgegenstände der folgenden Jahre waren etwa die Städte- und Landgemeindeordnungen, die Gründung einer Landesbank und besonders häufig das Verkehrswesen. Wiederholt gab es Bemühungen um den Bau von Eisenbahnen in Westfalen. So beantragte der Abgeordnete und Industrielle Friedrich Harkort (1793-1880) bereits im Jahr 1831 den Bau einer Lippe-Weser-Eisenbahn.

Seit 1842 gewährleistete ein von den Abgeordneten gewählter "Ständeausschuss" eine kontinuierliche Arbeit und überbrückte die zumeist zweijährige Spanne zwischen den Provinziallandtagen. Die Beratungen des Provinziallandtages fanden zwischen 1826 und 1862 im münsterischen Rathaus statt. Der Wunsch nach eigenen, repräsentativen Räumlichkeiten und die Notwendigkeit zur Unterbringung einer anwachsenden Verwaltung führten zur Errichtung des Ständehauses am Domplatz in Münster, das Ende 1862 fertig gestellt wurde und in dem die Versammlung anschließend bis zum Ende des Jahrhunderts tagte.

Nach der Reichsgründung 1871 wurden die Befugnisse der Provinzialstände erheblich erweitert. Bereits Ende der 1860er Jahre waren auch in Westfalen die Überführung aller Provinzialinstitute in die Selbstverwaltung und die Überweisung staatlicher Zuschüsse für provinzielle Zwecke gefordert worden. Seit 1871 konnten die Provinzialstände über die Provinzialhilfskasse, die Provinzialfeuersozietät und den Landarmenverband entscheiden. Der Provinziallandtag wählte zudem einen Landarmendirektor, der das Landarmenwesens leitete und erster Verwaltungschef der Provinzialverwaltung wurde. Zur Verwaltung der Provinzialanstalten und des Vermögens der Provinz wurde ein durch den Provinziallandtag gewählter ständischer Verwaltungsausschuss - ein Vorläufer des heutigen Landschaftsausschusses - geschaffen. Mit der Dotationsgesetzgebung von 1873/1875 erfolgte die Zuweisung ausreichender finanzieller Mittel zur Erfüllung der Aufgaben. Gleichzeitig wurde den Provinzialständen auch die Aufgabe des Straßenbaus übertragen. Mit der Ausdehnung der Tätigkeiten erfolgte auch der Aufbau einer eigenen Provinzialverwaltung.

Mit der Errichtung der Provinzialstände begann nicht nur die bürgerschaftliche Beteiligung in Preußen, sie bedeutete auch den - wenngleich bescheidenen - Anfang der provinziellen Selbstverwaltung.
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Brustbild von Ludwig Freiherr von Vincke (1774-1844), Oberpräsident der Provinz Westfalen, nach 1840


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Eröffnung des Provinziallandtages 1826


 Protokoll des ersten Westfälischen Landtags von 1826, Münster 1828 (2. Aufl.)


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Büste des Freiherrn vom Stein - erster Landtagskommissar - auf einer Stele im Lichthof des Landeshauses des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL), Freiherr-vom-Stein-Platz 1, Münster, angefertigt 1842 für den Provinziallandtag Westfalen, 2007


Logo der Website Freiherr vom Stein (1757-1831)
 Themen-Schwerpunkt "Freiherr vom Stein"


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Festsaal des ehemals Fürstbischöflichen Residenzschlosses zu Münster, Eröffnungsort des 1. Provinziallandtags 1826, um 1930


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"Friedenssaal" im münsterschen Rathaus, Tagungslokal der Provinzialstände, 1863
 
 

1.3 Die Entstehung des Provinzialverbandes Westfalen

 
 
 
Durch die Reform der Provinzialverfassung ab 1875 erhielt die provinzielle Selbstverwaltung in Preußen eine neue Qualität. Notwendig war die Reform für den preußischen Staat aus mehreren Gründen geworden: In den einzelnen Provinzen waren aufgrund der unterschiedlichen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung auch verwaltungspolitisch regionale Besonderheiten entstanden. Zugleich waren den in den 1860er annektierten Landesteilen weitgehende Selbstverwaltungsrechte zugestanden worden, um ihnen die Integration in den preußischen Staat zu erleichtern. Dies weckte gleichartige Ansprüche in den alten Provinzen und machte eine Vereinheitlichung der Verwaltung umso dringendlicher. Vor dem Hintergrund der grundlegenden Auseinandersetzungen zwischen den im Ständestaat bevorrechtigten Adel und dem nach Mitbestimmung im Staat drängenden liberalen Bürgertum war dabei auch ein neues Ausbalancieren der Ansprüche von Zentralregierung und regionaler Selbstverwaltung erforderlich.

Mit der Einführung der neuen Provinzialordnung in Westfalen am 01.08.1886 wurde an Stelle der bisherigen Provinzialstände ein kommunaler Provinzialverband errichtet, dessen Mitglieder die kreisfreien Städte und Landkreise waren. Organe des neuen Provinzialverbandes waren die Provinzialversammlung, der Provinzialausschuss und der Landeshauptmann - damit entsprach seine Verfassung bereits weitgehend der des heutigen Landschaftsverbandes. Gewählt wurden die Abgeordneten der Provinzialversammlung durch die Parlamente der Kreise und Städte. Entsprechend änderte sich damit der Charakter des Provinziallandtages, der nun von einer Interessenvertretung der Stände zu einer Vertreterversammlung der Kreise und Städte geworden war. Da die Kommunalwahlen nach dem preußischen Dreiklassenwahlrecht von 1849/1850 erfolgten, welches die besitzende Klasse bevorzugte, setzte sich auch der Provinziallandtag bis 1918 ausnahmslos aus bürgerlich-konservativen Parteien und Mitgliedern zusammen. Ein Spiegelbild der tatsächlichen politischen Kräfte und Strömungen war das Gremium daher nicht.

Nach der neuen Provinzialverfassung hatte der Provinziallandtag neben der Wahl des Provinzialausschusses und des Landeshauptmanns über alle Angelegenheiten der Provinz und den Provinzialhaushalt zu entscheiden. Er durfte Anträge und Beschwerden, welche die Provinz betrafen, an die preußische Regierung richten. Zu seinen Aufgaben gehörte auch die Bestimmung von fünf der sieben Mitglieder des Provinzialrates, der bei der Aufsicht des Oberpräsidenten über die Gemeinden und Kreisverbände mitwirkte. Die Beratungen des neuen Provinziallandtages, der sich erstmals am 19.06.1887 versammelte, waren nunmehr bis auf wenige Ausnahmen öffentlich - ein Zeichen von zunehmender Bürgernähe.

Der Provinzialausschuss löste den bisherigen Ständeausschuss ab und war vor allem für die Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse des Provinziallandtages zuständig. Oberster Beamter des Provinzialverbandes war der Landeshauptmann, der die laufenden Geschäfte der Provinzialverwaltung führte und den Provinzialverband nach außen vertrat. Der vom Provinziallandtag gewählte Landeshauptmann bedurfte der Bestätigung durch den preußischen König, der auf diese Weise die Amtseinführung eines ihm nicht genehmen obersten Beamten verhindern konnte. Zum ersten Landeshauptmann des Provinzialverbandes wurde im Juni 1887 August Overweg (1836-1909) gewählt. Der gebürtige Westfale war zuvor Geheimer Oberregierungsrat und Vortragender Rat im preußischen Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten gewesen und machte sich vor allem um den Aufbau und die innere Organisation der Provinzialverwaltung verdient.

Auf eine neue Grundlage wurde die Finanzierung der provinziellen Selbstverwaltungsaufgaben gestellt: Von nun an wurden nicht nur die staatlichen Zuweisungen an die Provinzialverbände erheblich vermehrt, sondern es wurde auch eine Provinzialumlage, d.h. die finanzielle Beteiligung der Stadt- und Landkreise an der Aufgabenerledigung des Verbandes, eingeführt. Darüber hinaus verfügte der Provinzialverband auch über eigene Einnahmen aus seinem Kapital- und Grundvermögen.

Die Übernahme weiterer Zuständigkeiten und der Aufbau einer eigenen Verwaltung führten zu erhöhtem Raumbedarf. Im Februar 1896 beschloss daher der Provinziallandtag den Neubau eines Landeshauses vor dem Mauritztor in Münster - dem späteren Freiherr-vom-Stein-Platz, wo sich auch das heutige, nach dem Zweiten Weltkrieg errichtete Landeshaus befindet. Das Preisgericht - von Oheimb, von Landsberg-Steinfurt, Landeshauptmann Overweg, Persius, Prof. Ende, Lengeling und Zimmermann - hatte erstmals am 29.02.1897 die 27 eingereichten Wettbewerbsentwürfe für den Neubau eines Landeshauses begutachtet. Von diesen wurden 10 ausgesondert, und nach weiteren Prüfungen blieben die Entwürfe mit den Kennwörtern "Sprich für Dich", "Sylvester I", "Alt-Münster", "Allegro", "Westfalenland", "Friede ernährt", "Geschlossener Hof", "Akademisch", "Monasterium" und "Batt's nix, schadt's nix" übrig. Nach weiteren, u. a. technischen Begutachtungen wurde der 1. Preis in Höhe von 5.000 Mark einstimmig der Arbeit "Friede ernährt" zuerkannt, die von Ludwig Klingenberg (Fa. Klingenberg & Weber, Bremen) stammte und - nach Änderungen durch Baubeamte der Provinz - ab 1898 umgesetzt wurde. Im Oktober 1901 wurde das auch als "Rathaus von Westfalen" bezeichnete neue Landeshaus, das sowohl einen Sitzungssaal für die Provinzialversammlung als auch Räumlichkeiten für die Verwaltung enthielt, feierlich eröffnet.
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Ständehaus der Westfälischen Provinzialstände am Domplatz (erbaut 1862) in Münster, Sitz des Provinziallandtages von 1862-1901, 1862


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Bauplatz des Landeshauses der Provinz Westfalen in Münster, Mauritzstor, erbaut 1897-1901, um 1890


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Hauptfront des Entwurfs "Sprich für Dich" von Skjold Neckelmann


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Landeshaus, 1940


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Innenhof des Landeshauses, um 1928


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Treppenhaus im Lichthof, um 1905
 
 

1.4 Die Entwicklung des Aufgabenspektrums des neuen Provinzialverbandes bis zum Ersten Weltkrieg

 
 
 
1.4.1 Soziales und Gesundheit
Seit seiner Gründung war der gewichtigste Zuständigkeitsbereich des Provinzialverbandes die Fürsorge für sozial Schwache und kranke Menschen, insbesondere für psychisch Kranke, geistig und körperlich Behinderte, Gehörlose und Blinde. Bereits 1842/1843 war die Provinz zum Landarmenverband erklärt worden, dem die Fürsorge für alle Bedürftigen oblag, für die nicht die Gemeinden aufkommen mussten. Die laufenden Geschäfte des Landarmenverbandes führte ein gewählter Direktor. Nach 1872 wurde die Verwaltung des Landarmenverbandes in die Zuständigkeit der Provinzialstände übertragen, nach Inkrafttreten der Provinzialordnung wurde der Provinzialverband zuständig. Wesentliche Aufgabe war es, die Ausgaben der kommunalen Armenverbänden zu erstatten. Darüber hinaus wurden Landarmen- und Arbeitshäuser sowie weitere Einrichtungen zur Unterbringung bedürftiger und - im damaligen Verständnis - auffälliger Personen sowie ehemaliger Strafgefangener unterhalten. Ziel war es, diese Menschen durch Arbeitszwang und Disziplinierung den gängigen Vorstellungen von geordneten Verhältnissen unterzuordnen. Außerdem wurden vorhandene Erziehungs- und Besserungsanstalten für gefährdete und verwahrloste Kinder finanziell unterstützt. Seit Beginn des 20. Jahrhunderts war die provinzielle Selbstverwaltung für die Fürsorge aller Minderjährigen zuständig. Ebenfalls vom Provinzialverband betrieben wurden Betreuungseinrichtungen für Blinde und Gehörlose, die seit Anfang bzw. Mitte des 19. Jahrhunderts mit finanzieller Unterstützung des Provinziallandtages entstanden waren.

Auf dem Sozialsektor entwickelte sich die Fürsorge für psychisch Kranke zum bedeutendsten Aufgabenfeld des Provinzialverbandes. Bis weit in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts war der größte Teil der "Irren", "Epileptiker" und "Blöden" - so die zeitgenössischen Bezeichnungen für psychisch Kranke, Epilepsiekranke und Menschen mit geistiger Behinderung - auf die Hilfe der Familie angewiesen. Darüber hinaus waren die Städte und Gemeinden zuständig, die diese Menschen in Arbeits- und Armenhäusern oder in "Irrenverschlägen" von Krankenhäusern unterbrachten. Die provinzielle Selbstverwaltung wurde zunächst lediglich subsidiär tätig. Erste psychiatrische Einrichtungen waren in Westfalen bereits seit Beginn des 19. Jahrhunderts entstanden, so zum Beispiel in Niedermarsberg (1814), Lengerich (1864), Münster (1878), Eickelborn (1883) oder Dortmund (1895).

Vor dem Hintergrund von Industrialisierung und Urbanisierung kam es zur Ablösung der traditionellen Armen- durch eine moderne Wohlfahrtspflege. Durch neue gesetzliche Regelungen wurden die Aufgaben des Provinzialverbandes im Bereich der Fürsorge erheblich ausgedehnt. Seit 1891 wurde der Provinzialverband für die Bewahrung und Pflege hilfsbedürftiger Kranker in geeigneten Anstalten zuständig und avancierte damit zum Hauptträger der geschlossenen Geisteskrankenfürsorge. Mit dem gesetzlichen Anspruch auf stationäre Versorgung nahm die Zahl der Patienten sprunghaft zu und machte die bauliche Erweiterung bestehender sowie die Errichtung weiterer Provinzialanstalten notwendig: Bis 1915 entstand so ein Versorgungssystem von 14 psychiatrischen Großeinrichtungen in provinzieller und konfessioneller Trägerschaft mit einer Gesamtkapazität von 11.000 Betten - damit war eine institutionelle Struktur geschaffen, die in Grundzügen bis in die Gegenwart Bestand hat.

Bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts scheiterten nahezu alle Anstrengungen, die Verwahranstalten zu tatsächlichen Heilanstalten umzufunktionieren. Dies lag zum einen an noch fehlenden Therapiemöglichkeiten, zum anderen an der Überfüllung der Einrichtungen. Katastrophale Folgen für die in Anstalten untergebrachten psychisch Kranken und geistig Behinderten hatten der Erste Weltkrieg und der Beschluss, dass diese bei der Versorgung hinter allen anderen Gruppen zurückzustehen hätten: Aufgrund von mangelnder Ernährung, nicht ausreichender Beheizung, unzureichenden hygienischen Verhältnissen und der Ausbreitung von Infektionskrankheiten kam es in dieser Zeit zu einem Massensterben, dem in den Anstalten des westfälischen Provinzialverbandes etwa 2400 Menschen zum Opfer fielen.
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Provinzialständischer Verwaltungsausschuss im Ständehaus am Domplatz, um 1886


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Sitzungssaal des Provinziallandtages im Landeshaus, um 1905


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Ausschusszimmer, um 1905


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Sitzung des Provinzialausschusses, 1905
 
 
1.4.2 Kultur
Mit den Dotationsgesetzen von 1873/1875 wurden der provinziellen Selbstverwaltung auch Aufgaben auf dem Gebiet der Kulturpflege zugewiesen. Vereine und öffentliche Sammlungen, die der Kunst und der Wissenschaft dienten, sollten durch finanzielle Zuschüsse unterstützt, Denkmäler unterhalten und Landesbibliotheken gefördert werden. Die Konzentration der Förderung auf Kunst und Wissenschaft entsprach dem zeitgenössischen Kulturverständnis des Kaiserreichs, in dem Kultur vor allem als Angelegenheit des gebildeten Bürgertums betrachtet wurde. Der Provinzialverband Westfalen unterstützte gezielt Kulturorganisationen, deren Arbeit sich auf eine Region Westfalens konzentrierte oder die einen gesamtwestfälischen Bezug hatten. Hierzu zählten etwa die Historische Kommission, die sich der geschichtlichen Erforschung Westfalens widmete, die Altertumskommission, die sich der Denkmäler der Vor- und Frühgeschichte annahm, der Westfälische Kunstverein oder der Provinzialverein für Wissenschaft und Kunst.

Zum Teil waren diese Vereine bereits in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gegründet worden. Besonders eng wurde die Zusammenarbeit mit den Heimatvereinen und dem später gegründeten Westfälischen Heimatbund. Diese setzten sich vor dem Hintergrund von Industrialisierung und Urbanisierung für die Bewahrung von Landschaft und Ortsbildern ein und engagierten sich in der Heimatforschung, etwa durch die Errichtung von Museen oder die Herausgabe von Schriften. In der Denkmalpflege, die zunächst im staatlichen Auftrag von der provinziellen Selbstverwaltung übernommen wurde, bemühte sich der Verband nicht nur um den Erhalt der Bau- und Kunstdenkmäler, sondern betrieb auch deren wissenschaftliche Erforschung und förderte ihre öffentliche Wahrnehmung als Zeugnisse westfälischer Geschichte. Darüber hinaus begann er schon bald, seine Aktivitäten weiter auszudehnen und eigene Kultureinrichtungen zu gründen: So erfolgte im Jahr 1907 die Übernahme des 1891 auf Initiative des Provinzialvereins für Wissenschaft und Kunst gegründeten Provinzialmuseums für Naturkunde, nur ein Jahr später eröffnete das Provinzialmuseum für Kunst - Vorläufer des heutigen Landesmuseums für Kunst und Kulturgeschichte. Vorrangiges Ziel des Engagements war der Schutz, die Erforschung und Präsentation des kulturellen Erbes der Provinz sowie die Bildung der Bevölkerung.
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Gruppenbild mit Abgeordneten des Provinzialverbandes im Garten des Landeshauses, Münster


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Speiseraum des Provinziallandtages im Landeshaus mit Bediensteten, erbaut 1897-1901, um 1905
 
 
1.4.3 Straßen und Verkehr
Die finanziell aufwendigste Aufgabe für den Provinzialverband war zunächst die ihm 1875 übertragene Zuständigkeit für den Bau und die Verwaltung von Straßen. Schon in den ersten Provinziallandtagen waren von Freiherr vom Stein und dem Industriellen Friedrich Harkort wiederholt eine Verbesserung der Straßenverhältnisse in Westfalen angemahnt und eine Mitwirkung der Provinz am Straßenbau und an der Straßenunterhaltung gefordert worden. Mit den Dotationsgesetzen erhielten die Provinzialverbände die Unterhaltungspflicht für die überregionalen Staatsstraßen und waren verpflichtet, den Wegebau der Kreise und Gemeinden zu unterstützen. In Westfalen übernahm der Verband im Auftrag der Kreise von Beginn an auch die Zuständigkeit für die Kreisstraßen. Die anfangs noch geringe Bedeutung des Straßenbaus wuchs in den nächsten Jahrzehnten infolge der zunehmenden Motorisierung. Schon in den 1880er Jahren stieg der Anteil der Ausgaben für das Straßenwesen am Gesamthaushalt auf über 50%. Bei Übernahme des Straßenbaus bestanden sechs Wegebauinspektionen, deren Zahl bis 1886/87 auf acht erweitert wurde; von den etwas über 1880 Beschäftigten des Provinzialverbandes waren allein 330 im Straßenwesen tätig. Die Übertragung der Zuständigkeiten für das Straßenwesen auf den Provinzialverband bot den Vorteil, dass dieser als Verband der Städte und Gemeinden mit den Kommunen Absprachen über den Verlauf von Haupt- und Nebenstrecken treffen konnte und somit sowohl überörtliche als auch lokale Interesse gewahrt wurden.

Beteiligt war der Provinzialverband auch am Aufbau des Kleinbahnwesens, mit dem die bisher nicht erschlossenen, vor allem ländlichen Regionen mit den Haupteisen- und Nebenbahnstrecken verbunden und der lokale Verkehr zwischen den Gemeinden gefördert werden sollte. Gemeinsam mit Gemeinden und Landkreisen gründete der Verband 1881 die Westfälische Landeisenbahn AG; eine weitere Unterstützung von Kleinbahnunternehmen durch Beteiligungen, Darlehen oder die Überlassung von Straßentrassen für den Bahnbau folgte. Eine bei der Provinzialverwaltung eigens eingerichtete Kleinbahnabteilung koordinierte den Ausbau des Streckennetzes und sorgte für einheitliche Standards. Aus denselben Beweggründen beteiligte sich der Provinzialverband nach 1914 auch an Busverkehrsgesellschaften.
 
 
 
1.4.4 Kommunalwirtschaft
In die Zuständigkeit des Provinzialverbandes fiel darüber hinaus die Initiierung von Landesmeliorationen, also die landwirtschaftliche Bodenverbesserung durch Ent- und Bewässerungsmaßnahmen sowie Flussregulierungen, Ödlandkultivierung, Baumanpflanzungen und Aufforstungsprogramme. Der Verband arbeitete mit Organisationen der Landwirtschaft zusammen und förderte zudem das landwirtschaftliche Unterrichtswesen durch Zuschüsse oder als Träger schulischer Einrichtungen. Er unterstützte vorbeugende Maßnahmen zur Abwehr von Viehseuchen und betrieb eine Tierseuchenentschädigungskasse, die durch Beiträge von Tierhaltern finanziert wurde und bei eingetretenen Verlusten Entschädigungen an die Landwirte gewährte.

Bedeutung erlangte der Provinzialverband auch auf dem Gebiet der Sozialversicherungen, die in den 1880er Jahren im Rahmen der von Reichskanzler Otto von Bismarck betriebenen Sozialpolitik eingeführt wurden und der sozialen Absicherung bei Krankheit, Unfall, Invalidität und Alter dienen sollten. Im Auftrag des Staates übernahm der Provinzialverband die Zuständigkeit für die 1890 gegründete Invaliditäts- und Altersversicherungsanstalt Westfalen, deren Aufgabe zunächst nur die Zahlung von Renten für alle Arbeiter bei Invalidität und im Alter war. Bereits vor der Jahrhundertwende begann die Versicherungsanstalt damit, Rehabilitationsmaßnahmen zu finanzieren, die in eigenen Kliniken und Erholungsheimen durchgeführt wurden, später engagierte sie sich auch im Bereich des sozialen Wohnungsbaus. Die Geschäftsführung der 1900 in Landesversicherungsanstalt Westfalen umbenannten Einrichtung oblag Beamten, die von der Provinzialverwaltung gestellt wurden. Eine ähnliche Funktion übernahm der Provinzialverband bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft und beim Gemeindeunfallversicherungsverband Westfalen, den Trägern der Unfallversicherung für Personen, die in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben tätig bzw. bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden beschäftigt waren. Der Provinzialverband verwaltete auch die Landesbank der Provinz Westfalen, die aus der Provinzialhilfskasse entstanden war. Diese war 1832 auf Antrag des Provinziallandtages gegründet worden, um die westfälische Wirtschaft zu unterstützen und den Kreditbedarf der Kommunen zu decken. Die Hilfskasse, an deren Aufsicht die Provinzialstände beteiligt waren, finanzierte u.a. den Bau von Straßen und Schulen und entwickelte sich zum zentralen Geldinstitut für die kommunalen Sparkassen.

Im Jahr 1890 beschloss der Provinziallandtag die Erweiterung der Hilfskasse zu einer modernen Landesbank. Der Provinzialverband übernahm seit 1880 außerdem die Verwaltung der Westfälischen Provinzial-Feuersozietät - Vorgängerin der "Provinzial"-Versicherung. Entstanden war die große einheitliche Feuerversicherung für die gesamte Provinz schon 1836/37 durch den Zusammenschluss der acht in Westfalen bestehenden Sozietäten. Als erste öffentliche Gesellschaft versicherte die Provinzial-Feuersozietät ab 1863 neben Gebäuden auch Mobiliar. Nach 1900 erfolgte eine kontinuierliche Ausweitung der Geschäftstätigkeit und die Einführung neuer Versicherungszweige, so 1908 die Waldbrandversicherung und 1911 die Glas-, Einbruchsdiebstahl- und Wasserleitungsversicherung. Auch auf einem weiteren Gebiet des Versicherungswesens wurde der Provinzialverband tätig: Im März 1914 erfolgte die Gründung der Provinzial-Lebensversicherungsanstalt von Westfalen, die durch die Landesbank - und damit indirekt vom Provinzialverband - verwaltet wurde. Private Lebensversicherungen existierten bereits seit Ende des 19. Jahrhunderts, allerdings vernachlässigten sie zunächst den weniger lukrativen ländlichen Raum - die Provinzial-Lebensversicherungsanstalt sollte hier für einen Ausgleich sorgen.
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Verwaltungsgebäude der Westfälischen Provinzial-Feuersozietät an der Warendorfer Straße in Münster, erbaut 1880, um 1930


Marcus Weidner über die
 Feuerversicherung im Fürstbistum Münster und in der Provinz Westfalen
 
 
 

2. Der Provinzialverband Westfalen in der
Weimarer Republik

 
 
 

2.1 Demokratisierung und neue Rechte des
Provinzialverbandes

 
 
 
In der Weimarer Republik wurde die provinzielle Selbstverwaltung demokratisiert und ihre Stellung im Staat gestärkt. Mit der Einführung allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahlen veränderte sich die Zusammensetzung des Provinziallandtages grundlegend: Im September 1919 wurden erstmals sozialdemokratische Abgeordnete in den Provinziallandtag gewählt. Noch wenige Jahre zuvor hatte der Landeshauptmann Mitgliedsbeiträge an den "Reichsverband gegen die Sozialdemokratie" gezahlt. Mit der neuen Verfassung des Freistaates Preußens vom 30.11.1920 und einem Wahlgesetz von Dezember 1920 wurde schließlich die unmittelbare Wahl des Provinziallandtages durch die Bevölkerung eingeführt. Dieser war damit nicht länger ein Vertretungsorgan der Stadt- und Landkreise, sondern wurde nun von den Parteien dominiert. Zugleich war die 1886 eingeführte Verbindung zwischen dem Provinzialverband und den Stadt- und Landkreisen wieder gelockert worden. In seiner politischen und sozialen Zusammensetzung wich der Provinziallandtag ganz erheblich von seinen Vorgängern ab - tatsächlich handelte es sich nun erstmals um eine repräsentative Versammlung der Provinz. Allerdings gehörten dem 134 Abgeordnete umfassenden Parlament auch nach den ersten direkten Wahlen 1921 lediglich drei Frauen an. Auswirkungen hatte die geänderte Zusammensetzung des Provinziallandtages auch auf die Provinzialverwaltung: In den nächsten Jahren kam es zunehmend zu einer parteipolitischen Durchdringung der Leitungsebene des Provinzialverbandes. Erster demokratisch gewählter Landeshauptmann wurde der Münsteraner Oberbürgermeister Franz Dieckmann (1875-1944), der der Zentrumspartei angehörte.

Mit der Demokratisierung hatten die preußischen Provinzialverbände auch bedeutende politische Mitspracherechte erhalten. So konnten die staatlichen Verwaltungsspitzen der Provinz - der Oberpräsident, die Regierungspräsidenten sowie die Vorsitzenden des Provinzialschulkollegiums und des Landeskulturamtes - nur noch im Einvernehmen mit dem Provinzialausschuss ernannt werden. Zudem wählten die Provinziallandtage die Mitglieder des Preußischen Staatsrates, und die Provinzialausschüsse entsandten Vertreter in den Reichsrat, wodurch die Provinzen an der Gesetzgebung in Preußens und im Reich beteiligt waren.
 
 
 

2.2 Ausweitung der Aufgaben nach dem
Ersten Weltkrieg

 
 
 
2.2.1 Soziales und Gesundheit
Die Erste Weltkrieg und seine Auswirkungen führten notgedrungen nicht nur zu einer Ausweitung der öffentlichen Fürsorge, auch konzeptionell wurde die Wohlfahrtspflege in der Weimarer Republik auf eine neue Grundlage gestellt: Die Fürsorge sollte sich nicht mehr wie die traditionelle Armenfürsorge auf die Unterstützung, Pflege und Bewahrung beschränken, sondern die Hilfsbedürftigen in die Lage versetzen, selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Die Verhinderung von Arbeitsunfähigkeit und die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit wurden daher zu vorrangigen Zielen nahezu aller Unterstützungsmaßnahmen des Wohlfahrtstaates, der nun auch vorbeugend tätig wurde. Seit 1924 wurde die Fürsorge kommunale Pflichtaufgabe; zugleich erhielt der Landarmenverband die Bezeichnung "Landesfürsorgeverband". Die neuen sozialpolitischen Herausforderungen bedeuteten für den Provinzialverband eine Expansion seiner Wohlfahrtstätigkeit, vor allem auf den Gebieten der Kriegsopferfürsorge, der Arbeitsvermittlung und der Jugendwohlfahrtspflege.

Bereits während des Krieges hatte sich die provinzielle Selbstverwaltung gemeinsam mit anderen Wohlfahrtsträgern zunächst freiwillig der Fürsorge der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen angenommen. Neben Maßnahmen zur Gesundheitsfürsorge und zur Wiedereingliederung in das Arbeitsleben sowie der Unterstützung von Werkstätten für Erwerbsbeschränkte gewährte der Provinzialverband finanzielle Beihilfen. Nach dem Krieg wurde die Zuständigkeit der Hauptfürsorgestelle auf alle Schwerbeschädigten und Körperbehinderten ausgedehnt. Besondere Schwierigkeiten erwuchsen der sozialen Fürsorge zum einen durch die hohe Zahl der Bedürftigen, zum anderen durch die ständigen Geldentwertungen der Inflationsjahre 1921 bis 1923, die durch Bar- und Sachleistungen ausgeglichen wurden.

Nach dem Krieg war der Provinzialverband bis 1927 Träger des für die Arbeitsvermittlung neu geschaffenen Landesarbeitsamts. Anschließend ging die Aufgabe an die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung über.

Auf dem Gebiet der Jugendwohlfahrtspflege spielten die preußischen Provinzialverbände als Träger der Fürsorgeerziehung eine zentrale Rolle. Seit Anfang des Jahrhunderts waren die Eingriffsmöglichkeiten des Staates in die Erziehungsgewalt der Eltern erheblich gestiegen. Straffällig gewordene oder "verwahrloste" Kinder- und Jugendliche konnten auf Anordnung in Pflegefamilien oder Erziehungsanstalten untergebracht werden. Die Fürsorgeerziehung stellte dabei nicht nur eine vorbeugende Erziehungsmaßnahme dar, sondern entwickelte sich zugleich zu einem Disziplinierungsinstrument. Während Mädchen bei entsprechenden Auffälligkeiten in konfessionellen und privaten Heimen untergebracht wurden, wurden männliche Jugendliche nach der Schulentlassung vorwiegend in kommunale und provinzielle Fürsorgeerziehungsanstalten eingeliefert. Die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die auf Veranlassung des Provinzialverbandes in Heimen oder Anstalten untergebracht wurden, war während des Krieges deutlich gestiegen, sank dann aber in den folgenden Jahren kontinuierlich. Nach Inkrafttreten des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes 1924, welches das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Erziehung gesetzlich verankerte, richtete der Provinzialverband ein Landesjugendamt ein, das die Arbeit der kommunalen Jugendämter sowie der konfessionellen und privaten Jugendeinrichtungen unterstützte und sich in den Folgejahren zur zentralen Anlaufstelle für alle Aufgaben der öffentlichen Jugendwohlfahrtspflege entwickelte.

Zuständig war die Jugendwohlfahrtspflege auch für behinderte Kinder und Jugendliche. Weit verbreitet waren Erkrankungen wie Rachitis, Knochen- und Gelenktuberkulose und Kinderlähmung, die häufig aufgrund eines fehlenden Krankenversicherungsschutzes nicht behandelt wurden. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts entstanden zahlreiche sogenannte "Krüppelanstalten und -heime", zumeist in konfessioneller Trägerschaft, die neben medizinischen Einrichtungen auch Schulen und Lehrwerkstätten besaßen und der Herstellung der Erwerbsbefähigung dienten. Für die stationäre Unterbringung der betroffenen Kinder- und Jugendlichen waren die Provinzialverbände zuständig.

Über die Landesversicherungsanstalt war der Provinzialverband zunächst indirekt auch an der Tuberkulose-Bekämpfung beteiligt. Die Lungenheilverfahren kamen jedoch anfänglich nur den Versicherungsmitgliedern zugute. Für die Nicht-Versicherten wurde in der Weimarer Republik schließlich der Landesfürsorgeverband tätig, vor allem durch finanzielle Beihilfen zur Errichtung von Behandlungsstationen und Beratungsstellen. Auf gleiche Weise war der Provinzialverband auch bei der Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten aktiv.

Im Bereich der Psychiatrie gab es in der Weimarer Republik erste Reformansätze. Seit den 1920er Jahren war die Zahl der aufgenommenen Patienten in den Provinzialheilanstalten wieder auf das Vorkriegsniveau angestiegen: Vor allem Wohnungsnot, Arbeitslosigkeit und Inflation hatten dazu geführt, dass psychisch Kranke und geistig behinderte Menschen nicht länger von den eigenen Familien betreut werden konnten. Mit neuen therapeutischen Ansätzen, insbesondere einer umfassenden Arbeitstherapie, sowie dem Aufbau einer Fürsorge für psychisch Kranke außerhalb der Anstalten sollte die stationäre Verweildauer gesenkt werden. Ziel war neben der Heilung und Rehabilitation der Patienten auch die Senkung der Kosten, die vor dem Hintergrund der zunehmenden Wirtschaftskrise immer dringender wurde. Zuständig für die Betreuung außerhalb der Anstalten wurden die kommunalen Fürsorgestellen, die zugleich Einfluss auf die Einweisung und Entlassung erhielten, oder die Außenfürsorge der Anstalten. In der Praxis neigten die Gemeinden dazu, die Überweisung von psychisch Kranken zur stationären Behandlung in die Anstalten des Landesfürsorgeverbandes und die Entlassung von Patienten nicht nach deren Wohl, sondern nach Kostengesichtspunkten auszurichten. Bereits nach wenigen Jahren kam es daher zum Stopp des Ausbaus der offenen Fürsorge, gleichzeitig nahm die Überfüllung der Anstalten zu. Die finanziellen Rahmenbedingungen und die Eigeninteressen der Fürsorgeträger hatten damit zu einem Scheitern der Reformansätze geführt.
 
 
 
2.2.2 Kultur
Nach dem Ersten Weltkrieg baute der Provinzialverband Westfalen seine Aktivitäten auch im Bereich der Kulturpflege weiter aus, zum einen durch die Ausdehnung der bisherigen Tätigkeiten, zum anderen durch die freiwillige Übernahme neuer Aufgaben, die bislang vom Staat wahrgenommen worden waren. Entsprechend verdoppelte sich in dieser Zeit der Ausgabenanteil für die Kulturförderung am Gesamtetat des Verbandes. Mit verschiedenen Initiativen war der westfälische Provinzialverband für andere preußische Provinzialverbände wegweisend: Erstmals wurde 1923 ein eigener Dezernent für die Kulturpflege zuständig. Grundlage für die Kulturpolitik des Provinzialverbandes wurde in den 1920er Jahren das von der Provinzialverwaltung entwickelte Konzept der landschaftlichen Kulturpflege. Dieses ging davon aus, dass es voneinander abgrenzbare "Stammesgebiete" gab, deren Bevölkerung sich von anderen Bevölkerungsteilen durch vermeintlich typische Eigenschaften und Traditionen unterschied. Bestimmenden Einfluss auf das "Wesen" einer Volksgruppe hatte nach dieser Auffassung das als Landschaft bezeichnete Siedlungsgebiet: Das "Wesen eines Stammes" erwuchs gleichsam aus der Landschaft. Anders als im Kaiserreich wurden daher unter Kultur nicht mehr nur Kunst und Wissenschaft verstanden, sondern auch Zeugnisse des "Volkstums", wie Sprache, Sitten und Gebräuche oder auch die von Menschen gestaltete Kulturlandschaft. Vorrangiges Ziel dieser heimatbetonten Kulturpflege war die Stärkung eines Westfalenbewusstseins. Mit dieser Neuausrichtung ging seit Mitte der 1920er Jahre eine Politisierung der Kulturpflege einher: Vor dem Hintergrund der Debatte um eine Territorial- und Verwaltungsreform des Deutschen Reiches, durch die auch das Gebiet der Provinz Westfalen bedroht schien, diente die Betonung "des Westfälischen" auch der Legitimation der provinziellen Eigenständigkeit.

Erweitert wurden in der Weimarer Republik die beiden bestehenden Provinzialmuseen für Naturkunde und Kunst. Aus der Abteilung für Archäologie des Provinzialmuseums für Kunst und Kultur entwickelte sich ein eigenes Landesmuseum für Vor- und Frühgeschichte, das 1934 in Münster eröffnet wurde. Um die zahlreichen Heimatmuseen in Westfalen bei der Ausstellung ihrer Sammlungen zu beraten, gründete der Verband 1925 die Vereinigung Westfälischer Museen. Wenig später erfolgte die Errichtung einer Archivberatungsstelle, welche die bestehenden Privatarchive bei der Ordnung und Verzeichnung ihrer Bestände unterstützte. Zur weiteren wissenschaftlichen Erforschung des Raums Westfalen wurde 1928 eine Volkskundliche Kommission gebildet, die ein Jahr später mit der bestehenden Historischen Kommission und der Altertumskommission im Provinzialinstitut für westfälische Landes- und Volkskunde vereinigt wurde. Darüber hinaus bezuschusste der Provinzialverband Wandertheater und Theaterbesucherorganisationen sowie Institute der Erwachsenenbildung und übernahm Aufgaben des Naturschutzes.
 
 
 
2.2.3 Straßenwesen
Nach 1918 stiegen die finanziellen Aufwendungen des Provinzialverbandes für den Straßenbau weiter an. Die vom preußischen Staat für das Straßenwesen zur Verfügung gestellten Mittel reichten zur Deckung der Kosten nicht aus. Um notwendige Neubauten und Reparaturen zu ermöglichen, behalf sich der Provinzialverband vor allem mit Anleihen; nach 1923 erhielten die preußischen Provinzialverbände zur Finanzierung der Ausgaben für das Straßenwesen die Einnahmen der Kraftfahrzeugssteuer.
 
 
 
2.2.4 Kommunalwirtschaft
Während der Weimarer Republik weitete der Provinzialverband Westfalen schließlich seine Tätigkeit auf dem Gebiet der kommunalen Wirtschaftsförderung aus und beteiligte sich an zahlreichen Unternehmungen der Energiewirtschaft, insbesondere im Bereich der Elektrizitäts- und Ferngasversorgung, sowie des Siedlungswesens, vor allem durch Beteiligungen an Siedlungs- und Wohnungsbaugesellschaften. Ziel der Aktivitäten war es, eine kostengünstige Versorgung der gesamten Provinz einschließlich des ländlichen Raums mit Gas und Strom zu gewährleisten bzw. die Wohnungsnot zu bekämpfen. Bereits während des Krieges gründete der Verband zusammen mit Gemeinden und Gemeindeverbänden, der Landesversicherungsanstalt sowie verschiedenen Wirtschaftsunternehmen die gemeinnützige Siedlungsgesellschaft "Rote Erde GmbH", an der sich auch der preußische Staat beteiligte, um die Errichtung ländlicher Siedlungen zu fördern. Noch im Jahr 1918 wurde die "Westfälische Heimstätten GmbH" als erste provinzielle Wohnungsbaugesellschaften in Preußen gegründet. Die Aktivitäten des westfälischen Verbandes auf diesem Gebiet hatten Vorbildcharakter für die übrigen Provinzen und maßgeblichen Einfluss auf die folgende Gesetzgebung des preußischen Staates. Der Erste Weltkrieg sowie die Nachkriegs- und Inflationsjahre beeinflussten auch die Entwicklung der Landesbank. Auch die Bank widmete sich der Förderung des Wohnungsbaues und richtete 1929 eine "Westfälische Landesbausparkasse" ein. Mit der allgemeinen Bankenkrise 1931 geriet auch die Landesbank zeitweise in Liquidationsschwierigkeiten und musste die laufenden Konten einfrieren.

In den 1920er Jahren engagierte sich der Provinzialverband schließlich auch bei den in Westfalen entstehenden Landesplanungsverbänden, die die überörtliche Raumentwicklung vor allem durch Erstellung von Flächennutzung- und Bebauungsplänen koordinieren sollten. Für die Landesplanung entstand später im Wirtschaftsdezernat der Provinzialverwaltung eine eigene Abteilung.
 
 
 
 

3. Der Provinzialverband Westfalen in der
Zeit des Nationalsozialismus

 
 
 

3.1 Die Gleichschaltung der provinzielle Selbstverwaltung
im Nationalsozialismus

 
 
 
Der Beginn der nationalsozialistischen Diktatur in Deutschland bedeutete auch für die provinzielle Selbstverwaltung tief greifende Veränderungen. Im Juli 1933 wurden der Provinziallandtag aufgelöst und seine Befugnisse dem ausschließlich aus Nationalsozialisten bestehenden Provinzialausschuss übertragen. Ein Gesetz von Dezember 1933 beendete schließlich auch dessen Existenz und übertrug die Kompetenzen von Provinziallandtag und Provinzialausschuss auf den staatlichen Oberpräsidenten. Ebenso fielen die Zuständigkeiten des Landeshauptmanns an den Oberpräsidenten. Die laufenden Geschäfte des gleichgeschalteten Provinzialverbandes nahm der Landeshauptmann nur noch im Auftrag des Oberpräsidenten wahr. Zwar wurde der Provinzialverband durch die Neuregelungen formell nicht aufgelöst, jedoch war die provinzielle Selbstverwaltung ausgehöhlt und eng an den nationalsozialistischen Staat gebunden. Zu einer Einschränkung seines Aufgabenspektrums kam es zunächst nicht.

Mit der nationalsozialistischen Machtergreifung erfolgte auch die Umbesetzung von Schlüsselpositionen innerhalb der westfälischen Provinzialverwaltung: Noch im April 1933 wurde der bisherige Landeshauptmann Franz Dieckmann aus dem Amt gedrängt und durch den Nationalsozialisten Karl-Friedrich Kolbow (1899-1944) ersetzt. Dieser besaß im Gegensatz zu seinen Amtsvorgängern weder die übliche juristische Vorbildung noch konnte er auf die erforderlichen Erfahrung in der Verwaltung verweisen - seine Ernennung verdankte er vor allem seinem Einsatz für die NSDAP, der er bereits seit 1921 angehörte. In den folgenden Monaten wurden mehrere höhere Beamte der Provinzialverwaltung ausgetauscht.
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Eröffnung des 79. Westfälischen Provinziallandtags im Landeshaus der Provinz Westfalen, 11.04.1933
 
 

3.2 Ideologische Einflüsse auf die Aufgaben des
Provinzialverbandes

Sehr unterschiedlich war der Einfluss des Nationalsozialismus auf die Aufgabenerfüllung des Provinzialverbandes.
 
 
 
3.2.1 Kultur
Nur geringen Einfluss hatte das neue Regime zunächst auf die Kulturarbeit des Provinzialverbandes Westfalen. Dies lag vor allem an den vorhandenen Übereinstimmungen zwischen dem Konzept der landschaftlichen Kulturpflege und den kulturpolitischen Vorstellungen des Nationalsozialismus. Beiden war gemeinsam, dass sie Heimat, Landschaft und Boden als prägende Elemente des menschlichen Lebens betrachteten. Mit ihrer ausgewählten Förderungspraxis von Kultur und Wissenschaft passte sich die provinzielle Kulturpolitik letztlich den ideologischen Vorstellungen der Zeit an und leistete so indirekt einen Beitrag zur Legitimierung und Propagierung der nationalsozialistischen Herrschaft. So wandelte sich beispielsweise die Arbeit des durch die Bildung von Abteilungen für Gegenwartskunst und Volkskunde ausgebauten Provinzialmuseums für Kunst: Durchgeführte Ausstellungen dienten vornehmlich einer ideologisch bestimmten Darstellung von Geschichte und Volkskunde. Auch bei der Vergabe des seit 1935 vom Provinzialverband gestifteten Westfälischen Literaturpreises an zeitgenössische Schriftsteller waren politische Erwägungen ausschlaggebend. Der Verband subventionierte zudem Literaturgesellschaften, die sich dem Andenken an die Dichterin Annette von Droste-Hülshoff und den Dramatiker Christian Dietrich Grabbe (1801-1836) widmeten. Mit der Gründung einer Geographischen Kommission 1936 wurde das Aufgabenspektrum des Provinzialinstituts für westfälische Landes- und Volkskunde erweitert. Wenig später erfolgte schließlich die Schaffung eines Amtes für Baupflege, das durch Beratung und finanzielle Förderung den Gegenwartsbau in Westfalen beeinflussen sollte.
 
 
 
3.2.2 Soziales und Gesundheit
Besonders gravierende Auswirkungen hatten die Umwälzungen des Dritten Reiches dagegen im Bereich der Anstaltspsychiatrie: Nach dem Dogma der Rassenideologie besaß nur der Arbeitsfähige ein Lebensrecht. Die Umsetzung der nationalsozialistischen Rassen- und Gesundheitspolitik in den westfälischen Provinzialheilanstalten führte zur Zwangssterilisationen und Ermordung tausender Patienten. Schon im Juli 1933 wurde die Sterilisation von psychisch Kranken, Alkoholikern und geistig Behinderten beschlossen. Entsprechende Überlegungen zur Unfruchtbarmachung "erbkranken Nachwuchses" hatte es bereits in der Weimarer Republik gegeben. Unter Mitwirkung der Anstaltsärzte wurden in den Jahren von 1934 bis 1944 über 3.500 Sterilisationen an Patienten der westfälischen Provinzialheilanstalten unter Zwang und gegen den Widerstand von Betroffenen und Angehörigen durchgeführt.

Vor dem Hintergrund des Zweiten Weltkrieges begann in mehreren Phasen die systematische Ermordung von psychisch Kranken und Behinderten. Ab Herbst 1940 erfolgte zunächst die Tötung geistig behinderter Kinder; nahezu zeitgleich begann die Verlegung und Ermordung der jüdischen Patienten. Schließlich wurden die nicht mehr arbeitsfähigen Kranken und Langzeitpatienten in den psychiatrischen Einrichtungen erfasst und ab Mitte 1941 unter strengsten Geheimhaltungsbemühungen in hessische Anstalten und schließlich weiter nach Hadamar gebracht, der zentralen Tötungsanstalt für die westfälischen Patienten. In den letzten Kriegsjahren wurden weitere Räumlichkeiten der psychiatrischen Anstalten als Wehrmachtslazarette oder Ausweichkrankenhäuser zweckentfremdet und die verdrängten Patienten in großen Sammeltransporten in außerhalb Westfalens gelegene Anstalten gebracht, in denen die meisten von ihnen durch gezielte Lebensmittelkürzungen und Überdosen von Medikamenten getötet wurden oder aufgrund von katastrophalen Lebensbedingungen starben. Insgesamt wurden zwischen 1940 und 1945 über 6.000 Patienten, darunter mehr als 200 Kinder, aus den westfälischen Psychiatrien Opfer der nationalsozialistischen "Euthanasie"-Aktionen. Gegen die Krankenmorde im Dritten Reich hat es nur vereinzelt Widerstand gegeben - auch beim westfälischen Provinzialverband und in seinen Heil- und Pflegeanstalten überwog die Bereitschaft, an der Umsetzung des nationalsozialistischen Verbrechens mitzuwirken.

Auch im Bereich der Jugendfürsorge führten die rassenhygienischen Vorstellungen des Nationalsozialismus zur Ausgrenzung von "erbkranken", "gemeinschaftsunfähigen" und "nicht-arischen" Kindern und Jugendlichen, die zum Teil in speziellen "Bewahrungsabteilungen" in der Provinz oder später in polizeilich geführten "Jugendschutzlagern" außerhalb Westfalens interniert wurden. Im Zuge der Konzentration der Förderung auf die "gesunde" Jugend wurden die Mittel für die Fürsorgeerziehung erheblich gekürzt. Das Landesjugendamt kooperierte stattdessen mit den nationalsozialistischen Jugendorganisationen und förderte die sogenannte Führerauslese und -schulung der Hitlerjugend finanziell.

Bei Luftangriffen wurden zwischen 1943 und 1945 zahlreiche Einrichtungen und Gebäude des Provinzialverbandes stark beschädigt oder - wie das Landeshaus in Münster - nahezu völlig zerstört. Ab Oktober 1944 wurden daher einzelne Abteilungen der Provinzialverwaltung aus Münster ausgelagert und auf verschiedene Orte in der Provinz verteilt - auch dies ein Symbol für den Niedergang der provinziellen Selbstverwaltung im Dritten Reich.
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Ruine des Landeshauses der Provinz Westfalen am Freiherr-vom-Stein-Platz/Fürstenbergstraße, um 1943


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Ruine des Landeshauses der Provinz Westfalen am Freiherr-vom-Stein-Platz/Fürstenbergstraße, Hauptfront, um 1943


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Ruine des Landeshauses der Provinz Westfalen am Freiherr-vom-Stein-Platz/Fürstenbergstraße, Treppenhaus, um 1943
 
 
 

4. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe
in Nordrhein-Westfalen

 
 
 

4.1 Vom Provinzialverband Westfalen zum
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)

 
 
 
Bereits im Jahr 1945 begannen in Westfalen die Bemühungen zur Wiederherstellung der landschaftlichen Selbstverwaltung. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs hatten die Alliierten den preußischen Staat aufgelöst. Im August 1946 verfügte die britische Besatzungsmacht die Zusammenlegung des nördlichen Rheinlands und Westfalens zum neuen Land Nordrhein-Westfalen, dem im Januar 1947 das bisher selbständige Land Lippe beitrat. Für einen Zusammenschluss der Nord-Rheinprovinz und der Provinz Westfalen zu einem gemeinsamen Land hatte sich schließlich auch die westfälische Provinzialverwaltung eingesetzt.

Während der Provinzialverband in der Nord-Rheinprovinz schon 1945 in die zwischenzeitlich existierende Provinzialregierung integriert worden war und nach der Landesgründung in der Landesregierung aufging, blieb der westfälische Provinzialverband weiterhin bestehen. In allen anderen Ländern, die aus ehemaligen preußischen Provinzen entstanden waren, wurden die Aufgaben der Provinzialverbände von den neuen Landesverwaltungen übernommen. Bereits im Juni 1945 hatte die britische Militärregierung in Westfalen mit Bernhard Salzmann (1886-1959) einen neuen Landeshauptmann ernannt und diesen mit der Fortführung der Aufgaben der Provinzialverwaltung beauftragt. Gleichzeitig setzten die britischen Besatzer auch die Entnazifizierung der Provinzialverwaltung durch: Mehrere hohe Beamte des Provinzialverbandes wurden aus ihrem Amt entfernt, anderen wurde nach Rückkehr aus Kriegsdienst und Gefangenschaft der Wiedereintritt in den Provinzialdienst verwehrt. Die Mehrheit der höheren Beamten blieb jedoch weiterhin beim Provinzialverband beschäftigt. An die Stelle der entlassenen Landesräte traten häufig Beamte, die bereits seit Jahren im Dienst des Provinzialverbandes standen und nun in die Leitungsstellen aufrückten. Zudem wurden mehrere während des Nationalsozialismus suspendierte Beamte wieder reaktiviert.

Nach der Gründung Nordrhein-Westfalens stellte sich die Frage nach dem Staats- und Verwaltungsaufbau des neuen Landes sowie der Integration der Landesteile. Forderungen nach Landschaftsverbänden in Nordrhein-Westfalen und einer neuen gesetzlichen Grundlage für die landschaftliche Selbstverwaltung wurden nicht nur von den Gemeinden, Städten und Kreisen, sondern auch von wirtschaftlichen und karitativen Verbänden sowie den führenden Parteien gestellt. Nach langwierigen Auseinandersetzungen im Kabinett und im Landtag kam es am 5. Mai 1953 schließlich zur Verabschiedung der "Landschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen". Sie erhielt im Landtag die überwältigende Zustimmung nahezu aller Parteien. Mit ihrem Inkrafttreten zum 01.10.1953 wurde der Provinzialverband Westfalen zum Landschaftsverband Westfalen-Lippe, gleichzeitig konstituierte sich der Landschaftsverband Rheinland. Mit Rücksicht auf die veränderten Verhältnisse im Land Nordrhein-Westfalen wurden die Landschaftsverbände - anders als in der Weimarer Republik - wieder als Kommunalverbände konstituiert. Entsprechend orientierte sich die Verfassung der Landschaftsverbände an der Provinzialordnung von 1886: Die Wahl zur Verbandsversammlung, die nun den Namen Landschaftsversammlung erhielt, erfolgte wieder in Anlehnung an die Ergebnisse der Kommunalwahlen indirekt durch die Vertretungen der Stadt- und Landkreise - damit wurde die Verbindung zwischen Verband und Kommunen wieder gestärkt. Für den bisherigen Landeshauptmann wurde die neue Bezeichnung Direktor des Landschaftsverbandes eingeführt. Bereits am 4. November 1953 kam erstmals die Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe im neu gestalteten Landeshaus in Münster zusammen, dessen Wiedererrichtung schon Ende 1949 beschlossen worden war und den Willen zum Fortbestand der landschaftlichen Selbstverwaltung in Westfalen unterstrichen hatte.
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Neues Landeshaus des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe am Freiherr-vom-Stein-Platz/Fürstenbergstraße, erbaut 1950-1953 nach den Plänen des Mindener Architekten Werner March, Hochhausblick, 2001


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Landeshaus, 1993


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Glasfassade des Plenarsaals im Landeshaus, 2001


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Treppenhaus im Lichthof des Landeshauses, 1963


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Plenarsaal im Landeshaus des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe am Freiherr-vom-Stein-Platz/Fürstenbergstraße, um 2000
 
 

4.2 Die Entwicklung der Aufgaben des Landschafts-
verbandes Westfalen-Lippe

 
 
 
Der in der Landschaftsverbandsordnung von 1953 festgeschriebene Aufgabenkatalog spiegelte das Aufgabenspektrum der früheren preußischen Provinzialverbände wider und umfasste die Bereiche Soziales, Jugendhilfe und Gesundheitsangelegenheiten, Straßenwesen, landschaftliche Kulturpflege, Landes- und Landschaftspflege sowie Kommunalwirtschaft. Nach 1953 gab es mehrere Modifikationen der Landschaftsverbandsordnung, die vor allem die Zuständigkeiten betrafen: Bereits in den 1950er Jahren folgten erste Veränderungen im Bereich der Kommunalwirtschaft; Mitte der 1970er Jahre wurde die Landesplanung und der Naturschutz verstaatlicht. Im Rahmen der Funktionalreform 1984 wurden der Aufgabenkatalog der Landschaftsverbände neu formuliert und geringfügige Zuständigkeitsverlagerungen vorgenommen - übertragen wurde etwa die Tierseuchenkasse in die Zuständigkeit des Landes. Alle wesentlichen Kernaufgaben der landschaftlichen Selbstverwaltung wurden den Landschaftsverbänden belassen. Anfang 2001 mussten die Landschaftsverbände den Bereich Straßenbau an einen eigens gegründeten Landesbetrieb für Straßenbau abgeben.

Die einzelnen Aufgabenbereiche des Landschaftsverbandes unterlagen seit 1953 einem fortdauernden Wandel: So hatten die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungen in der Bundesrepublik auch Auswirkungen auf das Leistungsspektrum und die Aufgabenerfüllung der landschaftlichen Selbstverwaltungen. Neue soziale Herausforderungen und veränderte gesellschaftliche Einstellungen führten besonders in den Bereichen Soziales, Jugendhilfe und Gesundheitsangelegenheiten, aber auch in der landschaftlichen Kulturpflege, vor allem seit den 1960/70er Jahren zu grundlegenden Veränderungen. Insgesamt kam es zu einer deutlichen Ausweitung der Leistungen.
 
 
 
4.2.1 Kommunalwirtschaft
Auch nach 1945 behielt der Landschaftsverband zunächst seine Beteiligungen an den zunehmend großräumig agierenden und privatwirtschaftlich organisierten Energieversorgungsunternehmen, um kommunalen Einfluss und Interessen des westfälischen Raumes zu wahren. Ebenso blieben die Beteiligungen an Verkehrs-, Wohnungs- und Siedlungsgesellschaften bestehen. Bereits im Jahr 1948 erfolgte eine Verbindung von Provinzial-Feuersozietät und der Provinzial-Lebensversicherung. Im Jahr 1970 vereinigten sich beide Versicherungen; als weitere Gewährsträger neben dem Landschaftsverband beteiligten sich der Westfälisch-Lippische Sparkassen- und Giroverband sowie die WestLB. Zum 01.01.2002 erfolgte schließlich die Umwandlung der Westfälischen Provinzial-Feuersozietät und der Westfälischen Lebensversicherungsanstalt in die Westfälische Provinzial Versicherung AG und die Westfälische Lebensversicherung AG unter dem Dach der öffentlich-rechtlichen Provinzial Holding AG, an der der Landschaftsverband Westfalen-Lippe weiterhin beteiligt blieb.

Nach der Verabschiedung der Landschaftsverbandsordnung wurden in den 1950er Jahren die Landesversicherungsanstalt, die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft und der Gemeindeunfallversicherungsverband Westfalen selbständig. An der Landesbank für Westfalen blieb der Landschaftsverband dagegen weiterhin beteiligt. Das Land Nordrhein-Westfalen wurde 1955 neben dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe und dem Sparkassenverband dritter Partner und Gewährsträger der Landesbank. Im Jahr 1969 fusionierte die Landesbank für Westfalen mit der Rheinischen Girozentrale und Provinzialbank zur Westdeutschen Landesbank Girozentrale (WestLB) mit Sitz in Düsseldorf und Münster. In den folgenden Jahrzehnten expandierte die Bank erheblich und wurde weltweit tätig. Zum 01.08.2002 erfolgte schließlich die Aufspaltung der Westdeutschen Landesbank in die WestLB AG und die Landesbank NRW (seit 2004 NRW.BANK); Anteilseigner der Landesbank, die wiederum auch an der WestLB beteiligt ist, blieben neben dem Land Nordrhein-Westfalen auch die beiden Landschaftsverbände.

Die Aufgabe, die Meliorationen zu fördern, war bald nach der Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen an die staatliche Wasserwirtschaftsverwaltung übergegangen. Anfang der 1960er Jahre wurde auch der bis dahin vom Verband betreute Ausbau von Wasserläufen, wie er beispielsweise in einigen Bereichen von Lippe und Ems erfolgt war, an das staatliche Wasserwirtschaftsamt abgegeben.
 
 
 
4.2.2 Straßenverwaltung
Für die Straßenbauverwaltung des Landschaftsverbandes standen in den ersten Nachkriegsjahren die Beseitigung der Kriegsschäden an den Straßen und Brücken sowie der Erhalt der vorhandenen Straßensubstanz im Vordergrund. Mit dem beginnenden wirtschaftlichen Aufschwung und der Zunahme des Verkehrs stieg vor allem seit Mitte der 1960er Jahre die Zahl der Neu-, Um- und Ausbaumaßnahmen von Autobahnen, Bundes- und Landstraßen erheblich an. Der Bau und die Unterhaltung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen erfolgten im Auftrag des Bundes. Regional von Bedeutung blieb der Ausbau der Landstraßen, der insbesondere der Erschließung verkehrsungünstig gelegener Gebiete sowie der Verbesserung der Anschlüsse an das Fernstraßennetz diente. Seit Mitte der 1970er Jahre gewannen Lärmschutz- und Umweltgedanken auch beim Straßenbau an Bedeutung. Gleichzeitig rückten verstärkt Straßenerhaltung und Verbesserung der Verkehrssicherheit in den Vordergrund. Als Bewilligungsbehörde war der Landschaftsverband auch für die Verteilung von Zuwendungen an den kommunalen Straßenbau und den öffentlichen Personennahverkehr zuständig. In späteren Jahren wurden die Umgestaltung von Ortsdurchfahrten, der Bau von Ortsumgehungen und Radwegen sowie Vorhaben des öffentlichen Personennahverkehrs unterstützt. Die Finanzierung der vor allem seit Mitte der 1960er stark angestiegen Kosten für Straßenbau und -unterhaltung erfolgte zu großen Teilen durch zweckgebundene Zuweisungen von Bund und Land. Zum 1. Januar 2001 wurde der Landesbetrieb Straßen NRW für den Straßenbau in Nordrhein-Westfalen zuständig.
 
 
 
4.2.3 Soziales
Einem grundlegenden Wandel unterlag der Bereich der Wohlfahrtspflege, Jugendwohlfahrt und Gesundheitspflege. Während in den ersten Nachkriegsjahren vor allem der Wiederaufbau von Strukturen und Einrichtungen im Vordergrund stand, ermöglichte der wirtschaftliche Aufschwung in den 1950er Jahre erste Reformansätze. Einschneidende Veränderungen erfolgten jedoch erst in den 1960/1970er Jahren: So änderten sich etwa die Einstellung der Gesellschaft zu psychisch Kranken und Behinderten, auch der Umgang mit auffälligen Kinder und Jugendlichen wandelte sich. Gleichzeitig kam es zu einer Professionalisierung und Akademisierung der Sozialberufe.

In der Tradition des Provinzialverbands übernahm der Landschaftsverband die Fürsorge für sozial Schwache, alte, kranke und behinderte Menschen. Nach Erlass des Bundessozialhilfegesetzes 1961, welches das individuelle Recht auf soziale Unterstützungsleistungen festschrieb, wurde der Landschaftsverband Träger der überörtlichen Sozialhilfe. In Anpassung an die wirtschaftliche und soziale Entwicklung erweiterte sich in den nächsten Jahren der Kreis der Anspruchsberechtigten, gleichzeitig sollte die Qualität der Hilfeleistungen verbessert werden.

Ein wichtiges Aufgabenfeld in diesem Bereich stellte neben der finanziellen Unterstützung der Altenpflege traditionell die Fürsorge für körperlich, geistig und seelisch Behinderte dar. Konzentrierte sich die Fürsorge zunächst vorwiegend auf eine stationäre Versorgung der Betroffenen, entwickelte sich seit den 1960er Jahren ein zunehmend differenziertes Angebot an Hilfen; gleichzeitig wandelte sich das Ziel der Fürsorge, die die bisherige Ausgrenzung von behinderten Menschen nun zugunsten einer weit reichenden Integration in die Gesellschaft abbauen wollte. Als überörtlicher Träger der Sozialhilfe hatte der Landschaftsverband ab 1962 die Betreuung von Behinderten in Tageseinrichtungen zu gewährleisten, die das stationäre Angebot ergänzten. Durch entsprechende Einrichtungen sollte der Anspruch von Behinderten auf schulische und berufliche Förderung verwirklicht werden und zugleich der Kontakt mit dem Elternhaus erhalten bleiben. Seit Mitte der 1970er Jahre stieg insbesondere die Zahl der Werkstätten für Behinderte stark an; gleichzeitig baute der Landschaftsverband sein Angebot an Wohnheimplätzen für Behinderte aus. Nach Einführung der Schulpflicht für alle körperlich und geistig behinderten Kinder und Jugendliche in Nordrhein-Westfalen 1966 ergänzte der Landschaftsverband seit Beginn der 1970er Jahre seine bisherigen Blinden- und Gehörlosenschulen durch zahlreiche neu errichtete Sonderschulen. Innerhalb eines Jahrzehnts entstand ein nahezu flächendeckendes Netz von Schulen für körperbehinderte, schwerhörige und gehörlose, sehbehinderte und blinde sowie sprachgestörte und lernbehinderte Kinder und Jugendliche. Damit sollte das Recht der Betroffenen auf eine ihrer Leistungsfähigkeit und der Art ihrer Behinderung entsprechende Bildung verwirklicht werden. Darüber hinaus kümmerte sich der Landschaftsverband auch um die berufliche Eingliederung von Schwerbehinderten, z.B. durch Ausbildung in Berufsbildungs- oder Berufsförderungswerken oder Hilfen bei der Einrichtung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes in den Betrieben. Mit der Eingliederung in das Arbeitsleben sollte eine selbständige Lebensführung ermöglicht werden.

Weiterhin war der Landschaftsverband Westfalen-Lippe auch für die Fürsorge der Kriegsgeschädigten und ihren Hinterbliebenen zuständig. Die Hauptfürsorgestelle des Landschaftsverbands bemühte sich in den ersten Nachkriegsjahrzehnten vor allem um die berufliche Wiedereingliederung beschädigter Soldaten, insbesondere durch Umschulungsmaßnahmen; finanziert wurden auch Erholungs- und Kurmaßnahmen. Gewährt wurden zudem Erziehungsbeihilfen für Kinder von Kriegsgeschädigten und für Kriegswaisen, die Aufwendungen für den Lebensunterhalt und für Schul-, Berufs- oder Hochschulausbildung abdecken sollten. Neben Beratungen in sozialen Angelegenheiten durch die Hauptfürsorgestelle unterstützte der Landschaftsverband die Unterbringung in Pflegeheimen oder die häusliche Pflege finanziell - diese besonderen Hilfen wurden aufgrund des Alters der Betroffenen zunehmend seit Mitte der 1960er Jahre erforderlich. Dagegen waren die notwendigen Ausgaben für die Berufs- und Erholungsfürsorge sowie für Erziehungsbeihilfen seit den 1970er Jahren rückläufig.
 
 
 
4.2.4 Gesundheit
Nach der Landschaftsverbandsordnung zählt die Gesundheitsfürsorge, insbesondere die Versorgung der psychisch Kranken einschließlich der Sucht- und Alterskranken, zu den Kernaufgaben der Landschaftsverbände. In der Nachfolge des Provinzialverbandes führte der Landschaftsverband Westfalen-Lippe die bestehenden psychiatrischen Anstalten zunächst als kustodiale Großeinrichtungen weiter. Von einer bloß verwahrenden hin zu einer an Therapie und Rehabilitation ausgerichteten Psychiatrie war es noch ein langer Weg.

Das System der psychiatrischen Versorgung in Westfalen war bei Kriegsende weitgehend zusammengebrochen. Unhaltbare hygienische Verhältnisse, sich ausbreitende Krankheiten und ungenügende medizinische Versorgung führten zu überdurchschnittlich hohen Sterberaten. Darüber hinaus blieb ein großer Teil der Räumlichkeiten der Provinzialheilanstalten zunächst zweckentfremdet. Die Wiederherstellung der Versorgungs- und Betreuungsstrukturen gelang erst in den 1950er Jahren. Einhergehend mit dem beginnenden Mentalitätswandel im Umgang mit psychisch Kranken und Behinderten fanden in den 1950er und 1960ern Jahren erste Reformen im Bereich der Psychiatrie statt. Medizinische Fortschritte führten zu einer Veränderung der Behandlungsmethoden: Erfolgreich war insbesondere die Einführung von Psychopharmaka zur medikamentösen Therapie psychischer Erkrankungen. Aus der weiterhin angewandten Arbeitstherapie entwickelte sich die Beschäftigungstherapie. Zugleich trat die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit als Behandlungsziel zurück, stattdessen sollten die Patienten die Fähigkeit erlernen, soziale Beziehungen zu gestalten. Zunehmend Verbreitung fand die Psychotherapie. Weiterhin gab es erste Ansätze zu einer Verbesserung der Unterbringungsverhältnisse in den Kliniken; die großen Bettensäle wurden sukzessive aufgelöst. Aufgrund des Anstiegs der Patientenzahlen wurden erste Erweiterungsneubauten errichtet.

Wichtige Impulse für die weitere Entwicklung gingen von der allgemeinen Psychiatrie-Reform in den 1970er Jahren aus. Erst durch sie gelang die Behebung der Missstände in der stationären psychiatrischen Versorgung und die Wende von einer Bewahrungspsychiatrie zu einer offenen, hilfsbereiten und personennahen Psychiatrie. Die psychiatrischen Einrichtungen wurden in den folgenden Jahren zahlreicher und vielseitiger sowie räumlich und personell besser ausgestattet; therapeutische Initiativen nahmen zu und der Umgang mit psychisch Kranken wurde menschlicher.

Um eine flächendeckende, gemeindenahe Versorgung der psychisch Kranken zu gewährleisten, wurde in den nächsten Jahren die Anzahl der Landeskrankenhäuser von sieben auf elf erweitert; alle bisherigen Einrichtungen wurden zudem durch Umbauten modernisiert. Die stationäre Behandlung wurde seit Anfang der 1970er Jahre um flankierende und ambulante Maßnahmen, wie etwa regional weit gestreute Tageskliniken und betreute Wohnheime, ergänzt, um den Patienten eine Rückkehr in die Gesellschaft zu erleichtern. Zudem wurde die ambulante Weiterbehandlung an Landeskrankenhäusern möglich. Die gezielte Behandlung der unterschiedlichen Patientengruppen erfolgte nunmehr in voneinander getrennten Funktionsbereichen. Für Suchtkranke, deren Zahl seit den 1970er Jahren deutlich zunahm, sowie psychisch kranke Kinder und Jugendliche waren bereits zuvor eigene Kliniken eingerichtet worden; Suchtberatungsstellen entstanden überall in Westfalen. Erst nach der Reform konnte der Mangel an Ärzten und Pflegepersonal in den psychiatrischen Kliniken beseitigt werden; vermehrt wurden nun auch Psychologen und Sozialarbeiter in den Landeskrankenhäusern tätig. Die therapeutischen Bemühungen wurden auf Menschen ausgedehnt, die aufgrund ihrer Erkrankung eine Straftat begangen hatten. Grundlegend wandelte sich im Folgenden der Umgang zwischen Ärzten und Patienten, die zunehmend an therapeutischen Maßnahmen beteiligt wurden. Weitere Anstrengungen zielten darauf ab, die Ausgrenzung psychisch Kranker abzubauen und den Kontakt zu gesunden Menschen zu fördern.

Die in den 1970er begonnenen Reformen im Bereich der psychiatrischen Versorgung führten in den folgenden Jahren zu beachtlichen Erfolgen. Insbesondere bewährte sich das vom Landschaftsverband in Zusammenarbeit mit weiteren Trägern aufgebaute Versorgungskonzept aus ineinandergreifenden stationären, teilstationären und ambulanten psychiatrischen Diensten: Die Zahl der Kranken, die stationär behandelt werden mussten, nahm deutlich ab, ebenso die durchschnittliche Dauer ihres Aufenthalts in einer Klink; deutlich reduzierte sich auch der Anteil der Langzeitpatienten.

Erst in Verbindung mit der Psychiatriereform stellte sich der Landschaftsverband Westfalen-Lippe der Beteiligung des Provinzialverbandes und seiner Einrichtungen an den nationalistischen Verbrechen. Bis dahin war eine kritische Auseinandersetzung mit dieser Zeit trotz erster Aufarbeitungsimpulse in der unmittelbaren Nachkriegszeit und strafrechtlicher Verfahren gegen einzelne Verantwortliche unterblieben: Skandalöse personelle Kontinuitäten in den Kliniken und der Verwaltung verstärkten die Tendenz zur Tabuisierung und Verdrängung. In den 1980er Jahren initiierte der Landschaftsverband ein Forschungsprojekt, welches die Geschichte der westfälischen Provinzialheilanstalten im Dritten Reich aufarbeitete und weitere wissenschaftliche Studien anregte. An die Opfer der nationalsozialistischen Verbrechen wird heute in den psychiatrischen Krankenhäusern in verschiedener Form erinnert.

Die beiden ehemaligen Provinzial-Hebammenlehranstalten in Paderborn und Bochum entwickelten sich zu renommierten Fachkliniken für Geburtshilfe und Frauenkrankheiten mit der Bezeichnung "Westfälische Landesfrauenklinik", die in den 1960er Jahren durch Um- bzw. Neubau modernisiert wurden. Seit 1977 sind die Landesfrauenklinik Bochum und die 1925 aus der dortigen Säuglingsabteilung entstandene Landeskinderklinik an die Ruhr-Universität angegliedert. Die Kliniken schieden 1983 aus dem Verbund des Landschaftsverbandes aus.
 
 
 
4.2.5 Jugend
Bereits kurz nach Kriegsende nahm das Landesjugendamt seine Arbeit wieder auf. Im Mittelpunkt seiner Tätigkeit stand in den ersten Nachkriegsjahren zunächst die Bekämpfung der akuten Notlagen zahlreicher Kinder und Jugendlicher in der Trümmergesellschaft, die u.a. aus materiellem Mangel, dem Fehlen der Väter bzw. der Zerrüttung zahlreicher Familien oder der kriegsbedingten Entwurzelung resultierte. Das Landesjugendamt sorgte für die Unterbringung alleinstehender Kinder und Jugendlichen bis zu einer Wiedervereinigung mit ihren Angehörigen in Auffangheimen. Im Jahr 1949 richtete es eine überbezirkliche Adoptionsvermittlungsstelle ein, die die aufgrund von Armut und Wohnungsnot gestiegene Zahl von Schwangerschaftsabbrüchen eindämmen sollte. Mit der Förderung freier Jugendverbände, örtlicher Jugendheime und insbesondere des Jugendherbergswerks nahm das Landesjugendamt in den 1950er Jahren seine Arbeitsschwerpunkte der Weimarer Zeit wieder auf. Im Jahr 1954 übernahm der Landschaftsverband die Trägerschaft für den Jugendhof Vlotho, eine überverbandliche Jugendbildungsstätte. Aufgrund von fehlendem Wohnraum, vor allem in den Städten des Ruhrgebiets, unterstützte das Landesjugendamt in dieser Zeit auch die Errichtung von Lehrlingsheimen und Wohnheimen für berufstätige Jugendliche, denen dadurch die Aufnahme einer Ausbildung entfernt vom Wohnort der Familie ermöglicht wurde. Beteiligt war das Amt auch an der Unterbringung von Flüchtlingen aus der DDR oder der Betreuung und schulischen bzw. beruflichen Förderung von jugendlichen Spätaussiedlern aus Polen und Russland. Ebenfalls in den 1950er Jahren nahm sich das Landesjugendamt auch des Jugendschutzes an; im Blickpunkt stand dabei zunächst die vermeintliche sittlich-moralische Gefährdung der Jugend.

Wichtiger Schwerpunkt der Arbeit des Landesjugendamtes war weiterhin die Fürsorgeerziehung bzw. die auf Antrag der Erziehungsberechtigten erfolgende freiwillige Erziehungshilfe für verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche. Die stationäre Unterbringung erfolgte zumeist in geschlossenen Erziehungsanstalten freier Träger, die seit 1963 der Aufsicht des Landesjugendamtes unterlagen; allerdings unterhielt der Landschaftsverband auch eigene Heime für Kinder und Jugendliche mit besonderen Erziehungsbedarf. Erst die gesellschaftlichen Veränderungen der 1960er und 1970er Jahre führten nicht nur zu weniger autoritären Erziehungsstilen in den Heimen, sondern allgemein zu grundlegenden Reformen im Bereich der Fürsorgeerziehung. Mit der allgemeinen Professionalisierung und Akademisierung der sozialen Berufe wurden immer mehr Psychologen, Pädagogen und Sozialarbeiter in der Jugendhilfe tätig. Die Fürsorgeerziehung wurde zunehmend als anwaltschaftliche Hilfe für das Individuum verstanden. Präventive Erziehungsberatung und Familienhilfe, offene und freiwillige Angebote ersetzten verstärkt bisherige Zwangsmaßnahmen. Im Zuge des Reformprozesses kam es zu rasch sinkenden Einweisungszahlen. Dies war auch eine Folge zunehmender Toleranz der Gesellschaft gegenüber abweichendem Verhalten. Neben die Heimerziehung trat die Betreuung in Wohngemeinschaften und Kleingruppen oder Tageseinrichtungen, gleichzeitig nahm die Zahl der Kinder und Jugendlichen zu, die in Pflegefamilien betreut wurden.

Seit den 1970er Jahren betätigte sich das Landesjugendamt verstärkt in der Suchtprävention und bei der Bildungsarbeit für die Jugend. An Bedeutung gewann das Fortbildungsangebot für Beschäftigte in der Jugendhilfe. Zugenommen haben seit Mitte der 1970er Jahre aufgrund von bildungspolitischen Überlegungen und zunehmender Erwerbstätigkeit von Frauen auch die Einrichtungen zur Tagesbetreuung von Kindern, die vom Landschaftsverband gefördert wurden.
 
 
 
4.2.6 Kultur
Für die Kulturabteilung des Provinzialverbandes Westfalen ging es nach 1945 zunächst vor allem darum, die unterbrochene Arbeit so schnell wie möglich wieder aufzunehmen und durch Krieg verursachte Schäden an Einrichtungen zu beseitigen. Eine konzeptionelle Neuorientierung im Bereich der Kulturpflege erfolgte zunächst nicht - vielmehr wurde an das in der Weimarer Republik entstandene Programm der landschaftlichen Kulturpflege angeknüpft. Mit der Landschaftsverbandsordnung von 1953 wurden die bisherigen Aufgaben der provinziellen Kulturpflege den neuen Kommunalverbänden übertragen. Zugleich wurde mit dem Gesetz bestätigt, dass auch nach Gründung des Landes die Kulturpflege in Nordrhein-Westfalen vornehmlich in die Zuständigkeit der kommunalen Selbstverwaltung fallen sollte. Mit dem allgemeinen Wandel des Kulturverständnisses in der Bundesrepublik erfolgte in den nächsten Jahrzehnten dann eine schrittweise Veränderung der Kulturarbeit des Landschaftsverbandes: War diese lange Zeit auf eine als einheitlich verstandene "westfälische Kultur" gerichtet, wurde immer mehr das breite Spektrum der Kultur in Westfalen wahrgenommen und gefördert. Mit dieser Entwicklung einher gingen Bemühungen, mit dem Kulturangebot des Landschaftsverbandes alle Bevölkerungsgruppen zu erreichen. Zunehmend bemühte sich auch der Landschaftsverband, die traditionelle Konzentration von Kultureinrichtungen auf die westfälischen Zentren zu beseitigen und eigene Einrichtungen in bisher unterversorgten Gebieten - vor allem im Ruhrgebiet sowie im ländlichen Raum - zu errichten bzw. die dort vorhandenen besonders zu unterstützen, um so ein möglichst flächendeckendes kulturelles Angebot zu schaffen.

In der Entwicklung der Museumslandschaft spiegelt sich die Setzung der neuen Schwerpunkte wider: Das in den 1960er Jahren renovierte und baulich erweiterte Landesmuseum für Kunst- und Kulturgeschichte öffnete sich schon in den 1950er Jahren der Kunst der Moderne und der Gegenwart. Mit der Organisation der internationalen Skulptur-Ausstellung, die erstmals 1977 in Münster stattfand, erfolgte die Anknüpfung an moderne, mitunter provokative Kulturströmungen der Gegenwart. Im Jahr 1960 entschloss sich der Landschaftsverband zur Errichtung zweier Freilichtmuseen: Während sich das in Detmold angesiedelte Museum vornehmlich der Darstellung der bäuerlichen Lebenswelt widmete, befasste sich das Hagener Freilichtmuseum mit Handwerk und Technik. Mit der Gründung des Westfälischen Industriemuseums im Jahr 1979 betrat der Landschaftsverband Neuland: War zunächst beabsichtigt, an acht Standorten Industriedenkmäler zu erhalten, wurde bald beschlossen, das Potential der Überreste weiter auszuschöpfen und ein dezentral organisiertes Museum einzurichten, welches die Kultur des Industriezeitalters und ihre Entwicklung in Westfalen seit Mitte des 19. Jahrhundert bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges beispielhaft darstellen und erforschen sollte. Neben der spezifischen Industrie- und Arbeiterkultur sollten dabei vor allem die besonderen Lebensverhältnisse der Menschen im Mittelpunkt stehen. Nahezu gleichzeitig erfolgte die Eröffnung des neu konzipierten Landesmuseums für Naturkunde, dem ein modernes Planetarium beigegeben wurde. Im Jahr 1980 wird das Landemuseum für Vor- und Frühgeschichte in Westfälisches Museum für Archäologie umbenannt, 2003 eröffnet das modernisierte Museum an seinem neuen Standort in Herne. Insgesamt vergrößerte der Landschaftsverband nach 1945 die Zahl und Vielfalt seiner Museen erheblich. Darüber hinaus wurde 1978 ein Museumsamt geschaffen, welches die Museen der Kommunen und Heimatvereine nicht nur bei der zeitgemäßen Präsentation von Ausstellungen berät, sondern auch die Bildung von Schwerpunkten zur Profilierung der Museumslandschaft fördert.

Auch in anderen Bereichen der Kulturpflege hat der Landschaftsverband sein Engagement nach Kriegsende systematisch ausgeweitet. Im Rahmen der Kulturförderung vergibt der Verband inzwischen regelmäßig fünf Auszeichnungen: Seit 1953 den Annette-von-Droste-Hülshoff-Preis für Literatur, seit 1954 den Konrad-von-Soest-Preis für Kunst, seit 1959 den Hans-Werner-Henze-Preis für Musik, seit 1979 das Karl-Zuhorn-Stipendium für wissenschaftliche Landesforschung - heute Karl-Zuhorn-Preis - sowie seit 1983 einen Förderpreis für westfälische Landeskunde. Neue Akzentuierungen und eine Modernisierung erfolgten auch in der wissenschaftlichen Landesforschung: Mit der Gründung einer eigenen Kommission für Mundart- und Namensforschung im Jahr 1972 und einer Literaturkommission im Jahr 1998 wurden die Zahl der Kommissionen auf sechs erweitert und neue Forschungsschwerpunkte gesetzt. Durch die kontinuierliche Förderung des 1970 gegründeten Instituts für vergleichende Städtegeschichte entstand eine weitere Kooperation mit der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Aus der ursprünglich als Koordinierungsstelle der Fachkommissionen gedachten Wissenschaftlichen Hauptstelle des Provinzialinstituts für Landes- und Volkskunde entwickelte sich in den 1950er und 1960er Jahren ein eigenständiges Forschungsinstitut mit selbständigen Arbeitsbereichen. Standen die landeskundlichen Forschungen und Veröffentlichungen zunächst in der Tradition der Kulturraumforschung, verlagerte sich das Forschungsinteresse seit Mitte der 1980er Jahre auf das 19. und 20. Jahrhundert; gleichzeitig erfolgte eine Öffnung gegenüber den Methoden und Themen der modernen Sozialgeschichte. Im Jahr 1991 erfolgte die Umwandlung der Wissenschaftlichen Hauptstelle in das eigenständige Westfälische Institut für Regionalgeschichte - heute LWL-Institut für westfälische Regionalgeschichte. Im Mittelpunkt der Arbeit stehen seither die Untersuchung der gegenseitigen Abhängigkeiten von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur und Politik sowie der regionale Vergleich.

Die bereits 1928 gegründete Landesbildstelle entwickelte sich seit den 1970er Jahren zu einer modernen Medienzentrale: Neben ihren traditionellen Aufgaben, der Sammlung historischer Bild-, Film- und Tondokumente, der Aus- und Weiterbildung von Pädagogen und der Bereitstellung von Arbeitsmaterialien für den Schulunterricht, wurde die Einrichtung zunehmend auch in der Produktion audiovisueller Medien zur Vermittlung von Geschichte und Gegenwart Westfalens aktiv. Auch die übrigen wissenschaftlichen Einrichtungen, die Ämter für Denkmalpflege, für Landes- und Baupflege bzw. für Landschafts- und Baukultur sowie das Archivamt, haben ihre Tätigkeit und ihr Beratungsangebot sukzessive erweitert.
 
 
 
4.2.7 Ausgaben- und Personalentwicklung
Die Ausweitung und Veränderung der Aufgaben des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe spiegelt sich auch in der Entwicklung der Ausgaben und des Personals: Lagen die Ausgaben des Landschaftsverbandes bei seiner Gründung bei 0,25 Mrd. DM, betrugen sie Anfang der 1980er Jahre nahezu 5 Mrd. DM. Wie bereits beim Provinzialverband Westfalen bildeten die Bereiche Soziales und Gesundheit sowie Straßenbau die beiden größten Ausgabenblöcke. Insbesondere seit 1970 stiegen die Ausgaben für Soziales und Gesundheit sprunghaft an. Neben eigenen Einnahmen finanzierte der Landschaftsverband seine Ausgaben durch die von den Mitgliedskörperschaften gezahlte Landschaftsumlage, allgemeine Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen und zweckgebundene Zuschüssen von Land und Bund, die vor allem für den Straßenbau gezahlt wurden. Nach Abgabe des Bereichs Straßenbaus sanken die Ausgaben des Landschaftsverbandes entsprechend: Der Haushalt für 2007 hat ein Volumen von 2,1 Mrd. Euro. Nahezu 87 % des Gesamtetats entfallen auf den Bereich Soziales, 3 % auf den Bereich Kultur.

Analog zu den Ausgaben entwickelte sich der Personalbestand des Landschaftsverbandes, der zwischen 1953 und den 1980er Jahren von unter 6.000 auf 14.000 Mitarbeiter stieg. Den stärksten Personalzuwachs verzeichnete auch hier der Bereich Soziales und Gesundheit mit etwa 8.000 Beschäftigten sowie der Straßenbau mit mehr als 4.000 Bediensteten. Im Jahr 2007 beschäftigt der Landschaftsverband Westfalen-Lippe in seinen mehr als 150 Einrichtungen etwa 13.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
 
 
 

4.3 Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen

 
 
 
Nordrhein-Westfalen besitzt als einziges Bundesland Landschaftsverbände. Damit wurden nicht nur die historischen Leistungen der provinziellen Selbstverwaltung anerkannt. Mit der Errichtung der Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Rheinland 1953 sollten die vorher eigenständigen Landschaften eine Repräsentationsmöglichkeit erhalten und an der Landesverwaltung teilhaben. Dadurch wurden die Interessen des neu gegründeten Landes und der Landesteile ausgeglichen und ein Beitrag zu deren Integration und zur Konsolidierung von Nordrhein-Westfalen geleistet. Die gewachsene Identität der zuvor eigenständigen Landesteile wurde respektiert. Gleichzeitig trug die Bildung der Landschaftsverbände zu einem Ausgleich zwischen Staat und kommunaler Selbstverwaltung bei: Sie vollendete die von der britischen Besatzungsmacht 1945/1946 begonnene Kommunalisierung und brachte die auf einen dezentralen Staats- und Verwaltungsaufbau und Partizipation gerichtete Politik zum Abschluss. Darüber hinaus boten sich die Landschaftsverbände für die Lösung der neu entstehenden Aufgaben des Sozialstaates an, da sie gerade in Fragen des Wohlfahrts- und Fürsorgewesens über jahrzehntelange Erfahrung verfügte.

Durch die Beschränkung der Landschaftsverbände auf kommunale und landschaftliche Aufgaben und ihre Entpolitisierung durch die indirekte Wahl der Mitglieder der Landschaftsversammlung sollten Souveränitätskonflikte mit dem Land vermieden werden. Bei der Errichtung der Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen handelte es sich damit also nicht um eine bloße Restauration der preußischen Provinzialverbände, in deren rechtlicher und aufgabenmäßiger Tradition sie standen, sondern um eine bewusste Anpassung an die Erfordernisse des neuen Landes.

Zwar wurde das Aufgabenspektrum der Verbände seit 1945 mehrfach reduziert, jedoch nahmen die Leistungen vor allem in den Aufgabenfeldern Soziales und Gesundheit, aber auch im Bereich der Kultur kontinuierlich zu. Für die Erfüllung der Aufgaben, die von den Städten und Kreisen nicht selbst oder nur mit nicht vertretbarem Aufwand erledigt werden können, und das Ziel, in seinem Zuständigkeitsbereich vergleichbare Lebensverhältnisse in Westfalen zu schaffen, steht dem Landschaftsverband heute ein einzigartiges Netzwerk verschiedener Einrichtungen zur Verfügung, das seit Beginn des 19. Jahrhunderts entstanden ist.
 
 
 
 

5. Weitere Ressourcen

5.1 Relevante Gesetze zur Entstehung und Entwicklung der Provinzial- bzw. Landschaftsverbände


30.04.1815 
 Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-Behörden 
22.05.1815 
 Verordnung über die zu bildende Repräsentation des Volks 
05.06.1823 
 Allgemeines Gesetz wegen Anordnung der Provinzialstände 
27.03.1824 
 Gesetz wegen Anordnung der Provinzial-Stände für die Provinz Westfalen 
21.06.1842 
 Verordnung über die Bildung eines Ausschusses der Stände der Provinz Westfalen 
11.03.1850 
 Kreis-, Bezirks- und Provinzial-Ordnung für den preußischen Staat 
15.09.1871 
 Regulativ für die Organisation der Verwaltung des Provinzialvermögens und der Provinzialanstalten in der Provinz Westfalen 
15.09.1871 
 Verordnung über die Einrichtung und Verwaltung des Landarmen- und Korrigendenwesens in der Provinz Westfalen 
30.04.1873 
 Gesetz, betreffend die Dotationen der Provinzial- und Kreisverbände 
29.06.1875 
 Provinzialordnung 
08.07.1875 
 Gesetz, betreffend die Ausführung der §§ 5 und 6 des Gesetzes vom 30. April 1873 wegen der Dotation der Provinzial- und Kreisverbände 
01.08.1886 
 Gesetz über die Einführung der Provinzialordnung vom 29. Juni 1875 in der Provinz Westfalen (mit Text der Provinzialordnung und des Wahlreglements für die Provinz Westfalen) 
20.06.1887 
 Statut für die Provinz Westfalen betreffend die Ausführung der §§ 46, 47 und 38 der Provinzial-Ordnung vom 1. August 1886 
13.03.1889 
 Zweites Statut für die Provinz Westfalen betreffend die Ausführung der §§ 93, 91 und 41 der Provinzial-Ordnung vom 1. August 1886 
24.04.1889 
 Allerhöchste Verordnung betreffend die Führung des Titels "Landeshauptmann" seitens des ersten Beamten der Provinzial-Verwaltung von Westfalen 
02.03.1898 
 Drittes Statut für die Provinz Westfalen betreffend die Ausführung der §§ 41 und 93 der Provinzial-Ordnung vom 1. August 1886 
02.06.1902 
 Gesetz, betreffend die Überweisung weiterer Dotationsrenten an die Provinzialverbände 
11.08.1919
Die Verfassung des Deutschen Reichs ("Weimarer Reichsverfassung"), hier Art. 63 
30.11.1920 
 Verfassung des Freistaats Preußen (insbesondere die Artikel 33, 53, 72, 74 und 88) 
03.12.1920 
 Gesetz, betreffend die Wahlen zu den Provinziallandtagen und zu den Kreistagen 
03.06.1921 
 Gesetz über die Bestellung von Mitgliedern des Reichsrats durch die Provinzialverwaltungen 
07.10.1925 
 Wahlgesetz für die Provinziallandtage und Kreistage 
08.07.1933 
 Gesetz über den Staatsrat 
17.07.1933 
 Gesetz über den Provinzialrat  
17.07.1933 
 Gesetz über die Übertragung von Zuständigkeiten der Provinzial-(Kommunal-)Landtage, der Verbandsversammlung des Siedlungsverbandes Ruhrkohlenbezirk und der Kreistage auf die Provinzial-(Landes-)Ausschüsse, den Verbandsausschuss und die Kreisausschüsse 
15.12.1933 
 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Erweiterung der Befugnisse des Oberpräsidenten 
14.02.1934 
 Gesetz über die Aufhebung des Reichsrates 
15.02.1934 
 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Provinzialrat 
09.11.1938 
 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Erweiterung der Befugnisse der Oberpräsidenten vom 15. Dezember 1933 
12.05.1953 
 Landschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 
09.06.1954 
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gemeindewahlen im Lande Nordrhein-Westfalen sowie einiger Bestimmungen des kommunalen Verfassungsrechts 
27.08.1984 
Neufassung der Landschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 
14.07.1994 
Neufassung der Landschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 
09.05.2000 
Zweites Gesetz zur Modernisierung von Regierung und Verwaltung in Nordrhein-Westfalen 


Zum Teil bzw. in Auszügen abgedruckt bei:

Heinrich Westermann (Hg.)
Systematische Zusammenstellung der für die Provinzial-Verwaltung von Westfalen geltenden Gesetze, Verordnungen, Reglements und sonstigen Bestimmungen, 2. berichtigte Auflage. Münster 1902.

Naunin, Helmut
Entstehung und Sinn der Landschaftsverbandsordnung in Nordrhein-Westfalen. Münster 1963.
 
 
 

5.2 Medien, Karten

 
 
 
Altes Landeshaus: 
Karten/Pläne | Fotos 

Neues Landeshaus / Um- und Neubauten: 
Karten/Pläne | Fotos 

Bürogebäude: 
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Kliniken / Fürsorge: 
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Schulen: 
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Museen: 
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Denkmäler: 
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Sonstige Gebäude / Besitzungen: 
Karten/Pläne 
 
 
 
 

6. Literatur

Anon.
[Programm und Wettbewerb zum Neubau eines Landeshauses in Münster]. In: Deutsche Konkurrenzen, Leipzig 1897, Bd. 7, Heft 9, Nr. 81, S. 1-32.

Ambrosius, Gerold
Wirtschaftspflege und Wirtschaftsförderung der preußischen Provinzialverbände. In: Selbstverwaltung und Herrschaftsordnung, hg. von Karl Teppe, Münster 1987, S. 165-188.

Baumeister, Ludger
Das Landstraßenwesen als Bestandteil landschaftlicher Verwaltung. In: Selbstverwaltung einer Landschaft, hg. von Ludger Baumeister, Helmut Naunin, Stuttgart 1967, S. 235-243.

Baumeister, Ludger / Naunin, Helmut (Hg.)
Selbstverwaltung einer Landschaft. Initiativen und Aufgaben am Beispiel Westfalens (Schriftenreihe der Westfälischen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien Heft 35). Stuttgart 1967.

Behr, Hans-Joachim
Die preußischen Provinzialverbände: Verfassung, Aufgaben, Leistung. In: Selbstverwaltung und Herrschaftsordnung, hg. von Karl Teppe, Münster 1987, S. 11-44.

Behr, Hans-Joachim
Die Provinz Westfalen und das Land Lippe 1813-1933. In: Wilhelm Kohl (Hg.), Westfälische Geschichte, Bd. 2: Das 19. Jahrhundert. Politik und Kultur, Düsseldorf 1983, S.45-164.

Brauner, Reinhold
Kommunalwirtschaft des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe. In: Selbstverwaltung und Herrschaftsordnung, hg. von Karl Teppe, Münster 1987, S. 209-224.

Bruns, Alfred (Hg.)
150 Jahre Westfalenparlament. Dokumente zur Ausstellung im Landeshaus Münster 25.10.-17.11.1976. Münster 1976.

Castell Rüdenhausen, Adelheid Gräfin zu
Die Fürsorgetätigkeit der Provinzialverbände. In: Selbstverwaltung und Herrschaftsordnung, hg. von Karl Teppe, Münster 1987, S. 95-113.

Ditt, Karl
Die Kulturpolitik des Provinzialverbandes Westfalen. 1886 bis 1945. In: Selbstverwaltung und Herrschaftsordnung, hg. von Karl Teppe, Münster 1987, S. 253-271.

Ditt, Karl
Raum und Volkstum. Die Kulturpolitik des Provinzialverbandes Westfalen 1923-1945 (Veröffentlichungen des Provinzialinstitutes für westfälische Landes- und Volksforschung, Bd. 26). Münster 1988.

Dröge, Martin (Hg.)
Die Tagebücher Karl Friedrich Kolbows (1899 - 1945). Nationalsozialist der ersten Stunde und Landeshauptmann der Provinz Westfalen (Forschungen zur Regionalgeschichte, Bd. 63), Paderborn 2009.

Faulstich, Heinz
Die Anstaltspsychiatrie unter den Bedingungen der "Zusammenbruchgesellschaft". In: Psychiatriereform als Gesellschaftsreform, hg. von Franz-Werner Kersting, Paderborn 2003, S. 21-30.

Frie, Ewald
Die Anfänge im Spannungsfeld von Staat, Kommunen und privater Fürsorge. In: Zwischen Disziplinierung und Integration, hg. von Markus Köster, Thomas Küster, Paderborn 1999, S. 7-16.

Frie, Ewald
Wohlfahrtsstaat und Provinz. Fürsorgepolitik des Provinzialverbandes Westfalen und des Landes Sachsen 1880-1930 (Forschungen zur Regionalgeschichte, Bd. 8). Paderborn 1993.

Goeze, Wilhelm
Verfassung und Verwaltung der Preußischen Provinzialverbände. Berlin 1919.

Große-Kleimann, Irmgard (Bearb.)
Daten, Fakten, Trends. Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Heft 1: Kulturpflege 1970-1989. Münster 1990.

Grunewald, Klaus-Dieter
Die Provinzialverwaltung und ihre Organe in der preußischen Provinz Schleswig-Holstein 1867 bis 1945 - ein Überblick über die provinzielle Selbstverwaltung in Schleswig-Holstein. Kiel 1971.

Häming, Josef (Bearb.)
Die Abgeordneten des Westfalenparlaments 1826-1978 (Westfälische Quellen und Archivverzeichnisse, Bd. 2). Münster 1978.

Häming, Josef (Bearb.)
Die Abgeordneten des Westfalenparlaments 1826-1978. Nachtrag 1983 (Westfälische Quellen und Archivverzeichnisse, Bd. 9). Münster 1984.

Hammerschmidt, Wilhelm (Hg.)
Die provinzielle Selbstverwaltung Westfalens. Münster 1909.

Hanrath, Sabine
Strukturkrise und Reformbeginn: Die Anstaltspsychiatrie in der DDR und der Bundesrepublik bis zu den 60er Jahren. In: Psychiatriereform als Gesellschaftsreform, hg. von Franz-Werner Kersting, Paderborn 2003, S. 31-61.

Hanrath, Sabine
Zwischen 'Euthanasie' und Psychiatriereform. Anstaltspsychiatrie in Westfalen und Brandenburg: Ein deutsch-deutscher Vergleich (1945-1964) (Forschungen zur Regionalgeschichte, Bd. 41). Paderborn 2002.

Hartlieb von Wallthor, Alfred
Der geschichtliche Weg der landschaftlichen Selbstverwaltung Westfalens seit dem 18. Jahrhundert. In: Selbstverwaltung einer Landschaft, hg. von Ludger Baumeister, Helmut Naunin, Stuttgart 1967, S. 265-287.

Hartlieb von Wallthor, Alfred
Die landschaftliche Selbstverwaltung. In: Wilhelm Kohl (Hg.), Westfälische Geschichte, Bd. 2: Das 19. Jahrhundert. Politik und Kultur, Düsseldorf 1983, S. 165-209.

Hartlieb von Wallthor, Alfred
Die landschaftliche Selbstverwaltung Westfalens in ihrer Entwicklung seit dem 18. Jahrhundert, Teil 1: Bis zur Berufung des Vereinigten Landtags (1847) (Veröffentlichungen des Provinzialinstituts für westfälische Landes- und Volksforschung, Reihe I, Heft 14). Münster 1965.

Hartlieb von Wallthor, Alfred
Die Verwaltung des Provinzialverbandes Westfalen unter dem Landeshauptmann Salzmann (1945-1954). In: Geschichte und Funktion regionaler Selbstverwaltung in Westfalen, hg. von Alfred Hartlieb von Wallthor, Münster 1978, S. 53-66.

Hartlieb von Wallthor, Alfred (Hg.)
Geschichte und Funktion regionaler Selbstverwaltung in Westfalen (Veröffentlichungen des Provinzialinstituts für westfälische Landes- und Volksforschung Bd. 22). Münster 1978.

Hoffarth, Josef
Die Dotationsgesetze und ihre Ausführung in der Provinz Westfalen. Münster 1925.

Hoffarth, Josef
Die Dotationsgesetze und ihre Ausführung in der Provinz Westfalen in der Zeit von 1876 bis 1921. Münster 1936.

Hostert, Walter
Die landschaftliche Kulturpflege in Westfalen seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges. In: Selbstverwaltung und Herrschaftsordnung, hg. von Karl Teppe, Münster 1987, S. 273-295.

Hubatsch, Walther (Bearb.), Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, Bd. 8: Westfalen, Marburg 1980.

Huber, Ernst Rudolf
Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Stuttgart 1960.

Jeserich, Kurt G. A. / Pohl, Hans / von Unruh, Georg-Christoph (Hg.)
Deutsche Verwaltungsgeschichte, 6 Bde. Stuttgart 1983-1988.

Kersting, Franz-Werner
Anstaltsärzte zwischen Kaiserreich und Bundesrepublik. Das Beispiel Westfalen (Forschungen zur Regionalgeschichte, Bd. 17). Paderborn 1996.

Kersting, Franz-Werner
Der Jugendhof Vlotho. In: Zwischen Disziplinierung und Integration, hg. von Markus Köster, Thomas Küster, Paderborn 1999, S. 209-217.

Kersting, Franz-Werner
Mediziner zwischen ‚Drittem Reich’ und Bundesrepublik. Die Anstaltsärzte des Provinzialverbandes Westfalen. In: Nach Hadamar, hg. von Franz-Werner Kersting, Karl Teppe, Bernd Walter, Paderborn 1993, S. 253-272.

Kersting, Franz-Werner / Schmuhl, Hans-Walter (Hg.)
Quellen zur Geschichte der Anstaltspsychiatrie in Westfalen, Bd. 2: 1914-1955 (Forschungen zur Regionalgeschichte, Bd. 48). Paderborn 2004.

Kloosterhuis, Jürgen
Kommunalwirtschaft des Provinzialverbandes Westfalen. Kanalbauten von 1893 bis 1906 als Mittel westfälischer Integrationspolitik. In: Selbstverwaltung und Herrschaftsordnung, hg. von Karl Teppe, Münster 1987, S.189-208.

Köster, Markus
Die Fürsorgeerziehung. In: Zwischen Disziplinierung und Integration, hg. von Markus Köster, Thomas Küster, Paderborn 1999, S. 155-169.

Köster, Markus
Jugend, Wohlfahrtsstaat und Gesellschaft im Wandel. Westfalen zwischen Kaiserreich und Bundesrepublik (Forschungen zur Regionalgeschichte, Bd. 30). Paderborn 1999.

Köster, Markus
Jugendpflege bis 1945. In: Zwischen Disziplinierung und Integration, hg. von Markus Köster, Thomas Küster, Paderborn 1999, S. 197-207.

Köster, Markus
Kontinuität im Neuanfang. Die Nachkriegszeit (1945-1960). In: Zwischen Disziplinierung und Integration, hg. von Markus Köster, Thomas Küster, Paderborn 1999, S. 31-41.

Köster, Markus
Zwischen Anpassung, Ausschaltung und Selbstbehauptung. Die provinzial-westfälische Jugendhilfeverwaltung im ‚Dritten Reich’. In: Zwischen Disziplinierung und Integration, hg. von Markus Köster, Thomas Küster, Paderborn 1999, S. 17-29.

Krabbe, Wolfgang R.
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