Ausstellungskatalog > VIII. Glaube zwischen Krieg und Frieden


Einband: Ausstellungskatalog der 26. Europaratsausstellung '1648 - Krieg und Frieden in Europa'






Ausstellungskatalog der
26. Europaratsausstellung
"1648 - Krieg und Frieden in Europa"




VIII. GLAUBE ZWISCHEN KRIEG UND FRIEDEN

Der Dreißigjährige Krieg begann 1618 in der Tradition des interkonfessionellen "Glaubenskampfes", der die Religionsparteien seit der Reformation gegen die "Häresie" oder für die "wahre christliche Kirche" auf die Schlachtfelder führte. Zu Beginn des 17. Jahrhunderts hatte die Glaubensspaltung ein Stadium erreicht, das die kirchlich-theologische Konfessionsbildung zu orthodoxen Positionen zuspitzen ließ: Die mittelalterliche Einheit der Kirche war endgültig zerbrochen. Ganz unterschiedlich stellten sich Luthertum, Calvinismus und tridentinischer Katholizismus schon im Kirchenraum dar, dem Ort, an dem das Leben einer Gemeinde im Gottesdienst seinen bekenntnisbildenden Ausdruck fand. Im Laufe der Gegenreformation blieb die Meßfeier Dreh- und Angelpunkt im religiösen Leben der Katholiken; doch erhielt nun auch die Predigt als Reaktion auf ihre Betonung durch die Protestanten einen eigenen Stellenwert. Die evangelische Kirche konzentriert sich auf die Verkündung des Evangeliums konzentriert und hob in den Predigten "Gesetz", "Sünde", "Buße" und "Gehorsam gegen Gott und weltliche Obrigkeit", aber auch "Vergebung" und "Glaube" besonders hervor. Kennzeichen des reformierten Gottesdienstes war - neben dem Einfluß der Genfer Liturgie - der von Calvin eingeführte Psalmengesang. In allen drei Konfessionskirchen war die Predigt wichtiges Element der Liturgie; sie sollte moralisch und pädagogisch auf die Gemeinde einwirken. Die Ausstattung des Kirchenraumes und die Gestaltung der liturgischen Geräte brachten die wichtigsten Unterscheidungsmerkmale der jeweiligen Glaubenslehre zum Ausdruck.

Der Konfessionalisierung strukturierte das politische, kulturelle und soziale Verhaltensmuster des einzelnen innerhalb der Bekenntnisgemeinschaft. Staat, Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft waren einem Prozeß der Durchdringung, Umwandlung und Formierung durch den Geist des konfessionellen Christentums unterworfen. In konfessionellen Universitäten und Akademien wurde eine intellektuelle Elite ausgebildet, die sich in den Dienst ihrer Kirche bzw. ihres Fürsten stellte. Der Jesuitenorden wurde zum Funktionsträger reger Missionstätigkeit, die er im Interesse der seit dem Trienter Konzil (1545-1563) nach innerer Erneuerung strebenden katholischen Kirche wahrnahm. Die Calvinisten, die häufig als Flüchtlinge den Erfahrungen von Exodus und Diaspora ausgesetzt waren, suchten in den von ihnen beherrschten Territorien ihre religiöse Existenz ebenfalls über die Gründung von Universitäten, aber auch über internationale Zusammenarbeit abzusichern.

1618 standen sich im Konflikt zwischen Kaiser und böhmischen Ständen das (katholische) Heer der Liga und das (protestantische) Heer Friedrichs V. gegenüber. Die Folgen der Konfessionalisierung äußerten sich weniger in der emotional aufgeladenen Stimmung der Soldaten, die mit "Santa Maria" oder "Gott mit uns" in die Schlacht zogen, als vielmehr in der umfangreichen Sozialdisziplinierung. Im Alltag des Krieges, in dem der einzelne Leid und Elend auf besondere Weise erfahren mußte, wurden "Glaube" und "Frömmigkeit" - unterstützt durch die intensivierte Seelsorge der Kirchen - zur tröstenden Möglichkeit, selbst den Kriegserfahrungen noch einen Sinn abzugewinnen. Indem nach 1648 die Stände auf dem Reichstag sich zu je einem evangelischen und einem katholischen Corpus zusammenschlossen und die strittigen Religionsfragen dort verhandelt wurden, wurden die Debatten dieser höchsten Reichsversammlung von konfessionellen Konflikten entlastet. Gleichzeitig wurde das Recht des Fürsten, die Konfession der Untertanen zu bestimmen, eingeschränkt. Das Jahr 1624 wurde als "Normaljahr" festgesetzt, nach dem sich der kirchliche Besitz- und Bekenntnisstand richtete. Für einige wenige Territorien wurden Sonderregelungen vereinbart. Es waren allerdings Politiker, die den Friedenskompromiß herbeigeführt hatten - keine Theologen. Der "Glaubenskonflikt" wurde somit letztlich in die Kompetenz der theologischen Disputation zurückgegeben. Innerhalb der konfessionell geprägten Kulturlandschaften, die sich nun toleranter gegenüberstanden, blieb aber die Konfessionszugehörigkeit wichtiges Element der Identifikationsbildung des einzelnen.
Eva Berger



VIII.1. Eine Religion -
drei Kirchen


Die Spaltung der "einen Kirche" hatte im 16. Jahrhundert zu drei Konfessionskirchen geführt, deren Unterschiede sich am deutlichsten im Gottesdienst manifestierten, der die Gläubigen jeweils ihrer religiösen und konfessionellen Zugehörigkeit versicherte. Hatte die katholische Kirche die Feier der Heiligen Messe als gottgewollte Gottesdienstform verteidigt und bewahrt, so postulierten die evangelischen Kirchen die Verkündung der "reinen Lehre der Wahrheit" gemäß der Heiligen Schrift. Als Mittel der Belehrung und Erziehung stand bei ihnen die Predigt im Vordergrund. Insbesondere die je verschiedene Definition des Abendmahl-Sakraments wurde zum Zeichen konfessioneller Abgrenzung. Die Ausgestaltung des Kirchenraums geriet den Konfessionskirchen nicht selten zum Lehrprogramm ihrer Glaubensgrundsätze. Im wichtigsten Versammlungsort der Gemeinde fand dementsprechend die primäre Ausbildung und Kontrolle der konfessionsgebundenen Glaubens- und Verhaltensnormen statt.



VIII.2. "Geistlicher Raufhandel" -
Die Konfessionen im Krieg


Das Reformationsjubiläum 1617 heizte die Polemik zwischen Katholiken, Calvinisten und Lutheranern an. Der Gegensatz der Bekenntnisse drängte die latenten politischen Konflikte vielerorts zur Entscheidung: Das bedeutete Krieg. Zu den konfessionellen Zielen traten allerdings sogleich politische und machtstaatliche Ziele, so beim dänischen Kriegseintritt 1625 und beim Eingreifen Gustav Adolfs 1630. Die Kriegspropaganda verwende Glaubens-Bilder und Symbole: Während den Katholiken die Muttergottes Maria, der hl. Michael sowie Territorialheilige (in Köln etwa der hl. Engelbert) als Hoffnungsträger galten, stilisierten die deutschen Protestanten ab 1630 Gustav Adolf zur Erlöserfigur. Die Erfahrung der Kriegsleiden führte während des Krieges zu intensivierter Frömmigkeit; zugleich wurden alte "irenische", auf den Frieden zwischen den Konfessionen gerichtete Bestrebungen wiederbelebt.



VIII.3. Frieden zwischen den Konfessionen?


Die im westfälischen Friedenswerk in Osnabrück ausgehandelten reichsrechtlichen Regelungen, die ein konfessionelles Nebeneinander auf der Basis gegenseitiger Akzeptanz und Gleichberechtigung bestimmten, sorgten für eine Befriedung der Konfessionskonflikte. Die Konfession eines Klosters, eines Dorfes, einer Stadt oder eines Territoriums wurde gemäß dem tatsächlichen Besitz- und Konfessionsstand vom 1. Januar 1624 festgelegt. Das Vertragswerk verbürgte Rechtssicherheit und konfessionelle Tolerierung, wenn auch letzteres nicht im Sinne einer individualrechtlichen Religionsfreiheit. Das im Augsburger Religionsfrieden festgelegte Prinzip von "cuius regio, eius religio", das die konfessionelle Bindung der Untertanen an den Glauben des Landesherrn bestimmte, war nun aufgehoben. Für einzelne Gebiete galten Sonderregelungen, wobei die Regelung für das Osnabrücker Fürstbistum ein hohes Maß an Kompromißfähigkeit erkennen läßt: Die alternative Sukzession sah eine wechselnde Besetzung des Fürstbistums mit einem katholischen und einem evangelischen Bischof vor; letzterer stets aus dem Hause Braunschweig-Wolfenbüttel.