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Kirche in der zweiten Hälfte des
17. Jahrhunderts


 
 
Einleitung
Die zweite Hälfte des 17. Jahrhunderts ist bestimmt vom Ausbau und der inneren Festigung der Konfessionskirchen. Es galt für die jeweiligen Bekenntnisse, ihre politische Stellung nach außen ebenso wie ihre Autorität gegenüber ihren Untertanen im Inneren durchzusetzen. In diesem Zusammenhang kam dem Zugriff auf das Individuum, den einzelnen Gläubigen und seine Lebensführung, eine besondere Bedeutung zu. Über die Steuerung der religiösen Lebensführung von der Taufe über die Hochzeit bis zum Begräbnis sollte das Leben einen spezifischen, konfessionell geprägten Charakter erhalten. Ein Ausbau der Bürokratie, die sich nun auch zum Beispiel um den konfessionskonformen Ablauf lokaler Feste kümmerte, war die Voraussetzung, um diesem Anspruch gerecht werden zu können.

Im Bistum Münster wurden wichtige Reformen der katholischen Kirche erst unter Christoph Bernhard von Galen durchgesetzt, der seit 1650 Bischof von Münster war. Er stammte aus westfälischem Adel und zählte zu den wichtigen Reformbischöfen des 17. Jahrhunderts. Die 1655 erlassene "Constitutio Bernardina" war gewissermaßen ein Grundgesetz der katholischen Reformen im Bistum Münster. Hier wurden die Reformvorschriften des Trienter Konzils eingeführt und bezüglich des Bistums präzisiert. Von Galen konnte während seiner Amtszeit die Anwesenheitspflicht der Priester in ihren Pfarreien und die Einhaltung des Zölibats weitestgehend durchsetzen. Auch wurde die Ausbildung der Priester entscheidend verbessert: So hatten alle Priester ein jesuitisches Gymnasium besucht. Bei den Bistums-Visitationen 1655 und 1660 wurden keine "häretische(n) Abweichungen" bei der Feier des Gottesdienstes festgestellt. Auch suchte von Galen die Kenntnisse der Bevölkerung in Glaubensfragen zu verbessern und zu festigen, indem er 1675 die Schulpflicht einführte und die Eltern verpflichtete, ihre Kinder regelmäßig zur Katechese, den Religionsunterricht, zu schicken. 1677 ließ er das "Münsterisch Gesangbuch" herausgeben. Darüber hinaus förderte er die katholischen Frömmigkeitsformen wie die Marienverehrung und das Wallfahrts- und Prozessionswesen. Telgte etwa ließ er zum zentralen Wallfahrtsort des Bistums ausbauen und in Coesfeld den barocken Kreuzweg anlegen.
 
 
Auch die Klosterlandschaft Westfalens hatte im Verlauf des 17. Jahrhunderts durch die Niederlassungen der Jesuiten, der Kapuziner und der Franziskaner-Observanten eine neue Prägung erhalten. Die Jesuiten hatten zuerst 1588 in Münster einen Konvent gegründet, es folgten Paderborn 1592, Lippstadt 1618 und in Coesfeld 1621. Kapuziner-Klöster waren u.a. 1612 in Münster und Paderborn und 1658 in Borken entstanden.