"Wir machen Geschichte!" > Glossar zum Archivbesuch








Glossar


Ein Glossar ist übersetzt ein Wörterverzeichnis mit Erläuterungen. HIer findest du viele, dir sicherlich noch unbekannte Begriffe aus dem Archivbereich. Die Liste kann dir auch als Ausdruck etwa während deines Archivbesuchs helfen.
 
 

A

 
 
 
Akten
Eine Akte ist eine zusammengehörende Einheit von Dokumenten zur Erledigung von Verwaltungsaufgaben. Im Unterschied zur Urkunde wird in der Akte nicht allein das Ergebnis einer Handlung festgehalten (z. B. eine Baugenehmigung), sondern der Verwaltungsweg bis zur Erteilung einer Genehmigung, also z. B. der Antrag der Bauherren, die Überprüfung durch die zuständige Behörde, Vermerke über Telefongespräche usw.
 
 
Archiv
Archiv hat drei Bedeutungen:
  1. eine Einrichtung zur Sicherung, Bewertung, Erschließung und Auswertung von Unterlagen aus ihrem Zuständigkeitsbereich. So ist z. B. ein Stadtarchiv zuständig für die Übernahme der innerhalb der Stadtverwaltung entstehenden Unterlagen,
  2. das Archivgebäude, in dem diese Einrichtung untergebracht ist,
  3. die Zusammenfassung bestimmter Archivalien oder Archivbestände nach Herkunft oder Inhalt.
 
 
Archivalien
Archivalien (Einzahl: das Archivale) nennt man die Einzelstücke von Archivgut.
 
 
Archivgut
Archivgut ist das, was in einem Archiv aufbewahrt wird. Aufbewahrt werden nur "archivwürdige", das heißt besonders wichtige Unterlagen aus der Verwaltung. Dazu zählen Informationsträger wie z. B. Urkunden, Akten, Amtsbücher, Karten und Pläne, Bild-, Film- und Tongut oder maschinenlesbare Datenträger. Diese müssen z. B. interessante Fragestellungen für die wissenschaftliche Forschung enthalten oder aus rechtlichen Gründen bedeutsam sein. Es wird geschätzt, dass nur 5-10% der anfallenden Unterlagen tatsächlich archivwürdig sind.
 
 
Archivbibliothek
(Dienstbibliothek)
Eine Archivbibliothek ist eine Bibliothek mit Fachliteratur, die von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eines Archivs und von Besuchern genutzt wird. Die Literatur, die Du dort vorfindest, hängt ab vom Zuständigkeitsbereich des Archivs. Ein Stadtarchiv z. B. sammelt schwerpunktmäßig Literatur zur eigenen Stadtgeschichte.
 
 

B

 
 
 
Benutzungsordnung
Die meisten Archive haben eine eigene Benutzungsordnung, in der die Benutzung von Archivgut festgelegt ist. Sie regelt die Voraussetzungen und den Ablauf einer Benutzung sowie die Rechte und Pflichten von Benutzern.

Die Rechte von Benutzern beziehen sich darauf, Archivalien benutzen zu dürfen. Zu ihren Pflichten gehört es, die Archivalien sorgfältig zu behandeln. Archivalien dürfen niemals beschriftet oder als Schreibunterlage benutzt werden. Die Reihenfolge der einzelnen Blätter in Archivalien darf nicht verändert werden. Häufig ist vorgeschrieben, dass der Benutzer Notizen aus den Akten nur mit Bleistift machen darf. Füller und Kugelschreiber für Abschriften sind nicht erlaubt. Selbstverständlich sind Essen, Trinken, Rauchen und laute Unterhaltung im Benutzersaal ebenfalls nicht zulässig.
 
 
Bestand
Jedes Archiv besteht aus mehreren Beständen. In einem Bestand sind die Akten und Unterlagen zusammengefasst, die innerhalb der Verwaltung bei einer Dienststelle oder Behörde (das Fachwort ist "Registraturbildner") entstanden sind. Jeder Bestand hat eine eigene Bezeichnung. Oft wird der Bestand nach der abgebenden Stelle benannt (z. B. "Bestand Sozialamt") oder er erhält eine fortlaufende Nummer (z. B. "Bestand 124"). Die Bestandsbezeichnung musst Du mit angeben, wenn Du Akten bestellst.
 
 
Beständeübersicht
Eine Beständeübersicht ist ein wichtiges Hilfsmittel im Archiv. Mit ihrer Hilfe kannst Du Dir einen ersten Überblick über die einzelnen Bestände eines Archivs verschaffen. Sie gibt in kurzer Form Inhalt und Laufzeit sowie den Umfang einzelner Bestände an. Die Beständeübersichten der nordrhein-westfälischen Archive können im Internet unter der Adresse: http://www.archive.nrw.de recherchiert werden.
 
 

D

 
 
 
Datenschutz
(Personenschutz)
Bei personenbezogenem Schriftgut handelt es sich um Unterlagen, die ihrer Funktion nach (z. B. Personalakten) oder ihrem wesentlichen Inhalt nach einen überwiegenden Personenbezug aufweisen (z. B. Sozialhilfeakten, Prozessakten). Diese Unterlagen unterliegen verlängerten Schutzfristen. So ist im Archivgesetz von Nordrhein-Westfalen geregelt, dass solches Schriftgut erst zehn Jahre nach dem Tod einer Person bzw. 90 Jahre nach ihrer Geburt eingesehen werden darf.
 
 
Depositum
Depositum (Dep.) kommt aus dem Lateinischen und bedeutet sinngemäß "hinterlegen". Dabei handelt es sich um Unterlagen, die einem Archiv von Privatpersonen oder Institutionen leihweise überlassen wurden. Im Archiv werden die Unterlagen ausgewertet und in Absprache mit dem Eigentümer zur Nutzung an interessierte Archivbesucher freigegeben. Einzelheiten werden in einem Deposital-Vertrag geregelt.
 
 

F

 
 
 
Facharbeit
Neben dem "Geschichtswettbewerb um den Preis des Bundespräsidenten ist das Schreiben einer Facharbeit der wichtigste Anlass, der Schülerinnen und Schüler in ein Archiv führt oder zu Oral-history veranlasst. Eine Facharbeit ist eine Hausarbeit, die in der Jahrgangsstufe 12 in einem Schulfach nach Wahl geschrieben wird. Im Fach Geschichte ist sie oft mit der Bearbeitung eines regional- oder lokalgeschichtlichen Themas verbunden. Um sich bei der Auswahl eines geeigneten Themas beraten zu lassen oder um sich zu informieren, ob und welche Quellen zu dem gewählten Thema vorhanden sind, suchen Schülerinnen und Schüler häufig ein Archiv auf.

Ein ausführliches Infoheft, das dir bei der Abfassung der Arbeit helfen kann, findest du  hier.
 
 
Findbuch
Ein Findbuch - auch Repertorium genannt - ist ein Hilfsmittel im Archiv, das häufig nur maschinen- oder handschriftlich vorliegt und nur im Archiv selbst eingesehen werden kann. Es wird angelegt, wenn ein Bestand verzeichnet wurde. Es besteht in der Regel aus einem Vorwort, Inhaltsverzeichnis mit Gliederung, Auflistung der einzelnen Archivalien ("Verzeichnungsteil") und einem Index. Hierbei wird zwischen einem Personen-, Schlagwort und Ortsindex unterschieden. Ein anderes Wort für Findbuch ist Repertorium. Dort werden Kurzinhalte von Urkunden aufgelistet.
 
 

L

 
 
 
Laufzeit
Unter Laufzeit wird der Zeitraum zwischen dem ersten und letzten Datum in einem Archivale verstanden. Die Angabe erfolgt in der Regel in Jahren (z. B. 1953-1959).
 
 

M

 
 
 
Magazin
Magazin heißt der Ort, wo die Archivalien aufbewahrt werden. Dieser Bereich ist für die Archivbenutzer nicht zugänglich. Er ist i. d. R. gegen Einbruch, Feuer und Wasserschäden gesichert.
 
 

P

 
 
 
Pertinenzprinzip
Pertinenz kommt von dem lateinischen Wort "pertinere" und bedeutet "betreffen". Die Unterlagen werden nach sachlichen, regionalen oder personellen Zusammenhängen (Betreffen) geordnet. Die Herkunft spielt dabei keine Rolle. Dieses Prinzip erfordert ein Ordnungssystem nach Schlagworten, das sich der Archivar selbst ausdenken muss.
 
 
Projekttage
Projekttage an Schulen können ein Anlass sein, um ein Archiv zu besuchen. Projekttage werden von weiterführenden Schulen angeboten, um Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu geben, sich innerhalb einer Gruppe mit einem bestimmten Projektthema zu beschäftigen. Oft gehen Lehrerinnen und Lehrer, die ein geschichtliches Projekt betreuen, mit ihrer Schülergruppe in das Stadtarchiv vor Ort und lassen sich dort von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter beraten.
 
 
Provenienzprinzip
Provenienz ist lateinisch und bedeutet "Herkunft". Das heißt, dass die Archivalien danach im Archiv zusammengefasst und geordnet werden, von woher sie abgegeben werden. Wenn z. B. das Sozialamt einer Stadtverwaltung seine nicht mehr gebrauchten Unterlagen an das in diesem Fall zuständige Stadtarchiv abgibt, werden sie dort zusammengelassen und in den Bestand "Sozialamt" eingegliedert. Nur so kann man auch später noch nachvollziehen, in welchem Zusammenhang die Unterlagen ursprünglich entstanden sind.
 
 

S

 
 
 
Sammlungen
(Sammlungsgut)
Unter Sammlungen versteht man Zeitungen, Fotos, Plakate, Karten (Landkarten, Postkarten usw.) und Druckschriften (Broschüren, Jubiläumsschriften u.a.). Sie werden im Archiv nach inhaltlichen Kriterien zusammengestellt. Art und Umfang der Sammlungen sind in jedem Archiv unterschiedlich.
 
 
Sperrfrist
Die Archivalien, die in kommunalen und staatlichen Archiven aufbewahrt werden, unterliegen in der Regel einer allgemeinen Sperrfrist, bis zu deren Ablauf sie nicht benutzt werden dürfen. Diese Sperrfrist ist in den Archivgesetzen festgelegt und umfasst meist 30 Jahre. Sie kann auf Antrag verkürzt werden, z. B. für wissenschaftliche Forschungen. Unterlagen, die bereits bei ihrer Entstehung zur Veröffentlichung bestimmt sind, unterliegen nicht dieser Sperrfrist. Dazu gehören z. B. Gesetze und Verordnungen, die öffentlich sein müssen.
 
 
Sütterlinschrift
Der Grafiker Ludwig Sütterlin (1865-1917) vereinfachte 1911 im Auftrag des preußischen Kultusministeriums die alte deutsche Schrift für den Unterricht an Schulen. Als Schulschrift war die "Sütterlin" die verbreitetste deutsche Schrift bis zur Einführung der heutigen Schreibschrift im Nationalsozialismus 1941.
 
 

U

 
 
 
Urkunden
Eine Urkunde enthält einen schriftlich festgehaltenen Rechtsakt unter Einhaltung bestimmter formaler Merkmale. Die Urkunde spricht für sich allein. Es gibt sie seit der Spätantike, und sie wurde meist auf Pergament abgefasst. Auch heute noch werden Rechtsgeschäfte urkundlich geregelt. Die Inhalte haben verbindliche Rechtsgültigkeit. Und selbst sehr alte Urkunden aus dem Archiv werden manchmal vor Gericht als Beweismittel herangezogen.