PERSON

FAMILIEHoffmann
VORNAMEChristoph Ludwig
TITELProf. Dr. med.


GESCHLECHTmännlich
GEBURT DATUM1721-12-03   Suche
GEBURT ORTRheda
KONFESSIONev.
TOD DATUM1807-07-28   Suche
TOD ORTEltville
BEGRÄBNIS ORTEltville


VATERHoffmann, Wilhelm, gräflich-bentheimischer Regierungsrat
MUTTERPoppelmann, Dorothea Maria


BIOGRAFIEIn den letzten Jahrzehnten des Ancien régime unternahmen viele geistliche Fürstentümer unter dem Zeichen des aufgeklärten Absolutismus intensive Anstrengungen, den Anschluß an die moderne Zeit zu finden. Trotz des schlechten Rufes, der den geistlichen Staaten vor allem durch die Geschichtsschreibung des vorigen Jahrhunderts anhaftet, haben diese u. a. auf dem Gebiete der Wohlfahrtspolitik beachtliche Erfolge aufzuweisen. Das gilt auch für das Fürstbistum Münster und das Erzstift Mainz, in denen der aus Rheda stammende Arzt und Gelehrte Christoph Ludwig Hoffmann auf dem Gebiet der Medizinalpolitik wirkte. Seine Lebensgeschichte bietet nicht nur einen Einblick in das medizinische Denken jener Epoche, sondern verdeutlicht auch die Reformfreudigkeit, aber auch die Schwächen zweier geistlicher Territorien des ausgehenden 18. Jh., wo der Protestant Hoffmann vor allem tätig war.

In dem alten Residenzstädtchen Rheda wurde Christoph Ludwig Hoffmann am 03.12.1721 als ältestes Kind des gräflich-bentheimischen Regierungsrates Wilhelm Hoffmann und seiner Gemahlin Dorothea Maria Poppelmann, einer Rintelner Kaufmannstochter, geboren. Der Vater entstammte einer alten Beamten- und Rechtsgelehrtenfamilie, die aus dem Hessischen kam. Zu Rheda hat Christoph Ludwig wohl die dortige Stadtschule besucht, und hier wurde er 1732 konfirmiert. Das vornehme Beamtenhaus in der Kleinstadtresidenz bildete offenbar, wie Flaskamp es ausdrückt, den Nährboden für einen solchen mehr genialen Autodidakten als disziplinierten Gelehrten, mehr zweckmäßig und praktisch ausgerichteten als von tieferen Gedanken beeindruckten Menschen.

Für den Sohn einer reformierten Beamtenfamilie wäre zweifellos das Gymnasium illustre Arnoldinum zu Burgsteinfurt die geeignete Unterrichtsstätte gewesen, doch besuchte Christoph Ludwig das Gymnasium in Rinteln, was vielleicht durch verwandtschaftliche Beziehungen mütterlicherseits zu erklären ist. Es ist nicht ausgeschlossen, daß er an der dortigen lutherischen Hochschule auch mit seinem Medizinstudium begonnen hat. Sicher ist allerdings, daß er am 29.04.1740 in die Matrikel der Universität Jena eingeschrieben und dort 1746 mit der "Dissertatio inauguralis physiologica de auditu" zum Doktor der Medizin promoviert wurde. Unter dem Datum des 26.08.1741 ist er auch als Student der Medizin in die Matrikel der niederländischen Universität Harderwijk, die zu jener Zeit von vielen Westfalen aller Konfessionen besucht wurde und besonders wegen ihrer schnellen Promotionen beliebt war, eingetragen.

Als junger Arzt praktizierte Hoffmann zunächst in Rheda, wo durch die langjährige Tätigkeit des Vaters sich leichter Verbindungen knüpfen ließen und ein schnellerer beruflicher Einstieg zu erwarten war. Doch mußte er bald erkennen, daß sich bei dem geringen Bedarf an medizinischer Betreuung und vor allem bei der finanziellen Unfähigkeit breiter Schichten, diese zu bezahlen, keine Privatpraxis in einer kleinen Residenzstadt aufbauen ließ, die den Inhaber wunschgemäß ernähren konnte. Da in Rheda die Stelle eines beamteten Arztes derzeit nicht zu erhalten war, ging er nach Detmold, wo er sich durch seine Tätigkeit offenbar so empfahl, daß man ihm das Lippische Landphysikat in Aussicht stellte.

Doch ermöglichte ihm kurze Zeit später eine neue Konstellation in der Herrschaft Rheda die Bewerbung um eine begehrte Beamtenstelle. Graf Moritz Casimir I., von "Hoffmanns Geschicklichkeit und übrigen guten Eigenschaften" überzeugt, gewann die Landstände dafür, das Gesuch zu bewilligen. So wurde Hoffmann am 30.11.1749 zum Rhedaer Landesphysikus ernannt. Daß Hoffmann auch nach seinem Weggang von Detmold jahrzehntelang hindurch der beratende Arzt der Grafen von Lippe-Detmold blieb und den Grafen auch bei ernsteren Erkrankungen aufsuchte, beweist deutlich, welcher Wertschätzung er sich dort nach dreijähriger Tätigkeit erfreute.

Nach seiner Bestallungsurkunde hatte der junge Mediziner allen Landeseinwohnern fachliche Dienste gegen Gebühr anzubieten, die fürstliche Familie, den Hofstaat, die Mitglieder der Landstände sowie die Ordensleute der Klöster Marienfeld, Herzebrock und Clarholz samt deren Bediensteten jedoch kostenlos zu behandeln. Wie anderenorts waren auch die Armen unentgeltlich zu betreuen. Für sein jährliches Gehalt von 80 Reichstalern hatte er auch Funktionen wahrzunehmen, die denjenigen eines späteren Kreisarztes nahekommen. So unterstanden seiner Aufsicht die Apotheken und die Wundärzte der kleinen Herrschaft. Schließlich gehörte zu seinem Aufgabenbereich die Seuchenbekämpfung und kriminalgerichtliche Aufträge, für die er aber zusätzliche Gebühren bezog.

Hoffmann hat offensichtlich die Erwartungen seines Landesherrn zur vollen Zufriedenheit erfüllt, denn dieser ernannte ihn am 20.08.1754 zum gräflichen Leibarzt und gewährte ihm freie Beköstigung auf dem Schlosse. Während dieser siebenjährigen Tätigkeit hat er offensichtlich viele Erfahrungen gesammelt und Beobachtungen gemacht, die später in seinem Buch "Unterricht von dem Collegium der Ärzte in Münster ..." ihren Niederschlag fanden und auch für seine therapeutische Praxis wie für sein organisatorisches Wirken in der Medizinalgesetzgebung mehrerer Staaten von Bedeutung waren.

Doch die Tätigkeit eines Landesphysikus und eines in bescheidenen Grenzen tätigen Leibarztes am Rhedaer Hof konnten auf Dauer einem wachen, den Wissenschaften zugeneigten und umtriebigen Mann wie Hoffmann als Lebensaufgabe nicht genügen. So dürfte ihm der Ruf als Professor der Medizin und Philosophie an das akademische Gymnasium illustre Arnoldinum in Burgsteinfurt, der am 06.10. 1756 erfolgte, recht gelegen gekommen sein. Neben der Lehre gehörte zu seinem Tätigkeitsfeld das Amt des Bibliothekars, wofür er ein Jahresgehalt von 200 Talern erhielt. Zudem war ihm eine ärztliche Privatpraxis gestattet, ja sie wurde von ihm sogar erwartet.

Der Graf hatte sich vermutlich von der Berufung Hoffmanns eine Reform seiner nicht gerade blühenden Schule versprochen. Ein von Hoffmann verfaßtes Schulprogramm aus dem Jahre 1761 zeigt, in welcher Weise er das Arnoldinum forderte und welche weitreichenden Interessen er besaß. Doch die Mittel für eine Reform dieser Schule waren äußerst beschränkt. Das Arnoldinum litt aber nicht nur unter den fehlenden Geldmitteln, sondern zur Zeit Hoffmanns vor allem unter den Folgen des Siebenjährigen Kriegs. Da an der Schule Medizin fast gar nicht gelehrt wurde und auch Mathematik, was Hoffmann in der Hauptsache unter der Bezeichnung "Medizin und Philosophie" zu lehren hatte, kaum nachgefragt wurde, verblieb ihm reichlich Zeit für naturwissenschaftliche Forschungen. Hier entstanden daher auch nach seiner Dissertation die ersten Schriften, in denen er sich mit naturwissenschaftlichen und medizinischen Fragen auseinandersetzte.

Im Jahre 1761 begleitete er als Leibarzt den Grafen Karl von Bentheim-Steinfurt, mit dem ihn naturwissenschaftliches Interesse und eine gewisse Schwärmerei für Rousseau und Voltaire verbanden, für ein halbes Jahr nach Paris. Seine ausgedehnte Privatpraxis und seine häufigen Reisen, die ihn oft monatelang von Burgsteinfurt fernhielten, führten zu heftigen Klagen, daß er u. a. seine Kollegs nicht zu Ende führen und seinen Amtspflichten nicht nachkommen würde. Vielleicht wäre es in Burgsteinfurt zum Eklat gekommen, hätte nicht Hoffmann von sich aus schon eine Veränderung gesucht. So teilte er im April 1764 dem gräflichen Hause mit, daß seine kurfürstlichen Gnaden von Köln ihn als Hofrat und Leibmedicus in Dienst genommen hätten.

Bereits am 14.09.1763 hatte Maximilian Friedrich von Königsegg-Rothenfels, Kurfürst von Köln und Bischof von Münster, auf Empfehlung seines münsterischen Ministers Franz von Fürstenberg Hoffmann zum Leibarzt ernannt. Im Jahre 1764 trat der Gelehrte gegen ein Jahresgehalt von 200 Reichstalern offiziell in die Dienste des Hochstifts Münster. Er erhielt daneben aber auch ausreichend Gelegenheit für Nebeneinnahmen, vor allem in seiner ausgedehnten Praxis. Hoffmann oblag nun die Aufsicht und die Reform des Medizinalwesens im ausgedehnten Fürstbistum. Zwar hatten auch frühere Landesherren verschiedentlich Medizinalordnungen für das Münsterland erlassen, aber die beklagenswerten Zustände kaum bessern können. Studierte Ärzte waren nach Hoffmanns Darstellung nur selten zu finden bzw. besaßen nur geringe Kenntnisse. So waren seiner Meinung nach die Landesbewohner auf die zahlreichen Kurpfuscher angewiesen. Nach seiner Darstellung konnten die Wundärzte nicht mehr als einen Bart scheren, ein Pflaster schmieren, einen Abszeß öffnen und ein gebrochenes Glied schienen. Von der menschlichen Anatomie wüßten sie nicht mehr "als ein Metzger von den inwendigen Theilen des Viehs".

Ob es allerdings wirklich so trostlos aussah, wie er es in seinem 1782 erschienenen Buch "Vom Scharbock, von der Lustseuche, von der Verhütung der Pocken im Angesichte ..." darstellt, muß doch erheblich angezweifelt werden. Es lag wohl in seinem Naturell, die Dinge zu übertreiben und die Zustände schwarz in schwarz zu malen, um dann seine Verdienste besonders herauszustreichen. Diese auch bei seiner Tätigkeit in Mainz zutage tretende Eitelkeit sollte ihm dort noch erhebliche Schwierigkeiten bereiten.

Hoffmanns praktische Begabung zeigte sich in der Art, wie er in Münster die Chirurgen mit anatomischen Kenntnissen vertraut zu machen suchte. Zu diesem Zwecke besorgte er sich im Mai 1765 die Leiche eines auf dem Markt zu Münster gehenkten Verbrechers und zergliederte sie vor den Wundärzten. Hoffmann selbst meinte, daß es vermutlich die erste Sektion in Münster gewesen sei.

Seine eigentliche Leistung während seines Wirkens in Münster war die Gründung des Collegium medicum, dessen Direktor er bis zu seinem Umzug nach Mainz blieb, und die Ausarbeitung der hierzu notwendigen Medizinalverordnung. Sie hatte drei Forderungen zu entsprechen, wie er es in seinem Werk "Vom Scharbock ..." ausführt:
1. "Dem Unterthane nach und nach so viele medicinische Kenntnisse beyzubringen, daß er die Gefahr sähe, falls er sich, bey den ihm zustoßenden Krankheiten, dem Pfuscher und Quacksalber anvertrauete.

2. Ihn mit den listigen Streichen des Charlatans bekannt, und selbige zugleich, in wie weit es möglich, unwirksam zu machen.

3. Die Einrichtung zu treffen, damit die noch schlechten Aerzte, Wundärzte und Hebammen so umgebildet und geschickt gemacht würden, wie die Lehrer bey den Schulen umgeschaffen und geschickt gemacht wurden."

Auf mehrfaches Drängen fertigte Hoffmann das Gesetzeswerk an, das er im Mai 1777 dem Kurfürsten überreichen ließ und dabei bemerkte, daß es nicht allein ein Werk der Studierstube, sondern auch eine Folge wiederholter Versuche sei.

Den geforderten Zielsetzungen entsprach dann auch das Ende 1777 unter dem Titel "Unterricht von dem Kollegium der Aerzte in Münster wie der Unterthan bey allerhand ihm zustossenden Krankheiten die sichersten Wege und die besten Mittel treffen kann, seine verlorene Gesundheit wieder zu erhalten nebst den münsterschen Medicinalgesetzen..." im Druck erschienene Medizinalgesetz. In barocker Weitschweifigkeit werden auf 389 Seiten die 331 Paragraphen dargestellt und erläutert. Nach einer mehr als 100 Seiten umfassenden Einleitung ist von den Ärzten, den Wundärzten, Badern und fremden Operateuren, von Apothekern, Materialisten, Laboranten und Hebammen die Rede.

Durch die neue Medizinalverordnung versuchte Hoffmann, die ärztliche Standesehre wiederherzustellen. Dem geschickten und rechtschaffenen Arzt stellte er den Scharlatan gegenüber. Um diesem sein Handwerk zu legen, teilte er die Ärzte und Chirurgen jeweils in sechs Klassen ein. Je nach Kenntnisstand wurden diese dann, wenn sie sich einer Prüfung beim Collegium medicum unterzogen hatten, einer der Klassen zugeteilt. Die studierten, von ihm auch als gründliche Ärzte bezeichnet, bildeten die vier oberen Klassen, während die empirischen Ärzte, die ihre Kenntnisse allein aus den Erfahrungen gewonnen hatten, die beiden Unterklassen ausmachten. Jeder Arzt erhielt nach der Prüfung ein Patent, aus dem sich ergab, welcher Klasse er angehörte und somit, ob er ein "Empiriker oder ein gründlicher Mann" war. Diese Patente waren Obrigkeiten und Ortspfarrern vorzuzeigen und eine Kopie in das Gerichtsprotokoll einzutragen. Hiervon konnte jeder Bürger, der es verlangte, gegen Erstattung der Schreibgebühr eine Kopie erhalten. Den Ärzten war es durch Erweiterungsprüfungen möglich, in eine höhere Klasse aufzusteigen, zugleich war aber auch die Möglichkeit vorgesehen, daß jemand bei Nachlässigkeit in seiner Berufsausübung vorgeladen und im Fall einer schlechten Prüfung zurückgestuft wurde.

Im folgenden behandelte er den Nutzen der Klassifikation und die Niederlassungsfreiheit. U. a. verbot die Medizinalordnung einem Arzt der unteren Klasse, sich an einem Ort niederzulassen, wo bereits ein geschickter Kollege praktizierte. Umgekehrt war es einem höher qualifizierten Arzt gestattet, sich dort niederzulassen, wo einer der fünften oder sechsten Klasse bereits wirkte. Das bedeutete natürlich für diesen eine existentielle Bedrohung, der er nur entgehen konnte, wenn er sich in Münster erneut der Prüfung stellte und dann eine Höherqualifizierung erreichte, eine zweifellos harte Vorschrift. Hoffmann meinte dazu: "Es ist besser, daß ein und anderer Arzt, als daß das Publikum leide." Zwischen den einzelnen Paragraphen finden sich immer wieder Bemerkungen über die Schädlichkeit der Scharlatane; ausführlichst erläutert er seinen Lesern den Unterschied zwischen einem gelehrten und empirischen Arzt.

Thema der § 92-146 sind die Wundärzte, ihre erforderlichen Kenntnisse, ihre Klassifikation und ihr Aufgabenbereich. Sie werden in zwei Klassen eingeteilt. Für den Fall aber, daß der Ort klein ist, keinen Wundarzt ernähren kann, aber einen wünscht, will Hoffmann auch einen Chirurgen, der nur in einigen Kapiteln der Wundarznei bewandert ist, als nicht klassifizierten Wundarzt zulassen. In seinem Attest muß jedoch verzeichnet sein, welche Krankheiten er empirisch behandeln darf, um den Patienten vor einer Fehlbehandlung zu schützen. So konnten besondere Fähigkeiten wie z. B. im Zahnausreißen, Steinschneiden und in der Geburtshilfe durchaus auf dem Zeugnis vermerkt werden.

Schließlich finden auch die Bader die Aufmerksamkeit von Hoffmanns Medizinalordnung. Bei ihnen soll das Collegium nicht darauf achten, wo sie gelernt haben und ob einer Wundarzt (=Chirurg) oder Bader sei, sondern nur darauf, ob sie geschickt seien und dem Publikum dienen könnten. Mit dem Eifer des Aufklärers geht Hoffmann in seinen Bemerkungen gegen das zünftige Denken vor, das beide Gewerbe säuberlich trennte. Scharf geißelt er auch die zünftige Ausbildung der Wundärzte, hält aber andererseits an der traditionellen Trennung von (innerer) Medizin, die an den Universitäten gelehrt wurde, und Chirurgie, die in den Barbierstuben praktiziert wurde, fest.

Den umherreisenden Operateurs gestattete Hoffmann nach Erteilung einer Erlaubnis weiterhin die Ausübung ihrer Kunst und begründet das mit dem schlagenden Argument, daß wer täglich zu hobeln pflegt, besser hobelt als einer, der es nur selten zu tun pflegt, selbst wenn er die Regeln, wie man hobelt, ebensogut einsieht wie jener. Zweifellos ein Argument, daß den Medizinaldirektor als praktisch denkenden und nüchtern urteilenden Menschen ausweist. Hoffmann war realistisch genug, um zu erkennen, daß er das Kurpfuschertum nicht ausrotten konnte. Er bemühte sich deshalb, die "kurpfuschenden" Chirurgen, besser gesagt die Bader und Barbiere, sowie die Hebammen nach Möglichkeit auszubilden, um das Pfuschertum wenigstens in Grenzen halten zu können.

Ausführliche Bestimmungen trifft Hoffmann über die Apotheker und den Verkauf der Apothekerwaren. Dabei werden die Apotheker nicht in Klassen eingeteilt, doch unterscheidet er nach Apotheken in den großen Städten, "in den kleineren bis zu den ganz kleinen Städten auch allenfalls Dörfern". In den sehr kleinen Städten und in den Dörfern gestattet er den Wundärzten, soweit sie sich mit der empirischen Arzneilehre hinlänglich vertraut gemacht haben, eine kleine Apotheke zu errichten.

Die weiteren Paragraphen behandeln das Rezeptieren, schreiben eine genaue Führung des Apothekerbuches vor, regeln den Handverkauf und treffen Anordnungen über die Abgabe der Gifte.

Schließlich wird auch die Visitation der Apotheken und eine eventuelle medizinische Praxis der Apotheker geregelt. In allen Fällen, wo ein Arzt oder Wundarzt am Ort der Apotheke praktizierte oder der Apotheker von seiner Offizin ausreichend leben konnte, blieb ihm jegliche ärztliche Tätigkeit verboten. Besaß er allerdings nach dem Ausweis des Collegium medicum eine bessere Geschicklichkeit als der dort lebende Arzt oder Wundarzt, so wurde ihm die medizinische Praxis gestattet. Dabei waren auch die Apotheker nach ihren Fähigkeiten für die ärztliche oder wundärztliche Praxis in Klassen einzuteilen. Diese Bestimmungen zeigen wie einige, die bereits erwähnt wurden, daß es Hoffmann nicht nur auf Studium und akademische Grade ankam, sondern daß hinter den für das Medizinalpersonal harten Bestimmungen der Gedanke des aufgeklärten Absolutismus steckte, den Untertanen des Landes möglichst zu helfen. Wieweit das realistisch war, mag dahingestellt bleiben.

Besondere Beachtung widmete Hoffmann in seinem Gesetzeswerk der Geburtshilfe. Sowohl in den einzelnen Gesetzespassagen als auch in seinen weitläufigen Bemerkungen findet sich das populationistische Ideengut des Merkantilismus. Die Medizinalordnung forderte die Ausbildung der Hebammen auf Kosten der jeweiligen Ortsobrigkeit, nachdem das Collegium die Befähigung der Frauen zu diesem Amt geprüft hatte. Nach dem Examen waren dann die Hebammen entsprechend ihren Kenntnissen in zwei Kategorien einzuteilen. Um die werdenden Mütter im Land nicht im Stich zu lassen, durften die nicht ausgebildeten Hebammen gegen geringes Entgelt weiterhin ihr Amt versehen, bis genügend ausgebildete zur Verfügung stehen würden.

Die letzten Abschnitte seines Gesetzeswerkes widmet Hoffmann den Harnärzten. Hierbei wird noch einmal sein unerbittlicher Kampf gegen Betrüger und Scharlatane sichtbar. War vordem die Harnschau eine der wichtigsten Tätigkeiten des Arztes, so galt sie den Aufklärern als Betrug. Die Medizinalordnung verbietet dem Arzt ausdrücklich, für das "Harnsehen" ein Honorar zu fordern. Hoffmann selbst bietet jedem "Harnkucker", der aus dem Urin ersehen kann, ob er von einem Mann oder einer Frau stammt, ob die Frau schwanger oder nicht schwanger ist, 10 Taler und schließt diese Ausführungen mit dem Satz: "Jetzt auf, ihr Harnkucker, wenn ihr nicht Betrüger seyd, auf! kommet und holet Geld!"

Ein zweiter Teil der Medizinalordnung, der die Taxordnung für Ärzte, Wundärzte und Apotheken enthalten sollte und auf den Hoffmann am Ende des Gesetzeswerkes hinweist, ist nie erschienen. Es bleibt schließlich noch zu erwähnen, daß die Vorschriften der Medizinalordnung nicht ganz so leicht in die Praxis umzusetzen waren, wie sich das ihr Schöpfer vorgestellt hatte; so wurde seit dem Jahre 1789 zwischen dem Collegium und dem Landesherrn über Abänderung der Gesetze, vor allem über die Vereinfachung der Klassifizierung, rege korrespondiert. Mit der Säkularisierung des Fürstbistums in der Folge der napoleonischen Kriege wurde die münsterische Gesetzgebung hinfällig.

Auffallend bleibt, daß Hoffmann sich nur über das Heilpersonal ausläßt und den gesamten Bereich der Sanitätspolizei ausklammert. Er beschäftigt sich zwar in den folgenden Jahren mit der Neuordnung des Begräbniswesens, wozu er von den Ämtern Berichte über die dortigen Verhältnisse einzog und auch dem Landesherrn 1784 entsprechende Gesetzesentwürfe vorlegte, doch andere Aspekte der Sanitätspolizei wie die Aufsicht über die Lebensmittel bleiben in seinem Gesetzeswerk unbeachtet.

Hoffmanns Medizinalverordnung fand über die Grenzen des Fürstbistums hinweg hohe Anerkennung. Justus Möser hielt sie für ein auf ihrem Gebiete epochemachendes Werk, und die Osnabrücker Regierung bestellte 100 Exemplare, um ihre Einführung im dortigen Hochstift zu prüfen. Möser gefällt insbesondere an dem Werk die Sprache Hoffmanns, die in aller Deutlichkeit für jeden eingängig die Gesetze beschreibt. Aber auch aus Kopenhagen kommt vom Leibarzt H. von Berger enthusiastische Zustimmung. Ferner würdigen eine Reihe von Zeitschriften Hoffmanns Leistung mit überschwenglichen Worten, und in der Tat haben mehrere Territorien versucht, die neue Medizinalverordnung einzuführen. Aus der Grafschaft Jülich-Berg reiste ein hochrangiger Vertreter nach Münster, um sich hier von den verbesserten medizinischen Zuständen zu überzeugen. Ebenso überlegte die lippische Landesregierung, ein Collegium medicum nach dem Vorbild Münsters einzuführen.

Tatsächlich eingeführt wurde die münsterische Ordnung in der Landgrafschaft Hessen-Kassel, wo Hoffmann 1777 zum Mitglied des schon seit längerem bestehenden, doch fast untätigen "Collegii-Medici-Chirurgici zu Cassell" ernannt und beauftragt wurde, eine analoge Medizinalverordnung für die Landgrafschaft zu verfassen. Da sie nur wenig für die spezifischen Erfordernisse des Landes verändert werden mußte, legte Hoffmann den gewünschten Gesetzesentwurf 1778 vor und wurde im Sommer des gleichen Jahres zum Direktor des Collegiums gewählt. Die Klassifikation der Ärzte und Hebammen wurde hier nicht eingeführt, auch wurden den Apothekern unter gewissen Umständen nicht wie in Münster die Funktion eines Doppelberufes zugebilligt. Der Einfluß des Marburger Professors und Leibarztes Baldinger jedoch, der gegen Hoffmann ein Vorurteil besaß, dürfte wohl dazu geführt haben, daß die neue Ordnung für Kassel weitgehend unwirksam blieb.

Die Kontakte mit der Landgrafschaft Hessen-Kassel waren seit dem Sommer 1771 bereits sehr eng, als Christoph Ludwig Hoffmann mit einem Jahresgehalt von 400 Rt. zum Brunnenarzt in Hofgeismar ernannt wurde. Nach der Instruktion des hessischen Landgrafen war er verpflichtet, während der Kurzeit, soweit es seine dienstlichen Obliegenheiten in Münster erlaubten, sich bei dem Gesundbrunnen aufzuhalten und das Bad allen Bekannten und zahlungskräftigen Ausländern zu empfehlen. Bei der Trinkkur in den frühen Morgenstunden mußte er anwesend und tagsüber in der "Gallerie und in den Alleen fleißig zugegen seyn", damit die Kurgäste ihn jederzeit sprechen konnten. Schließlich wurde ihm auch die Sorge um die armen Patienten und die verwundeten Soldaten besonders ans Herz gelegt. Sein Amt hat er offensichtlich zur vollen Zufriedenheit versehen und dabei manchen Kurgast nach Hofgeismar gezogen, weshalb der Graf ihm 1779 zu seinem beachtlichen Gehalt weitere 200 Rt. gewährte. Als Brunnenarzt dürfte andererseits Hoffmann seinen Bekanntenkreis erneut erweitert und neue gesellschaftliche Kontakte geknüpft haben.

Seine Bekanntheit hatte ihn in den Jahrzehnten zuvor schon mit den Adelskreisen und anderen gehobenen Gesellschaftsschichten in engen Kontakt gebracht. In seiner Münsteraner Zeit verkehrte er, der Protestant, auch im Fürstenberg-Gallitzinischen Freundeskreis, wo er an dessen regem Gedankenaustausch teilnahm. Die Fürstin bemerkte über ihn (zitiert nach Weidekamp, S. 19): "Hoffmann ist ein kalter Wolfianer, gewafnet mit einer undurchdringlichen Aegide von Mathematik, und starrt von Logik, wüthender Theoretiker, Schreier gegen die Praktiker, aus denen er sich wenig macht, und ihrer der Theorie beraubten Praxis alle Sünden der Medizin beilegt ...".

Hoffmann rechnete es sich zur hohen Ehre an, dieser geistvollen Frau, die er als "eine Dame von außerordentlichen Einsichten" bewunderte, seine neuen Schriften zur Beurteilung vorzulegen. Auch von Mainz aus unterrichtete er die Fürstin laufend über seine wissenschaftlichen Arbeiten und erteilte ihr medizinische Auskünfte, besonders wenn sie ihn bei Erkrankung ihrer Kinder um Rat fragte.

Zu seinem engen Freundeskreis zählte auch der jülich-bergische Medizinalrat und Leibarzt Johann Peter Brinkmann in Düsseldorf, mit dem er einen regen Meinungsaustausch über bewährte Behandlungsmethoden, neue Operationen und Erfindungen pflegte, wobei Brinkmann eher der Empfangende und Hoffmann der Gebende war. Ein ähnlich freundschaftliches Verhältnis wie zu Brinkmann verband ihn mit seinem Schüler Heinrich Chavet. Dieser stellte auf Hoffmanns Wunsch Versuche an über die Wirkung von Antisepticis auf Blut und unterstützte seinen Lehrer bei seinen amtsärztlichen Gutachten. In den Jahren 1790-1795 hat Chavet "Hoffmanns vermischte medizinische Schriften" in vier Bänden herausgegeben. Mit Stolz berichtet er in seinem Vorwort, daß Hoffmanns pathologisches System trotz der vielen Widersprüche, gegen die es im Anfang zu kämpfen gehabt habe, täglich mehr Anhänger finde.

Neben seiner organisatorischen Tätigkeit in Münster und Kassel setzte Hoffmann auch seine Privatstudien fort, als deren Ergebnis eine ganze Reihe von Schriften während seiner Münsteraner Zeit entstanden. Seine Schrift "Vom Scharbock - womit der Skorbut gemeint ist -, von der Lustseuche und der Verhütung der Pocken im Angesichte ..." wurde oben bereits genannt. Die Pockenkrankheit war es, die ihn vor allem beschäftigte und über die er sich in mehreren Schriften ausließ, so vor allem in seinem Werk "Abhandlung von den Pocken: erster Theil, worin die Erzeugung der Pockenmaterie und anderer ansteckender Krankheiten vor Augen gelegt wird", das 1770 in Münster und Hamm erschien.

Zu Hoffmanns Zeiten mußte man sich mit einer sehr zweifelhaften Impfmethode, die man auch als Inokulation oder Variolation bezeichnete, begnügen. Die Methode bestand darin, daß man den Pockeneiter eines kranken Menschen auf einen gesunden übertrug und somit die Pocken auslöste. Der Kunst des Arztes war es nun anheimgestellt, für diese Impfung einen möglichst günstigen Zeitpunkt zu wählen, oder im Stil jener Zeit ausgedrückt, darauf zu achten, "daß die Luft gesund war". Nur dann bestand die Chance für einen vollkommen gesunden Menschen, die Impfung unbeschadet zu überstehen und bei der nächsten Pockenepidemie, die vielleicht auch mit anderen Krankheiten einherging, eine Immunität zu besitzen. Durch die Forderung nach "gesunder Luft" bei der Impfung zeigt sich deutlich die damalige Vorstellung, daß Krankheiten durch die Luft übertragen würden; das Vorhandensein von Bakterien und Viren war ja noch unbekannt.

Daß diese nicht ganz ungefährliche Impfmethode sehr umstritten war, darf nicht verwundern. Auch Hoffmann hat an dem literarischen Streit über dieses Thema intensiv Anteil genommen. Ihm ging es darum, daß nur der "geschickte Arzt" die Zeit bestimmen kann, wenn die "Luft rein ist" und weder Pocken noch andere Krankheiten herrschen. Zweifellos eine Erkenntnis, die aus der Erfahrung gewonnen wurde, daß, was Hoffmann nicht wissen konnte, die Immunkräfte durch andere Krankheitserreger geschwächt werden. In diesem Zusammenhang spricht er in seinen Ausführungen über die Pocken auch davon, daß nichts gefährlicher sei, als wenn in den Hospitälern zu viele Kranke in einem Raum lägen. Von dieser in die Zukunft weisenden Einsicht Hoffmanns ist an anderer Stelle noch die Rede. Der Abschluß seiner Arbeit über die Pocken, in der sich auch sein hohes ärztliches Ethos zeigt, erfolgte erst 1788 in Mainz.

Seine Forschungen und Arbeiten auf diesem Gebiet wurden allerdings gründlich überholt durch die segensreiche Entdeckung des englischen Arztes Edward Jenner im Jahre 1796. Dieser bemerkte in seiner Heimat, daß Melkerinnen, die an den harmlosen Kuhpocken erkrankten, gegenüber den Menschenpocken immun blieben. Als Jenner daraufhin mehreren Menschen die Kuhpocken einimpfte, erzielte er überraschende Erfolge, die seine Methode innerhalb weniger Jahre in ganz Europa bekannt machten. Bereits 1800/1801 wurden auch in Mainz Kinder mit den Kuhpocken geimpft, was Christoph Ludwig Hoffmann in Aschaffenburg oder an seinem Alterssitz in Eltville sicherlich erfahren hat.

Zu dem weitgestreuten Patientenkreis des mittlerweile berühmten Arztes - manche bezeichneten ihn auch als Modearzt - zählte spätestens seit 1774 der Mainzer Kurfürst und Erzbischof Friedrich Karl Joseph von Erthal. Von Hoffmanns Aufenthalt in Mainz berichten die dortigen Domkapitelsprotokolle unter dem 13.06.1774, daß man dem "Medicinae Doctor Hoffmann von Münster" als Vergütung für seine Bemühungen nebst Reisekosten 100 Dukaten reichen solle. Wann Hoffmanns Entschluß gefallen ist, aus münsterischen und hessen-kasselschen Diensten zu scheiden, und welche Gründe ihn dazu veranlaßten, in kurmainzische Dienste zu treten, ist aus den Quellen nicht ersichtlich.

Wahrscheinlich sind mehrere Gründe dafür verantwortlich. Nicht unbedeutend dürfte für ihn gewesen sein, daß sein Gönner in Münster, Franz von Fürstenberg, 1780 in der Koadjutorwahl unterlag und sein Ministeramt verlor. Zudem hatte der Gelehrte in Münster wie in Kassel seine Aufgabe erfüllt, und für den rast- und ruhelosen Hoffmann gab es dort keine neuen Aufgaben mehr, sondern nur noch Routine. So dürfte das Angebot seines kurfürstlichen Patienten, ihn in Mainz zum Geheimrat zu machen, wobei er ihm noch ein fürstliches Gehalt in Aussicht stellte, verlockend gewesen sein, zumal auch Mainz mit seiner eben erneuerten Universität ein interessantes Arbeitsfeld zu werden versprach.

Um Hoffmanns Wirken im Mainzer Kurstaat und letztlich sein dortiges Scheitern verstehen zu können, muß kurz die Situation des dortigen Medizinalwesens umrissen werden.

Bis ins 18. Jh. war es im Erzstift um das Medizinalwesen nicht besser bestellt als in den vergleichbaren Territorien des Reiches. Verantwortlich für diesen Aufgabenbereich zeichnete der Hofrat, der die zentrale Behörde des Landes bildete. Das Gremium des Hofrates bestimmte für das anstehende Thema jeweils einen Referenten aus seiner Mitte. Da diesem aber in der Regel medizinische Kenntnisse fehlten, wandte er sich an die medizinische Fakultät und bat sie um ein Gutachten. So gehörte indirekt auch die "Medizinische Polizei", wie man damals die Aufsicht und Kontrolle über das Gesundheitswesen eines Staates nannte, zum Aufgabenbereich der Fakultät.

Ein Gutachten zur Reform der medizinischen Fakultät aus den Jahren 1773/1774 machte bereits den Vorschlag, die medizinischen Polizei-Angelegenheiten von den Lehrämtern zu trennen und dafür einen Sanitätsrat zu bilden. Doch blieb es bei dem Vorschlag, und erst die Erthalsche Restauration der Universität griff diesen Gedanken wieder auf, als man endlich auch in den Kurmainzer Landen eine zentrale Aufsichtsbehörde für das gesamte Medizinalwesen gründen wollte, nämlich ein Collegium medicum.

Zur Gründung und Einrichtung einer solchen Institution erachtete Erthal seinen Arzt, der ihn seit 10 Jahren behandelte, als den geeigneten Fachmann, hatte er doch in Münster und Kassel bereits Proben seines Könnens zur besten Zufriedenheit der dortigen Landesherren geliefert. So trat Hoffmann 1786 in kurmainzische Dienste und wurde am 17.10.1786 "in Anbetracht seiner vortrefflichen Eigenschaften als auch insbesondere in dem medizinischen Fache sich kundbar erworbenen großen und bewährten, ausgebreiteten und gründlichen Kenntnisse" zum Geheimen Rat mit einer Jahresbesoldung von 4.000 Gulden bestallt, ein Betrag, der zweifellos zu den Spitzengehältern im Mainzer Kurstaat gehörte und weit über den Einkünften der Professoren lag. Andererseits aber dürfte die Verpflichtung, auf alle Nebentätigkeiten zu verzichten, nicht ganz dem Naturell unseres Gelehrten entsprochen haben.

Bemerkenswert ist, daß Hoffmann zu diesem Zeitpunkt offiziell noch in münsterischen Diensten stand und erst am 13.02.1787 von Mainz aus um die Entlassung bat. Gegenüber dem münsterischen Landesfürsten begründete er seinen inzwischen schon längeren Aufenthalt am Rhein damit, daß er, der Kurfürst Maximilian Franz, ihn selbst beauftragt habe, solange in Mainz zu bleiben, wie es der dortige Landesherr wünschte. Da nun die Verbindlichkeiten gegenüber Hessen-Kassel als Direktor des dortigen medizinischen Kollegiums und als Brunnenarzt wegfielen, verlange der Mainzer Kurfürst, daß er statt dessen in Mainz die Direktion des noch zu errichtenden medizinischen Kollegiums übernehmen solle.

Der Fürstbischof von Münster erklärte sich wenige Tage später damit einverstanden und ließ ihm sein Gehalt von jährlich 200 Talern bis Ende März 1787 auszahlen. Anfang des Jahres 1787 würdigten auch die "Mainzer Anzeigen von gelehrten Sachen" die Anstellung Hoffmanns und stellten ihn sowie sein Werk ihrem Leserkreis vor. Währenddessen begannen die Vorbereitungen zur Errichtung des Collegiums. Der 1787 zum Koadjutor gewählte Carl Theodor von Dalberg wurde zum Präsidenten des Collegiums ernannt und der auf Hoffmanns Empfehlung hin von Göttingen nach Mainz berufene Georg Christian Gottlieb Wedekind mit der Unterstützung des Werkes beauftragt. Dalberg ging sofort ans Werk und überreichte dem Kurfürsten schon bald Vorschläge, wie das Collegium zum Besten der kurmainzischen Lande einzurichten sei. Dabei betonte er, daß der Landesherr in der Anstellung Hoffmanns eine vortreffliche Wahl zum Wohle des ganzen Landes getroffen habe.

Im Jahre 1787 berichten zahlreiche Akten von einer emsigen Geschäftigkeit, um die Einrichtung des Collegium medicum vorzubereiten. Doch im Jahre 1788 wird es um das Projekt still. Hoffmanns Pläne sind nie in die Tat umgesetzt worden. Keine Notiz deutet auf die Vollendung hin, wohl lassen Hinweise deutlich das Scheitern der Pläne erkennen, denn auch nach 1794 werden von der medizinischen Fakultät noch Aufgaben wahrgenommen, die eigentlich das Collegium hätte wahrnehmen sollen. Wir müssen uns daher nach den Ursachen fragen, die Hoffmann in Mainz scheitern ließen. Die permanente Finanznot des Kurstaates und der Einmarsch der französischen Revolutionstruppen unter General Custine im Oktober 1792 waren dafür mit Sicherheit nicht allein verantwortlich. Ein Hauptgrund dürfte in der Persönlichkeit Hoffmanns selbst und in seinen wissenschaftlichen Disputen mit der gelehrten Mainzer Welt zu suchen sein. Hinzu kommt, daß er trotz der Förderung durch den Kurfürsten in Mainz bei weitem nicht so selbständig schalten und walten konnte wie in Münster, wo seine Autorität die der übrigen Ärzte überragte und wo sein Schüler Philipp Adolf Fries an der neuen Münsteraner Universität als einziger das Fach Medizin vertrat. Hier in Mainz befand sich Hoffmann in einer ganz anderen Situation. Erthals Universitätskurator hatte aus ganz Deutschland hervorragende Männer an die restaurierte Mainzer Alma mater geholt, unter ihnen den Anatom Samuel Thomas Sömmering und den Professor der Chirurgie und Geburtshilfe Johann Peter Weidmann. Aber auch Namen wie Wedekind, Ackermann und der aus Mainz gebürtige Carl Strack hatten der medizinischen Fakultät damals einen glanzvollen Namen verliehen. Daß diese Leute nicht daran dachten, sich von dem Neuling bei Hofe in ihre Angelegenheiten hineinregieren zu lassen oder auf ihre Mitsprache in der Gesundheitspolitik des Kurstaates zu verzichten, dürfte verständlich sein.

Als ein Journalist in einem vermutlich von Hoffmann selbst inspirierten Artikel der "Privilegirten Mainzer Zeitung" vom 14.01.1788 über das Projekt des Collegium medicum verlauten ließ, daß der Kranke demnächst endlich wisse, an wen er sich in seiner Not wenden könne, nachdem er bisher "nur zu oft in die Hände Unwissender geriet", gingen die Wogen der Entrüstung in der Fakultät hoch und verschafften sich in einem geharnischten Protestschreiben an den Landesherrn Luft. Bezeichnenderweise lehnte nur Molitor, Hoffmanns Intimus in der Fakultät, den Protest ab. Der Kurfürst antwortete darauf am 25.02.1788 der Fakultät, diese Angelegenheit dem bald zu errichtenden Collegium medicum zu übergeben. Diese Notiz aus den Protokollbüchern der medizinischen Fakultät ist übrigens der letzte Hinweis auf die Planung des Collegiums.

In den Archiven finden sich noch zwei umfangreiche Schriftstücke zu diesem Thema. Beide sind undatiert und weisen keine Verfasserangabe auf. Aus dem Inhalt läßt sich aber unschwer ermitteln, daß sie aus Christoph Ludwig Hoffmanns Feder stammen. Das eine ist überschrieben mit "Unterschied des Collegii medici und der medizinischen Fakultät, und Nothwendigkeiten zu dem medizinischen Fache" und grenzt die Aufgabenbereiche beider Institutionen voneinander ab. Hierin betont der Geheimrat die Bedeutung der Geometrie für die Schärfung des Verstandes und die Wichtigkeit der Naturlehre für das medizinische Fach. Dann wendet er sich gegen eine Überbetonung der Anatomie im Medizinstudium und fordert statt dessen eine stärkere Hinwendung zu den Fächern "Materia medica" und Semiotik, um die es seiner Meinung nach in Mainz schlecht bestellt sei - Aussagen, die sein Verhältnis zur Fakultät weiter abkühlen lassen mußten.

Die andere umfangreichere und 265 Seiten umfassende Handschrift trägt den Titel "Errichtung des medizinischen Collegiums in Mainz". Über weite Passagen gleicht diese Vorlage für eine Mainzer Medizinalverordnung derjenigen von Münster wörtlich. Man kann Hoffmann den Vorwurf nicht ersparen, es sich sehr einfach gemacht und nicht auf die speziellen Mainzer Gegebenheiten Rücksicht genommen zu haben. Oft ist nur der Name Münster durch Mainz ausgetauscht worden. Wenn er dann z. B. den § 292 aus seiner Münsteraner Verordnung als § 304 in den Entwurf der Mainzer Medizinalverordnung übernimmt und schreibt, daß man im Kurstaat bisher noch keine ausgebildeten Geburtshelferinnen auf dem Lande habe, so konnte das als eine üble Unterstellung ausgelegt werden. Zumindest läßt sich der Vorwurf nicht entkräften, daß Hoffmann seine alte Vorlage unreflektiert übernahm. Derlei unüberlegte Aussagen mußten ihn mit der medizinischen Fakultät weiter in Konflikt bringen, deren Mitglieder sich in ihrer Berufsehre getroffen fühlten.

Insbesondere Weidmann hatte sich intensiv um eine bessere Ausbildung der Chirurgen und Hebammen bemüht. Die neue Verfassung der Mainzer Universität von 1784 verlangte von allen Medizinstudenten drei Semester Chirurgie und zwei Semester Geburtshilfe. Daneben hatte Erthal im November 1785 allen Mainzer Chirurgen befohlen, ihre Gesellen zum Besuch der Vorlesungen Weidmanns anzuhalten, und laut Reskript vom August 1784 waren auch alle Kandidaten der Chirurgie von Weidmann zu prüfen. Hier zeigten sich bereits beachtliche Ansätze zur Überwindung der traditionellen Trennung von Chirurgie und (innerer) Medizin, die Hoffmann selbst in seiner Münsteraner Medizinalordnung als unabänderlich hingenommen hatte. Noch größere Verdienste hatte sich Weidmann um die Ausbildung der Hebammen erworben und in der neuen Mainzer Hebammenlehranstalt viele Frauen ausgebildet, so daß bereits seit 1785 ausgebildete Hebammen auf dem Lande anzutreffen waren.

In diese Auseinandersetzung gehört schließlich auch Hoffmanns Disput über das Mainzer Akademische Krankenhaus, der literarisch in der Medizingeschichte mehrfach seinen Niederschlag gefunden hat. Sein Widersacher war dabei Carl Strack, der Anfang der achtziger Jahre mit der Errichtung beauftragt worden war. Als die Fertigstellung bereits abzusehen war, wurde Hoffmann vom Kurfürsten in der Angelegenheit mit einem Gutachten beauftragt. Dieses richtete sich nun scharf gegen die Vorstellungen Stracks, der bei der Einrichtung dem Saalbau den Vorzug gegeben hatte. Hoffmann legte seine Stellungnahme in der damals viel beachteten Schrift "Von der Nothwendigkeit, einem jeden Kranken in einem Hospitale sein eigenes Zimmer und Bett zu geben", vor, die 1788 in Mainz erschien. Er begründete die Forderung damit, daß jeder Mensch zu seiner Genesung eine andere Zimmertemperatur benötige, die aber in einem Krankensaal individuell für jeden nicht herzustellen sei. Ferner seien Einzelzimmer vor allem für ansteckende Kranke erforderlich, was er besonders mit seiner Theorie von der Wirkung der "schlechten Luft" begründet. Schließlich wirke es auch auf das Gemüt des Kranken nicht gerade förderlich, wenn der Nachbar sterbe, beichte oder vor Schmerzen schreie. Die Schrift enthält insgesamt zahlreiche Bemerkungen, die für die Geschichte des Krankenhauses von Interesse und vielfach der Zeit voraus sind.

Hoffmann hatte zuvor das aufgehobene Altmünsterkloster besichtigt und dort noch 50 erhaltene Nonnenzellen gefunden, die ihm für die Errichtung eines Krankenhauses geradezu als ideal erschienen. Die Vorstellung vom Altmünsterkloster als Krankenhaus war für ihn um so verlockender, als er hier die bereits entstehenden Anstalten, wie die Entbindungsanstalt, die Anatomie, die Kabinette für Instrumente und Apparate sowie den Hörsaal, bequem mit dem Hospital und der Hospitalapotheke verbinden konnte.

Strack beantwortete die Argumente Hoffmanns mit einer Gegenschrift. Zunächst beschwerte er sich, daß man erst mit Einwänden komme, nachdem das Krankenhaus fast fertig sei, und führt dann viele zustimmende Schriften auf, die nicht recht zu Hoffmanns Angriffen passen. Dann untersucht Strack die Standortfrage eines Hospitals, das nach seiner Meinung weit weg von Lärm und Gestank liegen müsse, diesem Aspekt entspräche das von ihm als Standort ausgewählte Reichklarakloster. Zudem lehnt er die Verbindung von Krankenhaus und Anatomie strikt ab. Hoffmann nahm die Gegenargumente Stracks nicht unbeantwortet hin, und noch im gleichen Jahr erschien seine Antwortschrift "Bestätigung der Nothwendigkeit, einem jeden Kranken in einem Hospitale sein eigenes Zimmer zu geben", die sich im Stil der Zeit mit Stracks naturwissenschaftlichen Kenntnissen auseinandersetzte und es an Sarkasmus und Übertreibungen nicht fehlen ließ. Das Ergebnis dieses akademischen Streites war, daß der fast vollendete Ausbau des Reichklaraklosters zum Krankenhaus im Dezember 1788 eingestellt wurde und das Gebäude bereits 1789 eine andere Verwendung erhielt. Wieweit das Altmünsterkloster nach Hoffmanns Plänen ausgebaut wurde, entzieht sich unserer Kenntnis. Spätestens 1792, als die Franzosen Mainz besetzten, wurden alle Pläne zunichte gemacht. Nach dem Abzug der Besatzung übergab der Kurfürst die ehemaligen Klostergebäude den Benediktinern, deren Kloster durch die Kämpfe zerstört worden war, als Unterkunft. Bei dieser Gelegenheit mußten "die medizinischen Einrichtungen den Mönchen weichen".

Wenn auch die Projekte eines Collegium medicum und eines akademischen Krankenhauses nicht mehr zur Ausführung kamen, soll man die Bedeutung Hoffmanns für die Mainzer Gesundheitspolitik nicht zu gering einschätzen. Die schwachen Finanzkräfte des Kurstaates und die Ereignisse im Zusammenhang mit der Französischen Revolution hätten auch einen anderen Mann scheitern lassen. Zweifellos liegt ein Hauptgrund für sein Scheitern bzw. für sein weniger erfolgreiches Arbeiten als in Münster auch in seiner Person selber. Bei all seiner Vielseitigkeit, seiner Arbeitswut, seiner Vielgeschäftigkeit und Unrast war er keine leicht zu nehmende Persönlichkeit. Der Dichter G. A. Bürger, den Hoffmann 1778 in Hofgeismar behandelte, nannte ihn den "schnurrigen Hoffmann". Medikamente konnte er von Hoffmann nicht erhalten, statt dessen diskutierte er mit ihm über allerlei philosophische Fragen. Hoffmanns schwerwiegender Fehler war sicherlich auch, daß er sich in seiner Altersschwäche verleiten ließ, an dem gegen Professor Wedekind inszenierten Intrigenspiegel sehr tätigen Anteil zu nehmen und ihn beim Kurfürsten des verhaßten Illuminatismus verdächtig zu machen. Die Folge war, daß Wedekind seine Stelle als Leibarzt verlor und auch als Mitbegründer des Collegium medicum ausschied. Schließlich bleibt auch noch zu erinnern, daß Hoffmann, als er 1786 in mainzische Dienste trat, sich bereits im 66. Lebensjahr befand und den Höhepunkt seiner Schaffenskraft überschritten hatte.

Der Streit mit den Mainzer Gelehrten und die Verwicklung in die Hofintrigen haben den Geheimrat jedoch nicht davon abgehalten, sich weiterhin wissenschaftlichen Studien zu widmen. Neben dem zweiten Teil seiner Schrift über die Pocken erschienen 1787 "der Magnetist" sowie Arbeiten über die Erklärung der Zahl Eins und über die Arzneikräfte des rohen Quecksilbers. Daß er sich auch mit Fragen beschäftigte, die über den eigentlichen Wissensbereich der Medizin hinausgehen, beweist ein recht umfangreiches Manuskript, das den Titel trägt: "Gedanken des Herrn Geheimrates Hoffmann von Einrichtung einer Akademie." Darin erörtert er zunächst die Unterschiede zwischen Pädagogien, Gymnasien, illustren Gymnasien, hohen Schulen oder Akademien und befürwortet dann die Einrichtung einer Akademie in Mainz.

In der Medizin kennt Christoph Ludwig Hoffmann noch die spekulativ-philosophische Auffassung, ohne sich aber von ihr in seinem medizinischen Denken beeinträchtigen zu lassen. Er wird durchaus von den Naturwissenschaften geleitet, die ihm in seiner ärztlichen Tätigkeit wie auch bei seiner medizinisch-wissenschaftlichen Arbeit den Weg weisen. Daß er sich, wie so viele seiner Zeitgenossen, als Vertreter eines eigenen "Systems" gezeigt hat, konnte ihn nach Aussagen von Wolfgang Schiefer nicht daran hindern,
"den Weg zur rein naturwissenschaftlichen Medizin zu suchen und soweit auch zu finden, wie es dem Stand der Naturwissenschaften zu seiner Zeit entsprach. Sein 'System' enthielt vorwiegend 'humoralpathologische' Anschauungen, neben denen sich aber auch Elemente aus der 'Solidar-' und Nervenpathologie fanden, die seine Ansichten wesentlich erweiterten. Bemerkenswert an dieser ganzen Einstellung aber ist, daß jedes 'System' bei ihm nur eine geringe Bedeutung gegenüber der betont wissenschaftlichen Richtung der Medizin hat. Gewissenhafte klinische Beobachtungen, der Ausbau aller zur Verfügung stehenden diagnostischen Hilfsmittel und der Versuch einer wirklich kausalen Therapie heben ihn weit über die meisten Ärzte der damaligen Zeit, die sich mit reiner Empirie als Grundlage ihres therapeutischen Handelns begnügten, hinaus."

Beim Einmarsch der französischen Truppen floh Hoffmann mit seinem kurfürstlichen Gönner nach Aschaffenburg, wo er weiterhin als Leibarzt tätig war. Dort bat er am 07.07.1801, mittlerweile im 80. Lebensjahr stehend, um seine Entlassung aus dem Dienst und die Zahlung seines rückständigen Gehaltes. Am 01.10.1801 wurde seinem Wunsche entsprochen und ihm das Demissionsdekret überreicht. Das rückständige Gehalt sollte ihm in den nächsten Jahren ausgezahlt werden. Seine letzten Lebensjahre verbrachte er in Eltville im Rheingau, wo er 86jährig am 28.07.1807 verstarb und in der Nähe der dortigen Pfarrkirche sein Grab fand. Hoffmann ist unvermählt geblieben. Durch sein vielseitiges öffentliches wie privates wirken hatte er ein ganz beachtliches Vermögen gewonnen. In seinem letzten Willen bedachte er aus diesen Mitteln die Kinder seiner Geschwister mit einer ansehnlichen Studienstiftung.


Quellen und Literatur

Archivmaterial befindet sich entsprechend dem weitgespannten Wirkungskreis Hoffmanns in zahlreichen Archiven, z. B. im Stadtarchiv Rheda, im Staatsarchiv Münster (Fürstentum Münster, Kabinettsregistratur), im Stadtarchiv Mainz (u. a. Protokollbuch der medizinischen Fakultät), im Hessischen Staatsarchiv Darmstadt (VI, 1 Universität Mainz) und im Staatsarchiv Würzburg (u. a. Mainzer Polizeiakten, Mainzer Geheime Kanzlei, Mainzer Domkapitelsprotokolle).

Ferner befinden sich in der Handschriftenabteilung der Universitätsbibliothek Münster die fünf Bände umfassenden "Consilia medica". Dabei handelt es sich um gesammelte Abschriften aus Christoph Ludwig Hoffmanns medizinischem Briefwechsel. Diese sind ausgewertet in zehn, in den Jahren von 1938 bis 1941 unter Leitung von Paul Fraatz erarbeiteten Dissertation der Universität Münster, die jeweils den Titel tragen "Veröffentlichungen aus Christoph Ludwig Hoffmann's medizinischem Briefwechsel". Sie sind verzeichnet und ausgewertet in der 1946 von Wolfgang Schiefer vorgelegten Münsteraner Dissertation "Die Therapie Christoph Ludwig Hoffmann's (1721-1807), dargestellt aus Hoffmann's Briefen über von ihm behandelte Krankheitsfälle (consilia medica), aus dem Nachlaß der Fürstin von Gallitzin".

Schriftenverzeichnisse Hoffmanns finden sich bei Ernst Raßmann: Nachrichten von dem Leben und den Schriften Münsterländischer Schriftsteller des 18. und 19. Jh., Münster 1866, S. 151ff. und in der nachfolgend angegebenen Literatur.

Franz Flaskamp: Christoph Ludwig Hoffmann (1721-1807), Lebensumriß eines großen Arztes, Münster 1952.

Paul Fraatz: Briefe Chr. L. Hoffmanns an seine Patientin, die Fürstin Adelheid Amalie von Gallitzin, aus den Jahren 1781-1793, in: Westfälische Zeitschrift 96, 1940, S. 153-174.

Alfred Martin: Zwei seltsame Medizinalverordnungen, die Münsterer von 1777 und die Hessen-Kasselsche von 1778, in: Ärztliche Mitteilungen nebst Anzeiger 1932, S. 182-184.

Manfred Stürzbecher: Christoph Ludwig Hoffmann, in: Neue Deutsche Biographie, Bd. 9, Berlin 1972, Sp. 391 f.

Ders.: Zur Geschichte der Medizinalgesetzgebung im Fürstbistum Münster
im 17. und 18. Jh., in: Westfälische Zeitschrift 114, 1964, S. 165-199.

Hermann Terhalle: Das Kurmainzer Medizinalwesen vom Spätmittelalter bis zum Ende des 18. Jh., phil. Diss. Mainz 1964.

Hermann Terhalle: Christoph Ludwig Hoffmann. Ein westfälischer Arzt in Kurmainzer Diensten, in: Mainzer Almanach 1970/71, S. 132-149.

Hermann Terhalle, Das Projekt eines "Collegium medicum" im kurfürstlichen Mainz, in: Medizinalgeschichte in unserer Zeit, Stuttgart 1971, S. 227-293.

Hermann Terhalle: Ein Vorschlag des Kurmainzer Geheimrats Christoph Ludwig Hoffmann zum Aufbau des Medizinstudiums, in: Mainzer Zeitschrift 67/68, 1972/73, S. 87-93.

Hermann Terhalle: Christoph Ludwig Hoffmanns Plan Ihr ein "Collegium medicum" im Mainzer Kurstaat, in: Medizinhistorisches Journal 12, 1977, S. 81-107.

Richard Toellner: Medizin in Münster, in: Die Universität Münster 1780-1980, Münster 1980, S. 285-308.

Maria Weidekamp: Der kurfürstlich-kölnische Leibarzt Christoph Ludwig Hoffmann. Sein Leben und sein Wirken in dem Hochstift Münster von 1764-1785. Abhandlungen zur Geschichte der Medizin und der Naturwissenschaften, Heft 17, Berlin 1936, Reprint 1977.

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QUELLE  Terhalle, Hermann | Christoph Ludwig Hoffmann (1721-1807) |
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