PERSON

(74 KB)   Huck, J. G.: Franz Egon von Fürstenberg (1737-1825), 1807 / Münster, Westfälisches Landesmuseum für Kunst und Kulturgeschichte Münster / Münster, Westfälisches Landesmuseum für Kunst und Kulturgeschichte Münster/R. Wakonigg   Informationen zur Abbildung

Huck, J. G.: Franz Egon von Fürstenberg (1737-1825), 1807 / Münster, Westfälisches Landesmuseum für Kunst und Kulturgeschichte Münster / Münster, Westfälisches Landesmuseum für Kunst und Kulturgeschichte Münster/R. Wakonigg
FAMILIEFürstenberg, von
VORNAMEFranz Egon


GESCHLECHTmännlich
GEBURT DATUM1737-05-10   Suche
GEBURT ORTSchloss Herdringen bei Neheim
TAUFNAMEFranz Egon Joseph Anton Maria Liborius
TOD DATUM1825-08-11   Suche
TOD ORTHildesheim, Schloss
BEGRÄBNIS ORTHildesheim, Dom


VATER Fürstenberg, Christian Franz Theodor von
MUTTERGalen zu Dinklage, Helena Maria Antonie


ÄMTER / FUNKTIONEN | Paderborn, (Fürst-)Bistum < - 1802> | Landesherr | 54 | 1789-01-06 - 1825-08-11 [1802/1803]
12.06.1786 Wahl zum Koadjutor von Paderborn; 24.07.1786 Konfirmation durch Papst Pius VI. und Ernennung zum Titularbischof von Derbe in Lykaonien; 27.01.1788 Bischofsweihe im Dom zu Hildesheim; 06.01.1789 Bischof von Paderborn; 13.11.1791; Regalien durch Kaiser Leopold II.; 10.11.1794 Regalien durch Kaiser Franz II.; letzter Fürstbischof Paderborns, Titel jedoch weiterhin: "Reichsfürst", Bischof von Paderborn


BIOGRAFIEAus einer der wohlhabendsten und einflußreichsten südwestfälischen Adelsfamilien stammend, wurde er als nachgeborener Sohn wie sein Bruder, der münsterische Minister Franz Friedrich Wilhelm von Fürstenberg, zum geistlichen Stand bestimmt. Nach dem Besuch des Jesuitengymnasiums in Köln absolvierte er seine Studien 1754-1757 in Köln, 1757-1760 in Mainz und 1761/1762 in Rom - das Auslandsstudium war eine Vorbedingung für die Zulassung als Domherr in den nordwestdeutschen Domkapiteln. 1748 Anwartschaft auf eine Domherrenpräbende am Halberstädter Domkapitel, 1762/1764 Domherr zu Münster, 1764 zu Hildesheim, wo er 1768 fürstbischöflicher Hofrat wurde.

Schon 1769 erfolgte seine Wahl zum Domdechanten (Leiter des Domkapitels) als Nachfolger des zum Dompropst gewählten Levin Stephan von Wenge. Als solcher mußte er sich 1770 die Priesterweihe erteilen lassen. Nach dem Tode Wenges am 02.08.1776 zum Generalvikar (Chef der geistlichen Verwaltung des Bistums), Offizial (Chef des Geistlichen Gerichts), Geheimen Rats- und Regierungspräsidenten ernannt, wurde er am 23.09.1776 vom Domkapitel zum Dompropst gewählt. Er verfügte damit über eine Machtfülle, die selbst in den an Ämterkumulationen gewöhnten geistlichen Staaten Nordwestdeutschlands ungewöhnlich war.

Es folgte der Aufstieg in den Reichsfürstenstand: der Spitzenpolitiker in den durch Personalunion verbunden Fürstbistümern Hildesheim und Paderborn wurde am 07.03.1786 im Hochstift Paderborn, am 12.06.1786 im Hochstift Hildesheim zum Koadjutor mit dem Recht der Nachfolge des Fürstbischofs Friedrich Wilhelm von Westphalen erwählt. Mit dessen Tode am 06.01.1789 übernahm er das Amt eines Fürstbischofs von Hildesheim und Paderborn. Schon 1788 zum Weihbischof ernannt, hatte er im Hildesheimer Dom die Bischofsweihe empfangen und war noch in diesem Jahr zum Weihbischof auch in Paderborn ernannt worden.

Als Hildesheimer Generalvikar führte er 1787 ein neues, von den Aufklärern gelobtes Gesangbuch ein, das aber bei der Bevölkerung auf Widerstand traf. Als Fürstbischof reduzierte er aus Sparsamkeit die fürstliche Hofhaltung auf ein Minimum und spendete vieles des Ersparten für Arme und soziale Zwecke. Er sorgte für die Verbesserung des Schulwesens (1788 Verordnung über die Landschulen, 1790 Gründung einer Normalschule als Ausbildungsstätte für Lehrer in Hildesheim und einer in Paderborn, 1791 Verkündung der allgemeinen Schulpflicht). Die Elementarschulen sollten "die Beförderung tätigen Christentums, vernünftigen Denkens und arbeitsamen Fleißes“ bewirken. Edikte galten der Verbesserung der Hebammenausbildung; 1798 ermöglichte er durch finanzielle Zuschüsse die Gründung des Landeshospitals zu Paderborn, das einer Initiative des Arztes Dr. W. A. Ficker zu verdanken war; es war eine der ersten Anstalten dieser Art in Westfalen. Bemühungen zur Gewerbeförderung blieben ohne ersichtlichen Erfolg. Reformen im Bereich des Rechts- und Justizwesens, wie sie aus anderen geistlichen Staaten (Kurköln und Münster) für das späte 18. Jahrhundert überliefert sind, erfolgten offensichtlich nicht, so daß sich Paderborn um 1800 den Ruf besonderer Rückständigkeit erworben hatte (z. B. in dem Reisebericht des Justus Gruner 1802).

Der letzte Paderborner Fürstbischof blieb vielmehr traditionellen Vorstellungen verpflichtet. So lehnte er die Gewaltenteilung zwischen Regierung und Landständen (Parlament aus Domkapitel, Ritterschaft und Stadtvertretern) ab: Als die Ritterschaft den fürstlichen Räten in ihren Reihen das Stimmrecht nehmen wollte, sah er nicht ein, "wie die anwesenden Ritter den Räten aus der Ritterschaft ihr angebornes, durch die Aufschwörung bestätigtes Stimmrecht benehmen können", vielmehr sei es Pflicht, "die alte und bisherige Verfassung heilig zu halten".

Als ab 1792/1794 viele aus Frankreich emigrierte Geistliche in Paderborn Zuflucht suchten, beförderte er deren Aufnahme, bis zur Erschöpfung der Aufnahmekapazitäten. Als die wiederholten Niederlagen der Reichsarmeen gegen die Heere des revolutionären Frankreich die Säkularisation auf die Tagesordnung setzten, schätzte Franz Egon die Überlebenschancen der geistlichen Staaten gering ein. 1801 schrieb der weitsichtige Franz Egon von Fürstenberg an seinen Bruder, den münsterischen Generalvikar: "Nach politischem Kalkül läßt sich nicht viel hoffen. Preußen will uns haben, und Österreich bekümmert sich nicht um uns."

Faktisch mit der Besetzung durch preußische Truppen am 03.08.1802, rechtlich durch den Reichsdeputationshauptschluß am 25.02.1803 fielen Hildesheim und Paderborn an Preußen. Fürstenberg teilte dem Kaiser in Wien am 27.07.1802 mit, daß er sich der Säkularisation nicht in den Weg zu stellen vermöge; deshalb sähe er sich seinen Pflichten gegenüber Kaiser und Reich entledigt. Dem preußischen König schrieb er:
"So groß meine Verehrung gegen S. königliche Majestät und das allerhöchste königliche Haus von jeher gewesen ist, ebenso groß wird auch die Willfährigkeit sein, womit ich allen Maßregeln, welche Se. Majestät zur Occupation der beiden Hochstifter anzuordnen geruhen werden, mich nach Möglichkeit zu fügen suchen werde. ... In dieser Rücksicht kann ich mich auch dann des Geständnisses nicht enthalten, daß ich bei der schmerzhaften Trennung von meinen getreuen Untertanen den huldreichen Trost empfinde, daß diese einer so weisen als gerechten Regierung übertragen und jede Teile des Staats sowie jeder einzelne in dem Augenblick der Veränderungen und in der ganzen Folge der Regierung davon die glücklichsten Wirkungen erfahren werden."

Fürstenberg stand der Säkularisation nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber, doch empfand er das Ende der territorialen Selbständigkeit als persönlichen Schicksalsschlag. Nach seiner politischen Entmachtung wohnte er überwiegend in Hildesheim. Seine enorme Abfindung in Form einer Pension von 50.000 Reichstalern ist wohl auf seine Bereitschaft zur Zusammenarbeit zurückzuführen. Für die 1803 in seinen Diözesen aufgehobenen Klöster setzte er sich nicht ein. Dagegen folgten Konflikte, als seine Diözesen dem Königreich Westphalen zugeschlagen (1807) und damit die bischöflichen Rechte stärker eingeschränkt wurden. In Napoleon sah der frühere Fürstbischof und nunmehrige Bischof den "Antichristen".

Größere Modernisierungen hat der Bischof in seinen Diözesen nicht mehr vollbracht. Vielmehr suchte er die vom Staat - dem Königreich Westphalen - bedrohten bischöflichen Rechte zu verteidigen. Als Preußen bei den Verhandlungen um den Neuzuschnitt der Bistümer in Westfalen verhandelte, hatte man sich schon auf eine Zusammenlegung der Bistümer Paderborn und Münster geeinigt, was Fürstenberg aber zu verhindern wußte: Paderborn blieb selbständig und wurde sogar um mitteldeutsche Diaspora-Gebiete erweitert (die früheren Bistümer Magdeburg, Halberstadt, Merseburg, Naumburg und Teile der Bistümer Minden, Verden, Havelberg, Meißen, Brandenburg und Köln). Auch die geplante Zusammenlegung der Bistümer Osnabrück und Hildesheim im Königreich Hannover wußte er 1824 zu vereiteln.


Literatur

Alexander Dylong, Das Hildesheimer Domkapitel im 18. Jahrhundert, Hannover, 1997, S. 407-409; Hans Jürgen Brandt / Karl Hengst, Die Bischöfe und Erzbischöfe von Paderborn, Paderborn 1984, S. 285-289; Manfred Wolf, Franz Egon von Fürstenberg, in: Fürstenbergsche Geschichte, Bd. 4: Die Geschichte des Geschlechtes von Fürstenberg im 18. Jahrhundert, bearb. von Norbert Andernach, Friedrich Keinemann u.a., Münster 1979, S. 225-309 (mit weiterer Literatur und ausführlichen Zitaten).

Gerd Dethlefs
AUFNAHMEDATUM2004-10-05


PERSON IM INTERNETBiografien, Literatur und weitere Ressourcen zur Person mit der GND: 11754017X
  Allgemeine Deutsche Biographie (ADB)
  Allgemeine Deutsche Biographie (ADB) auf Wikisource
  Neue Deutsche Biographie (NDB)
  Wikipedia, deutsch
  Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Wuerttemberg
  Personen im Verbundkatalog des HBZ NRW
  Bundesarchiv - Zentrale Datenbank Nachlässe
  Gesamtkatalog deutschsprachiger Leichenpredigten (GESA)
  Kalliope, Verbundkatalog Nachlässe und Autographen
  Digitaler Porträtindex druckgraphischer Bildnisse/Frühe Neuzeit - Bildarchiv Foto Marburg


QUELLE    Brandt, Hans Jürgen / Hengst, Karl | Die Bischöfe und Erzbischöfe von Paderborn | S. 285-289
  Keinemann, Friedrich | Das Domkapitel zu Münster im 18. Jahrhundert | Nr. 160, S. 321-323
  Brandt, Hans Jürgen / Hengst, Karl | Das Erzbistum Paderborn | S. 106f.

SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Zeit3.5   1700-1749
3.6   1750-1799
3.7   1800-1849
Ort2.32   Ravensberg, Gt. < - 1807>
Sachgebiet3.7.2   Landesherren/-frauen, Präsidenten, Regierungschefs
16.2   Katholische Kirche
16.6.3   Geistliche, Rabbiner, Ordensleute
DATUM AUFNAHME2003-03-31
AUFRUFE GESAMT8182
AUFRUFE IM MONAT541