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(112 KB)   Grotemeyer, Fritz (1864-1947): Historisierendes Gemälde: Militärparade auf dem Prinzipalmarkt in Münster / Münster, LWL-Medienzentrum für Westfalen/S. Sagurna   Grotemeyer, Fritz (1864-1947): Historisierendes Gemälde: Militärparade auf dem Prinzipalmarkt in Münster / Münster, LWL-Medienzentrum für Westfalen/S. Sagurna
TITELHistorisierendes Gemälde: Militärparade auf dem Prinzipalmarkt in Münster
URHEBER OBJEKTGrotemeyer, Fritz (1864-1947)
DATIERUNG1900 [um]


INFORMATIONDer  Reichsdeputationshauptschluß vom 25.02.1803, der durch die Auflösung und Verteilung der geistlichen Güter die weltlichen Reichsstände "entschädigen" sollte, wurde von Preußen nur noch als formaler Akt angesehen. Bereits gut ein halbes Jahr vorher, am 03.08.1802, waren die preußischen Truppen, drei Bataillone Füsiliere und ein Husarenregiment, unter der Leitung des Generalleutnants Gebhard Leberecht von Blücher in Münster einmarschiert. Der Münsteraner Maler Fritz Grotemeyer hat diese Szene, die Militärparade des preußischen Corps auf dem Prinzipalmarkt, über 100 Jahre später sehr stimmungsvoll nachempfunden. Er wird sich bei der Fertigstellung des Gemäldes an zeitgenössischen Aufzeichnungen, Tagebüchern, Memoiren etc. orientiert haben. Der Blick des Betrachters richtet sich zunächst auf den links im Vordergrund des Bildes stehenden Zuschauer, so daß die Szenerie aus dessen Perspektive heraus wahrgenommen wird. Sowohl er als auch die Frau links von seiner Schulter scheinen das Geschehen distanziert und verhalten-kühl zu beobachten. Die Gesichter der vorbeiziehenden Soldaten sind kaum zu erkennen, dabei erscheinen die zu den Klängen der Blaskapelle marschierenden Soldaten [1] wie eine anonyme und bedrohliche Militärmacht. Tatsächlich stand das Gros der Bevölkerung der preußischen Inbesitznahme, die wenig später von Blücher auf dem Schloßplatz bekanntgegeben wurde, ablehnend und feindselig gegenüber. Eine große Zukunftsangst hatte sich breitgemacht, die Graf zu Stolberg so formulierte:
"Wird die neue Regierung den Münsterländer ungeschmälert in dem Besitze seiner religiösen Güter, des katholischen Erbes seiner Väter belassen? Ihn in seiner Biederkeit zu schätzen wissen, seine Eigentümlichkeiten schonen, kurz, wird sie fortwirken in dem Geiste, in welchem Fürstenberg gewirkt?" [2]

Heinrich Friedrich Karl Freiherr vom und zum Stein, seit 1795 Oberpräsident aller westfälischen Kammern, sollte sich als Kammerpräsident in Münster, ebenso wie Blücher, der 1803 zum Militärgouverneur ernannt worden war, um die Berücksichtigung dieser regionalen Besonderheiten bemühen. Die Reformen sollten behutsam eingeführt werden, auch wenn die preußische Regierung in Berlin eine einheitliche Politik im Sinne des aufgeklärten Absolutismus bevorzugte: ein unabhängiger, großräumiger, moderner Flächenstaat sollte entstehen, auf der Grundlage von gleicher Verfassung, Verwaltung, Wirtschaftsordnung und Gerichtsbarkeit. Bereits in dem  preußisch-französischen Vorvertrag vom 23.05.1802 war Preußen u.a. die größere, östliche Hälfte des Oberstiftes zugesprochen worden, inklusive der Landeshauptstadt. Für die linksrheinischen Verluste war Preußen auf der rechten Rheinseite insgesamt fünffach "entschädigt" worden; allein in Westfalen konnte es so seinen Besitz verdoppeln. Durch das Säkularisations- [3] und Mediatisierungsprogramm [4] des Reichsdeputationshauptschlusses war eine Stärkung der Rolle Preußens gegenüber Österreich beabsichtigt, wodurch in den preußischen Besitztümern, besonders in Westfalen, allerdings auch eine große, territoriale Zersplitterung erfolgte. Auch das ehemalige Fürstbistum Münster war davon betroffen und wurde unter nicht weniger als acht Landesherren aufgeteilt, die Stein spöttisch als "Moorgrafen" bezeichnete. Bis auf das Mainzer Erbkanzlertum, den Deutschen Orden und den Malteserorden waren schließlich alle geistlichen Territorien aufgelöst und weltlichen Herrschen übergeben worden.

In fürstbischöflicher Zeit hatte es in den Verwaltungs- und Rechtssprechungsinstanzen der Stadt und des Stiftes Münster eine Fülle von Organen gegeben, die nebeneinander, oft untereinander konkurrierend, bestanden, wobei die jeweiligen Kompetenzen ungeklärt und verwischt waren. Die Zuständigkeiten in Verfassung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit sollten von der preußischen Regierung klarer voneinander getrennt, staatlich organisiert und zentral institutionalisiert werden. Beabsichtigt war eine Durchdringung dieser Modernisierungstendenzen auf allen Ebenen.

Am 01.12.1803 wurde die münsterische Kriegs- und Domänenkammer als ein umfassendes Verwaltungsorgan des Kammerbezirks, bestehend aus dem Erbfürstentum Münster, Paderborn, Lingen und Tecklenburg, eingerichtet. Dadurch wurde auch das bislang höchste Organ der städtischen Selbstverwaltung, der Rat, aufgelöst. Der Kriegs- und Domänenrat Friedrich Wilhelm Ribbentrop war, neben der Reformierung des Armenwesens, zuständig für die Neuordnung des Kommunalwesens. Ab September desselben Jahres fungierte die Regierung als oberstes Provinzialgericht; Regierungssitz war Münster. Bereits im April 1803 war in Münster sowohl das Allgemeine Landrecht als auch die Allgemeine Gerichtsordnung eingeführt worden. Allerdings bestand die landesherrliche und die patrimoniale Gerichtsbarkeit weiterhin, auch die geistlichen Gerichte konnten nicht vollständig abgebaut werden. Die Auflösung der Stände konnte ebenfalls nur bedingt durchgeführt werden; den 41 einflußreichen Domherren wurde zumindest offiziell die politische Einflußnahme entzogen. Der größte Widerstand gegen die neuen protestantischen, weltlichen Herrscher kam aus dem Fürstenberg-Kreis, allen voran von Clemens August von Droste-Vischering. Angehörige des Adels und der hohen Geistlichkeit verschwanden aus den Führungspositionen der neuen Regierung; nur einige bürgerliche Räte mit akademischer Ausbildung, wie etwa der Geheime Rat Johann Gerhard Druffel, wurden übernommen. Ansonsten waren die Befürworter und Mitarbeiter des modernen, bürokratischen Verwaltungsapparates rar gesät; Graf August Ferdinand von Merveldt, Geheimer Rat und Drost des Amtes Wolbeck gehörte ebenso dazu wie Ferdinand August von Spiegel. Allgemein wurde den zahlreichen qualifizierten, preußischen Staatsbeamten bei der Besetzung von Verwaltungsposten der Vorzug gegeben. Sie zogen mit ihren Familien nach Münster, stießen aber während ihrer sozialen Integration oftmals auf Widerstände der Altmünsteraner.

Die Steuerreformpläne konnten vor 1806 kaum realisiert werden, aber es wurde zumindest eine zentrale Kasse für die Steuer- und Domänengelder eingerichtet. Als Verfechter des Staatskirchentums sollten nur die Stifte, Klöster und Ordensgemeinschaften erhalten bleiben, die ausschließlich seelsorgerisch (Kranken- und Armenpflege) tätig waren. In Münster gingen die Preußen bei der Säkularisierung der geistlichen Einrichtungen allerdings vorsichtig zu Werke. Jeder Einzelfall wurde geprüft und bis 1806 wurden auch lediglich die beiden Schwesternhäuser Ringe und Verspoel aufgehoben. Als sich im Sommer 1805 ein neuer Koalitionskrieg gegen Frankreich abzuzeichnen schien, wurde das Kantonreglement, wonach jedes Regiment innerhalb eines vorgeschriebenen Rekrutierungsgebietes eine bestimmte Anzahl von Soldaten bereitstellen mußte, verschärft angewandt. Die Söhne der Bürger und Landleute wurden von den preußischen Unteroffizieren oft gewaltsam zum Militärdienst ausgehoben. Die erste große Welle der Desertionen setzte ein.

Auch wenn zahlreiche Reformpläne in der ersten, kurzen preußischen Periode nicht greifen und die traditionellen Strukturen n Verfassung, Wirtschaft und Gesellschaft nicht überwinden konnten, so wurden doch die Instanzen in Verwaltung und Rechtsprechung nachhaltig voneinander getrennt. In der nachfolgenden französischen Zeit konnten diese Modernisierungen in den staatlichen Organisationen kontinuierlich ausgebaut werden.


[1] Historisch ist die Darstellung Grotemeyers falsch, da zu Beginn des 19. Jahrhunderts die preußische Armee noch nicht mit Blaskapellen marschierte. Auch dieser "Kunstgriff" dient der "Emotionalisierung" der dargestellten Szene.
[2] Zit. nach: Bruno Haas-Tenckhoff, Münster und die Münsteraner in Darstellungen aus der Zeit von 1800 bis zur Gegenwart, Münster 1924, S. 22.
[3] "Säkularisation" bedeutet die Einziehung geistlicher Besitztümer in diesem Fall durch den preußischen Staat.
[4] "Mediatisierung" von reichsunmittelbaren Städten und Gebieten heißt, daß sie als politische Einheiten aufgehoben und größeren und mittleren Territorialstaaten (hier Preußen) zugeschlagen werden.


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FOTO-PROVENIENZMünster, LWL-Medienzentrum für Westfalen/S. Sagurna


QUELLE    Elsermann, Silke | Münster in napoleonischer Zeit | Dia 02, S. 13-17
PROJEKT    Diaserie "Westfalen im Bild" (Schule)

SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Typ35   Bildmaterial (Reproduktion, Foto)
Zeit3.7   1800-1849
3.7.10   Französische Revolution / Napoleonische Zeit <1789-1815>
Ort3.5   Münster, Stadt <Kreisfr. Stadt>
DATUM AUFNAHME2004-02-23
AUFRUFE GESAMT3101
AUFRUFE IM MONAT175