EREIGNIS

JAHR1371   Suche
MONATNovember
TAG25
TITELWestfälisches Friedensrecht Kaiser Karls IV.


INFORMATIONIn der Abfolge der westfälischen Landfrieden ist der von Kaiser Karl IV. (reg. 1347-1378) am 25.11.1371 verfügte einer der wichtigsten. Der Landfrieden, der als Recht bezeichnet wird, geht auf Initiative des Kölner Erzbischofs zurück und bestimmt die westfälischen Freigerichte zur Überwachung des Friedens. Er wird am 25.07.1372 vom Erzbischof, den Bischöfen von Paderborn, Münster und Osnabrück und vom Grafen von der Mark beschworen. Auch die Reichsstadt Dortmund schließt sich dem Landfrieden an. Fortgeführt wird der Landfrieden von 1371 durch den vom 29.07.1385, der eine große Zahl von Mitgliedern aufweist, zusätzlich den Abt von Corvey, die Grafen von Waldeck und zur Lippe, die Städte Münster, Soest und Osnabrück und andere mehr.


SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Zeit2.18   1350-1399
Ort1   Westfalen/-Lippe (allg.)
1.1   Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation < - 1806>
2.19   Mark, Gt. < - 1666/1807>
2.21   Münster, (Fürst-)Bistum < - 1802>
2.28   Paderborn, (Fürst-)Bistum < - 1802>
2.45   Westfalen, Hztm. < - 1802>
Sachgebiet3.1   Staat, Politik und Verwaltung / Allgemeines
AUFRUFE GESAMT1794
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