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Münster, Domplatz: NS-'Schandpfahl', Mai 1933 / Foto: Stadtarchiv Münster, Fotosammlung 5162









Christine Witte

10. Mai 1933 -
Die "Aktion wider den undeutschen Geist" -
Nationalsozialistische Bücherverbrennungen

Am 10.05.1933 kam es, nur wenige Monate nach der sog. Machtergreifung der Nationalsozialisten, in 22 deutschen Universitätsstädten im Rahmen der 'Aktion wider den undeutschen Geist' zu öffentlichen Verbrennungen von Büchern jüdischer, marxistischer und pazifistischer Schriftsteller. Die Aktion ging nicht von der Parteispitze oder dem erst kurz zuvor gegründeten Propagandaministerium aus, sondern war systematisch von der Deutschen Studentenschaft geplant und durchgeführt worden. Auch an einigen Orten in Westfalen wurden im Rahmen oder in Nachahmung der studentischen Aktionen öffentliche Bücherverbrennungen veranstaltet.
 
 

Die Deutsche Studentenschaft und die "Aktion wider den undeutschen Geist"

Studentische Verbindungen und das nationalsozialistische Gedankengut

 
 
 
Die Deutsche Studentenschaft war 1919 als Zusammenschluss und überparteilicher Dachverband der Allgemeinen Studentenausschüsse (AStA) aller deutschen Hochschulen gegründet worden. Von 1920 bis 1926 genoss die Deutsche Studentenschaft staatliche Anerkennung, die sie allerdings infolge einer Auseinandersetzung mit dem preußischen Kultusminister wieder verlor. Als Konkurrenz zur Deutschen Studentenschaft formierte sich 1926 der Nationalsozialistische Deutsche Studentenbund (NSDStB). Dieser schaffte es, schon vor der Machtübernahme der Nationalsozialisten auf fast allen Ebenen in der Deutschen Studentenschaft eine kaum mehr anfechtbare Vorherrschaft einzunehmen und den studentischen Dachverband zu einer autoritär geführten Organisation umzubilden. Bereits Ende der 20er und Anfang der 30er Jahre steigerte sich der Stimmenanteil des NSDStB in den Allgemeinen Studentenausschüssen enorm. Die AStA-Wahlen 1931 brachten dem NSDStB mit 44,4 % der Stimmen endgültig den Durchbruch. Im Juli des gleichen Jahres wurde zudem erstmals ein Mitglied des NSDStB zum Vorsitzenden der Deutschen Studentenschaft gewählt. Spätestens mit der nationalsozialistischen Machtübernahme strebte der NSDStB im Zuge der NS-Gleichschaltungspraxis auf allen gesellschaftlichen Gebieten gezielt nach der Übernahme der Deutschen Studentenschaft. Ziel war es, die studentische und akademische Selbstverwaltung in die Hand der Nationalsozialisten zu bringen und die Wissenschaft für das 'Dritte Reich' zu instrumentalisieren.
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Wahlkampfbesuch: Adolf Hitler mit Gauleiter Alfred Meyer in der Halle Münsterland 1932
 
 
Der steile Aufstieg des NSDStB ist allerdings nicht allein seiner aktiv-kämpferischen Ausrichtung zuzuschreiben. Die politisch-ideologische Grundhaltung eines Großteils der deutschen Studentenschaft bot einen überaus fruchtbaren Nährboden für den Erfolg des NS-Studentenbundes. Die politisch-weltanschauliche Gesinnung der deutschen Studenten war seit Beginn der Weimarer Republik mehrheitlich republikfeindlich, völkisch-national und antisemitisch. Der Weimarer Staat wurde abgelehnt und bekämpft. Anfang der 30er Jahre waren rund 60 % der deutschen Studierenden in studentischen Verbindungen formiert, die mit wenigen Ausnahmen politisch zur Rechten tendierten, sich allerdings zumeist als 'unpolitisch' charakterisierten. Nur maximal 5 % der Studenten gehörten Hochschulgruppen der demokratischen Weimarer Parteien an. Deren breite Ablehnung und die monarchisch-reaktionäre Grundhaltung kamen an vielen Hochschulen durch jährliche prunkvolle Feiern anlässlich des Reichsgründungstages zum Ausdruck. Dagegen war die Feier zur Einführung der Weimarer Verfassung nur eine glanzlose Pflichtveranstaltung. Darüber hinaus pflegten die völkisch-nationalen Studentenverbindungen mit jährlichen Langemarck-Feiern das Gedenken und die Glorifizierung der Kriegs- und Fronterfahrung. Auch in Friedenszeiten wollten sie nach dem Vorbild der soldatischen Kameradschaft eine gleichgerichtete Volksgemeinschaft stiften. Ziel der Bücherverbrennungen sollte es ebenfalls sein, gemeinschaftsbildend zu wirken und die Autoren der verhassten Bücher als Feinde der Gemeinschaft auszugrenzen.
 
 
 
Vor dem Hintergrund dieser vorherrschenden politisch-ideologischen Gesinnung gab es für den NS-Studentenbund keine große Notwendigkeit, die anderen studentischen Verbindungen von der nationalsozialistischen Ideologie zu überzeugen oder sie durch Zwangsmaßnahmen gleichzuschalten. Die ideologische Grundlage für die nationalsozialistischen Vorhaben war in studentischen Kreisen schon lange vor 1933 vorhanden, sie musste nur mehr in einheitliche Bahnen gelenkt werden. Eine gewisse Distanzhaltung der Studentenverbände gegenüber den NSDStB lag - wenn überhaupt - nur in der Furcht vor dessen Absolutheitsanspruch begründet, hatte aber wenig mit einer grundsätzlichen Ablehnung der Hitlerbewegung zu tun. Von den nationalsozialistischen Parolen einer 'nationalen Erhebung' überzeugt, griffen letztlich zahlreiche republikfeindlich ausgerichtete Studentenverbindungen einer 'äußeren Gleichschaltung' durch ihre 'Selbstgleichschaltung' vor. Insbesondere die Deutsche Burschenschaft und der Kyffhäuserverband der Vereine deutscher Studenten bildeten ein großes Reservoir für den Nationalsozialismus. Von Beginn ihres Bestehens an war der Antisemitismus immer Bestandteil der Politik der Deutschen Burschenschaft gewesen. Schon 1920 hatte sie Arier-Paragrafen verabschiedet.
 
 
 
 

Die Planung und Durchführung der "Aktion
wider den undeutschen Geist"

 
 
 
Bei der 'Aktion wider den undeutschen Geist' im Frühjahr 1933 handelte es sich keineswegs um eine spontane studentische Idee, sondern um eine systematisch vorbereitete, zentral von der Deutschen Studentenschaft in Berlin gesteuerte und reichsweit an fast allen Hochschulorten durchgeführte vierwöchige Literaturvernichtungs-Kampagne.
 
 
 
Anfang April 1933 informierte das neu gegründete 'Hauptamt für Presse und Propaganda' der Deutschen Studentenschaft die Einzelstudentenschaften in mehreren als "streng geheim" deklarierten Rundschreiben über die geplante Aktion. Das konspirative Vorgehen sollte verhindern, dass der konkurrierende NSDStB der Deutschen Studentenschaft die Verantwortlichkeit für die Aktion entriss. Denn die 'Aktion wider den undeutschen Geist' hatte für die Deutsche Studentenschaft die Funktion, ihre staatliche Anerkennung zurückzugewinnen und damit ihren Anspruch auf die politisch-weltanschauliche Schulung aller deutschen Studenten gegenüber dem NSDStB zu behaupten. Außerdem wollte die Deutsche Studentenschaft der Staats- und Parteiführung ihre Nützlichkeit als vortreffliches Instrument zur Verwirklichung der Parteiziele im Hochschulbereich beweisen. Als am 12.04.1933 schließlich eine neue preußische Studentenverordnung erlassen wurde, gewann die Deutsche Studentenschaft erneut ihre Anerkennung als "alleinige Gesamtvertretung der deutschen Studenten" zurück. Dieser Umstand kollidierte mit dem Selbstverständnis des NSDStB. Nun zeigte sich auch auf der Ebene der Studentenschaft ein Kompetenzgerangel, das dem für das Dritte Reich typischen Dualismus zwischen Partei und Staat auf Reichsebene glich. Die Aprilverordnung förderte die Konkurrenz zwischen dem Studentenbund der Partei und dem studentischen Dachverband. Aufgrund der Geheimhaltung der 'Aktion wider den undeutschen Geist' war es dem NSDStB erst einen Tag vor dem Start der vierwöchigen Gesamtaktion am 12.04.1933 möglich, sich noch in die Aktion hineinzudrängen. Hektisch wurde an alle NSDStB-Dienststellen eine 'Eil-Anordnung' verschickt, die Aktion der Deutschen Studentenschaft "nicht nur zu unterstützen, sondern selbstverständlich die Führung hierbei zu übernehmen [...]".
 
 
 
Um eine zeitliche und ideologische Einheitlichkeit der Aktion zu erzielen, gab die Deutsche Studentenschaft in ihrem Rundschreiben einen detaillierten Ablaufplan vor und erläuterte den Einzelstudentenschaften den "Grundgedanken" der Aktion. Danach gelte es nicht nur "gegen Schund und Schmutz jüdischen Zersetzungsgeistes, wie er sich in Schrifttum und Welthetze gleichermaßen äussert" vorzugehen, sondern zugleich "für volksbewußtes Denken und Fühlen, wie es sich in der Bejahung der deutschen Erneuerung äussert und sich in dieser Weise bei der Betrachtung aller Lebenserscheinungen in Schrifttum offenbaren muss" einzutreten. Es sollte also nicht allein um leeren Protest, sondern um die "bewußte Besinnung auf die volkseigenen Werte" gehen. Zur örtlichen Organisation der 'Aktion wider den undeutschen Geist' wurden die Einzelstudentenschaften zur Bildung von sog. Kampfausschüssen aufgefordert. Ein solcher Ausschuss setzte sich gemäß Vorgabe aus dem 'Führer' der örtlichen Studentenschaft, drei Studenten, einem Professor, einem Mitglied des 'Kampfbundes für deutsche Kultur' und einem Schriftsteller zusammen.
 
 
 
Die vierwöchige Gesamtaktion war in mehrere Einzelaktionen bzw. Phasen unterteilt und startete am 12.04.1933 zunächst mit einer 'Aufklärungsaktion'. Im Rahmen dieser Phase wurde die gesamte deutsche Presse systematisch mit einem sog. Artikeldienst versorgt, der die Funktion hatte, die 'Aktion wider den undeutschen Geist' in der Öffentlichkeit publik zu machen, dafür zu werben und gleichzeitig zu erwartenden negativen Reaktionen entgegenzutreten. Darüber hinaus wurden Kundgebungen und Vorträge auf Versammlungen oder im Rundfunk gehalten, die ebenfalls für die Aktion warben und ihre Zielsetzung erläuterten. Außerdem wurden am 12.04.1933 und an den darauf folgenden Tagen Plakate mit sog. '12 Thesen wider den undeutschen Geist' verbreitet. In diesen Thesen betonten die Studenten eine enge Verbindung zwischen deutscher Sprache, bzw. deutschem Schrifttum und Volkstum und appellierten an die Verantwortung des deutschen Volkes gegenüber seiner Sprache und der Verpflichtung zur Reinerhaltung eben dieser.

Insbesondere die 4. und 5. These sind in ihrer Formulierung radikal antisemitisch. Jüdische Literaten wurde zum Feind des deutschen Schrifttums und damit zum Feind des deutschen Volkes erklärt. Als zentrale Forderungen formulierten die Studenten für den literaturpolitischen Bereich die Zensur jüdischer Werke und die 'Bereinigung' öffentlicher Büchereien im nationalsozialistischen Sinne. Auf dem Feld der Hochschulpolitik forderten sie die gezielte Entfernung von Studenten und Professoren, die nicht im deutschen Geiste dachten. Die deutsche Hochschule sollte zu einem "Hort des deutschen Volkstums" und einer "Kampfstätte aus der Kraft des deutschen Geistes" werden.
 
 
 
Ende April ging die 'Aufklärungs'- in eine 'Sammelaktion' über. Dazu wurden primär in den Büros der örtlichen Studentenvertretungen Sammelstellen eingerichtet, wo Studenten und Bürger 'Zersetzungsschriften' abliefern konnten. Neben dieser Möglichkeit zur freiwilligen Abgabe indizierter Bücher und Schriften bildete die aktive Sammlung von Büchern und die 'Säuberung' der Bibliotheken den Kern dieser Phase. Die Studenten wurden angehalten, nicht nur ihre eigenen, sondern auch die Bibliotheken von Verwandten und Bekannten sowie die öffentlichen Büchereien zu 'säubern'. Wissenschaftliche Bibliotheken hatte das 'Hauptamt für Presse und Propaganda' allerdings von Anfang an von den 'Säuberungen' ausgeschlossen. Dennoch waren letztlich auch einige Hochschulbibliotheken von den Bücherverbrennungen betroffen. In erster Linie wurden sie von Werken jener Hochschullehrer 'gesäubert', die nach nationalsozialistischem Verständnis als 'untragbar' erachtet wurden.

Relativ problemlos gestaltete sich die Sammelaktion in vielen Fällen bei den Volks- und Stadtbibliotheken. Nachdem diese von den geplanten 'Säuberungs-' und Sammelaktionen erfahren hatten, führten sie die 'Säuberungen' ihrer Buchbestände eigenständig durch und stellten den Studenten die ausgesonderten Schriften zur Abholung bereit. Die Leihbüchereien und Buchhandlungen hingegen wurden von studentischen Stoßtrupps in SA-Uniform aufgesucht. Mit Lastautos fuhren die örtlichen Kampfausschüsse bei den Büchereien vor und transportierten, orientiert an sog. 'Schwarzen Listen', ausgewählte Bücher und Schriften ab. Der ursprünglich vorgesehene Überraschungseffekt fehlte den Aktionen jedoch weitestgehend, da bereits einen Tag zuvor eine Liste mit dem Großteil der indizierten Autoren in die Hände der Zeitschrift der Leihbücherei gelangt und von ihr veröffentlicht worden war. Zweifel bezüglich der Rechtmäßigkeit der Beschlagnahmeaktionen veranlassten manche Studentenschaften, sich polizeiliche Genehmigungen einzuholen. Mancherorts wurden die Stoßtrupps bei ihren Sammelaktionen daher von Polizeibeamten begleitet, wodurch ihr Vorgehen den Anschein von Legalität bekam.
 
 
 
Die 'Schwarzen Listen', nach denen bei den 'Säuberungsaktionen' vorgegangen wurde, waren nicht von den Studenten selbst erstellt worden. In 'geistigen' Belangen war sie auf sachkundige Hilfe angewiesen, da es selbst für die Erhebung von Buchtiteln, die der nationalsozialistischen Ideologie widersprachen, eines entsprechenden Sachverstands, den die Studenten oftmals nicht hatten, bedurfte. Die zentrale Liste, anhand derer die Studenten die Bibliotheken 'säuberten', stammte von dem jungen nationalsozialistischen Berliner Volksbibliothekar Dr. Wolfgang Herrmann. Die Deutsche Studentenschaft verbreitete diese sog. Hermann-Liste als Orientierungshilfe für die 'Säuberungsaktionen' an alle Einzelstudentenschaften. Letztlich ist allerdings davon auszugehen, dass wesentlich mehr Bücher verbrannt wurden, als explizit auf der 'Schwarzen Liste' aufgeführt waren. Die verzeichneten Bücher bildeten nur den Kern der tatsächlich verbrannten Bücher. Mancherorts wurde die Hermann-Liste als Grundlage zur Erstellung eigener Listen benutzt und um weitere Autoren ergänzt. Mit den für den Abend des 10.05.1933 formulierten neun Feuersprüchen erklärte die Deutsche Studentenschaft dann allerdings doch die Verbrennung der Werke von fünfzehn reichsweit bekannten Autoren als verbindlich. Diese Vorgabe durch die Feuersprüche bedeutete jedoch nicht, dass die Einzelstudentenschaften die Bücherverbrennung auf die fünfzehn genannten Autoren beschränken sollten. Darüber hinaus wurde ihnen seitens der Deutschen Studentenschaft freie Hand gelassen.
 
 
 
Die dritte Phase, der für den 10.05.1933 geplante 'Verbrennungsakt', bildete schließlich den End- und Höhepunkt der 'Aktion wider den undeutschen Geist'. Gemäß der genauen Vorgaben und Anordnungen der Deutschen Studentenschaft verliefen die Bücherverbrennungen an den verschiedenen Hochschulorten sehr ähnlich. Oftmals fand zunächst in der Universität eine Kundgebung statt. Dann wurden die mit den gesammelten Büchern beladenen Lastautos oder Ochsenkarren von einem Fackelzug begleitet an den Ort der Verbrennung gebracht. Der Zug setzte sich aus Studenten, der Hitlerjugend, SA, SS, Stahlhelm, Korporationen in 'Wichs' und Angehörigen anderer NS-Gruppierungen zusammen. Auch Rektoren, der Senat, Dekane und Professoren im Talar folgten dem Zug oder erwarteten ihn auf dem Platz, auf dem die Verbrennung stattfinden sollte. Dort griffen dann studentische Vertretern oder Professoren in sog. 'Feuerreden' nochmals die bereits aus verschiedenen Schriften der Studentenschaft bekannte nationalsozialitische Propaganda gegen Verfasser 'undeutschen Schrifttums' auf. Oftmals versuchten die Redner die Bücherverbrennung in eine pseudo-historische Tradition einzureihen, indem sie sich auf Luthers Bücherverbrennung von 1520 und auf das Wartburgfest bezogen, auf dem Studenten 1817 ebenfalls Bücher verbrannt hatten.
 
 
In Berlin sprach Propagandaminister Joseph Goebbels zu den Studenten, wodurch die Veranstaltung einen besonders offiziellen Charakter erhielt. Zumeist im Anschluss an die Reden wurden dann die gesammelten Bücher unter Ausrufen der Feuersprüche in die Flammen geworfen. An den meisten Orten endete der Verbrennungsakt mit dem Erklingen des Horst-Wessel-Lieds, der Hymne der NS-Bewegung. Neben den oben genannten Gruppen ist von nahezu allen Hochschulorten bekannt, dass auch ein großer Teil der Bevölkerung den Verbrennungsfeiern als interessiertes Publikum beiwohnte.

Nennenswerte Proteste gegen die studentischen Aktionen hat es nicht gegeben. Berechtigung und Sinn der Verbrennungen wurden kaum in Frage gestellt. An einigen Orten wurden neben den Büchern auch Fahnen verbrannt. Die Vernichtung der schwarz-rot-goldenen Fahne der Weimarer Republik symbolisierte in diesem Zusammenhang die Ablehnung und Überwindung des verhassten demokratischen Staats. Ihren endgültigen Abschluss fand die 'Aktion wider den undeutschen Geist' in einer 'Prüfungswoche' vom 22.05. bis zum 27.05.1933, in der die 'gesäuberten' Buchhandlungen und Büchereien ebenfalls auf Anweisung der Deutschen Studentenschaft einer stichprobenartige Kontrolle unterzogen wurden.
 
 
 
 

Ausweitung des nationalsozialistischen
Terrors an deutschen Hochschulen

 
 
 
Parallel zu der Gesamtaktion 'Wider den undeutschen Geist' kam es zu einer Verschärfung des Terrors an den deutschen Hochschulen. Die Studenten sahen ihre Aufgabe - wie sie es auch in den '12 Thesen wider den undeutschen Geist' zum Ausdruck gebracht hatten - nicht nur in der 'Säuberung' des deutschen Schrifttums, sondern auch in der 'Befreiung' der deutschen Hochschulen von sogenannten 'unliebsamen' Hochschullehrern und Kommilitonen. Vor dem Hintergrund des am 07.04.1933 erlassenen 'Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums', das die gesetzliche Grundlage zur Vertreibung jüdischer und kritischer Mitarbeiter aus öffentlichen Institutionen bildete, ließ der preußische Kultusminister Bernhard Rust im April 1933 fast fünfzig Professoren 'beurlauben'. Die Studenten begrüßten solche staatlichen Vorstöße und erweiterten die 'Aktion wider den undeutschen Geist' um verschärfte politische Terrormaßnahmen. Neben den Bücherverbrennungen sollte ein gezielter 'Professorenboykott' einen weiteren Schwerpunkt der Gesamtaktion bilden. Mit einem später als 'Spionageerlass' benannten Rundschreiben und mit der Parole "Der Staat ist erobert. Die Hochschule noch nicht! Die geistige SA rückt ein. Die Fahne hoch!" forderte die Deutsche Studentenschaft die Einzelstudentenschaften am 19.04.1933 auf, alle Professoren, die der NS-Bewegung kritisch gegenüberstanden und unter das Beamtengesetz fielen zu beobachten, ggf. zu denunzieren und ihre Vorlesungen zu boykottieren.

Mit dem 'Gesetz gegen die Überfüllung deutscher Schulen und Hochschulen' vom 25.04.1933 erhielt die Deutsche Studentenschaft schließlich auch ein offizielles Instrument zur Vertreibung jüdischer Studenten von den Hochschulen. Seit seiner Gründung hatte der NSDStB einen rassisch begründeten Numerus clausus zu seinem Hauptziel erklärt, und nun war er Reichsgesetz geworden. Der Anteil der 'Nichtarier' unter den Schülern und Studenten durfte nun höchstens noch 5 % betragen, der unter den Schul- und Studienanfängern sogar nur 1,5 %. Die Deutsche Studentenschaft verstand ihre 'Aktion wider den undeutschen Geist' insgesamt als Erweiterung der reichsweiten Judenboykottaktionen im April 1933. Der Ausgrenzung jüdischer Bürger aus dem wirtschaftlichen Leben sollte die aus dem geistig-kulturell-intellektuellen Leben folgen. Sowohl das Schrifttum als auch das Terrain der Hochschule sollte von jeglichem jüdischen Einfluss 'bereinigt' werden.
 
 
 

Bücherverbrennungen in Westfalen

 
 
 
Im Rahmen und unter dem Einfluss der reichsweiten studentischen 'Aktion wider den undeutschen Geist' kam es auch in Westfalen-Lippe im Frühjahr 1933 zu öffentlichen Bücherverbrennungen. Allerdings handelte es sich nicht überall um studentische Aktionen, auch andere nationalsozialistische Gruppen initiierten die symbolische Verbrennung von Büchern oder Fahnen.
 
 
 

Münster, 10.05.1933

 
 
 
Münster war 1933 die einzige Universitätsstadt Westfalens und daher auch der einzige Ort einer öffentlichen Bücherverbrennung, die eindeutig der studentischen 'Aktion wider den undeutschen Geist' zuzuordnen ist. Bereits anderthalb Monate zuvor, am 31.03.1933, hatte es in Münster schon einmal eine öffentliche Verbrennung von Büchern und Fahnen gegeben. Wie an vielen Orten im gesamten Reich war es zu dieser Aktion im Rahmen von Terrormaßnahmen der SA und SS gekommen. An diesem Tag drang die SA in das Gewerkschaftshaus 'Volkswille' an der Dammstraße ein, durchsuchte das Gebäude, warf Fahnen und Schriftmaterialien aus den Fenstern auf die Straße und verbrannte sie dort öffentlich.

Anderthalb Monate später beging die Studentenschaft Münsters auf dem Hindenburgplatz ihre Bücherverbrennung. Ähnlich wie die Mehrheit der deutschen Studenten standen auch die Münsteraner Studierenden dem Weimarer System ablehnend gegenüber. Obwohl die mehrheitlich katholischen Studenten der Westfälischen Wilhelms-Universität religiöse und kulturelle Bedenken gegenüber den Nationalsozialisten hegten, waren sie aufgrund ihrer kleinbürgerlichen Herkunft dennoch für die antirepublikanische und antikapitalistische Agitation der Nationalsozialisten empfänglich.

Mit der 'Aktion wider den undeutschen Geist' im April und Mai 1933 setzte die Münsteraner Studentenschaft die Vorgaben der von nationalsozialistischen Studenten dominierten Deutschen Studentenschaft aus Berlin um. Der zum Zwecke der Durchführung der Aktion formierte Kampfausschuss unter der Leitung des Münsteraner Studenten Roloff schaltete in verschiedenen Münsteraner Zeitungen Anfang Mai einen Aufruf an die Bevölkerung, "undeutsche" Bücher aus ihren privaten Buchbeständen auszusortieren und an speziell eingerichteten Sammelstellen abzugeben. Vermutlich um den Bürgern die 'Säuberung' ihres privaten Buchbestandes zu erleichtern und ein einheitliches Vorgehen im nationalsozialistischen Sinne zu sichern, wurde dieser Zeitungs-Aufruf durch eine Liste all jener Schriftsteller ergänzt, deren Werke "vorerst aus den Büchereien verschwinden müssen".

Im Rahmen der vierwöchigen 'Aktion wider den undeutschen Geist' und des Terrors an den Hochschulen waren die Einzelstudentenschaften von der Deutschen Studentenschaft auch zur Aufstellung sog. Schandpfähle angeordnet worden, an denen die "zersetzenden Schriften" öffentlich angeschlagen werden sollten. Weil die Deutsche Studentenschaft von einigen lokalen Studentenschaften negative Rückmeldungen bezüglich der Errichtung der Schandpfähle erhalten hatte und die Maßnahme an der Berliner Universität sogar vom Rektorat untersagt worden war, ordnete sie am 04.05.1933 an, die Schandpfahlerrichtung zunächst zurückzustellen. Dennoch wurden in fünf deutschen Hochschulstädten Schandpfähle errichtet. Neben Dresden, Erlangen, Königsberg und Rostock auch in Münster. Unter regem Interesse und großer Anteilnahme der Bevölkerung platzierte die Münsteraner Studentenschaft den Pfahl im Rahmen einer großen Kundgebung am 06.05.1933 auf dem Domplatz, wo er bis zum 10.05.1933 stand und unter ständiger Bewachung nationalsozialistischer Studenten die angenagelten Werke indizierter Autoren zur Schau stellte. Tatkräftig unterstützt wurde die Münsteraner Studentenschaft bei den 'Säuberungsaktionen' sämtlicher Buchbestände öffentlicher und privater Bibliotheken von einigen Buchhändlern der Stadt. In einem Schreiben an den Kampfausschuss hatte sich der Ortsverein der Buchhändler nach einstimmigem Beschluss bereit erklärt, alles 'undeutsche' Schrifttum aus den Lagern und Auslagen zu beseitigen und es künftig nicht mehr zu vertreiben.

Am 10.05.1933, dem Stichtag für die Bücherverbrennungen im gesamten Reich, war schließlich auch auf dem Hindenburgplatz in Münster ein Vernichtungs-Feuer entzündet worden. Ausgehend vom Domplatz marschierte der 'Demonstrationszug' vorbei an dicht gedrängten Menschenmengen über den Prinzipalmarkt, den Bispinghof und die Frauenstraße bis zum Hindenburgplatz (Neuplatz). In seiner Rede während des 'Festakts' dankte der Leiter des Kampfausschusses, Roloff, den Münsteraner Bürgerinnen und Bürgern ausdrücklich für ihre rege Anteilnahme und interpretierte sie als Ausdruck dafür, dass der Kampf gegen undeutsches Schrifttum "nicht nur ein Kampf der Studenten, sondern des ganzen deutschen Volkes sei." Im Anschluss an Roloffs Ansprache hielt der Osnabrücker Prof. Kötteritz die Festrede und auch der Führer der Münsteraner Studentenschaft Albert Derichsweiler kam noch zu Wort. Schließlich wurden, begleitet von dem Gesang des Deutschlandlieds, rund 1.000 Bücher und eine schwarz-rot-goldene Fahne verbrannt. An der Verbrennung hatten neben dem Rektor der Universität, zahlreiche Dozenten, fast alle Fakultäten, Vertreter der Behörden, SA, SS, Hitler-Jugend sowie studentische Korporationen mit Chargierten teilgenommen. Ausschließlich die katholisch-theologische Fakultät boykottierte die Veranstaltung.
 "Mitteilungen der Studentenschaft. 'Wider den undeutschen Geist' / Schandpfahl auf dem Domplatz“; Zeitungsartikel aus: Münsterischer Anzeiger, 07.05.1933


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Münster, Königsstraße: Gaststätte Gambrinus-Halle und die Leihbücherei, 1937


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Münster, Domplatz: Neues Gebäude der Akademie Münster (seit 1902 Universität Münster), errichtet 1877-1880


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Münster, Domplatz: 150-Jahr-Feier der Universität, Aufmarsch der Chargen der münsterschen Korporationen vor dem Universitätshauptgebäude, links das Gebäude der Reichspost, 1930


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Münster, Domplatz: NS-"Schandpfahl" für Literatur, Mai 1933


 "Die Buchhändler im Kampf wider den undeutschen Geist“; Zeitungsartikel aus: Münsterischer Anzeiger, 09.05.1933


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Münster, Prinzipalmarkt 28: Buchhandlung Coppenrath, 1933


 "Wider den undeutschen Geist. Die Kundgebung der münsterischen Studentenschaft auf dem Neuplatz“; Zeitungsartikel aus: Münsterischer Anzeiger, 11.05.1933


 "Das Läuterungsfeuer auf dem Hindenburgplatz. Die Kundgebung 'Wider den undeutschen Geist' in Münster"; Zeitungsartikel aus: Münsterischer Anzeiger, 14.05.1933


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Münster, Hindenburgplatz: NS-Aufmarsch vor dem Schloss, 1935
 
 

Dortmund, 30.05.1933

 
 
 
Neben den studentischen Aktionen initiierten im Frühjahr 1933 auch andere NS-Massenorganisationen Bücherverbrennungen. Diese fanden größtenteils in dem Zeitraum zwischen dem 30.05.1933 und dem 21.06.1933 statt. Ihrer Aufmachung nach zu urteilen, hatten sie sich eindeutig an dem Vorbild der studentischen 'Aktion wider den undeutschen Geist' orientiert.

In Dortmund schien die Bücherverbrennung angeführt vom NS-Lehrerbund (NSLB) von der SA, SS, der Hitlerjugend und dem Bund Deutscher Mädel (BDM) organisiert und durchgeführt worden zu sein. Im Vorfeld der Verbrennungsfeier 'säuberte' eine Bibliotheksprüfungskommission der Dortmunder NSDAP unter Leitung des NSLB-Mitglieds und Studienrats Dr. Hans Woelbing den Buchbestand der örtlichen Bibliotheken. Es wurden 4.000 bis 5.000 Bücher und Zeitschriftenbände eingesammelt, von denen die meisten aus dem Bibliotheksbestand des Gewerkschaftshauses stammten, das SA-Männer bereits am 18.04.1933 besetzt hatten. Da die Stadt- und Landesbibliothek in Dortmund als wissenschaftliche Bibliothek galt, wurden aus ihr keine Bücher entfernt. Die in ihrem Bestand als 'undeutsch' eingestufte Literatur, insbesondere wissenschaftlich-marxistische Schriften, wurden mit je einem Exemplar unter Verschluss genommen. Am Abend des 30.05.1933, um 21 Uhr, marschierten die oben genannten NS-Massenorganisationen auf dem zentral gelegenen Hansaplatz auf. Die große Anteilnahme der Dortmunder Bürger führte dazu, dass sich insgesamt schätzungsweise 50.000 Menschen um das Feuer versammelten.

In Nachahmung der studentischen Bücherverbrennungen wurden auch am Abend dieser nicht-studentischen Aktion mehrere Feuerreden gehalten, die in ihrer Rhetorik und Symbolik denen der Studenten und Hochschullehrer bzw. Hochschulrektoren glichen. Neben Woelbing und einigen weiteren Rednern hielt der Dortmunder Polizeipräsident und SA-Gruppenführer Wilhelm Schepmann die Hauptansprache. Verbrannt wurden dann schließlich die mit Lastwagen auf den Hansaplatz gekarrten Schriften. In Dortmund wurden überwiegend marxistische und sozialistische Flugblätter und weniger Bücher verbrannt. Trotzdem wurden die Namen der Autoren verlesen, deren Werke aus dem deutschen Schrifttum verbannt werden sollten. Auch die schwarz-rot-goldene Nationalflagge der Weimarer Republik wurde von SA-Männern auf Mistgabeln aufgespießt und in die Flammen geworfen. Durch die Begleitung eines Sprechchors erhielt die Verbrennung der Flagge eine besondere Theatralik. Schüler des Dortmunder Bismarck-Realgymnasiums boten ein eigens von dessen Studienreferendar für diesen Anlass verfasstes Gedicht mit dem Titel 'Brandfackel' dar. Wie vielerorts endete auch die Bücherverbrennung in Dortmund mit dem Absingen des 'Horst-Wessel-Liedes' und der ersten Strophe des 'Deutschlandliedes'.

Zu einer weiteren Bücherverbrennung im Raum Dortmund kam es in dem nahe liegenden Ort Aplerbeck. Auch dort wurden im Frühsommer 1933 auf dem Platz vor dem Amtshaus Bücher gezielt im Feuer vernichtet.
 Zeitungsartikel des General-Anzeigers vom 31.05.1933 über die nationalsozialistische Bücherverbrennung auf dem Dortmunder Hansaplatz


 Einladung des Leiters der Bibliotheksprüfungskommission der NSDAP, Gau Westfalen-Süd, zur "Kundgebung 'Wider den undeutschen Geist'" auf dem Dortmunder Hansaplatz am 30.05.1933 (mit Programm)


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Dortmund, Hansaplatz: Bücherverbrennung, Mai 1933, Ausschnitt aus dem Dortmunder Anzeiger


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Dortmund, Hansaplatz: Zuschauergruppe bei der Bücherverbrennung, Mai 1933, Ausschnitt aus dem Dortmunder Anzeiger vom 30.05.1933


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Dortmund-Aplerbeck: Bücherverbrennung, Mai 1933
 
 

Bochum, 09.06.1933

 
 
 
In Bochum fand am 09.06.1933 eine Bücherverbrennung auf dem damaligen Kaiser-Friedrich-Platz (heute Imbusch-Platz) statt. Die abendliche Veranstaltung war infolge eines Aufrufs der lokalen Hitlerjugend (HJ) und der unter den Nationalsozialisten zur Parteizeitung gleichgeschalteten Rote Erde - General Anzeiger initiiert worden. Neben der gesamten Bochumer Hitlerjugend mit Spielmannszug und Fahnenabteilung nahmen an dem Marsch durch die Stadt und der anschließenden Verbrennungsfeier evangelische Jugendverbände, Lehrlingswerkstätten von Bochumer Fabriken, Bergjungmannen, Bochumer Schulen und der gesamte freiwillige Arbeitsdienst Bochums teil, berichtete die nationalsozialistische Rote Erde. Große Menschenmengen aus der Bochumer Bevölkerung verfolgten den Aufmarsch an den Bürgersteigen und auf dem Kaiser-Friedrich-Platz.

Auch in Bochum glichen die Ziele dieser nicht-studentischen Büchervernichtung und ihre propagandistische Ausformulierung der studentischen 'Aktion wider den undeutschen Geist' sehr. Ein Sprecher der Hitlerjugend formulierte den Protest der genannten Gruppierungen in seiner 'Feuerrede' folgendermaßen:
"Wir deutsche Jugend der nationalsozialistischen Revolution bekunden an diesem Abend unseren festen Willen, allen undeutschen und volksfremden Geist auszurotten. Dem Feuer und der Vernichtung soll anheimfallen, was als kümmerlicher Rest vierzehnjähriger Marxistenherrschaft übriggeblieben ist. Zu Asche zerfallen sollen deshalb die Schriften des Ungeistes, der Unmoral und der Charakterlosigkeit." (Rote Erde, 11.06.1933)

Auch der Bannführer der Hitler-Jugend von Westfalen-Süd, Lorenz Loewer, fand in seiner Rede ähnliche Worte, um die Bedeutung des Abends zu unterstreichen. Neben Büchern wurden in Bochum auch einzelne Bände von Zeitschriften, wie das Volksblatt, die Westfälische Volkszeitung, das Ruhr-Echo, sowie die Bücherei des Volksblatts und des Bergarbeiterverbandes verbrannt. Auch die als marxistisch gebrandmarkte Büchersammlung des ehemaligen sozialdemokratischen Arbeitsamtdirektors Thöne aus Bochum fiel den Flammen zum Opfer. Außerdem waren die Büchereien der Ruhrknappschaft, der städtischen Bochumer Schulen und die Bestände der Stadtbücherei von den Initiatoren der Bochumer Bücherverbrennung 'gesäubert' worden.



Gladbeck / Wittringer Wald, 02.07.1933

Auch in Gladbeck, im Wittringer Wald, hat 1933 eine Bücherverbrennung stattgefunden. Zu der Aktion kam es am 02.07.1933, am Vorabend des 'Festes der deutschen Schule' in Gladbeck. Im Rahmen einer im Festprogramm vorgesehenen Sonnenwendfeier wurden auf Betreiben des Fraktionsvorsitzenden der NSDAP-Ortsgruppe und Studienrat des Jungengymnasiums, Johannes Passe, öffentlich Bücher verbrannt. Vorbild für diese Gladbecker Bücherverbrennung scheinen ebenfalls die reichsweiten Bücherverbrennungen im Rahmen der studentischen 'Aktion wider den undeutschen Geist' gewesen zu sein. Für die Sammlung 'undeutschen' Schrifttums war die Gladbecker Hitler-Jugend zuständig gewesen und auch die 'Feuerrede' wurde vom örtlichen HJ-Führer gehalten.

Ausgehend vom Marktplatz war am Abend des 02.07.1933 ein Festzug, an dem sich Gladbecker Vereine und NS-Formationen beteiligten, in den Wittringer Wald gezogen. Auch viele Gladbecker Bürger verfolgten den Aufmarsch am Ort der Verbrennung. Rote Fahnen sowie Plakate, Akten und Bücher der Gewerkschaften und schließlich Bücher der Dichter, die auf den 'Schwarzen Listen' zu finden waren, wurden unter Jubel durch das Feuer vernichtet.
 
 
 

Die nationalsozialistische Schrifttumspolitik

 
 
 
Während die 'Aktion wider den undeutschen Geist' für die Studentenschaft Ende Mai 1933 abgeschlossen war, begann für Schriftsteller, Verlage, Buchhändler und Bibliotheken nun eine Zeit restriktiver Überwachung durch verschiedene Institutionen des NS-Staats.

Für die Studenten hatte ihre Aktion nicht nur eine symbolische Bedeutung. Es war ihr praktisches Anliegen die öffentlichen Bibliotheken und Leihbuchhandlungen einer ersten 'Säuberung' zu unterziehen und die gesammelten Bücher tatsächlich umfassend zu vernichten. Die Aktion sollte einen Anstoß zu einer neu orientierten Literaturpolitik unter nationalsozialistischer Herrschaft geben.

Obwohl eine staatliche Beteiligung oder gar Urheberschaft bezüglich der 'Aktion wider den undeutschen Geist' auszuschließen ist, hatten die Nationalsozialisten bereits einige Monate vor den Bücherverbrennungen damit begonnen, den deutschen Kultur- und Literaturbetrieb gleichzuschalten. Nach und nach wurden die Preußische Akademie der Künste, der deutsche PEN-Club und der Schutzverband deutscher Schriftsteller (SDS), die führende Interessenvertretung der deutschen Autorenschaft, gleichgeschaltet. Schließlich wurden der SDS und andere Schriftstellerverbände im Juni 1933 zum Reichverband Deutscher Schriftsteller (RDS) zwangsfusioniert.

Während die genannten Verbände unter Zwang gleichgeschaltet wurden, arbeitete der Börsenverein der Deutschen Buchhändler freiwillig mit den Nationalsozialisten zusammen. Eine Woche vor den Bücherverbrennungen veröffentlichte er ein Sofortprogramm des deutschen Buchhandels, dem nur wirtschaftlicher Opportunismus und politische Anbiederung zugrunde liegen konnten. In dem Programm forderte der Börsenverein ein Verbot buchhändlerischer Betätigung der öffentlichen Hand, der Gewerkschaften, Vereine und politischen Parteien, sowie den Abbau aller Buchgemeinschaften und die sofortige und restlose Beseitigung der verlegerischen und buchhändlerischen Betätigung der Warenhäuser. Im Gegenzug erklärte er sich uneingeschränkt loyal gegenüber dem Regime und zeigte sich zur Mitarbeit an der "deutschen Erhebung" bereit. Gezielt unterstützte er seine Umformung zur Zwangsorganisation für alle Buchhändler und erklärte sich bereit, Anordnungen der Reichsregierung zur Verdrängung jüdischer Geschäftsleute vom Literaturmarkt vorbehaltlos durchzuführen. Einen Tag nach den Bücherverbrennungen veröffentlichte der Börsenverein Namen von zwölf deutschen Schriftstellern, deren Werke den Verbrennungen zum Opfer gefallen waren, und verlangte vom Buchhandel diese Werke nicht mehr zu verbreiten. Diese Erklärung war in Übereinkunft mit Alfred Rosenbergs 'Kampfbund für deutsche Kultur' und der 'Zentralstelle für das deutsche Bibliothekswesen', dem Ausschuss des Bibliothekars und Verfassers der 'Schwarzen Liste' Herrmann, entstanden.
 
 
 
Zurückgehend auf Planungen vom Juli 1933 gründeten die Nationalsozialisten im September des gleichen Jahres als organisatorischen Unterbau für den kulturpolitischen Bereich des Reichspropagandaministeriums eine Reichskulturkammer. An die Errichtung der Reichskulturkammer waren verschiedene Grundgedanken gebunden. Sämtliche Kulturschaffende sollten in einem alle sozialen, wirtschaftlichen und geistigen Einzelinteressen aufhebenden Kulturbestand zusammengeführt und als kulturelle Einheitsfront in den Dienst des Staats gestellt werden.

Das am 22.09.1933 verabschiedete Reichskulturkammer-Gesetz und die zahlreichen Durchführungsverordnungen boten die idealen Instrumentarien für die geistige Gleichschaltung aller Kulturbereiche. Unter dem Dach der Reichskulturkammer wurde für jeden dieser Bereiche eine Unterkammer errichtet. Für den schriftstellerischen Bereich die sog. Reichsschrifttumskammer. Die angestrebte Aufgabe der Reichskulturkammer bestand darin, "durch Zusammenwirken der Angehörigen aller von ihr [der Reichskulturkammer, d. Verf.] umfassten Tätigkeitszweige unter der Führung des Reichsministers für Volksaufklärung und Propaganda die deutsche Kultur in Verantwortung für Volk und Reich zu fördern, die wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten der Kulturberufe zu regeln und zwischen allen Bestrebungen der ihr angehörenden Gruppen einen Ausgleich zu bewirken." Darüber hinaus wurde festgelegt, dass jeder, der bei der "Erzeugung, der Wiedergabe, der geistigen oder technischen Verarbeitung, der Verbreitung, der Erhaltung, dem Absatz oder der Vermittlung des Absatzes von Kulturgut" mitwirkte, zur Mitgliedschaft in der entsprechenden Einzelkammer der Reichskulturkammer verpflichtet war. Für den literarischen Bereich erstreckte sich diese Zwangsmitgliedschaft in der Reichsschrifttumskammer also vom Schriftsteller über den Verleger bis zum Buchhändler und Bibliothekar. Eine Nicht-Mitgliedschaft verbot automatisch die Mitwirkung am kulturellen Prozess, kam also einem Verbot der Berufsausübung gleich. Da Aufnahmegesuche auch abgelehnt werden konnten, diente die Mitgliedspflicht als Selektionsinstrument und ermöglichte dem NS-Staat den Ausschluss 'unliebsamer Elemente' aus dem Kulturbetrieb.
 

 
Der Reichsschrifttumskammer standen mit dem Berufsverbot, dem Buchverbot, der informellen Anweisung und der Buchpropaganda verschiedene Lenkungs- bzw. Repressionsinstrumente zur Verfügung, die zur 'Bereinigung' des deutschen Schrifttums angewandt wurden. Berufsverbote waren, wie oben erwähnt, an den Ausschluss aus oder die Aufnahmeverweigerung in die RSK gebunden und wurden nicht nur gegen Schriftsteller, sondern nach anfänglichen wirtschaftlichen Bedenken auch gegen Buchhändler verhängt. Opfer von Berufsverboten und anderen literaturpolitischen Repressionsmaßnahmen wurden in erster Linie "rassisch belastete", vorbestrafte und "politisch unzuverlässige" Personen. Auf dem Gebiet des Buchverbots herrschte in den Anfangsjahren der NS-Herrschaft ein großes Kompetenzchaos. Als Grundlage verschiedener 'Säuberungsaktionen' war von unterschiedlichsten Stellen eine Vielzahl 'Schwarzer Listen' erstellt worden, von denen kaum eine staatlich autorisiert war.

Erst seit dem 25.04.1935 erschien jährlich ein Reichsindex verbotener Schriften und Bücher. Mit dem Erscheinen dieses Indexes änderte sich die bis dahin bestehende Rechtslage. Jede polizeiliche Beschlagnahme bedurfte nun der Genehmigung durch die Reichsschrifttumskammer. Der Reichsindex, die "Liste des schädlichen und unerwünschten Schrifttums", wurde als ein "streng vertrauliches" Schriftstück behandelt und nur an ausgewählte Empfänger weitergegeben. Dem Buchhandel wurde die Liste ganz gezielt vorenthalten. Dahinter verbarg sich zum einen die Absicht, insbesondere im Ausland den Anschein zu wahren, es gebe im neuen Deutschland keine Verbotslisten. Und zum anderen sollten sich die Autoren, Verleger und Buchhändler einem permanenten Straf- und Existenzrisiko ausgesetzt fühlen und ihre Tätigkeit selbstständig an die Ideologie des neuen Staats anpassen. Demzufolge kam dem Reichsindex die Funktion eines politischen Kampfinstruments zu, mit dem der Literaturbetrieb in den Dienst des neuen Staats gezwungen werden sollte. Neben den Buch- und Berufsverboten dienten sog. informelle Anweisungen der Reichsschrifttumskammer als Instrumentarium der Feinsteuerung schrifttumspolitischer Reglementierungen. Sie wurden hauptsächlich über spezielle Mitteilungsblätter an die buchwirtschaftlichen Berufsgruppen herausgegeben und reagierten auf aktuelle, die Schrifttumspolitik betreffende Ereignisse.
 
 
 
Ähnlich wie die Deutsche Studentenschaft ihrer Aktion nicht nur einen negativen, sondern auch einen 'positiven' Charakter verleihen wollte, beschränkte auch die Reichsschrifttumskammer ihre Arbeit nicht ausschließlich auf die Anwendung repressiver Lenkungsinstrumente, sondern engagierte sich auch auf dem Gebiet der Buchpropaganda und der Literaturförderung. Als positives Gegenstück zur "Liste des schädlichen und undeutschen Schrifttums" wurden regelmäßig Empfehlungsbibliografien herausgegeben, wie z. B. die "Jahresschau des deutschen Schrifttums". Jährlicher Höhepunkt der nationalsozialistischen Buchpropaganda war die zehntägige 'Woche des deutschen Buches', die reichsweit zelebriert wurde. Darüber hinaus dienten die Vergabe von Literaturpreisen, wie z. B. des Westfälischen Literaturpreises, und die Ausschreibung literarischer Wettbewerbe der Autoren- und Literaturförderung. Verschiedene kulturelle Massenorganisationen übernahmen außerdem durch Vortagsreihen eine rege Literatur vermittelnde Tätigkeit. Während andere Literaturrichtungen unterdrückt oder zumindest nicht mehr gefördert wurden, stieg die völkisch-national-konservative Literatur mit Unterstützung der Machtinstrumente des NS-Staats zur einzig 'wertvollen' Literatur auf.
 
 
 
 

Erinnerung an die Bücherverbrennung -
Bücherverbrennungen heute

 
 
 
In diesem Jahr jähren sich die nationalsozialistischen Bücherverbrennungen von 1933 bereits zum 75. Mal. In den Jahrzehnten nach dem Ende des Dritten Reiches wurden vielerorts in Deutschland zur mahnenden Erinnerung an diese Aktion nationalsozialistischer Studenten Gedenktafeln und Mahnmale errichtet. Das wohl bekannteste unter ihnen ist das 1995 eingeweihte, auf den ersten Blick so unscheinbare Mahnmal auf der Mitte des Bebelplatzes (damals Kaiser-Franz-Joseph-Platz) in Berlin. An der Stelle, an der am 10.05.1933 tausende Bücher verbrannt wurden, befindet sich heute eine in den Boden eingelassene Glasplatte. Durch diese Platte blickt der Betrachter in einen hell erleuchteten unterirdischen Raum, an dessen weißen Wänden leere Bücherregalböden hängen. Das von dem aus Israel stammenden Künstler Micha Ullman entworfene Denkmal "Bibliothek" symbolisiert mit seiner tiefen und kahlen Leere den unermesslichen geistigen Verlust, der durch die Bücherverbrennungen entstanden ist.

Bücherverbrennungen in dem Umfang der studentischen Aktionen während der NS-Zeit hat es in Deutschland nach Ende des Dritten Reiches nicht mehr gegeben. In Ländern der muslimischen Theokratien werden z. B. auch heute noch Schriften verbrannt, die nicht ausdrücklich von fundamentalistischen Mullahs erlaubt sind. Darüber hinaus werden Strohpuppen oder Großfotos der Verfasser solcher Schriften stellvertretend für ihre Person in Brand gesteckt. Auch fundamentalistisch christliche Gemeinden in Amerika haben bis in die jüngste Vergangenheit hinein missliebige Bücher diskriminiert und verbrannt. In Deutschland veranstaltete der Bund der Katholischen Jugend 1957, unterstützt von der Evangelischen Kirche und dem Schulamt eine Bücherverbrennung angeblicher 'Schund- und Schmutzliteratur' auf dem Frankfurter Domplatz. Bei einer Aktion des Bundes 'Entschiedener Christen' zur Beseitigung von 'Schundliteratur' wurden im Herbst 1965 am Düsseldorfer Rheinufer u. a. Bücher von Günther Grass und Erich Kästner verbrannt. Auf einem Dorffest anlässlich der Sommersonnenwendfeier wurden im Juni 2006 in Pretzien (Sachsen-Anhalt) mit direktem Bezug auf die NS-Bücherverbrennungen eine USA-Flagge und das Tagebuch der Anne Frank verbrannt.
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Berlin, Bebelplatz: Straßenschild am Bebelplatz, dem früheren Kaiser-Franz-Josef-Platz (1911-1947), Ort der Berliner Bücherverbrennung im Mai 1933, 2008


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Berlin, Bebelplatz: Denkmal zur Erinnerung an die Bücherverbrennung am 10.05.1933 auf dem früheren Kaiser-Franz-Josef-Platz (1911-1947), Denkmal von Micha Ullman, eingeweiht am 20.03.1995, 08.12.2006
 
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Die Autorin | Christine Witte, M. A., Historikerin, Wissenschaftliche Volontärin am LWL-Institut für westfälische Regionalgeschichte in Münster (2008-2010), christine.witte@lwl.org. Stand: 2014, Literatur ergänzt.