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Julia Paulus

Abt / Äbtissin

 
 
 
Das Wort Abt/Äbtissin leitet sich aus dem aramäischen "aba“ (gr./lat. = abbas) für Vater ab und bezeichnet den/die Vorsteher/Vorsteherin und geistlichen Leiter/geistliche Leiterin einer Mönchs-/einer Nonnengemeinschaft (Orden / Abtei / Stift). Er/Sie untersteht direkt dem Papst und steht damit außerhalb der Amtsgewalt des regionalen Bischofs. Nachdem anfänglich die jeweiligen Könige und Eigenkirchenherren für sich das Recht in Anspruch genommen hatten, den Abt/die Äbtissin zu ernennen, erfolgt seit Ende des Investiturstreits im Jahr 1122 die Wahl durch den jeweiligen Klosterkonvent; die Amtsdauer erstreckt sich i.d.R. auf Lebenszeit. Einzelheiten der Stellung des Abtes/der Äbtissin legt die Ordensregel Benedikts v. Nursia fest. Seit karolingischer Zeit bis zur Säkularisation wurde der Abt/die Äbtissin auch mit weltlichen Aufgaben (Gerichtsbarkeit) betraut. Mönche/Nonnen eines Klosters/Stifts waren in jener Zeit i.d.R. Adlige, die als Noviz/-innen nur aufgenommen werden konnten, wenn sie eine entsprechende Mitgift einbrachten. Äbte/Äbtissinnen entstammten oftmals den Herrscherfamilien des Reiches.

Die Rolle der Äbtissin stellt in der katholischen Kirche eine Besonderheit dar, da sie als Leiterin eines Frauenklosters bzw. Damenstifts die einzige weibliche Funktionsträgerin ist, die - zumindest bis zur Säkularisation - als Laiin in unterschiedlicher Weise Jurisdiktionsrechte und in einigen Fällen sogar als Leiterin eines reichsunmittelbaren Damenstifts quasibischöfliche Jurisdiktion über ein bestimmtes Territorium ausüben konnte (z.B. im Fall der Äbtissin von Herford).

Von den bis 1803 insgesamt 252 Ordensniederlassungen für Frauen und 129 -niederlassungen für Männer in Westfalen verblieben allein im Bistum Münster lediglich die Niederlassungen der Franziskaner in Dorsten und Warendorf wie der Ursulinen in Dorsten. Erst mit der 1849/50 erlangten verfassungsrechtlichen Autonomie der Kirche von staatlicher Aufsicht gründeten sich in Westfalen wieder erneut - insbesondere weibliche - Ordensgemeinschaften.


Literatur

Hengst, Karl (Hg.)
Westfälisches Klosterbuch. Lexikon der vor 1815 errichteten Stifte und Klöster vor ihrer Gründung bis zur Aufhebung. 2 Bde. Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Westfalen XLIV: Quellen und Forschungen zur Kirchen- und Religionsgeschichte, Bd. 2. Münster 1992 u. 1994.

Emonds, Hilarius
Art. Abt, in: Lexikon für Theologie und Kirche. Bd. 1, Freiburg 1957, Sp. 90-94.