Stein > Materialien > Kommentierte Quellen




Stein-Denkmal in Berlin / Foto, Bearbeitung: M. Weidner, MünsterPeter Burg: Biografie Karl Freiherr vom und zum SteinMarcus Weidner: Stein - Chronologie eines LebensMarcus Weidner: Stein - seine Denkmäler (im Aufbau)Peter Burg: Die Steinsche Städteordnung und Westfalen Marcus Weidner: Bibliografie 'Freiherr vom Stein' Stein - MaterialienZurück zur Startseite
 
Peter Burg

Kommentierte Quellen

 
 
 
Die Quellenauswahl soll das Leben und Wirken des Freiherrn vom Stein mit seinen vielen Facetten und in seiner ganzen Spannweite punktuell dokumentieren. Zeitlich reicht sie von 1774-1831, von der Einrichtung eines Familienfideikommisses durch den Vater bis zur Wahrnehmung des Marschallamts des Westfälischen Provinziallandtags. Stationen seines beruflichen Werdegangs, politischen Wirkens und privaten Lebens sollen jeweils angemessen und differenziert dokumentiert werden. Thematisch geht es darum, Schriftstücke amtlichen, familiären und persönlichen Charakters aufzunehmen, die möglichst viel Aussagekraft über sein Handeln und Denken besitzen. Das Spektrum der Quellengattungen reicht von Gesetzestexten über offizielle Denkschriften und geschäftlich-berufliche Korrespondenzen bis hin zu höchst vertraulichen privaten Briefen.
 
 

 
 

Übersicht

 
 
 
1774-02-02 
Familienvertrag vom Stein: Einrichtung des Steinschen Familienfideikommiss 
1779-10-30 
Kodizill zum Familienvertrag vom Stein 
1784-07-07 
Denkschrift: "Der Ober Berg Rath von Stein überreicht die General Befahrungs Protocolle und thut verschiedene die Verbesserung des Märckischen Kohlen Bergbaues und Haushaltes betreffende Vorschläge" 
1793-12-14 
Bericht Steins an das General-Direktorium: "Das Gesuch der (clevischen) Stände, die besondere Nachsuchung um einen Landtag durch die Directoren ihnen zu erlassen" 
1801-03-10 
General-Bericht Steins an das General-Direktorium über den Zustand der Provinz Minden-Ravensberg 
1803-06-04 
Stein an Schulenburg: Bildung der Kriegs- und Domänenkammer für Münster und Paderborn nach dem neuen Ressort-Reglement vom 02.04.1803.  
1804-10-22 
Denkschrift Steins für das General-Direktorium "Wegen der Einrichtung der hiesigen Universität" 
1804-10-30 
Bericht Steins "Ueber das Gesuch der Münsterländischen Ritterschaft um Erlaubniß zu ihrer fortdauernden Vereinigung und ihren Zusammenkünften in Münster" 
1807-06 
Denkschrift Steins "Über die zweckmäßige Bildung der obersten und der Provinzial-, Finanz- und Polizei-Behörden in der preußischen Monarchie" ("Nassauer Denkschrift") 
1807-10-09 
Königreich Preußen: "Edikt den erleichterten Besitz und den freien Gebrauch des Grundeigentums sowie die persönlichen Verhältnisse der Landbewohner betreffend" 
1808-11-19 
Königreich Preußen: "Ordnung für sämtliche Städte der preußischen Monarchie mit dazu gehöriger Instruktion behufs der Geschäftsführung der Stadtverordneten bei ihren ordnungsmäßigen Versammlungen" 
1808-11-24 
Rundschreiben Steins an die Mitglieder des General-Departements: sog. "Politisches Testament" Steins 
1808-12-16 
Königreich Preußen: "Publikandum, betreffend die veränderte Verfassung der obersten Staatsbehörden der preußischen Monarchie in Beziehung auf die innere Landes- und Finanzverwaltung" 
1813-08 [Ende] 
Denkschrift Steins an Hardenberg (1750-1822) betr. die deutsche Verfassungsfrage 
1814-06-14 
Stein an Justus von Gruner (1777-1820) betr. die Entlassung der Franzosen aus öffentlichen Ämtern in den Rheinprovinzen und die Haltung Gruners 
1816-09-01 
Instruktion Steins für seinen Cappenberger Oberförster Poock (1779-1845) betr. dessen Pflichten 
1819-09-15 
Nachruf Steins auf sein Gattin Wilhelmina Magdalena Friederika Freifrau vom Stein (1772-1819), geb. Gräfin von Wallmoden-Gimborn 
1821-06-27 
Stein an König Friedrich Wilhelm III. von Preußen (1770-1840) betr. die Förderung von Editionen mittelalterlicher Quellen 
1821-09-20 
Testament des Reichsfreiherrn vom Stein 
1829-12-19 
Kodizill zum Testament des Reichsfreiherrn vom Stein 
1822-02-02 
Stein an den preußischen Innenminister Friedrich von Schuckmann (1755-1834) betr. u. a. die bäuerlichen Lasten 
1823-01 
Autobiografische Aufzeichnungen des Freiherrn vom Stein für die Jahre 1757-1814 
1824-03-14 
Autobiografische Aufzeichnungen des Freiherrn vom Stein für die Jahre 1815-1824, Nachtrag 
1825-05-06 
Stein an den münsterschen Oberpräsidenten Ludwig von Vincke (1774-1844) betr. die Entscheidung des Königs in Bezug auf die Erhebung der Güter Cappenberg und Scheda zu einer Standesherrschaft 
1826-01-02 
Denkschrift des Freiherrn vom Stein: "Über Entwerfung eines zweckmäßigen Gewerbepolizei-Gesetzes" 
1826-09 
Denkschrift des Freiherrn vom Stein: "Über das Katasterwesen in den westfälischen Provinzen" 
1826-09-11 [?] 
Denkschrift des Freiherrn vom Stein: "Über die Städteordnung d. d. 19. November 1808" 
1826-10-29 
Ansprache Steins bei der Eröffnung des 1. Westfälischen Provinziallandtags in Münster 
1828-09 
Bericht des Freiherrn vom Stein "Über meine Verwaltung der Freiherrlich vom Steinschen Güter von 1784 bis 1828" 
1828-12-09 
Promemoria des Freiherrn vom Stein über die rheinisch-westfälische Gefängnisgesellschaft 
1829-03-15 
Stein an den preußischen Innenminister Friedrich von Schuckmann (1755-1834) betr. die Städte- und Landgemeindeordnung 
1829-12-17 
Stein an den Theologen Friedrich Adolf Krummacher (1767-1845) betr. Steins in Bremen lebenden jüngsten Bruder Ludwig Gottfried Freiherr vom Stein (1762-1837) 
1829-12-19 
Kodizill zum Testament des Reichsfreiherrn vom Stein 
1830-01-26 
Stein an den Theologen Wilhelm Bäumer (1783-1848) betr. die Gründung eines Predigerseminars für die Grafschaft Mark und theologische bzw. philosophische Fragen 
1831-01-23 
Stein an Prinz Wilhelm von Preußen (1783-1851) betr. den 3. Westfälischen Provinziallandtag 
 
 

 
 

Quellen

 
 
 
Die Auswahl und Kommentierung der Quellen stammen von Peter Burg, die Inhaltsangaben sind der jeweiligen Stein-Ausgabe entnommen worden, die nach dem Aufruf der Quelle genannt wird.
 
 

 
 
Datum / Ort
1774-02-02 / Nassau
 
 
Datum / Ort
1779-10-30 / Nassau
 
 
Erläuterung
Steins Vater Karl Philipp (1708-1788) entschloss sich im Jahre 1774, seine verstreuten Güter zum Fideikommiss zu erklären und vor einer Zersplitterung unter den Nachkommen zu bewahren. Langfristig ging es um eine Sicherung von Status und Versorgungsgrundlage der Familie. Der Vertrag vom Februar 1774, den alle männlichen Familienmitglieder unterzeichneten, erklärte - ohne Nennung eines Namens - einen der Söhne zum Nachfolger und alleinigen Erben. Diesem sollte eine begrenzte Unterhaltsverpflichtung gegenüber den Geschwistern obliegen.

Ein Kodizill vom Oktober 1779 überging die älteren Brüder Johann Friedrich (1749-1799) und Friedrich Ludwig (1752-1790), die beide die Militärlaufbahn beschritten, und bestimmte Karl zum Erben. Der künftige Fideikommissinhaber war zu einer standesgemäßen Heirat verpflichtet. Als Karl 1793 die Ehe mit Gräfin Wilhelmine von Wallmoden einging, bestätigten die Geschwister unterschriftlich, dass damit die Bedingungen des Familienpaktes erfüllt waren. Die Güterverwaltung lag aber schon vorher, de facto nach dem Tod der Mutter 1783, de jure nach dem Ableben des Vaters 1788, in den Händen des angehenden preußischen Staatsmannes.
 
 

 
 
Datum / Ort
1784-07-07 / Wetter
 
 
Erläuterung
Gefördert von Friedrich Anton Freiherr von Heinitz, dem Leiter des Berg- und Hüttendepartements im Generaldirektorium, fand Stein im rheinisch-westfälischen Bergbau seine erste Dienststelle mit Sitz in Wetter an der Ruhr. Sein Freund Friedrich Wilhelm von Reden, mit dem er einen engen Erfahrungsaustausch pflegte, erhielt die gleiche Funktion in Schlesien. Bald nach Dienstantritt ließ Stein in Denkschriften sein reformerisches Potenzial erkennen. Aus Heinitz’ Schule gingen weitere Spitzenbeamte hervor wie Alexander vom Humboldt und Johann August Sack. Stein befand sich in der niederrheinisch-märkischen Region in einem "Laboratorium der Modernisierung" (Heinz Duchhardt).

Dementsprechend leiteten ihn große Ziele: die Einführung neuester Technologien im Ruhrbergbau zwecks Übergang zum Tiefbau (dazu auch die frustrierend verlaufene Englandreise unter dem Odium der Industriespionage); Intensivierung der staatlichen Aufsicht auf Kosten der genossenschaftlichen Selbstverwaltung der "Gewerken" (einschließlich der Überwachung von Löhnen und Hilfsgeldern); der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur (Schifffahrts- und Kunststraßen), Normierung der Maße und Hebung des Qualitätsstandards. Es war mit ein Verdienst Steins, dass die Zahl der Beschäftigten im Bergbau von 1784 bis 1798 von 1.200 auf 2.085 und die Förderung von 60.000 auf 190.000 t stieg.
 
 
Inhalt
[Macht Vorschläge zur technischen Verbesserung des Grubenwesens. Verlangt außerdem eine Verbesserung der staatlichen Aufsicht über den Kohlenbergbau aus volkswirtschaftlichen und sozialen Gründen und empfiehlt als Mittel dazu vor allem eine genaue Kontrolle des Grubenrechnungswesens bei den einzelnen Gewerken. Ihr durch schlechte Erfahrungen mit der Bergamts-Bürokratie begründeter Widerstand soll möglichst durch Belehrung und Beispeile überwunden, neue Belastungen des Bergbaus vermieden werden: "Der Geist des habsüchtigen Financiers findet in der Berg Ordnung keinen Vorwand mehr." Auf diese Weise hofft Stein, "das durch Sportelsucht und Eigennutz" der Behörden verloren gegangene Vertrauen der Gewerken wiederzugewinnen. - Als weitere Mittel zur Steigerung der Leistung im Bergbau und zur Sicherung des Arbeitsfriedens empfiehlt Stein die Förderung des bergbaulichen Nachwuchses, die Einführung eines gerechten und geordneten Lohnsystems und die Einrichtung einer Bergbauhilfskasse.]
 
 

 
 
Datum / Ort
1793-12-14 / Kleve
 
 
Erläuterung
Während die preußische Regierung die ständische Mitwirkung zu Gunsten der staatlichen Bürokratie zurückdrängen wollte, setzte sich Stein für den Erhalt alter Rechte ein. Die gemeinsam tagenden Stände von Kleve und Mark übten noch ihr überkommenes Mitspracherecht in allen Provinzangelegenheiten aus, als Stein hier die Funktion eines Kammerdirektors bzw. Kammerpräsidenten übernahm. Dass er 1792 zum Landtagskommissar bestellt wurde, dokumentiert seine positive Einstellung und ein wechselseitiges Vertrauen. In Analogie zu den Landtagen begrüßte er die Wirksamkeit der sich auf Amtsebene einfindenden Erbentage. Steins Bericht dringt auf das jährliche Versammlungsrecht, ohne einen besonderen Antrag stellen zu müssen. Für den Reformer und den politisch engagierten Privatmann der Restaurationszeit besaßen die rheinisch-westfälischen Stände- und Erbentage einen exemplarischen Wert. Er hielt sie für effizient, kostengünstig und nicht zuletzt bürgernah.
 
 
Inhalt
[Das Recht der clevischen Stände, sich ohne Nachsuchung landesherrlicher Erlaubnis periodisch oder aus besonderem Anlass zu versammeln. Kurze Darstellung der landständischen Verfassung und ihrer wohltätigen Wirkungen. Die Erbentage als ihre Entsprechung auf kommunaler Ebene; ihre Aufgaben und ihre Bedeutung.]
 
 

 
 
Datum / Ort
1801-03-10 / Minden
 
 
Erläuterung
Im Jahre 1796 wurde Stein auf Empfehlung von Heinitz zum Oberkammerpräsidenten aller rheinisch-westfälischen Provinzen (Minden-Ravensberg, Tecklenburg, Lingen, Kleve und Moers, Mark und Geldern) mit Sitz in Minden ernannt. Die Berliner Zentralbehörden zogen ihn vermehrt als Gutachter für übergeordnete Fragen heran, sodass er sich in der Hauptstadt mehr und mehr einen Namen machte.

Der umfangreiche Bericht vom 10.03.1801 bietet einen Einblick in seine 'Allzuständigkeit', aber auch seinen souveränen theoretischen und praktischen Kenntnisstand. Kritik übt Stein an dem schleppenden Fortgang der Gemeinheitsteilungen, die ein Edikt von 1769 in Gang gesetzt hatte, die sich jedoch noch bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts hinziehen sollten. Hinsichtlich der "Eigenbehörigkeit", die in Minden-Ravensberg im Unterschied zu Kleve-Mark einen großen Teil der Bauern erfasste, bekennt er sich zu Agrarreformen. Heinitz, der eine völlige Befreiung der Domänenbauern anstrebte, setzte in dieser Zeit die Ablösung von Hand- und Spanndiensten durch und plante eine Umwandlung des Besitzrechts in Erbpacht. Unter Mitwirkung Steins kam die Reform zustande. Das war ein bedeutsamer Auftakt zur Befreiung der Domänenbauern in ganz Preußen, die wichtigste Reformleistung vor der Katastrophe von Jena und Auerstedt.
 
 
Inhalt
[Methodische Grundlagen und Grenzen der Darstellung. Unzulänglichkeit der statistischen Unterlagen. - Bevölkerungsbewegung. Fruchtbarkeit der Ehen, Geburtenüberschuss, Seuchen und Seuchenbekämpfung. Pockenschutzimpfung. - Zustand der Landwirtschaft. Probleme einer durchgreifenden Agrarreform. Anhand eingehender statistischer Angaben wird die Unwirtschaftlichkeit des herrschenden Systems der Erbuntertänigkeit nachgewiesen und ihre Aufhebung, sowie die Verleihung des Eigentumsrechts gegen eine angemessene Entschädigung der Berechtigten gefordert. Auch die Dienste sollen ablösbar gemacht werden. Zur Beschleunigung dieser Reformen wird die Einrichtung einer Kreditkasse nach dänischem Muster in Vorschlag gebracht. Außerdem verlangt Stein größere Energie bei der Durchführung der Gemeinheitsteilungen und befürwortet die Freiheit des Getreidehandels, beides im Interesse einer Verbesserung und Intensivierung der Landwirtschaft. Weitere Maßnahmen zur Hebung der Landeskultur. - Die Entwicklung der Leinenindustrie im Ravensbergischen. Die Rückwirkungen der allgemeinen politischen Lage auf den Garn- und Leinenhandel, steigende Nachfrage aus dem Ausland. - Kantonsverfassung. Stein betont die Notwendigkeit einer starken und schlagkräftigen Armee, andererseits aber auch die Verpflichtung des Staates zu einer ausreichenden Versorgung der ausgedienten oder invaliden Soldaten. Ebenso verlangt er eine Reform des Strafvollzugs und der Strafgerichtsbarkeit. Fortschritte des Straßenbaues und der Verbesserung der Weserschifffahrt.- Maßnahmen zur Hebung der Staatseinnahmen durch Steuerreform. - Verbesserungen im Schulwesen.]
 
 

 
 
Datum / Ort
1803-06-04 / Münster
 
 
Erläuterung
Als führender Verwaltungsfachmann in den rheinisch-westfälischen Provinzen besaß Stein die Qualifikation zu einer maßgeblichen Mitwirkung bei der Durchführung der Säkularisation und der durch sie erforderlichen administrativen Neuorganisation. Unter seiner Leitung stand die Spezial-Organisation für Münster und Paderborn. Friedrich Wilhelm Graf von der Schulenburg-Kehnert war Chef der in Hildesheim angesiedelten Zivil-Haupt-Organisationskommission.

Die Säkularisation fand Steins vorbehaltlose Zustimmung, obwohl diese in ihren Konsequenzen die Reichsverfassung entscheidend aushöhlte und damit indirekt auch seinen Status der Reichsunmittelbarkeit gefährdete. Stein sah den Vorteil nicht auf eine preußische Machtsteigerung durch den Gewinn von Territorium und Kirchengütern beschränkt, sondern glaubte, dass ein Herrschaftswechsel auch einen Beitrag zur Hebung des Wohlstandes und zur Veredelung der Menschen leisten würde. Die für Münster und Paderborn vorgeschlagene Kammer sollte nach einem neuen Ressortreglement (02.04.1803) eingerichtet werden, nicht nach dem Muster der älteren westlichen Provinzen. Stein wurde am 08.11.1803 Präsident der Kriegs- und Domänenkammer für Münster, Paderborn, Lingen und Tecklenburg (neben Minden).
 
 
Inhalt
[Bildung der Kriegs- und Domänenkammer für Münster und Paderborn nach dem neuen Ressort-Reglement vom 02.04.1803. Es wird zunächst noch einmal eingehend die bestehende Landesverfassung geschildert und sodann Steins Vorschlag zur Organisation der neuen Behörde entwickelt. Beides stimmt weitgehend mit dem Bericht vom 02.03.1803 überein, nur sind in der vorliegenden Denkschrift die Ausführungen über die lokale Verwaltung des platten Landes knapper, die sachlichen und personellen Darlegungen über Geschäftskreis und Zusammensetzung der neuen Kammer ausführlicher gehalten; insbesondere ist auch die Frage nach dem Verhältnis von weltlicher und geistlicher Gewalt gründlicher behandelt. Auch in dieser Denkschrift wird im Personellen und im Sachlichen eine möglichst schonende Überleitung unter Anlehnung an bestehende Verhältnisse und durch Übernahme bewährter münsterscher Beamter befürwortet, letzteres mit Rücksicht auf "das Eigenthümliche der Verhältnisse eines saecularisierten Landes" und in der Absicht, "die Kräfte dessen Bewohner möglichst zu benutzen und gemeinnützig zu machen und ihre Neigung zu gewinnen." - Kritik des Ressort-Reglements von 1803. Zu den vordringlichsten Aufgaben der Kammer wird die möglichste Beschleunigung der Gemeinheitsteilung gerechnet.

Auf den ersten, rein darstellenden Teil der Denkschrift wurde hier verzichtet; der zweite mit Steins positiven Anregungen und Vorschlägen unter Weglassung einiger Wiederholungen wiedergegeben.]
 
 

 
 
Datum / Ort
1804-10-22 / Münster
 
 
Erläuterung
Die junge Universität Münster (Privileg 1773, Eröffnung 1780) war vornehmlich für die Ausbildung der eigenen Landeskinder des Fürstbistums Münster geschaffen worden. Das Vermögen des Jesuitenordens und des Frauenstiftes Überwasser hatte den finanziellen Grundstock gelegt. "Spiritus rector" war der Kurator (1780-1805) Franz Freiherr von Fürstenberg. Zum Zeitpunkt der Säkularisation (1802) lehrten an den vier Fakultäten der Volluniversität 25 Professoren.

Stein plante in seinem Gutachten den Ausbau zur modernsten deutschen Hochschule mit 32 Lehrstühlen, wollte jedoch den Verzicht auf ihren katholischen Charakter. Daraufhin zog sich Fürstenberg (1805) als Kurator zurück. Sein Nachfolger Clemens August Droste zu Vischering geriet mit dem Kammerpräsidenten Ludwig Freiherr Vincke mehrfach in Konflikt, sodass dieser stärkere Sympathien für die Universität Paderborn entwickelte. Der von Stein projektierte Ausbau fand nicht statt. 1809 sollte Münster Standort einer paritätischen Landesuniversität im Großherzogtum Berg werden, doch auch diese Perspektive zerschlug sich, weil 1811 die Wahl auf Düsseldorf fiel.

Im Jahre 1818 verloren Paderborn und Münster ihre Funktion als Volluniversität. Der preußische Staat leistete sich eine solche in den westlichen Provinzen nur noch am Standort Bonn. Eine Aufwertung im Sinne Steins sollte dann mit der Westfälischen Wilhelms-Universität ein volles Jahrhundert später (1902) erfolgen.
 
 
Inhalt
[Ausführliche Denkschrift über den Ausbau der Universität Münster. Die finanzielle Basis. Gründung und erste Entwicklung der Universität. Halbe Maßnahmen Fürstenbergs. Unvollständigkeit und mangelhafte Besetzung des Lehrkörpers. Die ausschließliche Berufung katholischer Theologen und Landeskinder für die philosophischen Lehrstühle beeinträchtigt den Geist der freien Forschung und die Entwicklung der Universität. Systematische Vorschläge zu ihrem Ausbau. Besetzung der Lehrstühle, Einrichtung von Instituten. Die Geldmittel sollen auf den Meliorationsfonds übernommen werden. "Warum sollte die Melioration der menschlichen Begriffe, die Verdrängung des Aberglaubens [...] nicht auch einen Platz auf jenem Etat finden, wo Wegebau, Wasserbau, spanische Schaafböcke usw. stehen." - Vorschläge zur Ausgestaltung der Universitätsverfassung.]
 
 

 
 
Datum / Ort
1804-10-30 / Münster
 
 
Erläuterung
Stein setzte sich für den Fortbestand ständischer Verfassungen in den säkularisierten Territorien ein, fand mit seinem Wunsch in Berlin aber keine Gegenliebe. Eine Rücksichtnahme auf das historisch Gewachsene schien ihm im Rahmen seiner Integrationsaufgabe geboten. Die Aufhebung der münsterschen und paderbornschen Stände erfolgte (abgesehen vom Stand der Domkapitel) gegen seinen Willen. Sein Engagement für die Beibehaltung von Ständen ließ sogar Bedenken aufkommen, ihn zu höheren Aufgaben nach Berlin (Ministeramt) zu berufen.

Stein hingegen hielt die Mitwirkung ständischer Korpora an staatlichen Aufgaben für sehr wichtig, um den Gemeingeist bei denen zu pflegen, die über Grund und Boden verfügten und dadurch den Landesinteressen eng verbunden waren. Deshalb befürwortete er auch die Bestrebungen der münsterländischen Ritterschaft, sich als privater Verein zu konstituieren, aus dem dann zu gegebener Zeit eine landständische Korporation hervorgehen konnte. Zwanzig Jahre später fanden diese Bemühungen in der rheinisch-westfälischen Adelsbewegung eine Fortsetzung.
 
 
Inhalt
[Befürwortet die Genehmigung des Gesuchs der münsterländischen Ritterschaft, ihre bisherige ständische Organisation als private Vereinigung fortbestehen zu lassen und zugleich die Erfüllung ihrer weitergehenden Bitte auf Wiederherstellung der landständischen Verfassung. Erste ausführliche Begründung seiner Selbstverwaltungsgedanken.]
 
 

 
 
Datum / Ort
1807-06 / Nassau
 
 
Erläuterung
Die sogenannte "Nassauer Denkschrift" entstand im Anschluss an die ungnädige Entlassung aus dem preußischen Staatsdienst. Vordergründig geht es in ihr um die Behebung von Verwaltungsmängeln von der zentralen bis zur lokalen Ebene, ihr eigentliches Anliegen ist eine Modernisierung von Staat und Gesellschaft in allen Lebensbereichen.

Die Niederlage bei Jena und Auerstedt führte Stein auch auf Fehler der politischen Führung zurück. Heftig kritisierte er die Regierung des Monarchen aus dem Kabinett, zu dem Sekretäre, nicht aber die Fachminister unmittelbaren Zutritt hatten. Außenpolitisch feindete er die Schaukelpolitik gegenüber Frankreich zwischen Kriegsbereitschaft und Friedenswillen an. Wegen ihrer zeitlos gültigen Konzeption von "Gemeingeist und Bürgersinn" gewann die Denkschrift nachträglich eine höhere Wertschätzung, als sie im Kontext der Stein-Hardenbergschen Reformen in Wirklichkeit besaß.
 
 
Inhalt
[Von der in der Denkschrift vom April 1806 begründeten Forderung nach Errichtung eines Staatsrats ausgehend entwickelt Stein sein weiteres Programm für die Neugestaltung der preußischen Staatsverwaltung.

Er fordert die Umbildung der obersten Staatsbehörde, des Generaldirektoriums, nach dem Sachprinzip an Stelle des bisherigen Nebeneinanders von Provinzial- und Sachministerien, außerdem eine Neuverteilung der Geschäfte auf einzelnen Gebieten, so besonders die Zuteilung der Kameraljustiz an die Landes Justizbehörden, die Unterstellung der Gesundheitspolizei unter das Generaldirektorium und die Überweisung des öffentlichen Unterrichts aus dem bisherigen geistlichen Departement an das Generaldirektorium. Die geistlichen Angelegenheiten selbst sollen einem eigenen Kultusministerium anvertraut werden, bestehend aus einem Oberkonsistorium für die zwei protestantischen Religionsparteien und einem katholischen Minister für die Angelegenheiten dieser Kirche.

Das neue Prinzip der Geschäftsverteilung nach Sachen bedingt die Auflösung der Provinzial-Ministerien des Generaldirektoriums. Nachteile des alten Systems.


Aufriss der neu zu bildenden Zentralbehörde.
I. Verwaltung des öffentlichen Einkommens.
1. Domänen und Forsten, 2. Abgaben, 3. Administration (Post, Lotterie, Bank und Seehandlung, Münze, Bergwerke, Salz), 4. Staatskassenwesen, Staatsbuchhalterei und Hauptkasse.

II. Verwaltung der obersten Landespolizei.
1. Sektion für öffentliche Sicherheit, Armenwesen u.a., 2. Sektion für Gewerbepolizei, 3. Sektion für Medizinalwesen, 4. Sektion für öffentlichen Unterricht.

Organisation der einzelnen Unterabteilungen, an deren Spitze je ein Minister steht. Ausführliche Darlegung der Notwendigkeit und der Möglichkeit einer strafferen Organisation des preußischen Kassenwesens nach dem Vorbild der napoleonischen Verwaltung. Neben der Umbildung der Zentralbehörden fordert Stein auch eine grundlegende Neugestaltung der Provinzialbehörden unter Heranziehung der eingesessenen Eigentümer zur Erledigung der Aufgaben der Provinzial- und Lokalverwaltung.

Idee der Selbstverwaltung. Deren ideelle und praktische Begründung. Finanzielle Gesichtspunkte.

Anwendung dieser Ideen auf die Kommunalverwaltung, insbesondere die städtische Verwaltung. Grundzüge einer neuen Städteordnung. Kreisverfassung. Kreistage und Provinziallandtage als übereinanderfolgende Stufen im Aufbau der Selbstverwaltungspyramide von der Gemeinde aus. Vertretung der drei Stände in den Selbstverwaltungskörperschaften.

Anwendung dieser Grundsätze auf die polnischen Provinzen. Deren Rückständigkeit. Erziehungsaufgabe des preußischen Staates. Leistungen der preußischen Verwaltung. Vordringliche Aufgaben der nächsten Zukunft: Befreiung der Mediatstädte vom Druck der Grundherrn, Bauernbefreiung, Hebung des Unterrichtswesens und der Geistlichkeit, Aufhebung der Patrimonialgerichte, Selbstverwaltung in beschränktem Rahmen, um die Nation mit ihrem Schicksal auszusöhnen und an Preußen zu binden. Unter diesem Gesichtspunkt empfiehlt Stein auch die Errichtung eines Statthalteramts in Warschau.]
 
 

 
 
Datum / Ort
1807-10-09 / Memel
 
 
Erläuterung
Die Verabschiedung des Edikts kurz nach Steins zweiter Übernahme eines Ministeramtes erfolgte unter einem inneren und einem äußeren Reformdruck. Der Minister folgte im wesentlichen einer Vorlage des liberalen Mitarbeiters Theodor von Schön. Anders als dieser und der Provinzialminister Friedrich Leopold von Schroetter dehnte Stein die Geltung auf den gesamten preußischen Staat aus. Vorausgegangen war die Befreiung der Domänenbauern. Die Nachbarstaaten (Königreich Westphalen, Herzogtum Warschau) orientierten sich an der französischen Agrarverfassung, sodass die preußischen Verhältnisse der zwischenstaatlichen Konkurrenz nicht mehr stand hielten. Fiskalische Zwänge (Kontributionszahlungen an Frankreich) machten die Erschließung sämtlicher Ressourcen erforderlich. In der Freiheit des Güterverkehrs, der Gewerbe, der Personen wurden geeignete Mittel gesehen. Schattenseiten des Edikts trafen hauptsächlich die abhängigen Bauern, die den alten Schutz verloren und die Unabhängigkeit mit einem beträchtlichen Landverlust erkauften. Nachträgliche Edikte suchten vor allem durch die Sicherung feudaler Rechte (Patrimonialgerichtsbarkeit, Polizeigewalt) die adeligen Widerstände abzuschwächen.
 
 
Inhalt
[1. Freiheit des Güterverkehrs. 2. Freie Wahl des Gewerbes. 3. Einschränkung des gesetzlichen Vorkaufs- und Näherrechts. 4. Teilung der Grundstücke. 5. Erbverpachtung der Privatgüter. 6.-7. Einziehung und Zusammenschlagung der Bauerngüter. 8. Verschuldung der Lehns- und Fideikommissgüter. 9. Aufhebung der Lehne, Familienstiftungen und Fideikommisse durch Familienschluss. 10.-12. Auflösung der Gutsuntertänigkeit]
 
 

 
 
Datum / Ort
1808-11-19 / Königsberg
 
 
Erläuterung
Konzeption, Beratung und Verabschiedung der Städteordnung fallen ganz in die kurze Amtszeit des zweiten Steinschen Ministeriats. Nirgendwo sonst wurde die Selbstverwaltungsidee der "Nassauer Denkschrift", die zu den Beratungsmaterialien gehörte, umgesetzt wie hier. Von Einfluss waren auch die französische und die englische Kommunalverfassung. Ein maßgebliches Gutachten erstellte Johann Gottfried Frey, Kantianer und Königsberger Polizeidirektor, in dessen Haus Stein untergebracht war.

Besaß in der alten städtischen Verfassung der staatliche Steuerrat eine Machtvollkommenheit und wurden die Ämter unter privilegierten Korporationen verteilt, so erhielt nun die von allen Bürgern (vorausgesetzt ein Eigentum an Grund und Boden) nach dem gleichen Wahlrecht gewählte Stadtverordnetenversammlung die legislative Gewalt. Die von dieser bestellten Magistratsmitglieder übten die exekutive Gewalt aus. Nachträgliche Deklarationen - bis zum Erlass der Revidierten Städteordnung von 1831/1842 - stärkten die staatlichen Aufsichtsrechte und die Stellung des Magistrats.
 
 
Inhalt
[Inhaltsübersicht:
I. Von den Städten im allgemeinen. A. Der Begriff der "Stadtgemeinde". B. Einteilung der Städte (nach der Einwohnerzahl). C. Das Stadtgebiet. D. Die Einwohner. 1. Bürger. 2. Schutzverwandte. E. Ehrenamtliche Tätigkeiten.
II. Der Wirkungskreis der Städte. Grundsatz der Universalität des gemeindlichen Wirkungskreises. Die Polizei.
III. Die Stadtverfassung. A. Die Stadtverordnetenversammlung. 1. Aktives Wahlrecht. 2. Passives Wahlrecht. 3. Das Wahlverfahren. 4. Rechtsstellung der Stadtverordneten. B. Der Magistrat. Besoldete und unbesoldete Mitglieder. Wahlverfahren. Amtszeit. Einkommen.
C. Die Deputation (Kommissionen). D. Zuständigkeitsbegrenzung zwischen Stadtverordneten, Magistrat und Deputationen.
IV. Die Gemeindefinanzen. A. Das Besteuerungsrecht. B. Das Kassen-, Haushalts- und Rechnungswesen.
V. Das Aufsichtsrecht des Staates.
VI. Zusammengefasste Grundsätze]
 
 

 
 
Datum / Ort
1808-11-24 / Königsberg
 
 
Erläuterung
Am Tag seiner Entlassung aus dem preußischen Staatsdienst ließ Stein seinen Mitarbeiter Theodor von Schön dieses Rundschreiben an die königliche Familie und die Mitglieder des Staatsrats ausfertigen. Es enthielt einen Rückblick und einen Ausblick, eine Bewertung des erreichten und des noch offenen Reformwerkes. An positiven Errungenschaften wurden herausgestellt: die Monopolisierung der staatlichen und der richterlichen Gewalt, die Aufhebung der Erbuntertänigkeit (Habeas-Corpus-Akte). Als wichtige Aufgaben blieben: eine Ständereform, insbesondere zur Stärkung des Adels, die Aufhebung von Fronen, die Gemeinheitsteilung. Die Erziehung der Jugend zur Religiosität und zur Vaterlandsliebe sollte ein Ferment im Staatsleben darstellen.

Dieses "Testament" spielte eine Rolle, Steins öffentliches Bild als Reformer zu untermauern. Im Jahre 1817 gelangte es in die Presse, desgleichen 1840 in Verbindung mit einer Karikatur des eben verstorbenen Monarchen Friedrich Wilhelms III.
 
 
Inhalt
[Ziele und Ergebnisse der Reformpolitik (Bauernbefreiung, Städteordnung]. Die Aufgaben der nächsten Zukunft: Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit, des Gesindedienstzwangs unter Brechung des Widerstands der Reaktion. Bildung einer allgemeinen Nationalrepräsentation. Notwendigkeit einer Adelsreform zur Überbrückung und Ausgleichung der Gegensätze zwischen den Ständen. Hebung und Stärkung des Bauernstandes durch Beseitigung der Dienste. Neubelebung des religiösen Sinnes durch Reform der Geistlichkeit und der geistlichen Unterrichtsanstalten. Reform der Jugenderziehung im nationalen Geiste. Aufforderung an die Mitglieder des Generaldepartements, sich auch fernerhin für diese Pläne und Ziele einzusetzen.]
 
 

 
 
Datum / Ort
1808-12-16 / Königsberg
 
 
Erläuterung
Das Publikandum wurde erst nach Steins Entlassung verabschiedet, das Thema der Reorganisation der obersten Staatsverwaltung gehörte aber zu seinen zentralen Reformanliegen. Die Inanspruchnahme der "Geisteskräfte der Nation", die die Präambel reklamiert, verweist auf das Gedankengut der "Nassauer Denkschrift". Wichtigster Mitarbeiter an diesem Werk war Karl Freiherr vom Stein zum Altenstein.

Durch dieses Gesetz wurden das geradezu chaotisch strukturierte, überkommene Generaldirektorium und auch die Regierung des Monarchen mit Kabinettsekretären abgeschafft, dafür das moderne Ressortsystem mit verantwortlichen Fachministern eingeführt. Diese sollten nach Stein im Staatsrat ein kollegialisches Führungsgremium unterhalb der monarchischen Spitze bilden, doch unter und mit Hardenberg setzte sich die Kanzlerherrschaft durch. Die rationalistische Aufgabengliederung des Ministeriums sollte sich nach unten fortsetzen. Als Zwischenbehörden waren Oberpräsidenten und Regierungen (anstelle der Kriegs- und Domänenkammern) vorgesehen. Die Reorganisation der Staatsverwaltung stellte eine revolutionäre und bleibende Neuerung dar.
 
 
Inhalt
[Verkürzte und teilweise veränderte Fassung des Organisationsplans vom 24.11.1808.]
 
 

 
 
Datum / Ort
1813-08 [Ende] / Prag
 
 
Erläuterung
Zwischen Befreiungskrieg und Wiener Kongress befasste sich Stein ständig mit der künftigen Verfassung Deutschlands. Die Projekte schwankten in Einzelheiten erheblich. Gemeinsam war ihnen eine Souveränitätsminderung der Rheinbundstaaten, von innen bewirkt durch eine Stärkung landständischer Rechte, von außen durch einen hegemonialen Einfluss Österreichs und Preußens.

Eine der bekanntesten Denkschriften ist die von Ende August 1813, die in einer französischen Fassung dem Zaren Alexander, in einer deutschen dem preußischen Staatskanzler Hardenberg vorgelegt wurde. Hier zeigt Stein Sympathien für die Kaiseridee, wobei der Habsburger Monarchie die höchste Würde zugedacht wird. Nach der Auflösung des Rheinbundes sollen die 36 "Häuptlinge" lediglich eine Landeshoheit besitzen (Rechtspflege, Erziehung, Kultus, Finanzen). Gemeinsam ist Steins Entwürfen, die sowohl den Schwankungen seiner Stimmung als auch der politischen Großwetterlage ausgesetzt waren, die Ferne von einer nationalstaatlichen Lösung des späteren Bismarckreiches.
 
 
Inhalt
[Die deutsche Verfassungsfrage. Unhaltbarkeit des durch die napoleonischen Kriege geschaffenen Zustandes und der Souveränität der Einzelstaaten. Zerstörung des Nationalbewusstseins und des Nationalcharakters durch die Willkürherrschaft der 36 kleinen Despoten. Die Zersplitterung Deutschlands als politisches Machtmittel Frankreichs. Die Neubildung einer einheitlichen deutschen Verfassung als europäisches Interesse. Steins Verfassungsideale. Versuche einer Reichsreform unter den gegebenen politischen Verhältnissen (Dualismus Preußen-Österreich, die Frage der Mittelstaaten, das dritte Deutschland). Wiederherstellung des deutschen Kaisertums. Befugnisse des Kaisers, Neubildung des deutschen Reichstags (Zusammensetzung und Kompetenzen), Einführung von Landständen in den Einzelstaaten. - Appell an den Zaren, die Hoffnungen des Volkes auf Verwirklichung seiner nationalen Ziele zu erfüllen. Tiefstes Misstrauen gegen Österreich.]
 
 

 
 
Datum / Ort
1814-06-14 / Frankfurt a. M.
 
 
Erläuterung
Im Juli 1812 hatte Stein als Berater des Zaren Alexander den Entwurf zu dem Aufruf verfasst, in dem Michael Andreas Barclay de Tollys, der Oberbefehlshaber der russischen Armee, die Deutschen zur Desertion aus der grande armée und zum Anschluss an die russischen Truppen aufforderte. So wie er den Zaren zur Befreiung Europas von der napoleonischen Herrschaft antrieb, suchte er seine Landsleute, sobald die russischen Truppen auf deutschem Boden standen, mit patriotischen Motiven zum Widerstandskampf anzufeuern.

Sein Engagement, aber auch seine organisatorischen Fähigkeiten wurden damit belohnt, dass er zum Leiter der Zentralverwaltung der wiedereroberten, herrenlosen Länder bestellt wurde. Um eine funktionierende Verwaltung zu besitzen, mussten vorerst die französischen Institutionen beibehalten werden. Was aber sollte mit den Beamten französischer Herkunft geschehen? Diese Frage betraf vor allem das Rheinland. Anders als Justus Gruner war Stein für eine kompromisslose Entlassung. Seine Argumentation klingt geradezu nationalistisch. Zeitlebens ging er davon aus, dass die Rheinländer durch die Internalisierung französischer Normen in ihrem Deutschtum gründlich verdorben worden seien. Dennoch kritisierte er später das Verfahren der Berliner Regierung, mit Vorliebe ortsfremde preußische Beamte in die Rheinprovinz zu versetzen.
 
 
Inhalt
[Stein bestätigt nachdrücklich seine früheren Anweisungen über die Entlassung sämtlicher Franzosen aus öffentlichen Ämtern in den Rheinprovinzen, da sie der Belebung des Nationalgefühls in diesen "unter französischer Herrschaft ausgearteten Ländern" und deren innerer Wiedergewinnung für Deutschland im Wege stünden. Er tadelt die versöhnliche Haltung Gruners und empfiehlt ihm dringend, sich auch in seinem persönlichen Umgang nach dem Sinn dieser Vorschriften zu richten.]
 
 

 
 
Datum / Ort
1816-09-01 / Cappenberg
 
 
Erläuterung
Die Instruktionen, die Stein 1816 dem Cappenberger Rentmeister Franz Heidenreich Geisberg und dem Oberförster Daniel Poock zur Geschäftsführung an die Hand gab, lassen an Präzision nichts zu wünschen. Der mit der öffentlichen Verwaltung auf allen Stufen, von der Gemeinde- bis zur Staatsebene vertraute Fachmann und Politiker, konkretisierte und realisierte seine Erfahrung und sein Wissen auch in Bezug auf die Geschäftsführung seiner Güter.

Modern mutet der Einbau des Leistungsprinzips in die Aufgabenbeschreibung an, wird doch dem Rentmeister wie dem Oberförster eine Gehaltsverbesserung für den Fall einer Ertragssteigerung in Aussicht gestellt. Die peniblen Vorschriften an seine Bediensteten waren nur eine Seite der Medaille. In einem patriarchalischen Stil pflegte er den Umgang mit seinem Personal. Strenge, Fürsorge und Jovialität waren kennzeichnend für die Beziehungen. Nicht selten saßen grundherrlich abhängige Bauern an seiner Mittagstafel, zu der er sich relativ spät, gegen 16 Uhr, begab.
 
 
Inhalt
[Die Pflichten des jeweiligen Cappenberger Oberförsters]
 
 

 
 
Datum / Ort
1819-09-15 / Nassau
 
 
Erläuterung
Im Alter von nur 47 Jahren verstarb Steins Gemahlin an "heftiger Ruhr", wie es in dem Nachruf heißt. Für viele Frauen besaß der dynamische Staatsmann eine faszinierende Ausstrahlung, doch die Beziehung zur Ehefrau war alles andere als leidenschaftlich. Er heiratete 1793 nach dem Tod der Eltern die 14 Jahre jüngere Gräfin Wilhelmine auf dem wallmodenschen Gut Heinde bei Hildesheim und entsprach damit dem Familienvertrag, der ihn zum Bewahrer des Familienerbes bestimmt hatte.

Das zeitweilige Nomadenleben des Freiherrn, besonders in der Zeit des Dienstes am Zarenhof, entfremdete das Ehepaar voneinander. Dennoch blieben Vertrauen und Achtung auf beiden Seiten erhalten. Wilhelmine erfüllte ihre Pflichten als Mutter und Ehefrau, fast heroisch ist ihr Schreiben an Napoleon zu werten, um die Freigabe der beschlagnahmten nassauischen und polnischen Güter für ihre Töchter zu erwirken. Die Trauer um den Tod der Ehefrau, die nach dem Wiener Kongress in Frankfurt am Main ihren ersten Wohnsitz behielt, war echt und tief. In der Reise über die Schweiz nach Italien, die der Witwer anschließend mit seinen beiden Töchtern unternahm, ist eine Art Trauerarbeit zu sehen.
 
 

 
 
Datum / Ort
1821-06-27 / Nassau
 
 
Erläuterung
Stein richtete viele Bettelbriefe an den deutschen Adel zur Finanzierung der von ihm mit großem Engagement betriebenen Edition mittelalterlicher Quellen. Auch in der Auswahl des erforderlichen wissenschaftlichen Personals war er federführend. König Friedrich Wilhelm III., seinen einstigen Dienstherrn, als Förderer zu gewinnen, war von besonderer Bedeutung, ging davon doch eine Initialwirkung auf andere deutsche Fürsten aus. Der Monarch spendete auf Steins Bittgesuch hin 1821 1.000 Taler und ab 1823 dank Niebuhrs Bemühungen jährlich die gleiche Summe. Mit einem Plan der Edition altdeutscher Literaturdenkmäler wurde Stein bereits während seines Reformministeriats konfrontiert.

Formal trat die "Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde", die die organisatorische Basis für die Realisierung des Projekts schuf, am 20.01.1819 in Steins Frankfurter Wohnung ins Leben. Dem ersten Direktorium gehörten hauptsächlich am Ort tätige Bundestagsgesandte an. Steins Vorliebe für das Mittelalter gab dem Editionsunternehmen der "Monumenta Germaniae Historica" seinen zeitlichen Schwerpunkt. 1826 erschien der erste Band: "Annales et chronica aevi Carolini" aus der Reihe Scriptores. Zu seinen Lebzeiten (1829) erschien noch ein zweiter Band der voluminösen Edition.
 
 
Inhalt
[Bittet um materielle Unterstützung der Monumenta, da Deutschland bisher im Vergleich zu anderen europäischen Ländern keine vollständige und kritische Sammlung seiner Geschichtsquellen besitze. Gründung, Leitung, Aufgaben und bisher geleistete Arbeit der Gesellschaft.]
 
 

 
 
Datum / Ort
1821-09-20 / Münster
 
 
Datum / Ort
1829-12-19 / Cappenberg
 
 
Erläuterung
Stein hinterlegte 1821 ein Testament, in dem er die jüngere seiner Töchter, die zu dieser Zeit 18-jährige Therese als Fideikommisserbin einsetzte. Zu einer ungeteilten Übergabe seines Vermögens sah er sich durch den Familienvertrag von 1774 gebunden, der durch die ergänzende Urkunde vom 20.10.1779 ihn selbst gleichfalls zum Alleinerben bestimmt hatte. Für den Erhalt von Status und Standesrechten war die Bindung an diese Konvention wichtig.

Therese heiratete am 28.08.1827 Ludwig Friedrich Georg Graf von Kielsmansegg. Ihm legte der Schwiegervater am 30.10.1829 nahe, den Fideikommiss weiter aufrecht zu erhalten. Die ältere, 1796 geborene Schwester Henriette, 1825 mit Friedrich Karl Hermann Graf von Giech verheiratet, sollte laut Testament mit einer Kapitalabfindung bedacht werden, doch Stein wandelte diese Regelung am 19.12.1829 durch ein Kodizill in einen lebenslänglichen Nießbrauch der Rentei Nassau für sie und gegebenenfalls den überlebenden - hoch verschuldeten - Gatten um.

Nach Therese lief die Erbfolge der Familie noch zwei weitere Generationen über weibliche Linien weiter (von der Groeben, Kanitz). Steins erstgeborener Enkel Ludwig Friedrich Karl Graf von Kielmansegg (1830-1895) wurde wegen einer Erkrankung von der Übernahme des Fideikommisses ausgeschlossen.
 
 
Inhalt
[Berücksichtigung des Familienvertrages von 1774. Die Tochter Therese als fideikommissarische Erbin eingesetzt. Abfindung der Tochter Henriette. Romberg zum Testamentsexekutor und Vormund seiner minderjährigen Tochter Therese bestellt. Wünscht Einigkeit unter seinen Erben, damit die sechshundertjährige Tradition seiner Familie fortgeführt werde.]
 
 

 
 
Datum / Ort
1822-02-02 / Frankfurt a. M.
 
 
Erläuterung
Die in der französischen Gesetzgebung vorgesehene Ablösung persönlicher wie dinglicher grundherrlicher Rechte konnte in der Kürze der Herrschaftszeit in den Satellitenstaaten nicht durchgeführt werden. Eine entschädigungslose Aufhebung der bäuerlichen Lasten war auch hier nicht vorgesehen. Die Agrarreformen mussten unter der neuen bzw. zurückgekehrten alten Landesherrschaft fortgeführt werden. Gegen das von der preußischen Regierung erlassene Edikt vom 25.09.1820 zur Ablösung grundherrlicher Rechte lief der westfälische Adel Sturm. An dem sich anspannenden Diskussionsprozess nahm auch Stein teil, so etwa durch die Korrespondenz mit dem Innenminister Schuckmann. 1826 befasste sich ein eigener Ausschuss im Westfälischen Provinziallandtag mit der Frage.

Am 13.07.1829 wurde dann eine Ordnung verabschiedet, auf deren Basis die Ablösung der westfälischen Bauern anlief. Die Regierung richtete eine Generalkommission zur Berechnung der Entschädigungssummen ein. Anders als in Ostelbien war in Westfalen eine Geldentschädigung üblich, sei es in Jahresrenten oder durch Kapitalabfindung. Diese Entwicklung war im Sinne Steins. Auch seine Bemühungen um den Erhalt alter Hofeinheiten waren von Erfolg gekrönt. Gemeinsam mit dem Oberpräsidenten Vincke setzte er sich für eine bäuerliche Erbfolgeregelung nach dem Anerbenrecht ein. Dieses wurde Westfalen durch Gesetz vom 13.07.1836 zugestanden, die von der Berliner Regierung favorisierte Mobilisierung von Grund und Boden damit abgewendet.
 
 
Inhalt
[Auseinandersetzung mit dem Reskript an die westfälischen Bezirksregierungen vom 22.11.1821. Erneute Darlegung und ausführliche Begründung schon früher vorgebrachter Einwände und Verbesserungsvorschläge, insbesondere zu § 38 des Edikts vom 25.09.1820. Schlägt eine für die Bauern günstige Festlegung des Dienstgeldes vor. Verlangt eine genauere Fassung der Bestimmungen über das Heimfallsrecht und bemängelt das Fehlen von ausdrücklichen Bestimmungen über die Beibehaltung des alten westfälischen bäuerlichen Erbfolgerechts. Verweist nachdrücklich auf die verderblichen Folgen der unbegrenzten Teilbarkeit der Bauernhöfe für die Zukunft des Bauernstandes.]
 
 

 
 
Datum / Ort
1823-01 / [Frankfurt a. M.]
 
 
Datum / Ort
1824-03-14 / [Frankfurt a. M.]
 
 
Erläuterung
Steins Geschichtsinteresse war umfassend, richtete sich auf die Sicht der Vergangenheit und Gegenwart, diente der Wissenschaft und der Erziehung seiner Töchter und fand einen Niederschlag in autobiografischen Aufzeichnungen. Die Darstellung seiner Person in zeitgeschichtlichen Werken war ihm alles andere als gleichgültig. So korrigierte er akribisch die ihn betreffenden Passagen der Darstellung, die Hans Christoph von Gagern vornahm. Seine letzten Lebensjahre waren geradezu überschattet von einer Auseinandersetzung mit dem französischen Autor Louis-Antoine Fauvelet de Bourrienne, der ihn einer Mordverschwörung gegenüber dem bayerischen Prinzipalminister Maximilian Graf von Montgelas bezichtigte.

Stein folgte der Aufforderung des Kronprinzen Ludwig von Bayern, eine Autobiografie anzufertigen; Hintergrund war vermutlich die Absicht des Thronfolgers, eine Art Materialsammlung zu erhalten, um die Würdigkeit Steins für eine Aufnahme seiner Büste in der Walhalla zu prüfen. Der Nachtrag zu diesen Aufzeichnungen bietet einen Einblick in die politische und persönliche Stimmungslage des 'Ruheständlers'. Staatsloyalität einerseits und Abneigung gegenüber dem Staatskanzler Hardenberg andererseits hinderten ihn demnach daran, in den österreichischen oder preußischen Staatsdienst zu treten. Wissenschaften und Aufgaben des Alltags verblieben ihm, im übrigen verlagerte sich, ein sich verstärkender Stimmungstenor, sein Blick vom Diesseits auf das Jenseits.
 
 
Inhalt
[Rückblick auf die Jahre 1815-1824. Gründe für den Verzicht auf die Übernahme eines Amtes im österreichischen oder preußischen Staatsdienst. Überwindung der "Geschäftslosigkeit" durch wissenschaftliche Tätigkeit. Die Rückkehr nach Westfalen. Die wahre Stellung im Alter.]
 
 
 

 
 
Datum / Ort
1825-05-06 / Nassau
 
 
Erläuterung
Die Erhebung der Güter Cappenberg und Scheda zu einer Standesherrschaft, über die der Freiherr den Oberpräsidenten informiert, war ein ungewöhnlicher Gnadenakt des Königs. Stein nahm diese ehrenvolle Statusaufwertung gerne entgegen und sagte die Erfüllung der Bedingung, eine fideikommissarische Besitzwahrung, aus voller Überzeugung zu.

Grundsätzlich beruhte der standesherrliche Status auf einer früheren Zugehörigkeit zum Reichsfürstenstand. Einige der Standesherren (Salm-Salm, Croy, Arenberg) waren infolge der linksrheinischen Annexion durch Frankreich im Münsterland entschädigt worden, andere (Bentheim, Sayn-Wittgenstein) entstammten der Region. Sie erhielten nach dem Wiener Kongress ihre Herrschaft nicht zurück, der König gestand ihnen aber einen hochprivilegierten Status zu. Sie besaßen gewisse Hoheitsrechte wie Rechtspflege, Ortspolizei, ein spezifisches Besteuerungsrecht und ein Präsentationsrecht für Landräte. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts entfielen die Vorrechte.
 
 
Inhalt
[Benachrichtigt ihn von der Entscheidung des Königs, die Güter Cappenberg und Scheda unter gewissen Bedingungen zu einer Standesherrschaft zu erheben. Die Voraussetzungen hierzu seien gegeben durch den Familienvertrag von 1774 und das Testament von 1821.]
 
 

 
 
Datum / Ort
1826-01-02 / Cappenberg
 
 
Erläuterung
Das alte Zunftsystem war um 1800 ein – nach Stein wertvolles - Instrument zur Regulierung der Einkaufs- und Absatzmärkte, zur Preisgestaltung sowie zur Disziplinierung und Qualifizierung von Lehrlingen und Gesellen. Im Zuge der rheinbündischen wie der Preußischen Reformen trat an seine Stelle die Gewerbefreiheit.

1815, im Anschluss an die napoleonische Herrschaftszeit, ließ sich die preußische Gewerbeverfassung nahtlos in der Provinz Westfalen einführen. Ständische Beschränkungen und Produktionsvorschriften blieben aufgehoben. Es genügte das Lösen eines Gewerbescheines und die Zahlung der Gewerbesteuer, um ein Handwerk auszuüben. Nicht nur Stein, auch der Oberpräsident Vincke setzte sich für eine Rückkehr zur alten Zunftordnung ein, der Westfälische Provinziallandtag drängte zu einer Novellierung der Gewerbegesetzgebung, doch alle stießen in Berlin aber auf taube Ohren. Unter politisch veränderten Vorzeichen - aus Furcht vor staatsgefährdenden Umtrieben von Lehrlingen und Gesellen - wurde dann 1845 eine Gewerbeordnung, die Meisterprüfungen zur Betriebsführung voraussetzte, verabschiedet.
 
 
Inhalt
[Gedanken über eine Reform der preußischen Gewerbeordnung (Beschränkung oder Erhaltung der Gewerbefreiheit; Reorganisation des Zunftwesens). Für Wiederherstellung einer von ihren früheren Missbräuchen gereinigten Zunftverfassung, gegen unbedingte Gewerbefreiheit. Die Entwicklung des Zunftwesens in Deutschland. Einfluss der liberalen Strömungen am Ende des 18. Jahrhunderts (Physiokraten, Adam Smith). Der Streit um den wirtschaftlichen und sittlichen Wert der Zunftverfassung. Fragen der Handwerkerbildung und der Handwerksentwicklung. Reformierte Zünfte als beste Schule und Garantie für die Heranbildung und Erhaltung eines leistungsfähigen, sittlich hochstehenden Handwerkerstandes. Warnt vor einer Überschätzung der wirtschaftlichen Faktoren im Staatsleben. Betonung der moralischen und sittlichen Erziehungsaufgaben des Staates. Vorschläge zur weiteren Behandlung der Frage der Zunftverfassung.]
 
 

 
 
Datum / Ort
1826-09 / Cappenberg
 
 
Erläuterung
Stein verfasste die Denkschrift im Vorfeld des ersten Westfälischen Provinziallandtages, dem er sie in Ausführung einer königlichen Proposition zur Beratung übergab. Sie lässt eine deutliche Kritik an den mit der Katastrierung befassten Beamten erkennen, denen er unterstellt, nicht im Sinne der Regierung zu handeln, ja aufgrund ihrer Praxisferne und Ortsfremdheit dazu nicht einmal in der Lage zu sein.

Für dringend notwendig hält Stein die Beiordnung ständischer Mitglieder zur Katasterkommission. Realiter befürchtete er zu hohe Ertragseinschätzungen und daraus abgeleitete Steuererhöhungen. Weil der Oberpräsident Vincke nicht auf seine Forderungen einging, entzweite die langjährigen Freunde einige Monate nach den Landtagsberatungen ein heftiger Konflikt. Die Katasterfrage beschäftigte Stein noch einige Jahre lang. Schließlich warf er auch der Berliner Regierung ein 'bürokratisches' Verfahren vor.
 
 
Inhalt
[Analyse und Kritik der Instruktion über das Verfahren bei der Katastrierung in den westlichen Provinzen Preußens. Geschichte, Aufbau und Arbeitsweise der Katasterbehörden. Hält die Instruktion für zweckmäßig, wünscht jedoch Zurückhaltung des bürokratischen Elements und Heranziehung der Eingesessenen und der ständischen Deputierten. Kritik an dem im Regierungsbezirk Arnsberg festgesetzten Roggendurchschnittspreis. Mitwirkung der Landstände bei der Katasterarbeit.]
 
 

 
 
Datum / Ort
1826-09-11 [?] / Cappenberg
 
 
Erläuterung
Die Beurteilung der Städteordnung von 1808 steht im Kontext der angelaufenen Revisionsverhandlungen, in die die Regierung auch die Provinziallandtage einbezog. Zwei Monate später nahm sich die Westfälische Ständeversammlung, der Stein als Landtagsmarschall vorsaß, des Themas an.

Die Schrift diente der eigenen Vorbereitung und der Meinungsbildung der mit der Kommunalverfassung befassten Personen. Sie sah in der älteren Ordnung eine geeignete Basis, hielt aber einzelne Bestimmungen (Bürgerrecht, Wahlrecht, Kompetenzen von Stadtverordnetenversammlung und Magistrat, Staatsaufsicht) aufgrund zwischenzeitlicher Erfahrungen für verbesserungswürdig. Stein berief sich dabei auf die Verfassungen deutscher Großstädte (Frankfurt a. M., Hamburg, Bremen) und die einschlägigen Verhandlungen in bereits stattgefundenen preußischen Landtagen.
 
 
Inhalt
[Grundideen der Städteordnung von 1808. Ihre Einführung in den westlichen Provinzen Preußens. Hauptpunkte einer zukünftigen Reform: Änderung des Verhältnisses zwischen Magistrat und Stadtverordneten, Stärkung der Stellung des Magistrats, Wahlrecht und Zugehörigkeit zur Bürgerschaft. Vergleichende Heranziehung der Verfassungen der großen Reichsstädte, vor allem Hamburgs, bei der Behandlung dieser Fragen. Die Beratungen und Äußerungen der Landtage verschiedener preußischer Provinzen über diesen Gegenstand. Steins eigene Reformvorschläge.]
 
 

 
 
Datum / Ort
1826-10-29 / [Münster]
 
 
Erläuterung
Der Rede zur Eröffnung des 1. Westfälischen Provinziallandtags gingen zwei königliche Ehrenbezeugungen für Stein voraus: die Erhebung zum Standesherrn und die Ernennung zum Landtagsmarschall. Durch erstere erhielt der Freiherr eine Virilstimme in der Ständeversammlung, bedurfte also keiner Wahl. Da er bereits vom zweiten Stand gewählt worden war, nahm sein Stellvertreter das Stimmrecht wahr.

Mit dem Amt des Vorsitzenden besaß Stein starkes politisches Gewicht in der Ständeversammlung. So oblag ihm etwa die Bestellung der Ausschussvorsitzenden. Die Ansprache stellt eine Kontinuität zwischen den alten Ständen und dem jetzigen Landtag her, obwohl sich Gliederung und territoriale Basis erheblich unterschieden. Wenn auch die Funktion auf die Beratung königlicher Propositionen beschränkt war, erwartete Stein von der ständischen Mitwirkung doch eine fruchtbare Zusammenarbeit mit den staatlichen Behörden bis hin zum Monarchen. Zwar blieben Enttäuschungen nicht aus, doch er gab sich keiner Resignation hin.
 
 
Inhalt
[Dank an den König für die Wiederherstellung der ständischen Verfassung in Westfalen. Aufgabe der Stände.]
 
 

 
 
Datum / Ort
1828-09 / Nassau
 
 
Erläuterung
Das Bewusstsein einer unabhängigen Existenz bzw. einer freien Entscheidungsmöglichkeit, in einen Staatsdienst zu treten oder nicht, basierte auf dem von Stein fideikommissarisch verwalteten Familienbesitz. Er sah sich einer langen Tradition verpflichtet, das Erbe zu wahren und verantwortlich zu bewirtschaften. Die bewegte politische Geschichte hinterließ, wie der Bericht ausweist, nachhaltige Spuren in der Besitzgeschichte, wobei der nassauische Kern, auf dem bis zur Mediatisierung die Reichsunmittelbarkeit beruht hatte, eine Art Gravitationszentrum blieb.

Zuwächse überstiegen letzten Endes die Verluste, wie Stein dokumentiert, so dass die nach dem Tod der Mutter (1783) im Auftrag des Vaters (gestorben 1788) übernommene Verwaltung offensichtlich erfolgreich war. Vermögensverluste links des Rheins infolge der französischen Annexion wurden kompensiert durch den Kauf der Herrschaft Birnbaum, die wiederum durch den Erwerb von Schloss Cappenberg einen gleichwertigen Ersatz erhielt. Den Bau eines Gedächtnisturms in Nassau ließ sich Stein, wie der Rechenschaftsbericht zeigt, 45.000 bis 50.000 Gulden kosten, finanziert aus dem Gewinn von Staatspapieren, nicht zu Lasten der Einkünfte aus seinen Gütern. Nicht erwähnt ist der Erwerb des Gutes Scheda (bei Wickede, 1825 abgewickelt) für 41.000 Taler. Die Mittel stammten von seiner Schwester Marianne, der Äbtissin des Stifts Wallenstein in Homberg/Efze, die damit ihre persönlichen Einkünfte in den Familienbesitz einbrachte und dem Bruder anvertraute, mit dem sie eine innige Seelengemeinschaft verband.
 
 
Inhalt
[Die Verwaltung des Familienvermögens durch Steins Eltern. Vermögensstand zur Zeit der Übernahme durch Stein. Schuldentilgung. Verluste durch die französische Besetzung des linken Rheinufers während der Revolutionskriege. Bemühungen um eine Abrundung des Früchter Besitzes. Die Quadt-Landscronsche Erbschaft. Verlust der reichsritterschaftlichen Unabhängigkeit. Stein als nassauischer Untertan. Streulage der Steinschen Besitzungen. Der Erwerb Birnbaums; daran geknüpfte Erwartungen. Völlige Zerrüttung der Vermögensverhältnisse durch den Krieg Frankreichs gegen Preußen und Russland. Umwandlung der von Friedrich Wilhelm III. Stein bewilligten lebenslänglichen Pension in eine einmalige Kapitalabfindung. Entschädigung für Steins Verluste durch Zar Alexander I. Trennung Steins von Troschke und völlige Übernahme des Birnbaumer Besitzes. Aufstellung der durch den Erwerb Birnbaums erlittenen Verluste. Der Tausch Birnbaum-Cappenberg. Für Bauten verwendetes Vermögen. Aufstellung der durch die Entwicklung der politischen Verhältnisse bedingten Einkommensverluste. Aufhebung der gutsherrlichen Gefälle 1812 und deren Vergütung mit Domänengrundstücken 1814. Erweiterung des nassauischen Besitzes 1817.]
 
 

 
 
Datum / Ort
1828-12-09 / Münster
 
 
Erläuterung
Viele Urteile Steins zeigen eine Phobie gegenüber dem angeblichen "Pöbel", den er von jedem öffentlichen Einfluss fernhalten will. Das widerspricht aber nicht seinem karitativen, religiös fundierten Engagement für Menschen am Rande der Gesellschaft, etwa den Gefängnisinsassen. Deshalb unterstützte er die Ziele der Rheinisch-Westfälischen Gefängnisgesellschaft, warb bei den Abgeordneten des Provinziallandtages für Spenden und plädierte für Filialgründungen. Bis zur Jahrhundertmitte entstanden 50 Tochtergesellschaften.

Durch Seelsorge, Unterricht und Arbeitsvermittlung sollten die straffällig Gewordenen resozialisiert werden. Treibende Kraft der Bewegung war der evangelische Pfarrer Theodor Fliedner, der nach englischem und niederländischem Muster 1826 in Düsseldorf eine ökumenische Gefangenenfürsorge organisierte. Erster Präsident war der katholische Graf Spee von Heltorf. 1838 entstand eine Paralleleinrichtung im "Katholischen Gefängnisverein". Die organisierte ehrenamtliche Gefangenenfürsorge existiert - zum Teil unter veränderten Namen - bis heute.
 
 
Inhalt
[Billigt und unterstützt die Bestrebungen der Rheinisch-Westfälischen Gefängnisgesellschaft. Deren Aufgaben und Ziele. Bisherige Tätigkeit der Gesellschaft. Bittet die Abgeordneten des Westfälischen Provinziallandtags um finanzielle Unterstützung dieser Bestrebungen. Aufforderung zur Gründung einer Tochtergesellschaft in Münster.]
 
 

 
 
Datum / Ort
1829-03-15 / Cappenberg
 
 
Erläuterung
Der wichtigste Ansprechpartner Steins während der Verhandlungen zur Revision der Städteordnung war der preußische Innenminister Friedrich von Schuckmann. Ein dem König am 17.10.1828 eingereichter Entwurf des Staatsministeriums wurde 1829 in den Abteilungen des Staatsrats beraten. In dem langen Diskussionsprozess ließen sich noch Steins Vorschläge rezipieren. Er plädierte - unabhängig von den Empfehlungen des ersten Westfälischen Provinziallandtags, an die er sich offensichtlich nicht gebunden fühlte - für eine Beschneidung der Kompetenzen der Stadtverordneten in der Verfügung über das Kommunalvermögen zu Gunsten des Magistrats und der vorgesetzten staatlichen Behörden. Nach dem Muster eines französischen Gesetzentwurfes soll ferner einem aus der praxisnahen Intelligenz gebildeten Notabelnverein, rekrutiert aus Richtern, Gymnasiallehrern, Justizkommissaren, Ärzten, Staatspensionären und dergleichen, das Recht zustehen, ein Viertel der Verordneten zu wählen.
 
 
Inhalt
[Bemerkungen über die Städte- und Landgemeindeordnung. Kritik der in den westlichen Provinzen noch geltenden französischen Gemeindeordnung. Fordert die Einführung einer neuen Städte- und Landgemeindeordnung auf der Grundlage der Städteordnung von 1808. Deren Mängel. Abgrenzung der Befugnisse von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung. Anpassung der Städteordnung an die jeweilige Größe der Stadt. Verurteilt den französischen Entwurf eines Munizipalgesetzes, weil er der Gemeinde zu wenig Selbstständigkeit gebe. Hält einzelne Maßnahmen des Entwurfs wie die Vertretung von Intelligenz und Bildung in der Stadtverordnetenversammlung jedoch für vorbildlich. Vorschläge zu einer ähnlichen Regelung in Preußen. Verwirft die Monopolstellung des Eigentums in der Städteordnung. Vorzüge einer Verfassung, die Intelligenz und Bildung gebührend berücksichtigt. Vorbildlichkeit der Bestimmungen des französischen Gesetzentwurfs über die Teilnahme der nicht in der Gemeinde wohnenden Grundeigentümer an der städtischen Verwaltung. Verwirft die Ernennung der Kommunalbeamten. Vorzüge einer Wahl derselben. Zu den Befugnissen des Munizipalrates nach dem französischen Entwurf.]
 
 

 
 
Datum / Ort
1829-12-17 / Cappenberg
 
 
Erläuterung
Im Mittelpunkt des Briefes an den Bremer Pfarrer Friedrich Adolf Krummacher steht das 'Sorgenkind' der Familie Stein, Johann Gottfried Ludwig (1762-1837), der seit 1814 in Bremen als 'Sozialfall' unter dem Namen Salzer lebte. Der Brief bietet einen aufschlussreichen Einblick in die Normen und Konventionen der Familie.

Nach zwei Unterschlagungen - als Soldat und als Jagdjunker - ging Stein auf entschiedene Distanz zu Gottfried und legte Wert darauf, dass dieser nicht mehr unter dem Familiennamen lebte. Durch die Zahlung von Schulden in Höhe von 12.000 Gulden wendete er aber ein Strafverfahren ab. 1792 versicherte Stein Gottfrieds Vorgesetztem, die Brüder würden den Delinquenten wegsperren, wenn sie seiner habhaft würden. Das Familiengericht würde strenger mit ihm umgehen als ein Strafgericht. Gottfried tauchte unter und schlug sich in Wien und Hamburg als Lehrer für Französisch und Geschichte durch. 1814 richtete er von Bremen aus einen Hilferuf an den berühmten Bruder: "Vergib mir und verwirf nicht Deinen höchst unglücklichen Bruder Gottfried, seit 1792 genannt Salzer". Über den Bankier Delius sorgte Stein für den Unterhalt durch eine jährliche Pension von 100 Louisdor und für eine geistliche Betreuung. Eine nachhaltige Bekehrung und charakterliche Stabilisierung konnten die damit betrauten Pfarrer aber nicht erreichen.
 
 
Inhalt
[Auskünfte über Lebensschicksal und Charakter seines unter dem Namen Salzer in Bremen lebenden Bruders Gottfried. Die falschen Erziehungsgrundsätze auf der Karlsschule. Bittet Krummacher um seinen seelsorgerlichen Beistand für den Bruder.]
 
 

 
 
Datum / Ort
1830-01-26 / Cappenberg
 
 
Erläuterung
Stein unterstützte die Bemühungen des Präses der Märkischen Gesamtsynode, Wilhelm Bäumer, ein Predigerseminar zu errichten, mit der beachtlichen Summe von 5.000 Talern - ein Beleg für seine Wertschätzung einer religiös-sittlichen Erziehung. Dass der Präses Verfechter einer presbyterial-synodalen Kirchenverfassung war, dürfte seinem ständischen Ideal entsprochen haben. Bäumer war wesentlich an der Erstellung der Rheinisch-Westfälischen Kirchenordnung von 1835 beteiligt, befand sich mit seinen Verfassungsvorstellungen aber im Konflikt mit den summepiskopalen Neigungen des Monarchen Friedrich Wilhelm III. Für Stein stand aber nicht dieser Aspekt im Fokus, sondern die Auswahl der Theologen, vor allem die Fernhaltung von Vertretern des Rationalismus wie Julius August Ludwig Wegscheider oder Heinrich Eberhard Gottlob Paulus, deren Ansichten in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts einen starken Auftrieb erhalten hätten. Ein Prediger sollte hauptsächlich Demut, Frömmigkeit und Seelenheil vermitteln.
 
 
Inhalt
[Zur geplanten Errichtung eines Predigerseminars für die Grafschaft Mark. Scharfe Verurteilung der rationalistischen Theologie. Gefährdung der christlichen Religion in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts durch die atheistische Philosophie in Frankreich und Deutschland. Tendenz zur Unsittlichkeit und zum Un- und Aberglauben als Folgen. Die Aufgaben des zu gründenden Priesterseminars. Vorteile des "klösterlichen" gemeinsamen Lebens. Bedeutung der Klöster für Wissenschaft und Religion. Fragen der Finanzierung.]
 
 

 
 
Datum / Ort
1831-01-23 / Cappenberg
 
 
Erläuterung
Als Generalgouverneur war Prinz Wilhelm der höchste Repräsentant des preußischen Staates in den Westprovinzen. Stein hatte ihm am 13.10.1830 zur Ernennung gratuliert. Nach Ausbruch der französischen Julirevolution, die als Fanal für eine Reihe europäischer Aufstandsbewegungen wirkte, zeigte die Regierung mit der Ernennung eines Mitglieds der Königsfamilie Präsenz in einer exponierten Region.

Mit dem Bericht über den 3. Westfälischen Provinziallandtag verband Stein vor allem zwei Zwecke. Zum einen wollte er informieren über die politischen Dispositionen und Fähigkeiten der Abgeordneten nach ständischer und regionaler Herkunft, zum anderen in indirekter und dezenter Form den Anstoß zur Gewährung einer reichsständischen Verfassung geben. Letzteres, ein Vorstoß von aufsehenerregender Kühnheit, führte zu einem heftigen Eklat und seitens der Regierung zu einer Rüge des Landtags wegen angeblicher Kompetenzüberschreitung, die sich Stein aber nicht zu eigen machte. Die Provinzialstände waren für ihn ein Sprachrohr öffentlicher Anliegen und ein Forum, sich bei der Regierung Gehör zu verschaffen. Am Ende seines Lebens griff er ein Anliegen seines Reformprogramms auf, das in der gesamtstaatlichen Repräsentation den Schlussstein einer Verfassung sah.
 
 
Inhalt
[Schluss des 3. Westfälischen Provinziallandtags. Überblick über die Verhandlungsgegenstände. Seine Zusammensetzung. Geringe Zahl wirklich brauchbarer Abgeordneter als Folge nicht genügend gewissenhafter Wahlen. Die politische Haltung der einzelnen Stände. Verhältnis der Abgeordneten der verschiedenen Landesteile zum preußischen Staat. Die preußenfeindliche Haltung der Münsterländer und ihre Gründe. Die verdienstlichsten Mitglieder des Provinziallandtags (Landsberg-Velen, Schorlemer, Bodelschwingh, Hüffer, Thüsing). Wärmste Empfehlung Bodelschwinghs. Die Bitte um Reichsstände und ihre Urheber. Die Behandlung dieser Angelegenheit auf dem Landtag. Überreicht das an ihn gerichtete Schreiben der Provinzialstände. Steins Vorstellungen, in welchem Geist eine Verfassung erteilt und empfangen werden soll.]