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Westfalen, Herzogtum

 
 
 
Schloss Arnsberg (Ausschnitt), 1669
Schloss Arnsberg (Ausschnitt), 1669  Medien

Das Herzogtum Westfalen, im wesentlichen identisch mit dem östlichen Sauerland und nördlich angrenzenden Gebieten am Hellweg, wurde nach dem Sturz Heinrich des Löwen 1180 in der Gelnhäuser Urkunde den Erzbischöfen von Köln als künftigen Herzögen in Westfalen und Engern übertragen. Die im Bereich des Herzogtums entstandenen weltlichen Herrschaften blieben bestehen, waren zum Teil kölnische Lehen oder wurden von Köln erworben. Die Landesherrschaft war vorbereitet durch kölnische Missionierung unter Karl dem Großen, Grundbesitzerwerbungen (u. a. Arnsberg, Werl, Rüthen, Grafschaft Volmarstein) und Gogerichtsrechte des Erzbistums. Auf Erzbischof Philipp von Heinsberg (1167-1191), dessen unzeitgemäßes Ideal eines Lehnsstaates bald nach seinem Tode scheiterte, folgte 1216 Erzbischof Engelbert von Berg, der eine erfolgreiche Städte- und Burgenpolitik begann. Das als Teil des Herzogtums beanspruchte Bistum Paderborn wurde mit einem Burgennetz eingeschlossen und verlor im Westen Land an Köln. Eine Ausweitung im Südwesten des Sauerlandes, gekennzeichnet durch die Stadterhebung von Siegen 1224, wurde jäh beendet durch die Ermordung Engelberts 1225. Im Vertrag von Kogelnberg wurde 1260 die Weser als Ostgrenze gegenüber dem Herzogtum Braunschweig festgelegt. Die Schlacht bei Worringen 1288 unterband alle kölnischen Bestrebungen einer Verbindung des rheinischen Kernlandes mit Westfalen, das durch Kauf der restlichen Grafschaft Arnsberg 1368 zwar abgerundet wurde, jedoch in der Soester Fehde 1444-1449 seine bisherige Hauptstadt Soest und ihr Umland, die Soester Börde, an Kleve verlor.

Zunehmende Selbständigkeit von Adel und Städten in Westfalen führte 1463 zur sogenannten Erblandesvereinigung, in der der Erzbischof wichtige ständische Vorrechte anerkannte. Dieses Verfassungsrecht, 1590, 1654, 1662 und 1786 erweitert, bestimmte bis 1802 eine konservative Politik im Herzogtum, das seit 1512 zum Kurrheinischen Reichskreis gehörte. Der Versuch des Erzbischofs Gebhard Truchseß, in Westfalen eine weltlich-protestantische Herrschaft zu errichten, scheiterte 1583 im Kölnischen Krieg. 1802-1816 gehörte das Herzogtum, das rund 3.965 qkm mit 195.000 Bewohnern umfaßte, mit Ausnahme der 1806 an Nassau-Oranien, 1807-1813 an das Königreich Westphalen, 1814-1817 an Preußen und 1818 an Hessen-Kassel gefallenen Stadt Volkmarsen zum Großherzogtum Hessen, fiel dann an Preußen und wurde in die Provinz Westfalen eingegliedert, die 1946 im Land Nordrhein-Westfalen aufging.

Quelle: Alfred Bruns, in: Gerhard Taddey, Lexikon der Deutschen Geschichte, Stuttgart:  Alfred Kröner Verlag, 1998, S. 1341
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