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TITEL1648: Krieg und Frieden in Europa


ORTMünster
JAHR1998


ONLINE-TEXTOresko, Robert und David Parrot: Reichsitalien im Dreißigjährigen Krieg
SEITEBd. 1, S. 141f.


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Italien als Schauplatz des Dreißigjährigen Krieges wurde in der Forschung bisher durchweg vernachlässigt. Viele wichtige Abhandlungen über diesen Krieg beleuchten ihn von einem eher nationalen Standpunkt [1] aus, der eben nur spezifische Perspektiven dieses Konfliktes - französische, deutsche, schwedische, tschechische - behandeln konnte. Die italienische Geschichtsschreibung jedoch läßt bis heute vergleichbare Studien zur Rolle der italienischen Fürstentümer vermissen, obwohl diese einen nicht unbedeutenden Teil des Heiligen Römischen Reiches ausmachten. Von Aretin stellte ganz richtig fest: "Wer über Reichsitalien in der Neuzeit schreibt, gräbt eine vergessene Geschichte aus." [2] Darüber hinaus haben weitreichende und eher synthetisch angelegte Versuche, den Dreißigjährigen Krieg zu erforschen, trotz ihrer unterschiedlichen Ansätze das italienische Gebiet vernachlässigt. [3] Die folgenden zwei Aufsätze versuchen, die Bedeutung des italienischen Kriegsschauplatzes im weiten europäischen Kontext herauszuarbeiten.

Die italienischen Fürstentümer waren von Anfang an in den Dreißigjährige Krieg involviert. Die Republik Venedig, das Großherzogtum der Toskana, die Herzogtümer Savoyen und Mantua sowie der Heilige Stuhl reagierten schnell auf die Krise von 1618-19. Das Herzogtum Mailand und das Königreich Neapel, beide unter der Herrschaft der spanischen Linie des Hauses Habsburg, ebenso wie kleinere abhängige Staaten, z.B. die Republik Genua, waren sofort in die allgemeine habsburgische Politk verstrickt. Kleinere Fürstentümer wie Modena, Parma, Guastalla und Carrara waren unvermeidlich in den Fortgang des Konfliktes verwickelt. So wie im 16. und später im 18. Jahrhundert entwickelten sich die Alpen und die oberitalienische Ebene zu besonders wichtigen Kriegsschauplätzen.

Die Bedeutung Italiens im Dreißigjährigen Krieg läßt sich grob in drei Phasen teilen: die Veltlin-Krise wegen der Kontrolle über die Alpenpässe, die 1620 begann und mit dem Frieden von Monzòn 1626 endete; der Mantuanische Erbfolgekrieg, der durch den Tod des Herzogs Vincenzo II. von Gonzaga 1627 entzündet bis 1631 andauerte; und den formalen Eintritt Frankreichs in den Krieg 1635, begleitet durch die Bürgerkriege in den Ländern des Herzogs von Savoyen nach 1637. Während die Unruhen in Savoyen 1642 zu einem Ende kamen, ging der Konflikt zwischen Frankreich, Spanien und den italienischen Verbündeten weiter bis 1659, als der mediterrane Teil des Dreißigjährigen Krieges durch den Pyrenäen-Frieden beendet wurde.

Die Westfälischen Friedensverträge definierten den rechtlichen und konstitutionellen Status der christlichen Welt: die Vereinigten Provinzen und die helvetische Konföderation wurden formal als vom Heiligen Römischen Reich unabhängig anerkannt. Die Situation der italienischen Fürstentümer war wegen des tief verwurzelten Rechtskonzepts "Reichsitalien", zu dem ein Großteil der nördlichen Halbinsel gehörte, und der Rolle der Reichsvikare [4] wesentlich komplizierter. Es gab viele Reichsvikare nördlich und südlich der Alpen, Fürsten, die das Recht besaßen, kaiserliche Rechtsautorität ohne Rücksprache mit dem Hofkammergericht auszuüben. Seit 1422 bestanden die Grafen bzw. seit 1436 Herzöge von Savoyen auf ihrem Erbrecht, zu verhindern, daß "à tous les Sujets du Duc des se pouvoir en appel par devant sa Majeste Impérial Sigismund, des jugements rendus par le Duc ou par son conseil". [5] Jeder Reichsvikar beanspruchte die endgültige Rechtsprechung ohne Berichtspflicht in Fällen, die sich in den Gebieten ergaben, zu deren Vikar ihn das Reichsgericht benannt hatte.

Der Versuch des Hauses Savoyen, ein Monopol auf die Position des Reichsvikars für Reichsitalien zu erhalten, wurde scharf kritisiert. Die eher relativ unbedeutenden Marchesi di Finali erreichten einige Zugeständnisse für ihre Länder, und die Gonzaga-Herzöge von Mantua stellten im 17. Jahrhundert eine größere Herausforderung dar. [6] Die Herzöge von Savoyen machten weiterhin ihre Rechte als "immerwährend" - und daher erblich - geltend. Schon 1564, nur ein Jahr nach seiner Einsetzung in Turin, sandte Emanuele Filiberto einen Boten nach Wien, um seine Kontrolle über die kaiserlichen Lehen in solch bedeutsamen Bistümern wie Genua, Grenoble, Macon, Genf, Nizza, Lausanne, Embrun (eine militärische Schlüsselposition) und anderen zu sichern und auszudehnen, um den "servito nelle cose d´Italia, di Franza et de Svizzani" des Kaisers zu unterstützen. [7]

Wie grundlegend ein Verständnis für die rechtliche Struktur Reichtsitaliens im Zusammenhang mit dem italienischen Vorkommnissen des Dreißigjährigen Krieges auch ist, es ist um so wichtiger, die praktischen politischen Implikationen zu verstehen. Zum einen war es der Republik von Venedig, einer Hauptmacht in Oberitalien, ohne daß sie sich selbst zu Reichsitalien zählte, möglich, ihre Neutralität beizubehalten. Venedig bot sich sogar an, als potentieller Schlichter in jedwedem Konflikt zu fungieren und dabei militärischen Einsatz zu vermeiden, es sei denn der Gegner sei das das Osmanische Reich. Die beiden großen dynastischen Erbfeinde, die Häuser Savoyen und Gonzaga liefen, da sie ihre Mitgliedschaft zum Reich immer wieder betonten, Gefahr, in die Konflikte zwischen der beiden Linien des Hauses Habsburg und - auf europäischer Ebene - in die Konfrontation zwischen den französischen Königen und dem Haus Habsburg, während der Endphase des Dreißigjährigen Krieges hineingezogen zu werden. En revanche zogen die Auseinandersetzungen innerhalb der Herzogtümer Savoyen und Mantua oder zwischen ihnen unvermeidlich die Aufmerksamkeit der größeren Mächte auf sich, provozierten ihre Verantwortung diesen gegenüber als "Beschützer" und Vermittler und machten lokale Auseinandersetzungen zu Fragen von gesamteuropäischer Bedeutung. Das vertraute Bild von verfeindeten großen Höfen, die ihren Kampf gegeneinander durch die Unterstützung gegnerischer Parteien in den italienischen Fürstentümern führten, war kaum neu; es stellte aber ein bedeutendes Strukturelement im 16. Jahrhundert dar und sollte im 18. Jahrhundert im Kriegswesen und der Diplomatie als wichtiger Aspekt wieder auftauchen. Die Bedeutung dieses Aspektes für die Auseinandersetzungen des Dreißigjährigen Krieges wurde bislang nicht genug berücksichtigt.



ANMERKUNGEN -  Siglenliste für Literaturangaben

1. Vgl. z.B. Pagès 1939, Polišenský 1971; Barudio 1985.
2. Aretin 1986, S. 161.
3. Z.B. Wedgewood 1984.
4. Vgl. Aretin 1983, S. 97ff.; zu dem Anspruch des Pfalzgrafen Philipp Wilhelm auf ein Vikariat für das Rheinland vgl. Turin, Archivio di Stato, Materie d'Impero, cat. 2, m. 1, no. 5.
5. Guichenon 1660, I, S. 461.
6. Zum Briefwechsel zwischen den Kurfürsten und dem Herzog von Mantua 1658 vgl. Turin, Archivio di Stato, Materie d'Impero, cat. 2, m. 1, no. 7.
7. Turin, Archivio di Stato, Materia d'Imperio, cat. 2, m. 1.


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PROJEKT    1648 - Westfälischer Friede

DATUM AUFNAHME2005-10-31
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