PERSON

FAMILIEVelen, von
VORNAMEDietrich


GESCHLECHTmännlich
GEBURT DATUM1591-01-08   Suche
GEBURT ORTMeppen
KONFESSIONkath.
EHEPARTNER1626: Wendt zu Holtfeld, Sophia Catharina von, Tochter von Lubbert von Wendt zu Holtfeld
TOD DATUM1657-09-10   Suche
TOD ORTMeppen
BEGRÄBNIS ORTVelen, Kirchenchor


VATERVelen, Hermann d. J. von
MUTTERHorst, Margareta von der


BIOGRAFIEIm Jahre 1584 schrieb Hermann von Velen der Ältere, der Großvater Dietrichs, seine Familie sei fast das einzige adelige Geschlecht, "so noch allein bei Haus und Namen im Stift Münster durch Gottes Segen völlig erhalten". Er wollte damit ausdrücken, daß bei seiner Familie Wohnsitz und Namen noch identisch waren. Gerade diesem Hermann von Velen (1516-1595) war es nun vergönnt, den Ruhm seiner Familie beträchtlich zu mehren. In der Geschichte des Bistums Münster spielte er im 16. Jahrhundert eine nicht unbedeutende Rolle. Die Basis für seine Karriere schuf er dabei aus eigener Kraft, zunächst allerdings nicht so sehr durch herausragende persönliche Leistungen, sondern durch den Einsatz seines Vermögens. Den stets in Geldverlegenheiten befindlichen Bischof Franz von Waldeck verpflichtete er sich nämlich, indem er für die von diesem aufgenommenen Darlehen bürgte. Als Lohn erntete er dafür die Übertragung des Drostenamtes im Emsland. Im Jahre 1548 erklärte er sich schließlich bereit, die Zahlung der dem früheren -Bischof Friedrich von Wied zugesicherten Pension aus den Einkünften des Emslandes zu übernehmen. Dafür mußte Franz von Waldeck ihm versprechen, ihn bis zur Rückzahlung dieser Summe im Amt zu behalten. Bischof Johann von Hoya sicherte ihm schließlich wegen seiner Verdienste um das Bistum Münster im Jahre 1569 zu, das Drostenamt auf Lebenszeit zu belassen und nach seinem Tode den Sohn mit dieser Aufgabe zu betrauen. Damit wurde die Grundlage für die spätere Wirkungsmöglichkeit des Enkels geschaffen.

Das Drostenamt im Emsland bedeutete für Hermann von Velen nur den Ausgangspunkt seiner Laufbahn. Nur wenige Jahre später wurde er zusätzlich Droste zu Rheine und Bevergern. Als nach dem Tode des Bischofs Johann von Hoya im Jahre 1574 Herzog Johann Wilhelm von Jülich-Kleve vom Papst zum Administrator des Stifts ernannt wurde, gehörte Hermann von Velen als Rat dem Gremium an, das die tatsächliche Regierungsgewalt besaß. Seine Stellung im politischen Kräftespiel des Bistums, das vor dem Hintergrund der konfessionellen Auseinandersetzungen und der äußeren Bedrohung im Zeichen des spanisch-niederländischen Kriegs von starken Gegensätzen geprägt war, beleuchtet wohl die Tatsache, daß er im Jahre 1560 von Bischof Bernhard von Raesfeld zum Hofmarschall ernannt worden war. Dieses Amt ist zu unterscheiden vom älteren Amt eines Erbmarschalls, das sich in der Hand der Familie Morrien befand. Während der den Vorsitz in der Kurie der Ritterschaft führende Erbmarschall in scharfer Opposition zum Bischof stand, hatte sich im Amt des Hofmarschalls stärker der Beamtencharakter erhalten. So genoß der Hofmarschall das besondere Vertrauen des Bischofs und war andererseits auf die Unterstützung von dessen Politik festgelegt. Im Gegensatz zu den meisten anderen Mitgliedern der Ritterschaft, die kalvinistisch waren, blieb Hermann von Velen katholisch. Auch unter Einsatz seines privaten Vermögens setzte er sich besonders in der Zeit des Bischofs Ernst von Bayern für die Aufstellung von Truppen ein, um die Übergriffe der aus den Niederlanden in das Münsterland eindringenden spanischen und staatischen Streifscharen abzuwehren. Diese Bemühungen stießen jedoch auf den Widerstand der Mitglieder der Ritterschaft. Sie sahen in der Ohnmacht des Bistums und den daraus resultierenden Überfällen das geringere Übel. Ein in der Hand des Bischofs befindliches Heer lehnten sie nicht nur wegen der dadurch verursachten Kosten ab. Durch ein solches Instrument glaubten sie, sicherlich nicht ohne Grund, auch ihre politischen Rechte und besonders ihre religiöse Freiheit bedroht. Unter diesen Umständen ist es recht verwunderlich, daß sich Hermann von Velen manchen Anfeindungen seitens seiner Standesgenossen ausgesetzt sah.

Brachte ihm sein Wirken im Dienste des Bistums manche Enttäuschung, so konnte er mit größerer Befriedigung auf das für das Wohl seiner Familie Geleistete zurückblicken. Mit großem Geschick hatte er nämlich seine 13 Kinder versorgt, meist durch die Unterbringung in Stiften. Mit welcher Konsequenz er dabei vorging, beleuchtet die Tatsache, daß auch der als Stammhalter vorgesehene erstgeborene Sohn zunächst in das Domkapitel zu Münster einzutreten hatte. Dieser resignierte seine Präbende dann zugunsten des zweitgeborenen Sohnes, der wieder einem jüngeren Bruder Platz machte. Hermann von Velen sorgte in seiner weitsichtigen Familienpolitik gleichzeitig auch schon für künftige Generationen, indem er an den Stiftsorten Häuser baute, die von den zur Familie von Velen gehörenden Stiftsangehörigen bei Bedarf genutzt werden konnten.

Auf Grund der von seiner Mutter Margareta, geborene von Raesfeld, herrührenden Erbansprüchen gelang es Hermann von Velen, Haus Raesfeld zu erwerben und damit die Voraussetzungen für die Begründung einer zweiten Linie der Familie von Velen zu schaffen. Während der ältere Sohn Hermann, der Jüngere, den alten Familiensitz Velen erhielt, fiel Raesfeld an den nachgeborenen Sohn Alexander (I.). Dieser konnte sich im Dienste des Kaisers in den Türkenkriegen auszeichnen. Er hatte wesentlichen Anteil daran, daß der Familie von Velen vom Kaiser der Freiherrentitel verliehen wurde. Alexander war es auch, der dem Vater in den politischen Ämtern nachfolgte. Seinem gleichnamigen Sohn Alexander (II.), dem bekannten Heerführer des Dreißigjährigen Krieges, gelang dann der Aufstieg in den Grafenstand. Wenn sich am Ende des 16. Jahrhunderts die Wege der (seit 1641) gräflichen Linie von Velen zu Raesfeld von der freiherrlichen zu Velen trennten, so waren doch die verwandtschaftlichen Bindungen in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts für beide Familienzweige nicht ohne Nutzen.

Hermann von Velen der Jüngere hatte durch die lange Lebenszeit seines Vaters in dessen Schatten gestanden. Ihm blieben von dessen zahlreichen Ämtern nur die eines Drosten im Emsland und zu Rheine-Bevergern. Diesen widmete er sich allerdings mit einer größeren Intensität, als dies seinem Vater bei der Vielzahl seiner Aufgaben möglich gewesen war. Verheiratet war er mit Margareta, der Tochter des bergischen Hofmarschalls, Rats und Amtmanns zu Düsseldorf und Angermund Dietrich von Horst. Es ist zu vermuten, daß die verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Familien von der Horst und von Velen auf einer der zahlreichen Reisen angebahnt wurden, die den münsterschen Rat Hermann von Velen den Älteren an den Hof zu Düsseldorf führten.

Die Tatsache, daß der Administrator des Stifts Johann Wilhelm aus dem jülich-klevischen Herzogshause stammte, bewirkte, wenn auch nur ansatzweise, ein gewisses gemeinsames Handeln des Bistums Münster und der Herzogtümer Jülich-Kleve-Berg. Für die Familie von Velen hatte diese politische Konstellation weitreichende Folgen. Sie zeitigte nebenbei eine eheliche Verbindung zwischen einer westfälischen und einer rheinischen Familie.

Der am 08.01.1591 in Meppen geborene Dietrich von Velen war das achte von neun Kindern aus dieser Ehe. Damit war für ihn eigentlich die geistliche Laufbahn als Domherr vorgezeichnet. Wie keines seiner Geschwister profitierte er auf diesem Weg von den Beziehungen seines rheinischen Großvaters. Er trug dessen Vornamen, der vorher in der Familie von Velen nicht gebräuchlich gewesen war. Daß die Bemühungen um eine Präbende in Münster keinen Erfolg hatten, spielte somit für Dietrich keine wesentliche Rolle, da er bereits im Alter von 7 Jahren für eine Dompräbende in Trier nominiert worden war. Später erreichte er eine solche auch in Speyer. Im Rahmen der ihm zuteil gewordenen sorgfältigen Erziehung studierte er von 1602 bis 1604 am Jesuitengymnasium in Mainz. Für sein weiteres Leben waren dies wohl die bedeutungsvollsten Jahre, wurde er doch durch sie nachhaltig geprägt.

Das Schicksal hatte Dietrich indessen nicht für den geistlichen Beruf bestimmt. Als seinen Eltern der erste Sohn im Jahre 1582 geboren worden war, wartete man - für die damalige Zeit sehr ungewöhnlich - drei Monate mit der Taufe, um dem als Paten gebetenen Administrator des Stifts, dem Herzog Johann Wilhelm, die Reise nach Meppen zu ermöglichen. Daß man dem Täufling dann den Namen des Paten gab, der später so bejammernswert sein Leben beendete, war für das Knäblein wenig glückbringend. Es verschied schon 10 Tage nach der Taufe. Auch der nächstältere Sohn Hermann starb überraschend im Alter von 19 Jahren in Lothringen im Jahre 1608, als er "nach Frankreich umb seine Exercitien zu lernen verreiset". Nach dem Tode des Vaters im Jahre 1609 verzichtete daher Dietrich auf seine Dompräbenden, um, in den Laienstand zurückgetreten, das Erbe seiner Familie übernehmen zu können. Wegen seiner Jugend - er war beim Tode seines Vaters erst 18 Jahre alt - war es ihm nicht möglich, das von Großvater und Vater ausgeübte Amt eines Drosten zu Rheine und Bevergern zu behaupten. Im Besitz der Familie blieb lediglich das Amt eines Drosten im Emsland. Dazu wurde er am 16.03.1611 vom Landesherrn, dem Kurfürsten Ernst von Bayern, bestallt. In der betreffenden Urkunde wurde ihm der an der Grenze zu Friesland, Wedde und Drenthe gelegene Amtsbereich um die Burg Nienhaus bei Aschendorf besonders ans Herz gelegt. Sein eigentlicher Amtssitz befand sich allerdings in der Stadt Meppen, da die Burg Nienhaus zu dieser zeit bereits verfallen war. Obwohl der Koadjutor Ferdinand von Bayern erst nach dem Tode seines Onkels im Jahre 1612 auch nominell die Leitung des Bistums übernahm, läßt sich in der Bestallungsurkunde schon recht deutlich seine Handschrift erkennen. Sein Lebensziel war ja die Zurückführung der ihm anvertrauten Stifte zum katholischen Glauben. So wurde auch Dietrich von Velen "auf die wahre alte katholische allein seligmachende Religion, wie dieselbe in der Domkirche zu Münster gottseliglich herbracht und in Zwang ist, und insbesondere nach Besage des Tridentinischen Konzils" verpflichtet. Einer solchen besonderen Aufforderung hätte es bei Dietrich von Velen nicht bedurft. Der Einsatz für die katholische Kirche bedeutete für ihn auf Grund seiner Erziehung keinen Gewissenszwang. Sie entsprach auch der Tradition seiner Familie, die sich dadurch im Gegensatz zu den meisten ritterschaftlichen Familien des Fürstbistums Münster befand. Sein adeliges Geschlecht, schrieb Dietrich von Velen im Jahre 1655 an den Bischof von Münster, Christoph Bernhard von Galen, sei jederzeit katholisch gewesen.

Dietrichs Aktivitäten richteten sich zunächst auf die in der Nähe seines Stammschlosses Velen gelegene Stadt Coesfeld. Hier war er maßgeblich daran beteiligt, daß die Kapuziner im Jahre 1627 an diesem Ort eine Niederlassung einrichten konnten. Auf seine Kosten baute er ihnen ein Kloster.

Sein Hauptwirkungsfeld war jedoch das Emsland. Dieses galt bei der Übernahme des Drostenamts weitgehend als evangelisch. Die große Entfernung vom Regierungszentrum in Münster und die überwiegend protestantische Nachbarschaft hatte die Verbreitung der neuen Lehre in stärkerem Maße als im Oberstift begünstigt. An der vom münsterschen Bischof, dem Kurfürsten Ferdinand von Köln, betriebenen Rekatholisierung des Emslandes hatten die seit 1613 in Meppen ansässigen Jesuiten entscheidenden Anteil. Sie fanden in Dietrich von Velen einen engagierten Förderer, besonders als es um die Einrichtung des Gymnasiums ging. Während Dietrich von Velen und auch sein Vater dem Versuch einer Wiederbegründung des eingegangenen Gymnasiums ablehnend gegenüberstanden, als dieser von protestantischen Lehrern ausging, unterstützte der Drost die von den Jesuiten ventilierten Pläne nach Kräften. Im Jahre 1641 richtete er zusammen mit seinen Beamten eine Bittschrift an den Kurfürsten. Darin wies Dietrich darauf hin, daß er wegen der durch den Krieg ruinierten Vermögensverhältnisse seine Kinder nicht an fremde Orte zur Schule schicken könne, obwohl er es bedaure, daß sie dadurch die Schule versäumten. Es läge ihm aber sehr daran, daß die Patres in Meppen blieben, da dies "nicht allein zur Bewahrung der katholischen Religion, sondern auch zur Fortpflanzung das allerbeste Mittel sein" werde. Nach dem Friedensschluß wolle er das Gymnasium, so sehr er es könne, unterstützen. Da der Kurfürst die Einrichtung wegen der finanziellen Schwierigkeiten noch zurückgestellt wissen wollte, verstärkte Dietrich von Velen im Jahre 1642 seine Bemühungen, indem er eine Reise nach Bonn unternahm, um dem Landesherrn das Anliegen persönlich vorzutragen. Auf Grund seines großen Ansehens erreichte er es - neben anderen - tatsächlich, daß der Kurfürst die Erlaubnis zur Einrichtung eines Gymnasiums erteilte. Zur Behebung der Unterhaltsschwierigkeiten hatte der Drost beigetragen, indem er den Jesuiten einen Bauernhof schenkte.

Neben den verschiedenen Kräften, die für die Durchführung der sogenannten Gegenreformation im Emsland verantwortlich waren, maß Dietrich von Velen, wie er in einem Schreiben an den Kurfürsten im Jahre 1638 darlegte, sich selbst auch einen wesentlichen Beitrag zur Wiederherstellung des katholischen Glaubens zu. Er habe das Emsland zurück zur katholischen Religion gebracht, indem er katholische Geistliche wieder in den Pfarreien eingeführt, die Rückgabe der ihnen entzogenen Güter befohlen und sie soviel wie möglich unterstützt habe. Es ist naheliegend, daß er durch ein solches Wirken nicht nur Freunde gewann. Nach seinen Angaben wurde er wegen dieser Maßnahmen geradezu als Erzfeind und Verfolger der evangelischen Religion angesehen.

Dietrich von Velen sollte die Folgen einer solchen Einschätzung zu spüren bekommen, als das Emsland von den Wirren des Dreißigjährigen Krieges erfaßt wurde. Nach der Vertreibung des Grafen Ernst von Mansfeld hatte der Amtsbezirk des Drosten einige relativ ruhige Jahre genossen. Dies änderte sich, als nach dem Sieg der Schweden bei Lützen im November 1632 ein schwedisches Heer unter Führung des Dodo von Inn- und Knyphausen im Jahre 1633 ins Emsland einfiel. Dieser sollte den von Melander befehligten hessischen Truppen bei der Inbesitznahme des Stifts Münster behilflich sein, das König Gustav Adolf dem Landgrafen Wilhelm V. von Hessen zugesagt hatte. Dietrich von Velen mußte aus Meppen fliehen. Schloß Velen kam als Zufluchtsort nicht in Betracht, da es mehrfach u. a. von den Spaniern ausgeplündert worden war. Außerdem drohte ihm dort von den Hessen, die seit 1632 die Stadt Coesfeld besetzt hielten, Gefahr. Eher war als Aufenthaltsort die Stadt Lingen geeignet, die als Patrimonialgut des Prinzen von Oranien neutral war. Dietrich von Velen zog es aber vor, bei den Verwandten seiner Frau Unterschlupf auf dem Sparenberg zu suchen. Verheiratet war er nämlich seit 1626 mit Sophia Catharina von Wendt, der Tochter des Lubbert von Wendt zu Holtfeld. Der Bruder seiner Frau, Matthias von Wendt, war Droste und Befehlshaber eben dieser Festung Sparenberg. Die Grafschaft Ravensberg wurde zwar seit dem Provisionalvergleich von 1630 von Kurbrandenburg und Pfalz-Neuburg gemeinsam verwaltet. Tatsächlich gab aber der Pfalzgraf zu dieser Zeit in der Verwaltung des Landes den Ton an. Als die von Dodo von Knyphausen befehligten Schweden zusammen mit den Truppen des Herzogs Georg von Braunschweig-Lüneburg die Grafschaft besetzten, befürchtete Pfalzgraf Wolfgang-Wilhelm, die Heerführer könnten die Asylgewährung als Verletzung der Neutralität betrachten und sich unter diesem Vorwand des Sparenbergs bemächtigen oder dies auf andere Weise die Grafschaft Ravensberg entgelten lassen. Ängstlich schrieb er im April 1633 an Dietrich von Velen, dem Drosten sei nicht gedient, wenn die Grafschaft seinetwegen in Gefahr gerate. Er würde sich selbst den größten Gefallen tun, wenn er sich unverlangt mit dem Herzog und dem Marschall von Knyphausen vergleiche. Letzterer wollte sich allerdings nicht damit begnügen, Dietrich vorn Sparenberg zu vertreiben. Er hielt die Gelegenheit für günstig, vom Drosten eine Summe zu erpressen, d. h. eine sogenannte Ranzion vorzunehmen. Knyphausen forderte den Kommandanten des Sparenbergs auf, den Drosten auf der Festung so lange festzuhalten, bis anderslautende Weisungen seitens des schwedischen Kanzlers Oxenstierna oder des Pfalzgrafen einträfen. Vergeblich beklagte sich Dietrich von Velen bei Knyphausen. Dieser ließ vernehmen, der Droste könne sich nicht auf den gewährten Schutzbrief berufen. Der beziehe sich nur auf seine Güter, nicht auf seine Person, da er seine feindliche Gesinnung anderweit zur Genüge demonstriert habe. Dietrich wolle als Zivilist gelten, habe aber in der Stadt Meppen, als diese von dem schwedischen Obristen Tystenhausen attackiert wurde, Kriegskommandos ausgeteilt und bei des Obristen Aufforderung zur Übergabe "Kraut und Lot" (d. h. Pulver und Blei) angeboten. Dietrich von Velen konnte erst durch die Zahlung von 2.200 Reichstalern an die Schweden seine Bewegungsfreiheit wiedererlangen. Nicht ganz glaubwürdig bemerkte dazu Knyphausen, ihn als Marschall gehe die Angelegenheit an sich nichts an. Er vertrete nur das Interesse der schwedischen Kasse, deren Patrozinium ihm freilich obliege. Tatsächlich war der schwedische Heerführer mehr als ein ausführendes Organ. Das Emsland war ihm nach dessen Eroberung als Herrschaft zum Geschenk gemacht worden, das er nun als Lehen der schwedischen Krone verwaltete. Er hatte damit nicht nur die Nachfolge Dietrichs in seinem Amt als Droste angetreten, sondern auch neben den dienstlichen Einkünften die im Amt Meppen gelegenen Güter der Familie von Velen mit Beschlag belegt. Schon aus diesem Grunde ergab sich eine persönliche Rivalität. Ohne Übertreibung kann man sagen, daß für Dietrich von Velen der schwedische Feldmarschall Dodo von Knyphausen der Todfeind wurde.

Die Vertreibung aus dem Emsland dauerte für den Drosten bis am 11.05.1638, als es Dietrichs Vetter, dem Generalwachtmeister bzw. Generalfeldzeugmeister Alexander (II.) von Velen mit seinen in Warendorf und Rheine stationierten kaiserlichen bzw. kurkölnisch-münsterischen Truppen in einem Handstreich gelang, den Schweden die Stadt Meppen wieder abzunehmen. Dietrich kehrte daraufhin sofort in seinen Amtsbezirk zurück, dessen Verwaltung er sich wieder mit großem Eifer annahm. Die Mitglieder der Ritterschaft fühlten sich im Jahre 1642 veranlaßt, ihm dafür ihren Dank abzustatten und ihm zur Deckung seiner Unkosten eine gewisse Summe anzubieten. Sie betonten, daß sie wegen der Kriegslasten leider nicht in der Lage seien, seine gesamten Aufwendungen im Dienste des Amtes zu ersetzen. Trotz seiner durch den Krieg erlittenen Vermögensverluste habe er seine eigenen Mittel nicht geschont, um die ihm übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Wenn ihn Edelleute und Amtsdiener aufgesucht hätten, habe er sie stets freundlich empfangen, standesgemäß bewirtet, ihnen auf ihre Bitten Geld vorgestreckt und für ihre Anliegen stets ein offenes Ohr gehabt- Als Meppen wieder kaiserlich geworden sei (1638), hätten sie stets dort Zuflucht finden können. Beim Herannahen von Truppenabteilungen sei Dietrich diesen stets auf eigene Kosten trotz der damit verbundenen Gefahren entgegen geritten, habe den Zug begleitet und die Offiziere bei sich aufgenommen. Damit sollte ihr Wohlwollen erkauft und die Bedrückungen des Amtes so gering wie möglich gehalten werden. So wohltuend die bei der Bevölkerung gewonnene Beliebtheit für den Drosten auch sein konnte, so bedeutete auch sie für ihn eine gewisse Last. Trotz seiner bedenklichen Vermögenslage kam er nicht darum herum, vielen Leuten zu Neujahr, zu Fastnacht, zum 1. Mai, bei Geburtstagen, Hochzeiten und Kindtaufen usw. "zu Ehren etwas spendieren zu müssen".

Mag der Einsatz Dietrichs von Velen bei der Durchführung der Gegenreformation nur bei der katholischen Seite als Verdienst angesehen werden, so stellt die Gründung von Papenburg eine unbestrittene und seine zweifellos größte Leistung dar. Eine unter nehmerische Tätigkeit war Dietrich von Velen nicht fremd, betrieb er doch bis 1639 gemeinsam mit seinem Onkel bzw. Vetter Alexander, dann allein die von seinem Großvater gegründeten Salzwerke Gottesgab und Hermannshall bei Rheine. Im Jahre 1630 erwarb Dietrich von Velen für 1500 Reichstaler die unmittelbar an der Grenze des Stifts Münster zu Ostfriesland gelegene, weitgehend verfallene Papenburg. Diese schien kaum ein geeignetes Objekt zur Vermögensanlage zu sein. Die zur Burg gehörenden Wiesen boten allenfalls Weidemöglichkeiten für 18 bis 20 Kühe. Entscheidend für den Kaufentschluß waren aber die Rechte der Papenburg auf das umliegende Moor, der Morast genannt. Während im Mittelalter die Moore im allgemeinen nur im Raubbau genutzt wurden, indem man z. B. in Trockenzeiten die obere Torfschicht abbrannte, um in die gewonnene Asche Buchweizen einzusäen, hatten sich im 16. Jahrhundert in den Niederlanden die sogenannten Fehnkolonien entwickelt. Das neue Verfahren der Kultivierung nutzte das Moor in doppelter Weise. Der systematisch abgestochene Torf konnte als Brennmaterial verkauft werden. Außerdem stand dann die gewonnene Fläche für die landwirtschaftliche Nutzung zur Verfügung. Es ist nicht belegt, ob Dietrich von Velen diese Fehnkolonien aus eigener Anschauung kennengelernt oder ob er nur durch Erzählungen von ihnen erfahren hatte. Fest steht lediglich, daß er die Fehnkolonie Wildervank (südöstlich von Groningen) zum Vorbild nahm. Dorthin entsandte er eigens einen Beauftragten, der ihn zu informieren hatte, wie breit die Fahrt (der Kanal) und die sogenannte "Wiecke", d. h. die jedem Kolonisten am Kanal zuzuweisenden Abschnitte, zu sein hatten und welche Abgabenlasten in den Niederlanden den Kolonisten auferlegt worden waren. Die in Wildervank erfahrenen Daten bildeten für Dietrich von Velen die Richtschnur.

Bevor mit dem Torfstechen begonnen werden konnte, mußten eine Reihe von Vorleistungen erbracht werden. Die wichtigste Vorbedingung, um die "Venne beneficieren" zu können, war das Vorhandensein einer Infrastruktur. Das erforderte also das Graben eines Kanals. Dieser hatte einmal die Aufgabe, das Wasser aus dem Moor abzuleiten, um überhaupt Torf stechen zu können. Zum anderen sollte er aber auch als Verkehrsweg für den Abtransport des Torfs dienen. Diesen Kanal ließ Dietrich von Velen in wenigen Monaten durch Lohnarbeiter erstellen. Da die Papenburg einige Kilometer von der Ems entfernt war, mußte die neue Wasserstraße durch das Gebiet einer anderen Gemeinde geführt werden. Daher wurde es nötig, den entsprechenden Grund und Boden von den benachbarten Bauern zu erwerben. Einen weiteren größeren Kostenfaktor bedeutete schließlich die Anfertigung von zwei Verlathen, durch die das aus dem Moor abfließende Wasser in die Ems geleitet werden konnte. Während sich in den Niederlanden für die Aufbringung des für die Anlage von Fehnkolonien nötigen Kapitals Gesellschaften gebildet hatten, so u. a. von Bürgern von Amsterdam und Groningen, hatte Dietrich von Velen bei seinem Werk das unternehmerische Risiko allein zu tragen. Daß dazu einigermaßen Mut gehörte, geht wohl aus der Tatsache hervor, daß er zur Finanzierung den Brautschatz seiner Frau verwenden und ein Darlehen bei seinem Vetter Alexander (II.) aufnehmen mußte. Dietrichs Frau Catharina Sophia war übrigens nicht nur indirekt als Geldgeberin an den Plänen ihres Mannes beteiligt. Der Vertrag über die Anfertigung eines Siels mit einem Zimmermann aus dem niederländischen Langakkerschanze wurde im Sommer 1631 von ihr abgeschlossen.

Im Jahre 1632 war bereits das Moor soweit entwässert, daß das Torfstechen hätte beginnen können. Da aber gerade zu dieser Zeit das Emsland in das Kriegsgeschehen einbezogen wurde, verzögerte sich die Entstehung einer Fehnkolonie. Das geplante Werk wurde zwar weniger durch direkte Kriegshandlungen betroffen. Es mußte aber darunter leiden, daß ihm durch die erzwungene Flucht des Drosten dessen schirmende Hand fehlte. Die benachbarten Dörfer waren nämlich der neuen Fehnkolonie durchaus nicht freundlich gesonnen. Die Einwohner Aschendorfs erlitten zwar durch die Erschließung des bisher ungenutzten Moores keinen Verlust. Sie meinten aber, für den Aufbau der Kolonie durch den Drosten zu Amtsdiensten herangezogen zu werden und sahen sich in der Verfügungsberechtigung über ein nahezu herrenloses Umland eingeschränkt, in dem nun eine Scheidelinie gezogen würde. Noch weiter gingen aber die Vorbehalte der Einwohner des ostfriesischen Dorfes Völlen. Da sie fürchteten, daß der um das Siel an der Ems aufgeworfene Deich bei einem Hochwasser brechen könne und daß dann ihr Dorf überflutet würde, nutzten sie die Abwesenheit des Drosten zu mehreren bewaffneten Überfällen in Papenburg. Dort verwüsteten sie die Viehweiden, verbrannten das schon bereitliegende, Bauholz und warfen die Verlathe ins Wasser. So ruhte der Ausbau einer Fehnkolonie für mehrere Jahre.

Als Dietrich von Velen im Jahre 1638 aus dem Exil ins Emsland zurückkehrte, kümmerte er sich jedoch gleich wieder um das begonnene Werk. Im April gab er die Neuanfertigung eines Siels in Auftrag. Als im September 1639 eine Deputation münsterscher Räte Papenburg aufsuchte, stellte man fest, daß durch das Abziehen des Wassers die Voraussetzungen zum Torfstechen wieder gegeben seien. Die Moorkolonie erlebte freilich in den Anfangsjahren nicht gerade eine stürmische Entwicklung. Die Mitglieder einer Deputation des Domkapitels, die im Jahre 1650 Papenburg in Augenschein nahmen, berichteten, es hätte sich eine "Reihe von geringen Leuten, Arbeitern und Torfgräbern" angesiedelt, die "begonnen hätten, fünf oder sechs kleine Hüttlein aus Holz zu erbauen. Sie müßten jetzt ihre Kost aus dem Torfgraben suchen".

Offensichtlich war zu dieser Zeit noch kein Land für die landwirtschaftliche Nutzung gewonnen worden. Dietrich von Velen ging von der Vorstellung aus, Siedler vor allem in den Niederlanden und in Ostfriesland anwerben zu müssen, da nur diese die zur Anlage einer Fehnkolonie nötigen Kenntnisse mitbrächten. Anscheinend war für diesen Personenkreis aber Papenburg nicht anziehend genug. Erst als Dietrichs Sohn Hermann Matthias in seinem bekannten Werbeplakat von 1661 auch Siedler aus der unmittelbaren Nachbarschaft des Emslandes ansprach, erlebte die Fehnkolonie einen starken Aufschwung.

Für diesen hatte Dietrich von Velen aber wiederum vorgesorgt, indem es ihm gelang, den rechtlichen Status der Fehnkolonie abzusichern. Schon beim Ankauf von Papenburg im Jahre 1630 war in einer Denkschrift die Notwendigkeit festgehalten worden, für die neue Siedlung die Rechte einer Unterherrschaft zu gewinnen. Schon bevor sich ihm die Rückkehr ins Emsland eröffnete, richtete Dietrich im April 1638 eine Bittschrift an den Kurfürsten Ferdinand, in der er sich um die Verleihung der Rechte einer Herrschaft mit Kriminal- und Ziviljurisdiktion bemühte. Dabei stellte er heraus, daß die von einer doppelten Gräfte umgebene Burg, die an Gebäuden nur einen baufälligen Speicher aufwies, keine Gefahr für die Hoheit des Landesherrn bedeutete. Andererseits müsse es im Interesse des Stifts Münster liegen, einen Platz zu besitzen, an dem die Grenze zu Ostfriesland zuverlässig kontrolliert werden könne. Waren diese Überlegungen einleuchtend, so gab es doch auch unter den Räten Stimmen, die die Meinung vertraten, die Kultivierung des Moores und die sich daraus ergebenden Erträge stünden dem Landesherrn und nicht einer Privatperson zu. Der vorgeschlagene Rückkauf von Papenburg wurde dann aber doch nicht wegen der von Dietrich von Velen bereits getätigten Investitionen ernsthaft erwogen. Es ergab sich auch im Fürstbistum Münster keine Initiative, das Beispiel des Drosten im Emsland nachzuahmen.

Obwohl sich Kurfürst Ferdinand von Bayern grundsätzlich nicht abgeneigt zeigte, der Fehnkolonie Papenburg die Rechte einer Herrlichkeit zu verleihen, wurde dieser Schritt in seiner Regierungszeit nicht vollzogen. immer wieder verzögerten sich nämlich die Verhandlungen über die Abgrenzungen der Herrschaft. Im Jahre 1655 richtete daher Dietrich von Velen eine erneute Bittschrift an den münsterischen Bischof Christoph Bernhard von Galen. Da er wußte, wie sehr diesem die Festigung des katholischen Glaubens am Herzen lag, versäumte er nicht, dieses Argument vorzubringen. Der Bischof könne viele Seelen gewinnen, wenn der "an der Grenze der urkatholischen Grafschaft" gelegene Ort mit einem katholischen, wohlfundierten Geistlichen versehen und an ihm auf münsterischem Boden eine Kirche aufgerichtet werde, wodurch auch Nichtkatholiken allmählich "zur wahren seligmachenden Kirche geführt und angezogen werden könnten". Die Gewährung der Steuerfreiheit schließlich bedeute keine Beeinträchtigung der Kasse des Landes, da der davon profitierende Personenkreis - die Torfstecher - wegen des fehlenden Grundbesitzes bisher sowieso nicht in Anspruch genommen werden konnte. Auch dem Aufgebot zur Landfolge habe er sich bislang wegen seiner Mobilität stets entzogen. Nur durch die zu gewährenden Privilegien könne aber die Fehnkolonie zum Blühen gebracht werden.

Dietrich von Velen sah sich am Ziel seiner Wünsche, als ihn der Bischof Christoph Bernhard am 7. Februar 1657 nicht nur mit dem Gut Papenburg, sondern auch mit "hoher Gericht- und Herrlichkeit über Hals und Bauch" belehnte, ihm bzw. den Siedlern die Exemtion von der münsterischen Landschatzung und der Akzise zugestand und das Recht zur Errichtung einer Kirche gewährte. Wenige Monate darauf starb Dietrich von Velen am 10. September 1657 zu Meppen und wurde auf dem Chor der (1860 durch einen Neubau ersetzten) Kirche zu Velen bestattet. Dietrich von Velen konnte nicht ahnen, daß 150 Jahre nach seinem Tode um 1800 von dem im Binnenland gelegenen münsterschen Hafen Papenburg durch den auf seine Veranlassung angelegten Kanal Schiffe auslaufen würden, um von Königsberg bis nach Bordeaux zu fahren. Mitte des 19. Jahrhunderts sollte deren Kurs sogar nach Südamerika führen. Die Schiffahrt blieb freilich in der Geschichte Papenburgs nur eine Episode. An sie erinnern heute nur noch die Werften, auf denen immerhin Hochseeschiffe gebaut werden. Keine der Ende des 16. Jahrhunderts bzw. im 17. Jahrhundert in den Niederlanden oder in Ostfriesland angelegten Fehnkolonien kann ein ähnliches Wachstum wie Papenburg verzeichnen. Die mitten im Dreißigjährigen Krieg durch Dietrich von Velen angelegte Siedlung zählt heute als Stadt etwa 35.000 Einwohner.


Quellen und Schrifttum


Staatsarchiv Münster: Archiv Landsberg-Velen (Dep. v. Papenburg und Velen).

M. Wolf, Die Familie von Velen bzw. von Landsberg-Velen und ihre Beziehungen zu Papenburg. In: Geschichte der Stadt Papenburg, 1986.

Manfred Wolf

QUELLE  Wolf, Manfred | Dietrich von Velen (1591-1657) |
PROJEKT  Westfälische Lebensbilder
AUFNAHMEDATUM2004-03-05


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QUELLE    Wolf, Manfred | Dietrich von Velen (1591-1657) |

SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Zeit3.2   1550-1599
3.3   1600-1649
3.4   1650-1699
Ort2.21   Münster, (Fürst-)Bistum < - 1802>
2.21.2   Meppen, Amt <Emsland>
Sachgebiet7.2.2   Ländliche Siedlung
DATUM AUFNAHME2003-12-03
DATUM ÄNDERUNG2019-06-05
AUFRUFE GESAMT8679
AUFRUFE IM MONAT628