PERSON

FAMILIEWaldeck, von
VORNAMEFranz


GESCHLECHTmännlich
GEBURT DATUM1491 [um]   Suche
EHEPARTNERPolmann, Anna (1505-1557) [eheähnliche Beziehung]
TOD DATUM1553-07-15   Suche
TOD ORTWolbeck, Burg
BEGRÄBNIS DATUM1553-07-16
BEGRÄBNIS ORTMünster, Domchor


VATERWaldeck-Eisenberg, Graf Philipp II. von (1495-1524)
MUTTERSolms-Lich, Katharina von (gest. um 1492)


ÄMTER / FUNKTIONEN | Minden, (F)Btm. / Fstm. (Kfstm. Brandenburg / KgR. Preußen) < - 1810> | Landesherr | 54 | 1531-01-18 - 1553-04-24
10.02.1530: Postulation; 18.01.1531: päpstliche Admission; Administrator, Franz II.; 17.12.1537: kaiserlicher Regalienindult; 24.04.1553: Resignation zugunsten von Julius von Braunschweig
| Reckenberg, Amt (FBtm. Osnabrück) | Landesherr | 52 | 1532 - 1553-07-15
11.06.1532: Wahl; 16.08.1532: päpstliche Konfirmation; 06.12.1532: Einritt in Osnabrück; 17.12.1537: kaiserlicher Regalienindult; 28.12.1540: Diakonatsweihe; 29.12.1540: Priesterweihe; 01.01.1541: Bischofsweihe
| Münster, (Fürst-)Bistum < - 1802> | Landesherr | 48 | 1532-06-01 - 1553-07-15
01.06.1532: Postulation; 16.08.1532: päpstliche Konfirmation; Bischof; 04.05.1533: Einritt in Münster; 17.12.1537: kaiserlicher Regalienindult


BIOGRAFIE
"Am andern so sollen und wollen wir vorgenannter Franz, bischove zu Münster unnd Oßnabrück, administrator des stieffts Minden, sollich unnser stifft Minden unnd die administration desselben mit allen seinen regalien, frei- und gerechtigkeiten, gefellen, nutzungen und einkomen, renten, ziensen unnd guetern, stetten, schlossern, flecken, gerichten unnd oberkeitt unnd sonnst allen unnd yeden andern seinen um- und zugehorungen, wie die namen haben mögen, nichts davon ausgenomen, dem hochgebornnen fursten, unserm besondern lieben freundt, hern Julio, herzogenn zu Braunschweig unnd Luneburg, freywilliglich resignieren unnd ufftragen, auch das thumbcapittell, ritterschafft unnd gemeine landtschafft irer unns hiervor bescheener huldigung, pflicht unnd eide erlassen unnd sie damit an seine liebden remittieren unnd weisen."

Mit diesem am 24. April 1553 in Warendorf besiegelten Verzicht wurde ein Streit mit Herzog Heinrich d. J. von Braunschweig entschieden, der die ganze Regierungszeit des Bischofs Franz von Waldeck begleitet hatte. Nach 23 Jahren hatte der Herzog den Mindener Bischofsstuhl für einen seiner Söhne gewonnen und sicherte damit die Einbeziehung Mindens in den welfischen Machtbereich mit einer Unterbrechung bis 1633.

Bischof Franz aber war politisch gescheitert. Der Verzicht auf Minden war ein Preis für den Abzug der von Herzog Heinrichs Sohn Philipp Magnus angeführten braunschweigischen Söldner aus dem Münsterland. Bischof, Domkapitel, Ritterschaft und Stadt Münster mußten sich darüber hinaus zur Zahlung von 100 000 Talern Entschädigung verpflichten. Sechs Tage vorher, am 18. April, hatten die Osnabrücker Landstände in Bissendorf ohne Zutun des nach Münster geflohenen Landesherrn von den Braunschweigern für die Summe von 29.000 Gulden die Räumung des Stifts Osnabrück erkauft. Das Domkapitel setzte sich in den Besitz der landesherrlichen Burgen und Amtshäuser und verlangte vom Bischof, daß er als eigentlich Schuldiger an dem Überfall das Geld erstatte. Als der Bischof sich auf seine Unvermögenheit berief, bedeutete man ihm, daß er in diesem Falle gut daran täte, wie vor Zeiten Bischof Konrad von Rietberg solange außer Landes zu bleiben, bis der Schaden behoben wäre.

Am Ende seiner Tage war Franz von Waldeck, einst Herr über drei Bistümer, beschränkt auf das mit 1,2 Millionen Gulden überschuldete und im Norden durch den Verlust von Delmenhorst und Harpstedt merklich verkleinerte Stift Münster. Seine Regierung hatte nach anfänglichen Schwierigkeiten durchaus vielversprechend begonnen. Drei in einer Hand vereinigte Fürstbistümer gaben dem Bischof im politischen Kräftespiel Norddeutschlands erhebliches Gewicht. Daß die gegebenen Möglichkeiten schließlich doch ungenutzt blieben und er die in ihn gesetzten Erwartungen nicht erfüllte, lag zum Teil an der ungeheuren Kraft, mit welcher die konfessionellen, politischen und sozialen Gegensätze der Zeit aufgebrochen waren. Es lag aber auch an ihm selber, denn er war kaum die Persönlichkeit, die ihm zugefallene Machtposition unter Gefährdungen zu bewahren und gar noch auszubauen. Der Chronist Lilie schildert Bischof Franz als einen "christlichen, friedlichen Herren" von "edler Natur, fromm, züchtig und rechtschaffen", zweifellos aber fehlte ihm, wie Stüve es ausdrückt, die "rechte Entschiedenheit des Willens".

Franz von Waldeck stammte aus einem hochadligen Geschlecht, das schon im 14. Jahrhundert einmal einen Bischof in Minden gestellt hatte. Er wurde, das genaue Datum ist nicht feststellbar, um 1491 als dritter Sohn des Grafen Philipp II. von Waldeck-Eisenberg geboren. Er war das jüngste von insgesamt sechs Kindern. Sein Vater war ursprünglich selber als jüngerer Sohn zum Priester bestimmt, hatte dann aber aus dynastischen Gründen geheiratet. Er verwaltete gleichzeitig als jülich-klevischer Statthalter die Grafschaft Ravensberg. Die Mutter Katharina war eine geborene von Solms-Lich. Sie starb ein Jahr nach der Geburt ihres Sohnes Franz.

Franz war sehr früh für das Domkanonikat in Köln vorgemerkt. Das Kölner Domkapitel aber verlangte von weltlichen Kapitularen wenigstens ein kurzes Rechtsstudium, und dieses war gewiß ein Grund mit dafür, daß er 1506 an die Universität nach Erfurt ging, deren rector magnificus er am 19. Oktober 1508 im Alter von 17 Jahren wurde. Als er im Sommer 1510 sein Studium in Leipzig fortsetzte, wurde Franz von Waldeck dort bereits als canonicus ecclesiae majoris Coloniensis immatrikuliert. Ohne geistliche Weihen erhielt er, zu jener Zeit nicht ungewöhnlich, nach und nach ein halbes Dutzend Kanonikate. Am 15. Februar 1523 wurde er zum Propst am Alexanderstift in Einbeck gewählt. Den Herzögen von Braunschweig-Grubenhagen gegenüber, die das Kollegiatstift besonders begünstigten und in der Münsterkirche auch ihre Grablege hatten, mußte er sich damals zur Resignation verpflichten, falls er zum Bischof gewählt würde. Diese Möglichkeit war durchaus gegeben, hatte sein Vater ihn doch schon 1508 für den vakanten Stuhl in Osnabrück in Vorschlag gebracht. Ärger mit den Luthers Lehre predigenden Augustinern und mit dem sie zumindest duldenden Vetter Herzog Philipp verleidete Franz schon bald den Aufenthalt in Einbeck. Er hatte beim Tode seines Vaters im Oktober 1524 die diesem vom Herzog von Berg verpfändete Beyenburg bei Elberfeld mit Zubehör übernommen und scheint schon bald dorthin übergesiedelt zu sein. Franz von Waldeck wurde begleitet von Frau und Kind. In Einbeck nämlich hatte sich eine Beziehung zwischen dem Propst und der damals 18jährigen Tochter des dortigen Leinwandhändlers und Gildemeisters der Leineweber Barthold Polmann entwickelt. Sie hatte ihm 1524 noch in Einbeck einen Sohn geboren, der den Namen des Vaters erhielt. Ob Franz von Waldeck mit Anna Polmann wirklich eine geheime Ehe einging, wie gelegentlich vermutet wird, ist heute wohl nicht mehr zu klären. Er hat aber mit ihr bis zu seinem Tode in ehelicher Gemeinschaft gelebt und ist ihr und den insgesamt acht Kindern, die Anna ihm schenkte, allezeit ein guter Hausvater gewesen.

Im Jahre 1508 war statt Franz von Waldeck sein zehn Jahre älterer Vetter Erich von Braunschweig-Grubenhagen Bischof von Osnabrück geworden. Er war bereits Domherr in Paderborn, wo er ebenfalls zum Bischof gewählt wurde. Eine ernsthafte Gelegenheit für Franz von Waldeck ergab sich erst wieder, als am 29. November 1529 in Minden der Administrator Franz von Braunschweig-Wolfenbüttel nach 21jähriger von Fehden und kriegerischen Auseinandersetzungen erfüllter Regierungszeit gestorben war. Zwar versuchte der Bruder des Verstorbenen, Herzog Heinrich d. J., den Bischofsstuhl für seinen erst drei Jahre alten Sohn Philipp Magnus (1527-1553) zu gewinnen. Er behauptete, der Administrator habe Neffen bereits zum Koadjutor und Nachfolger im Stift angenommen. Doch Herzog Johann III. von Jülich-Kleve und der Kölner Erzbischof wandten sich dagegen und traten für Franz von Waldeck ein.

Das wegen der Religionswirren am 10. Februar 1530 nicht im Kapitelhaus zu Minden, sondern in der bischöflichen Residenz Hausberge zusammengetretene Domkapitel übertrug die Entscheidung auf drei seiner Mitglieder, welche Franz von Waldeck zum Bischof wählten. Von ihm erwartete man keine Gefahr für das Kapitel, da er ohne Hausmacht von diesem abhängig blieb.

Der Welfe war nicht bereit, diese Entscheidung hinzunehmen. Er forderte die Stadt Minden und die anderen weltlichen Stände des Stifts auf, die Wahl zu annullieren. Als selbsternannter Schutzherr des Fürstbistums Minden bemächtigte er sich, angeblich mit Hilfe der von seinem Bruder eingesetzten braunschweigischen Besatzungen, der landesherrlichen Burgen und festen Plätze im Land. Lediglich Hausberge räumte er dem gewählten Bischof nach längeren Verhandlungen.

Der Braunschweiger lenkte erst ein, nachdem die Position Franz' von Waldeck durch die Bischofswahlen in Münster und Osnabrück erheblich gestärkt worden war. Mit dein Tod Erichs von Grubenhagen am 15. Mai 1532 waren auf einen Schlag drei Bistümer - Paderborn, Osnabrück und Münster - vakant geworden. Als Nachfolger favorisierten der Kurfürst von Sachsen und Landgraf Philipp von Hessen auch hier zunächst einen Welfen und zwar einen Sohn Herzog Philipps aus der Grubenhagener Linie, der aber seiner Jugend wegen abgelehnt wurde. Nun traten der Hesse und der Grubenhagener für den erwählten Bischof von Minden ein. Auch von Geldern und wiederum von Köln und Jülich-Kleve wurde dessen Kandidatur unterstützt.

In erster Linie waren für diese Wahlvorschläge wohl politische, kaum religiös-konfessionelle Motive maßgebend. Es können, besonders bei Philipp von Hessen, auch persönliche Gründe mitgespielt haben. Der Landgraf stand nicht nur als Lehnherr in besonderen Beziehungen zu den Grafen von Waldeck. Der Vater des Mindener Postulierten war auch vom Landgrafen zum Taufpaten und Vormund seines Sohnes Philipp eingesetzt worden. Die Domkapitel aber suchten zu allererst einen Kandidaten, der ihre Machtstellung nicht bedrohte und der als Werkzeug zur Niederwerfung der neuen Lehre geeignet erschien.

Die Familie des hessischen Kandidaten war bereits zum Luthertum übergetreten, und er selber hielt einen lutherischen Kaplan in seiner Umgebung. Sicher war auch bekannt, daß Franz im Konkubinat lebte. Indes scheint man dieses für die Wahlen nicht als Hindernis angesehen zu haben.

Da die Gefahr bestand, daß in Münster die radikalen protestantischen Kräfte unter Bernd Rothmann die Vakanz benutzen könnten, um vollendete Tatsachen zu schaffen, drängte hier das Domkapitel auf eine baldige Wahl. Bereits am 1. Juni 1532 wurde in Münster und am 11. auch in Osnabrück Franz von Waldeck zum Bischof postuliert. Administrator von Paderborn wurde der Kölner Erzbischof Hermann von Wied.

Franz von Waldeck herrschte jetzt über ein Gebiet, das sich von den Toren Bremens und der mittleren Weser bis zur Ems und Lippe erstreckte und eine Fläche von fast 14 000 qkm umfaßte.

Die Mindener Chronik von Piel kommentiert die Ergebnisse der Wahlen in Münster und Osnabrück vielsagend mit dem Bemerken, Franz von Waldeck wäre dadurch "aus der drupfen in den schlachregen" gekommen. Mit jedem Territorium hatte er sich auch einen besonderen Feind erworben. Am geringsten wogen noch die Osnabrücker Irrungen mit dem Grafen von Tecklenburg wegen des Kanonissenstiftes Herzebrock, um Grenzen und beiderseitige Rechte in den Ämtern Wiedenbrück und Iburg sowie in der Herrschaft Rheda. Gegen Münster verfolgten die Grafen von Oldenburg hartnäckig die Rückgewinnung der ihnen 1482 von Bischof Heinrich abgenommenen Grafschaft Delmenhorst. Der gefährlichste aller Gegner jedoch war Herzog Heinrich d. J. von Braunschweig-Wolfenbüttel. Er hatte zwar den 1530 von einem auf Betreiben des Landgrafen in Hamm zusammengetretenen Schiedsgericht gefällten Spruch akzeptiert, nach dem ihm der neue Bischof für Minden als Abfindung 10 000 Gulden zahlen sollte, blieb aber im Grunde unversöhnt.

Von Anfang an stand Bischof Franz politisch wie konfessionell zwischen den Fronten. Sowohl Philipp von Hessen wie die beiden damals noch kaisertreuen und gut katholischen Herren von Köln und Kleve hatten seine Wahl ja nicht ganz uneigennützig gefördert. Der Landgraf erhoffte sich neben politischem Einfluß auch gute Aussichten für die Ausbreitung der evangelischen Lehre in Westfalen. Die Familie des Waldeckers hing Luther seit Jahren an. Der älteste Bruder des Bischofs, Graf Philipp III., hatte bald nach seinem Regierungsantritt mit der "Landordnung" von 1525 in Waldeck die Reformation eingeleitet, und ein halbes Jahrzehnt später war die ganze Grafschaft evangelisch.

In der Forschung wird der Bischof von Minden, Münster und Osnabrück "zu jenen geistlichen Landesfürsten" der Reformationszeit gezählt, "die sich trotz ihres inneren Bruchs mit dem alten Glauben aus politischen Gründen vorerst nicht zu einem offenen Bekenntnis der neuen Lehre entschließen konnten" (Schroer). Daß er schon beim Regierungsantritt die aktive Förderung der Reformation ins Auge gefaßt hatte, ist unwahrscheinlich. Seine beschworenen Wahlkapitulationen verpflichteten den Bischof, die alte Kirche zu sichern. Aber sein Verhalten war zwiespältig. Im Stift Münster räumte er der Hauptstadt noch nach dem frechen Überfall der Bürger, mit dem sie sich seiner bemächtigen wollten, am 14. Februar 1533 völlige Religionsfreiheit ein. Als die lutherische Bewegung dann ins Radikale umschlug, unternahm er Versuche, sie einzudämmen und schritt gegen die Hauptstadt, gegen Warendorf und Dülmen mit bewaffneter Macht ein. Vom Osnabrücker Rat forderte Franz die Ausweisung der evangelischen Prediger, schickte aber, als das Volk unruhig wurde, selber neue in die Stadt, darunter seinen Kaplan Johann von Syburg. In Minden ist Franz der neuen Lehre nicht mehr sonderlich entgegengetreten, hat lediglich in der evangelischen Bischofsstadt 1535 zwischen Rat und Domkapitel einen Vergleich herbeigeführt, der den Kanonikern die freie Gestaltung der Liturgie und den Bürgern den ungehinderten Besuch des Gottesdienstes im Dom sicherte.

Seine zweifellos vorhandenen Sympathien für die Reformation wurden durch die Exzesse in Münster gedämpft, denn die dortigen Ereignisse um die Bewegung der Täufer bedrohten sowohl die geistliche wie die weltliche Autorität des Bischofs und stellten letzten Endes den Versuch eines radikalen, kollektiven Ausbruchs aus der überkommenen Weltordnung des 16. Jahrhunderts überhaupt dar.

Der Wiedertäuferkrieg gleich zu Beginn seiner Regierung hat nicht nur die konfessionelle Entwicklung in den Bistümern Münster und Osnabrück bestimmt. Er ist auch von Einfuß auf die Stellung des Bischofs zur Reformation und auf seine politische Orientierung gewesen. Obwohl es sich bei der münsterischen Angelegenheit nach der Landfriedensordnung von 1522 um einen Fall von Landfriedensbruch handelte, wurden zunächst weder die Reichskreise tätig, noch fühlten viele Fürsten eine Verpflichtung zur Hilfe für den Bischof von Münster. Seine Hilfeersuchen 1534 fanden nur beim Landgrafen von Hessen, beim Pfalzgrafen bei Rhein, beim Herzog von Jülich-Kleve und beim Kurfürsten von Köln Gehör.

Mit Hessen bestand schon seit Oktober 1532 ein Schutz- und Trutzbündnis, und Landgraf Philipp war es auch, der, nachdem seine Interventionspolitik mit der Vertreibung von Evangelischen und Katholiken aus Münster gescheitert war, erste militärische Unterstützung leistete. Das Engagement Philipps von Hessen in Süddeutschland zwang Bischof Franz dann jedoch zur engeren Anlehnung an Köln und Kleve. Diese Mächte arbeiteten auf eine Ausschaltung des hessischen wie des burgundischen Einflusses in Westfalen hin. Da man fürchtete, daß er wie vor wenigen Jahren in Utrecht auch die weltliche Herrschaft in den Bistümern Münster und Osnabrück den Niederlanden erwerben wollte, mißtrauten sie auch dem Kaiser. Durch verstärkte Hilfeleistungen verpflichteten sie sich den Bischof immer mehr. Köln und Kleve haben vom Beginn der Belagerung bis zum Einsetzen der Reichshilfe die Hauptlast der Hilfeleistungen getragen. Neben dem Abschied der Koblenzer Kreisstände-Versammlung vom 26. Dezember 1534 war es vornehmlich seine Abhängigkeit von Köln, Kleve und anderen katholischen Ständen, die Franz von Waldeck nach der Einnahme Münsters am 25. Juni 1535 an die katholische Restitutionsfront die tastenden Versuche des Landgrafen scheitern ließ, die evangelische Lehre in der Stadt wieder einzuführen.

Die engen Beziehungen des Bischofs zu Kurköln und Jülich-Kleve führten im Januar 1538 zu gemeinsamen Vereinbarungen gegen gartende Knechte, Wiedertäufer und andere Friedensbrecher. Seine Vertragspartner waren auch mit Rat und tätiger Hilfe zur Hand, als einige Monate später die Oldenburger Grafen in das münsterische Niederstift einfielen. Schon während der Belagerung Münsters mußte Franz von Waldeck befürchten, daß die Oldenburger seine Schwierigkeiten nutzen könnten, um Delmenhorst wiederzugewinnen, zumal Graf Anton im Juli 1534 seine Hilfstruppen von der rebellierenden Bischofsstadt zurückrief. Am 24. Mai 1538 schließlich sandten die drei Grafenbrüder dem Bischof von Münster einen Fehdebrief und zogen gleichzeitig mit einem Heer in das Niederstift, wo sie die größeren Orte plünderten und teilweise niederbrannten. Obwohl vielfach gewarnt, hatte Franz wenig zum Schutz des Landes unternommen, konnte auch wohl angesichts der völligen Erschöpfung der eigenen Finanzquellen nicht viel tun. Wiederum halfen nächst Hessen Köln und Kleve vor allem mit Geld, während die Statthalterin der Niederlande sich auf ihre Inkompetenz in Reichssachen zurückzog. Tatsächlich waren die habsburgischen Interessen und Sympathien bei den Oldenburgern, mochte ein kaiserliches Mandat sie auch bei Strafe der Reichsacht zum Abbruch der Fehde auffordern. Kölner und Klever Räte waren es auch, die am 30. Juli in Wildeshausen nach Erfolgen der Münsterischen einen Frieden auf der Grundlage des Status quo ante ohne Schadenersatz vermittelten. Der Vertrag war den Zeitgenossen so unverständlich, daß man von Bestechung sprach. Indes gab Franz seine Vorteile wohl nur deshalb aus der Hand, weil er die Einmischung des Kaisers und Herzog Heinrichs von Braunschweig fürchtete. Aus der vorgesehenen gütlichen Einigung über den Besitz der umstrittenen Ämter Delmenhorst und Harpstedt wurde jedoch nichts, da die Grafen von Oldenburg allen von Köln und Kleve angesetzten Verhandlungsterminen fernblieben.

Äußerlich stand Franz von Waldeck damals auf dem Höhepunkt seiner Macht. Seine wirtschaftliche Lage aber war alles andere als erfreulich. Die Pension für den abgedankten Bischof Friedrich von Wied wurde zwar durch klevische Pfandschaft finanziert, doch die Schulden seiner Amtsvorgänger und die bedeutenden Zahlungen an Herzog Heinrich von Braunschweig belasteten die Kassen beträchtlich. Die schlechten finanziellen Verhältnisse wurden durch die Belagerung Münsters und den Oldenburger Überfall noch mehr verschlechtert. Für den Täuferkrieg hatte der Bischof 60 000 Gulden aufnehmen müssen. Der Oldenburger Krieg kostete an unmittelbaren Kriegskosten das Stift Münster 115 745 Emder Gulden und 23 668 Goldgulden. Dazu kamen an die 100 000 Gulden Schaden durch Raub und Zerstörung. Die Einziehung der Wiedertäufergüter hatte keine wesentliche Besserung gebracht. 1534 hatte man schon einmal Kirchenkleinodien eingezogen. Hofmeister Friedrich von Twiste schlug deshalb vor, sich wie der Landgraf von Hessen, die Waldecker und andere deutsche Fürsten in größerem Umfang Kirchengut anzueignen. Er wollte namentlich den Besitz des Nonnenklosters Überwasser zugunsten des bischöflichen Tafelgutes einziehen, kam damit aber nicht durch. In Minden und Osnabrück sah es nicht anders aus als in Münster. So blieb es bei dem alten Verfahren der Pfandschaften zur Geldbeschaffung für die fürstlichen Kassen, und in allen drei Territorien wurden in wachsendem Umfang Ämter, Schlösser, Zölle, Mühlen und andere nutzbare landesherrliche Rechte verpfändet.

Spätestens nach der Einnahme Münsters wird deutlich, daß Franz von Waldeck der evangelischen Lehre zuneigte. Er hegte auch bereits Säkularisationspläne. Wenn er des Stifts "mächtig" geworden sei, schrieb er damals an Philipp von Hessen, dann wolle er dort die evangelische Lehre mit Rat des Landgrafen und anderer evangelischer Stände aufrichten. Franz bat Philipp, dann nach Münster zu kommen und alle weiteren Maßnahmen mit ihm zu besprechen. Geduldet, wenn nicht gar gefördert, von den beiden Hauptleuten, die in der Stadt namens des Bischofs das Regiment führten, bildete sich in Münster wieder eine kleine evangelische Gemeinde. Zwei hervorragende Theologen der neuen Kirche, Antonius Corvinus und Johannes Kymeus, wurden im November 1535 vom Bischof in Iburg empfangen und predigten wiederholt in seiner Anwesenheit. Corvinus widmete dem Bischof später eine Schrift mit den Worten "Evangelion audiatur, doceatur, suscipiatur et defendatur apud vos".

Zu der im März 1536 vom Erzbischof Hermann einberufenen Provinzialsynode, auf der man sich mit der Beseitigung kirchlicher Mißstände befaßte, sandte der Bischof drei Vertreter und zeigte damit seine Bereitschaft, für die Reform der Kirche einzutreten. Sich ganz auf die Seite der Protestanten zu schlagen scheute er noch. Als im Jahre 1539 die im Schmalkaldischen Bund vereinigten evangelischen Mächte eine Exekution gegen die nach einer Klage des Klerus mit der Reichsacht bestraften Stadt Minden befürchteten und dem Bischof ein Bündnis zu deren Schutz anboten, lehnte er ab. Er schlug auch ein Angebot des Nürnberger Bündnisses aus. Am liebsten wäre ihm sicher eine garantierte Neutralität gewesen, doch die war unter den gegebenen Umständen nicht zu erreichen.

Fast ein Jahrzehnt nach seiner Wahl ließ Franz von Waldeck vergehen, ehe er die Bischofsweihe empfing. Erst in den letzten Tagen des Jahres 1540 empfing er, bis dahin nur Subdiakon, die höheren Weihen, und am 1. Januar 1541 wurde er in Iburg zum Bischof konsekriert. Es war sicher keine reine Heuchelei, daß er sich zum Bischof weihen ließ. Die Grenzen zwischen den Konfessionen waren noch allzu fließend und unklar, und der offene Bruch mit der alten Kirche auch politisch ein unkalkulierbares Risiko. Zweifellos indes haben ganz reale Beweggründe dabei zumindest eine nebensächliche Rolle gespielt. Kurie und Landstände drängten. In den Wahlkapitulationen war Franz von Waldeck Verpflichtungen in Religionssachen eingegangen. Wiederholtes Eintreten für Reformen in der Kirche hatte ihn bereits verdächtig gemacht. Im Reich sprach man schon davon, daß Kapitel, Ritterschaft und Stände zu Münster mit dem Bischof nicht einig wären. Er durfte den Domkapiteln seiner Stifter keinen Vorwand geben, gegen ihn mit Resignationsforderungen vorzugehen. Von außen drohte die kaiserliche Macht. So konnte die Bischofsweihe seine Autorität nach innen und nach außen nur stärken.

Als der Abschied des Regensburger Reichstages vom 29. Juli 1541 den Forderungen der Protestanten entgegenkam und bestimmte, daß die allenthalben eingerissenen Mißbräuche abgestellt und "in ein christlich Reformation und Besserung gebracht" werden sollten, da mochte Franz von Waldeck wie andere Fürsten darin eine rechtliche Grundlage für kirchliche Reformation sehen. Nach dem Vorbild seines Metropoliten ging er jetzt daran, die Reformation in den drei Bistümern einzuführen. Landgraf Philipp von Hessen unterstützte sein Vorhaben und wies Franz an Martin Butzer als geeigneten Reformator.

Wir haben keinen Grund, daran zu zweifeln, daß es ihm ernst war mit dem christlichen Glauben und daß er ehrlich hoffte, durch die Reformation in seinen Ländern den Weg zu ebnen zu einer Erneuerung der Kirche auf ihren alten Grundlagen, mochte auch, wie der Landgraf meinte, "was menschliches mit unterlaufen". Bei seiner Absicht, sich der neuen Lehre anzuschließen, hat nämlich auch der Wunsch eine Rolle gespielt, mit Anna Polmann, trotz Unebenbürtigkeit, öffentlich eine Ehe einzugehen und durch Säkularisierung der Bistümer seinen Nachkommen ein erbliches Fürstentum zu schaffen. Gleichzeitig konnte auf diese Weise die Schuldenlast getilgt werden. Von Säkularisation und Eheschließung hat Philipp von Hessen dem Bischof freilich dringend abgeraten. Er empfahl Franz vielmehr eine "heimliche" Ehe und legte ihm politisch den Beitritt zum Schmalkaldischen Bund nahe. Ein Säkularisationsversuch in drei norddeutschen Bistümern gleichzeitig konnte allerdings Irrungen von nicht vorhersehbarem Ausmaß hervorrufen. Der Landgraf handelte aber auch nicht völlig ohne Eigennutz, wenn er dem Bischof von seinem Vorhaben abriet. Ein starkes weltliches Fürstentum in Westfalen widersprach den traditionellen hessischen Interessen in diesem Raum. Zudem versuchte Philipp über Verschwägerung oder Koadjutorwahlen die Länder Franz' von Waldeck auf seine Söhne zu bringen. Doch reagierte der Bischof auf alle in diese Richtung zielenden Vorschläge nur ausweichend.

Die Reformationsbestrebungen des Waldeckers stießen in seinen Ländern auf durchaus unterschiedliche Resonanz. Heftigen Widerstand leisteten in jedem Fall die Domkapitel. Abweisend verhielten sich außerdem Teile des münsterländischen Adels. Als Franz im Oktober 1541 auf dem münsterischen Landtag vermutlich in Abstimmung mit Erzbischof Hermann mit seinen Absichten hervortrat, da stieß er auf fast geschlossene Ablehnung.

In Osnabrück war die Entwicklung wie in Minden durch die reformatorischen Bewegungen in den Hauptstädten bestimmt, die zwar auch nicht ohne Leidenschaften, aber doch ungleich ruhiger verliefen als in Münster zwischen 1531 und 1533. Die Stadt Minden hatte schon 1530 unter Ausnutzung der Sedisvakanz die Reformation eingeführt und gegen den Landesherrn und Bischof verteidigt. Dem Osnabrücker Rat gestattete Franz von Waldeck gerne, sich um einen geeigneten Reformator zu bemühen, den man schließlich in dem Lübecker Superintendenten Hermann Bonnus, einem gebürtigen Quakenbrücker, fand. Nicht unwesentlich war es für die Entwicklung in den beiden Fürstbistümern, daß hier sich auch der Adel überwiegend reformatorischem Gedankengut zugänglich zeigte.

Die Ereignisse im Erzbistum Köln, wo Kurfürst Hermann von Wied ernstlich mit der Einführung der neuen Lehre begonnen hatte und Butzer in seinem Auftrag tätig war, wirkten auf Franz ermutigend. Da Butzer und Corvinus anderweitig gebunden waren, ließ er 1543 durch Bonnus nach einer Disputation mit dem münsterischen Dornprediger Johann von Aachen eine evangelische Kirchenordnung für die Landkirchen des Stifts Osnabrück abfassen, das damals kirchlich noch das Niederstift Münster einschloß. Damit hatte Franz von Waldeck den entscheidenden Schritt von der wohlwollenden Duldung der neuen Lehre zu ihrer aktiven Durchsetzung getan.

Bischof Franz brauchte für seine Pläne jedoch politisch-militärische Rückendeckung. Im Sommer 1542 hatte er seinen Bündnispflichten entsprechend dem Landgrafen von Hessen ein Fähnlein Fußknechte und 100 Reiter zum Zug der schmalkaldischen Bundesverwandten gegen Herzog Heinrich von Braunschweig-Wolfenbüttel gestellt und damit den Protestanten geholfen, "die Hauptstütze des Katholizismus in Norddeutschland zu brechen" (Fischer). Er traf sich mit dem Landgrafen in Kassel, um sich mit ihm über das weitere Vorgehen zu verständigen und suchte um Aufnahme in den Schmalkaldischen Bund nach. Dieser knüpfte die Erfüllung seines Aufnahmegesuchs indes an die Bedingung, daß er sich vorher mit den Landständen über die Einführung der Reformation zu einigen habe, eine angesichts der Haltung der Domkapitel unerfüllbare Forderung. So blieb die seinem Vorhaben günstige allgemeine Lage des Jahres 1542 ungenutzt.

1543 versteifte sich der Widerstand der altkirchlichen Kräfte im Erzbistum Köln und stärkte auch den Kapiteln in Münster und Osnabrück den Rücken. Als der Kaiser Kleve unterwarf und sich des Herzogtums Geldern bemächtigte, da schien auch den Ländern des Waldeckers Gefahr zu drohen. Sie ging noch einmal vorüber, da Karl V. in einen Krieg mit Frankreich verwickelt wurde. Dafür mußte man alsbald einen Überfall Heinrichs d. J. von Braunschweig befürchten, der auf Bundesgenossenschaft der münsterischen Stände rechnen konnte. Er stellte Forderungen an die Stände, die auf einen Verzicht des Bischofs und eine Einbindung Münsters in seine politische Interessensphäre hinausliefen und handelte dabei offensichtlich mit deren Einverständnis. Franz vermochte sich jedoch zu behaupten.

Im Sommer 1544 sammelte Heinrich d. J. in Niederdeutschland Truppen, um sein Land zurückzugewinnen. Aus der Grafschaft Hoya und dem Stift Bremen kamen Meldungen über große Söldnerhaufen. Mit Recht befürchtete der Bischof einen Überfall auf das Stift Minden. Er ließ Petershagen und Minden zur Verteidigung vorbereiten und bot Adel und Hintersassen in Minden und Osnabrück auf. Die Vergardungen zerstreuten sich. Franz aber mußte später feststellen, daß sich mehrere münsterische Adlige mit etwa 400 ihrer Hintersassen dem Herzog von Braunschweig gegen den eigenen Landesherrn angeschlossen hatten.

Bis zum Herbst 1544 war Kaiser Karl V. durch den Krieg in Frankreich gebunden. Der Frieden von Crépy im September beendete den Streit und verpflichtete Franz I. zur Unterstützung der weiteren Ziele kaiserlicher Politik, nämlich für den Kampf gegen die Türken und die Wiedervereinigung der Religion.

Um die gleiche Zeit richtete das Kölner Domkapitel einen letzten Appell an den Erzbischof, die kirchlichen Neuerungen abzustellen und drohte damit, andernfalls Kaiser und Papst um ihr Eingreifen zu bitten. Die Kapitel von Osnabrück und Münster wurden aufgefordert, sich dieser Appellation anzuschließen, antworteten jedoch ausweichend, dieses, weil es trotz heftigen Drängens nicht wollte, jenes, weil es angesichts der Verhältnisse nicht konnte. Dem Mindener Kapitel ist man gar nicht erst mit einer solchen Aufforderung gekommen.

Gerüchte von einem Angriffsplan des Kaisers auf die Bistümer Franz' von Waldeck kursierten. "Verlieren wir Münster und Osnabrück, so darnach whe mir und darnach andern stenden", schrieb Philipp von Hessen an Butzer. Er bemühte sich um Unterstützung des Schmalkaldischen Bundes für Franz und wies auf dessen hilfreiche Beteiligung am Zug gegen Braunschweig hin. Die anderen Bundesverwandten aber wollten nicht an eine unmittelbare Gefahr glauben. Wohl auf Drängen des Landgrafen bot man dem Bischof als Ersatz für die verweigerte Aufnahme ein besonderes Bündnis an, das jedoch an Bedingungen geknüpft war, die diesem nicht annehmbar erschienen. Für seine Person wollte Philipp Franz von Waldeck im Falle der Not wohl zu Hilfe kommen. Er riet ihm aber, vorerst, politisch wie religiös in jedem Fall abzuwarten und danach zu trachten, den Status quo zu bewahren.

Im Jahre 1545 unternahm der Braunschweiger Herzog einen weiteren Versuch, sich wieder in den Besitz seines Landes zu setzen. Wieder standen Mitglieder des Kapitels und der Ritterschaft von Münster auf seiner Seite. Die Kapitel von Osnabrück und Minden forderte er auf, ihren "landfriedensbrüchigen" Bischof nicht gegen ihn zu unterstützen. Der Stadt Minden versprach er, sie wieder in Gnaden aufzunehmen, wenn sie sich vom Schmalkaldischen Bund trenne und ihm bei der Wiedereroberung seines Landes helfe. Auf ihrem Zug nach Braunschweig haben die an der unteren Weser und Elbe geworbenen Söldner in den Stiften Münster und Minden nicht wenig Schaden angerichtet, ehe Heinrich d. J. in der Schlacht bei Kahlfeld am 21. Oktober 1545 scheiterte und in die Hände seines alten Feindes Philipp von Hessen fiel. Bischof Franz hatte diesmal seinem Bundesgenossen nur wenig Hilfe bieten können, da er kaum über Truppen verfügte. Mit 100 Pferden war allein sein Marschall Georg v. Malsburg dem Landgrafen zugezogen.

Franz von Waldeck hat wohl die Absicht gehabt, in der immer näher rückenden kriegerischen Auseinandersetzung zwischen den beiden konfessionell-politischen Parteien sich offen den Schmalkaldenern anzuschließen, obwohl der Kaiser wie die niederländische Statthalterin sich alle Mühe gaben, ihn wenigstens zur erklärten Neutralität zu veranlassen. Nicht der Bischof, sondern die Stände in Münster gaben jedoch den Ausschlag für die Haltung. Sie luden ihn in die Hauptstadt und eröffneten ihm, sie würden sich offen von ihm lossagen, wenn er seine Ziele weiter verfolge, und ihn zwingen, neutral zu bleiben.

Von Regensburg eröffnete Karl V. formell den Krieg durch Vollstreckung der Reichsacht an Hessen und Sachsen wegen des Überfalls auf Braunschweig. Während der Kaiser das Gros seiner Truppen in Süddeutschland zusammenzog, sammelte sich im Norden ein Heer unter dem Grafen von Büren. Zur Erleichterung der norddeutschen Protestanten zog es zwar nach Süden. Aber zu Beginn des nächsten Jahres erschien ein anderes unter Jobst v. Groningen und Christoph v. Wrisberg in Westfalen. Im Februar 1547 mußte die Stadt Minden sich den Kaiserlichen übergeben, nachdem Bischof Franz ihren Abgesandten in Iburg keinen anderen Rat hatte geben können, als sie möge sich mit den kaiserlichen Kommissaren wegen des Friedens vertragen. Osnabrück kaufte sich zur gleichen Zeit im Vertrag von Hilter frei. Die Grafen in Westfalen wurden einer nach dem anderen bezwungen. Bischof Franz sollte Hilfe leisten bei der Belagerung Bremens. Er dachte aber gar nicht daran, derartige Zusagen einzuhalten, sondern blieb vielmehr mit der Hansestadt in bestem Einvernehmen. Dieses gab Graf Anton von Oldenburg im August 1547 Gelegenheit, sich mit Duldung der kaiserlichen Befehlshaber des Belagerungsheeres der Herrschaft Delmenhorst mit dem Amt Harpstedt zu bemächtigen. Man gab vor, daß anders die Bremer Rebellen nicht zu bezwingen wären. Franz klagte vor dem Reichskammergericht, aber Delmenhorst und das Amt Harpstedt, in dem er erst wenige Jahre vorher die Rechte der Grafen von Hoya für 11 000 Goldgulden erworben hatte, blieben verloren.

Mit der Schlacht bei Mühlberg an der Elbe am 24. April 1547 schien das Schicksal der Protestanten besiegelt. Schon hatten kaiserliche Kommissare Erzbischof Hermann von Wied in Köln zum Rücktritt gezwungen. Franz von Waldeck mußte nun alle Reformationspläne aufgeben und froh sein, wenn er sich in seinen Bistümern behaupten konnte. Inzwischen war ihm auch im Innern Gefahr erwachsen. Es hatte nämlich das Osnabrücker Domkapitel beim Papst und beim Kaiser gegen ihn förmliche Klage wegen Einführung der neuen Lehre und Ketzerei erhoben. Erstaunlicherweise fand er gerade beim münsterischen Kapitel Unterstützung, das in Rom seine Verdienste bei der Auslöschung der Täufer im Stift hervorhob.

Der eigentliche Grund für diese unerwartete Intervention lag aber wohl darin, daß man bei einer tatsächlichen Absetzung des Bischofs den Zugriff des Kaisers auf das Stift fürchtete. Am 11. Juni 1548 erging eine päpstliche Ladung an Franz von Waldeck, sich in Rom vor dem päpstlichen Gericht zu rechtfertigen. Bereits einen Monat vorher hatte der Bischof sich auf dem Landtag den Ständen völlig unterworfen und sich zum Widerruf seiner Reformation bereit erklärt. Erst nachdem er dieses im Juli noch einmal eidlich dem Domkapitel zugesichert, sich zur Einhaltung des im Reichsabschied vom 30. Mai 1548 zu Augsburg den Ständen des Reiches aufgezwungenen Interims verpflichtet und den Osnabrücker Landständen weitere Zugeständnisse hinsichtlich Stellenbesetzung und Verwaltung des Landes gemacht hatte, beharrte das Domkapitel nicht weiter auf dem Ketzerprozeß, dem ja nun auch die sachliche Grundlage entzogen war. Auch in Münster nutzten die Stände die Gelegenheit, sich größere Mitspracherechte bei der Landesverwaltung zu sichern. Fortan führten in seinen Fürstentümern die Stände die Regierung anstelle des Landesherrn, der nicht wie der Kölner Erzbischof Hilfe bei der eigenen Familie finden konnte, weil sie durch ihre Teilnahme am Schmalkadischen Krieg selber kompromittiert war. Bischof Franz war deshalb gar nichts anderes übriggeblieben, als sich bedingungslos zu unterwerfen, wenn er nicht die eigene Existenz aufs Spiel setzten wollte.

Die Reformation entwickelte sich ohne den Landesherrn fort. Die Stadt Osnabrück nahm zwar auch das Interim an und gab Franz von Waldeck die bischöflichen Klosterschenkungen sowie den Schutzbrief für die freie Religionsausübung zurück. Die Provinzialsynode von 1549 machte jedoch deutlich, daß eine Rekatholisierung des Landes ihre Grenzen hatte. In der Bischofsstadt selbst nahm sich seit 1551 der Rat wieder tatkräftig der lutherischen Lehre an. Die Stadt Minden suchte der Bischof vergebens zur Annahme des Interims zu veranlassen und verhängte schließlich, als alle Ermahnungen nicht fruchteten, sogar ein Handels- und Verkehrsverbot, das indes ebensowenig zum Erfolg führte. Im Stift Minden machte es nicht unbeträchtliche Schwierigkeiten, zur Diözesansynode, die wegen Einführung des Interims berufen wurde, überhaupt einen katholischen Geistlichen zu finden. Vom Offizial angeordnete Exkommunikationen von Geistlichen blieben unwirksam, weil die Bevölkerung sich nicht daran kehrte und die Amtleute als Polizei den Gehorsam verweigerten. So stand es dort um die kirchlichen Verhältnisse.

Zeit seiner Regierung ist Franz von Waldeck besonders durch Angelegenheiten des Fürstbistums. Münster in Anspruch genommen worden. Von den regelmäßigen Aufenthalten in Petershagen und Iburg abgesehen, hat er sich weniger um Minden und Osnabrück kümmern können. Gerade diese durch die Umstände erzwungene Zurückhaltung des Regenten hat indes mit dazu geführt, daß die neue Lehre in den beiden Stiften so bald feste Wurzeln faßte.

Sowohl Caspar v. Schele, ein nicht vorurteilsfreier Chronist aus der unmittelbaren Umgebung des Bischofs, wie der in seinem Urteil gemäßigtere Mönch Dietrich Lilie aus denn Iburger Kloster führen bewegte Klage über das Regiment ausländischer Räte unter von Waldeck. Fremde, besonders Hessen, heißt es, habe er gegenüber Einheimischen gefördert und dadurch seinen eigenen Niedergang verursacht. Bis zu Franz von Waldeck wurde die Landesverwaltung in allen drei Fürstbistümern noch weitgehend vom Bischof persönlich unter Zuziehung einiger gerade bei Hof anwesender Räte geführt. Ein ständiger Rat war nur in Ansätzen vorhanden. Unter Bischof Franz, der nach der Hofordnung von 1536 im viermonatigen Turnus mit seiner Residenz zwischen Iburg, Petershagen und Horstmar wechseln mußte, gewann der Hofmeister Friedrich v. Twiste eine besondere Vertrauensstellung.

Im Volksmund soll man ihn den kleinen Bischof genannt haben. Twiste, der vorher Rat bei dem Bruder des Bischofs, Graf Philipp, in Arolsen gewesen war, war wiederum verwandt mit dem Hofmarschall Lippold v. Canstein. Franz verwandte Ausländer aus Ravensberg, Lippe, Waldeck und Hessen in seinen Diensten, hat sie aber wie den aus Einbeck stammenden Osnabrücker Kanzler Roland zum größten Teil schon von seinem Vorgänger Erich von Grubenhagen übernommen. Ihnen sind wie den Beamten auch in anderen Territorien Ämter, Vogteien und sonstige nutzbare Rechte verpfändet worden, aus denen sie ihr Gehalt bezogen. Daß sie daraus in erheblich größerem Maße als der einheimische Adel bei ähnlichen Gelegenheiten Nutzen gezogen hätten, ist nicht festzustellen. Vermutlich fühlte sich der Landadel nur benachteiligt, weshalb die Landstände im Sommer 1547 unter Ausnutzung der politischen und persönlichen Notlage des Bischofs sowohl in Münster wie in Osnabrück die Beteiligung von Räten aus ihren Reihen an den Regierungsgeschäften erzwangen. Fortan blieb Franz von Waldeck kaum mehr als der Titel eines Landesherrn ohne Macht.

In dieser Zeit zeichnet der Osnabrücker Landadlige Schele sein Bild des Bischofs als eines schwächlichen und wankelmütigen, ja haltlosen Charakters. In seinem Privatleben vergleicht Schele in maßloser Übertreibung Franz von Waldeck sogar mit dem alternden Salomon und dem römischen Claudius und wirft ihm Sittenlosigkeit und Ausschweifungen vor. Schele bestreitet nicht die guten Charaktereigenschaften des Bischofs, die aber nicht genügend hervortreten. Daß dieses nicht geschieht, ist für ihn allein die Schuld Annas. Für sie findet er nur herabsetzende Worte. Er macht die Bürgerstochter Anna Polmann zu "einem Mädchen geringsten Standes, einer Wäscherin", die der Bischof "fast als rechtmäßige Gemahlin hielt". Nach ihrem Belieben "wurden alle Geschäfte in seinen Besitzungen geleitet", so Schele, "und bald kam es dahin, daß wer dieser Dirne nicht schmeicheln wollte, einen strengen und fast ungerechten Fürsten an ihm hatte; wer sie dagegen für sich zu gewinnen wußte, dem stand alles frei. Anna benutzte diese Stellung klüglichst; sie sorgte dafür, daß der Bischof nicht mit seinen Untertanen, welche sie gegen sich aufgebracht wußte, zusammenkam. Deshalb wenden die Besseren und Angeseheneren der Münsterländer und Osnabrücker sich von dem Bischof ab, verlassen seinen Hof und seinen Dienst, es für schimpflich achtend, einer Dirne zu schmeicheln. Die Mindener aber, welche er von dem Joche der Braunschweiger befreit, halten, dieser Wohltat eingedenk, aus, so gut sie können; der Bischof aber sinkt täglich tiefer."

Schele, der erst 1546 an den Iburger Hof kam, schreibt cum ira et studio. Als eifriger Parteigänger Martin Luthers verübelt er dem Bischof seine unentschlossene Haltung im Konfessionsstreit. Scheles heftige Polemik gegen Franz von Waldeck und vor allem gegen Anna Polmann scheint noch persönlichere Gründe zu haben, die im einzelnen aber nicht mehr feststellbar sind.

Zweifellos hat Anna Polmann im Laufe ihres langen Zusammenlebens Einfluß auf den Bischof ausgeübt. Er ist noch gewachsen, als Franz nach dem Scheitern seiner Reformationspläne von den Regierungsgeschäften zurückgezogen in Iburg lebte, wo Anna schon länger ein reich ausgestattetes Haus bewohnte. Es gibt jedoch außer Scheles Bemerkungen keinen Hinweis darauf, daß sie ihren Einfluß auf den Bischof mißbraucht hätte.

Anna Polmann hat Franz von Waldeck nur um vier Jahre überlebt. Unter dem 19. August 1557 teilte Graf Johann von Waldeck, dem Franz auf dem Sterbebett Frau und Kinder anempfohlen hatte, dem Bischof von Osnabrück und Münster Johann von Hoya mit, daß Anna Polmann vor acht Tagen gestorben sei.

Aus der Verbindung zwischen Franz von Waldeck und Anna Polmann sind acht Kinder - vier Söhne und vier Töchter hervorgegangen. Von den Söhnen wurden drei Geistliche. Der älteste, Franz, wurde Senior, Philipp Subsenior des Kapitels zu St. Martin in Minden. Barthold erhielt eine Domvikarie in Osnabrück. Christoph, als jüngstes der Kinder 1543 in Iburg geboren, studierte in Marburg, lebte nachher als Advokat und Notar in Warendorf und starb als gräflich waldeckischer Rat 1587 in Korbach. Grundstücks- und Rentenverschreibungen sowie die Vormundschaft der Grafen von Waldeck sind Beispiele dafür, wie gut Bischof Franz seine Lebensgefährtin und ihre unebenbürtigen Kinder versorgte. Durch seine mit Beamten verheirateten Töchter und deren Nachkommen erscheinen Franz von Waldeck und Anna Polmann auf den Ahnentafeln zahlreicher waldeckischer und hessischer Beamten- und Pastorenfamilien.

Aus einer anderen Verbindung des Waldeckers stammt jener Christoph von Waldeck, der vorübergehend in die Hände der Wiedertäufer fiel und ihrem "König" Johann von Leiden als Kammerjunge aufwarten mußte, bis er entkam. Dieser studierte ab 1548 in Erfurt mit einem für Juristen gestifteten Stipendium des Dr. jur. W. Baldewin aus Einbeck. Er war Amtmann in Wolbeck und Vechta, und 1546 "verpfändete" ihm der Bischof auf Lebenszeit das Amt Harpstedt, das aber schon im Jahr darauf verlorenging.

Man kann gewiß nicht behaupten, daß Franz von Waldeck ein nach heutigen Maßstäben sittlich einwandfreies Leben geführt hat. Doch haben mit Ausnahme Caspars v. Schele andere daran keinen Anstoß genommen in jener Zeit, die sich keineswegs durch ein Übermaß an Enthaltsamkeit in irdischen Dingen auszeichnete.

Der alte Feind des Bischofs, Herzog Heinrich d. J. von Braunschweig-Wolfenbüttel, nach der Niederlage der Schmalkaldener aus seiner hessischen Gefangenschaft befreit, hatte sich noch im Herbst 1547 an die Stände, Prälaten, Ritterschaften und Städte der drei Bistümer Minden, Münster und Osnabrück gewandt mit Beschuldigungen gegen Franz von Waldeck. Er versicherte die Stände seiner Gnade, doch mit Ausnahme der Stadt Minden "und andererer S. K. M. und unser Widerwärtigen" und warf dem Bischof vor, daß er nicht nur vor fünf Jahren geholfen habe, ihn selber landfriedensbrüchig zu vertreiben, sondern auch seine Diener verfolge und beraube, insbesondere seinem Rat Franz v. Halle die Schlösser Rahden und Astrup abgenommen habe. Zunächst begnügte er sich aber damit, den Waldecker wegen Landfriedensbruchs vor dem Reichskammergericht zu verklagen. Ihn nahm vorrangig noch sein alter Streit mit der lutherischen Stadt Braunschweig in Anspruch.

Zwei Jahre später dann, als er ein ursprünglich gegen ihn gesammeltes Heer des Grafen von Mansfeld größtenteils in seinen Dienst genommen hatte, um es nach Süden gegen den Markgrafen Albrecht Alkibiades zu führen, ergriff Heinrich die Gelegenheit, vorher noch die seit Jahren angedrohte Rache an Franz von Waldeck zu üben. In der Woche vor Ostern 1553 wurde bekannt, daß ein braunschweigischer Überfall auf das Stift Minden bevorstand. Kaum hatte Franz den Mindener Landtag einberufen, da erhielt er eine Botschaft von Herzog Heinrichs Sohn Philipp Magnus. Der drohte mit Überfall und Brandschatzung aller drei Bistümer, wenn Franz ihm nicht 80 000 Goldgulden als Wiedergutmachung für den durch die Schmalkaldener im Herzogtum Braunschweig angerichteten Schaden zahle. Selbst bei bestem Willen hätte es einige Mühe gekostet, das Geld aufzubringen. Franz wich aus, beteuerte seine Unschuld und erbot sich zur Rechtfertigung vor dem Reichskammergericht, dem Herzog von Jülich-Kleve, dem Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis und den Kurfürsten. Vergebens suchte er die Stände zu rascher Rüstung zu bewegen. Auch Philipp von Hessen versagte sich diesmal. Auf das Hilfegesuch des Bischofs schrieb er ihm, er habe viel Gutes für das Stift getan, aber Franz habe sich in seiner Gefangenschaft nur unfreundlich gegen ihn gezeigt, ein Vorwurf, der so sicher nicht haltbar ist.

Schneller als erwartet fiel Herzog Philipp Magnus mit seinen Söldnern in die Bistümer ein. Franz von Waldeck konnte knapp aus Iburg entfliehen, das er mit Waffen, Vorräten und Schätzen dem Feind überlassen mußte. Er suchte Schutz hinter den festen Mauern von Münster, während der Braunschweiger mit seinen Söldnern die kleinen und mittleren Städte plünderte, von den Domkapiteln zu Osnabrück und Münster große Geldbeträge für seinen Abzug erpreßte und schließlich Franz selber zum Verzicht auf das Bistum Minden zwang, damit dort Herzog Heinrichs engster Sohn Julius zum Bischof gewählt werden konnte.

Die Bürger von Münster benutzten die Bedrängnis ihres Landesherrn, um die volle Wiederherstellung ihrer im Wiedertäuferkrieg verlorenen und bisher nur teilweise restituierten Rechte und Privilegien durchzusetzen. in Osnabrück übernahm das Domkapitel die volle Regierungsgewalt, verlangte vorn Bischof Entschädigung für seine Zahlungen an den Braunschweiger und lud ihn vor einen eigenmächtig einberufenen Landtag.

Es scheint, daß die Gesundheit des Bischofs Franz von Waldeck schon seit längerem angegriffen war. Den Überfall mit den daraus folgenden Erniedrigungen hat er nicht mehr verkraftet. Im Februar 1553 noch hatte er dem Grafen Bernhard zur Lippe dementierend geschrieben, er fühle sich nicht krank, wie seine "Mißgünstige" wohl wünschten. Doch am 12. Juli ist er dann auf seinem Schloß zu Wolbeck bedrohlich erkrankt und schon drei Tage darauf am Sonnabend, dem 15. Juli 1553, dem Zwölf-Apostel-Tag, auf dem Stuhl sitzend im Beisein seiner Räte plötzlich verschieden. "Men sachte..., he solde syck seer geesset und gemeynet hebben, dat he so unvorseyns overvallen wort, umme lande, lude, eer und guyt gebracht was ... darto de van Ossenbrugge en nycht wydder annemen wolden vor eren bysschop und lantfursten." Am folgenden Sonntag wurde der Leichnam, wie es heißt, mit nur geringem Gefolge nach Münster gebracht und im Domchor beigesetzt.

Des Bischofs alter Feind Heinrich d. J. von Braunschweig war wenige Tage vorher vom Schicksal hart getroffen worden, als am 9. Juli in der blutigen "Schlachtung" bei Sievershausen mit über viertausend anderen auch seine beiden ältesten Söhne Philipp Magnus und Karl Victor fielen. Einen Teil der von den Stiftern des Bischofs erpreßten Gelder hatte schon vorher der Markgraf Albrecht Alkibiades an sich gebracht. Minden aber blieb welfisch.

Franz von Waldeck ist mit dem Plan, seine Bistümer der evangelischen Lehre zuzuführen und ganz oder teilweise in ein Erbfürstentum umzuwandeln, ebenso gescheitert wie sein Metropolit und alle anderen geistlichen Herren, die ähnliches versuchten, mit Ausnahme allein des Hochmeisters in Preußen, dem die besondere geopolitische Lage des Ordensstaates zugute kam. Er wäre auch gescheitert, wenn er die territorialen Stände geschlossen auf seiner Seite gehabt hätte, finanziell von anderen Mächten unabhängig gewesen wäre und sich auf einen weniger eigennützig n Bundesgenossen als den Landgrafen hätte stützen können. Für die Beurteilung seiner Persönlichkeit bleibt die Tatsache, daß er gescheitert ist, weniger wichtig als die Art und Weise, wie es geschah. Von den Protestanten im Stich gelassen, hat er sich ohne Widerstand unterworfen. Neben der Willensschwäche ist Gutmütigkeit sein beherrschender Charakterzug, die ihm auch sein schärfster Kritiker, Caspar v. Schele, nicht absprechen kann. Wie so viele deutsche Landesfürsten jener Zeit bietet Franz von Waldeck das Bild eines biederen Hausvaters ohne sonderlichen Weitblick, dem kühne politische Entwürfe ebenso fremd sind wie beharrliches Festhalten am einmal gesetzten Ziel. Er ist in allem das Gegenteil Herzog Heinrichs d. J. von Braunschweig. Nach der Niederlage der Protestanten hat er rasch resigniert, sich praktisch seiner Regierungsrechte begeben und zum Werkzeug der Stände gemacht. Dafür blieb ihm, noch nicht 50 Jahre alt, ein Rentnerdasein mit der Familie auf seiner Lieblingsresidenz in Iburg gesichert, aus dem ihn nur der Überfall des Braunschweigers noch einmal aufgeschreckt hat.


Literatur in Auswahl

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Franz Fischer, Die Reformationsversuche des Bischofs Franz von Waldeck im Fürstbistum Münster (Beiträge für die Geschichte Niedersachsens und Westfalens 6). Hildesheim 1907.
Karl-Heinz Kirchhoff, Die Belagerung und Eroberung Münsters 1534/35. Militärische Maßnahmen und politische Verhandlungen des Fürstbischofs Franz von Waldeck (Westfälische Zeitschrift 112, 1962, S. 77-170).
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Martin Krieg (Hrsg.), Das Chronicon domesticum et gentile des Heinrich Piel (Geschichtsquellen des Fürstentums Minden 4, Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Westfalen 13). Münster 1981.
D. Meyer (Hrsg.), Kaspar Schele, Herr zu Schelenburg, Zur Geschichte des Bischofs Franz von Waldeck (1532-1553) (Mitteilungen des historischen Vereins zu Osnabrück 1, 1848, S. 85-134).
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Karl Sichart, Der Kampf um die Grafschaft Delmenhorst (1482-1547) Jahrbuch für die Geschichte des Herzogtums Oldenburg 16, 1908, S. 190-291).
Carl Stüve, Geschichte des Hochstifts Osnabrück. 2. Teil. Jena 1872.
Ders., Die Streitigkeiten des Bischofs Franz von Waldeck mit Herzog
Heinrich dem Jüngeren und den Gebrüdern von Halle (Mittheilungen des historischen Vereins zu Osnabrück 1, 1848, S. 135-161).
Robert Stupperich, Heinrich von Braunschweig und Philipp von Hessen im Kampf um den Einfluß in Westfalen (1530-35) (Westfälische Zeitschrift 112, 1962, S. 63-75).
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Hans-Joachim Behr

QUELLE  Behr, Hans-Joachim | Franz von Waldeck (um 1491-1553) |
PROJEKT  Westfälische Lebensbilder
AUFNAHMEDATUM2004-04-21


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QUELLE    Schröer, Alois (Bearb.) | Das Bistum Münster | Bd. 1, S. 190-192
  Behr, Hans-Joachim | Franz von Waldeck (um 1491-1553) |
  Berlage, Paul (Bearb.). | Handbuch des Bistums Osnabrück | S. 9
  Schwarz, Reinhold | Personal- und Amtsdaten der Bischöfe der Kölner Kirchenprovinz von 1500-1800 | S. 48-50
   | Köln Westfalen 1180-1980 | Bd. 1, S. 468

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16.2   Katholische Kirche
16.3   Evangelische Kirche
16.6.3   Geistliche, Rabbiner, Ordensleute
16.6.5   Domkapitel / Klöster / Stifte, Klosterleben
DATUM AUFNAHME2003-10-10
DATUM ÄNDERUNG2010-04-06
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